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IGNORED

Welche GK-Sportwaffen nach Brennekes Kahlschlag?


Schwarzwälder

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Geschrieben

ZITAT:

"Ich brauch eure Hilfe, denn ich hab mich mal mit dem Zustandekommen des § 15 Abs. 7 befasst und bin die ganze Sache mal der Chronologie der Ereignise nach durchgegangen. Hierbei bin ich auf folgenden Sachverhalt gestoßen:

Nach meinem Dafürhalten ist der § 15 (7) verfassungswidrig und zwar weil er nicht dem Gesetzgebungsverfahren entsprechend zustande gekommen ist.

Am 26.04.02 wurde das Waffg vom Deutschen Bundestag verabschiedet. In diesem Entwurf war keine Rede vom Absatz 7 oder von ener gleichwertigen Formulierung. Dann ging das Ding zum Bundesrat, der hat abgelehnt und hat in verschieden Punkten Nachbesserung verlangt, der Abs. 7 war wieder nicht dabei. Dann ging die Sache zum Vermittlungsausschuß, der hat nachegbessert, da war wieder kein Abs. 7 dabei und auch keine gleichwertige Formulierung. So und jetzt ging das Ding zum BMI, dort wurde neu formuliert und jetzt taucht auf einmal der Abs. 7 auf. Den muß da jemand reingefummelt haben. Danach ging das Ding zu Bundesrat und Bundestag und dort wurde es abgesegnet, da man ja meinte, dass die Sache gem. dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses nachgebessert wurde.

So lief wohl das Ganze...."

- Leider oder Gott sei Dank lief es wohl nicht so. § 15 Abs. 7 des WaffG scheint ordentlich zustandegekommen zu sein:

In der Bundesratsdrucksache 524/02 vom 14.06.2002 ist klar erkennbar, daß auch diese Einzelvorschrift auf den Vermittlungsausschuß zurückgeht. (In dieser Drucksache ist wiederum die Drucksache 14/9432 - die Beschlußempfehlung des Vermittlungsaussschusses - enthalten. Und in derselben findet sich alles, was Ihr so sehnlichst sucht (siehe S. 3 f.). Überhaupt komisch, man sucht nach etwas, was man nicht haben mag laugh.gif)

Es kann von daher keine Rede davon sein, daß die Vorschrift am verfassungswidrig in das Gesetz gemogelt wurde.

Trotzdem war es die Kontrolle wert. In diesem Land ist schließlich alles möglich. Bin gespannt, ab wann der Kauf von VISIER als ordnungswidrig geahndet wird laugh.gif. - Es wäre nicht der erste Hirnpfuuurz unserer Politiker und bestimmt auch nicht der letzte. Ist alles therapiereif.

Geschrieben

In Antwort auf:

Bin gespannt, ab wann der Kauf von VISIER als ordnungswidrig geahndet wird
laugh.gif
.


Jawoll ja. Dann geht's aufwärts: zu Prohibitionszeiten wurde der Schnappes ja auch zu horrenden Preisen gehandelt...

Und Herta die längst Vergessene hatte ja als Justizministerin Pläne für ein Werbeverbot für Waffen in der Tasche, analog der EU-Tabakbestimmungen. Keine Schaufensterwerbung, keine Anzeigen, selbst die VISIER-Aufkleber auf Michael Schumachers Renner hätten runter gemußt. Gottseidank kam es anders. Nur die Aufkleber liefern wir nicht mehr. Dieses Rot paßt nicht zu unseren Farben.

Geschrieben

"Dieses Rot paßt nicht zu unseren Farben"

Gelungen!!! chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf die Überschrift: Keine!!!!

Ich habe mal meinen Bestand abgeklopft: da gibt es ausschließlich "Dienstwaffen" und selbst der KK-Repetierer ist eine "Jagdwaffe". Also, darf wer ganz brav ist, demnächst vielleicht noch mit Luftdruck- und Kleinkalibersportgeräten schießen? Diese Dinger, die mehr nach orthopädischen Hilfsmitteln als nach Schußwaffe aussehen.Ich würde gerne den Optimismus mancher hier teilen, kann es aber leider nicht.

Gruß Elmer

Geschrieben

In Antwort auf:

Jawoll ja. Dann geht's aufwärts: zu Prohibitionszeiten wurde der Schnappes ja auch zu horrenden Preisen gehandelt...


Da gab's dann aber auch haufenweise Schwarzbrenner. Wartet mal ab wenn ich Anfang bei mir im Keller Schwarz-zu-schreiben grin.gifgrin.gifgrin.gif!

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