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IGNORED

Umzug mit Waffen nach Norwegen


Schwarzwälder

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Geschrieben

Habe aktuell ein Stellenangebot nach Nordnorwegen bekommen und bin neben vielen anderen Dingen jetzt auch mit der Frage beschäftigt, wie ich meine Waffen als Sportschütze hochbekomme. Immerhin versprach mir der Pensionswirt da oben in gutem Deutsch, es gebe bei Ihnen "eine gute Schiesserei" chrisgrinst.gif

Da der Arbeitsvertrag auf 2 Jahre begrenzt ist, würde ich z.B. ungern meine deutsche WBK aufgeben, da das ja bedeuten könnte, dass ich bei einem Rückumzug z.B. meine inzwischen 2 Selbstlader, meine Glock etc. nicht mehr zugelassen bekomme.

Was ich in Norwegen tun muss, davon habe ich nach mehreren Telefonaten inzwischen eine ungefähre Vorstellung: Guter Waffenschrank für Selbstlader+Kurzwaffen, Waffen+Muni getrennt lagern, Sportschützen müssen 6 Monate lang im Verein schiessen/Sachkunde machen, bevor die Polizei Kurzwaffen genehmigt, dafür ist es dann leichter auch z.B. an eine SIG 551 cool.gif oder Schalldämpfer (wird anscheinend als Akt der Höflichkeit betrachtet) ranzukommen.

Unklar ist aber, was ich hier in D unternehmen muss:

- Ausfuhr beantragen (temporär??) wie+wo?

- Muss ich die deutsche WBK wirklich abgeben? Wäre ganz gut, wenn man im Heimat-Urlaub mal wieder günstig z.B. 7,5x55 Muni kaufen könnte - aber ohne dt. WBK sähe es dann ja schlecht aus.

- Welche Dokumente braucht man schon in D?

- Wie sieht es aus mit der Durchfahrt via Dänemark und Schweden mit den entsprechenden Waffen und Munition?

Viele Fragen, aber ich würde mich riesig über eure Antworten freuen - und wenn´s klappt, gibt es dann auch auf jeden Fall Berichte von mir hier über die "gute Schiesserei" dort oben laugh.gif

Schöne Grüße,

Euer Schwarzwälder

Geschrieben

Moin,

da Du nur temporär nach Norwegen übersiedelst, käme folgende Lösung in Betracht:

1. Du besorgst Dir einen europäischen Feuerwaffenpass in dem alle Waffen eingetragen werden.

2. Du beantragst mit dem europäischen Waffenpass bei der zuständigen norwegischen Behörde eine Erlaubnis für 1 jahr für alle Deine Waffen. Diese wird in den EWP eingetragen. Vor Ablauf des Jahres bentagst Du für ein weiteres jahr neu.

Du behältst deutsche WBK und kannst trotzdem in Norwegen schießen.

Allerdings kenne ich nicht die Spezialitäten des norwegischen Waffenrechts. Informiere Dich doch im nächsten norwegischen Konsulat.

Gruß,

frosch

Geschrieben

Hallo frogger chrisgrinst.gif,

ganz herzlichen Dank für Deine Hilfe. Die Idee mit der temporären Einfuhr/Erlaubniseintrag auf dem EWP ist wirklich gut - hoffe mal, die norwegische lokale Polizeibehörde (danke für den Link) spielt da mit. Meinst du, dass ich in dem Fall der deutschen Waffenbehörde nix melden muss?

Danke,

Schwarzwälder

Geschrieben

Hallo,

Ich hoffe ich habe da jetzt in meiner Unwissenheit nichts verpasst. Norwegen ist aber soviel ich weiß kein Mitlied der E.U.. Folglich nutzt dir der Europäische Feuerwaffen Pass dort nichts, außerdem verweigern viele Länder die Genehmigung in den Pass, wenn du dort einen Wohnsitz hast. Nichts desto Trotz wäre er für die Durchreise von Dänemark und Schweden hilfreich. Du könntest dort die Durchreiseerlaubnis in dem Pass genehmigen lassen (musst du aber vorher machen und kostet in Schweden einiges, in Dänemark weiß ich das aber nicht – gilt max. für 12 Monate), das würde die Sache erheblich erleichtern. Ich würde dir aber empfehlen dort anzugeben, dass du zwei Wohnsitze hast und mit deinen Waffen nach N willst, aber ab und zu auch wieder nach D. Ansonsten müsstest du die Waffen mit einer Spedition verschicken. Die direkte Mitnahme ohne den FWPass ginge auch, nach der gegenwärtigen Regel aber nur, wenn auch das letzte Land E.U. Mitglied wäre, dann würde dafür eine E.U. Verbringungsgenehmigung erforderlich sein.

Da aber Norwegen kein E.U Mitglied ist, brauchst du auch keine Verbringungsgenehmigung deiner deutschen Behörte, du musst nichts angeben. Solltest du es doch machen, weise auf darauf hin, dass alles nur temporär ist. Aber wie schon sehr oft gesagt, gehe nie zu deinem Fürsten, wenn er nicht ruft.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Hallo Makalu,

schluck confused.gif, ich dachte die Durchreise durch Dänemark/Schweden wäre mit EWP kein Problem?? Muss ich wirklich jetzt erst den Pass zum dänischen und dann zum schwedischen Zoll schicken, nur um die Durchreise genehmigt zu bekommen? Oder kriegt man die Stempel nicht doch einfach an der Grenze?

Norwegen ist übrigens nicht EG-Mitglied. Allerdings existieren im Gegensatz zur Schweiz eine Fülle von Abkommen, da Norwegen dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) angehört. Ob diese EWR-Abkommen ähnlich wie beim Aufenthalts-/Arbeitsrecht auch waffenrechtliche Erleichterungen mit sich bringen, weiss ich leider nicht?? crazy.gif

Danke schon mal,

Schwarzwälder

Geschrieben

Waffenrechtliche Erleichterungen in der E.U. ? Gibt es da einen neuen Film?

Das mit der Durchreise wird noch besser, ich kann dir nicht mal sagen, wer da in welchem Land zuständig ist. In Deutschland wäre es irgendeine waffenrechtliche Erlaubnisbehörte, egal welche. In Frankreich die Präfektur, die dem vorgesehenen Einreiseort am nächsten liegt (aber schön im Voraus!), in Luxemburg das Justizministerium und in Belgien auch. Ich glaube, in Schweden gibt es eine zentrale Behörte, weiß es aber auch nicht genau. Auf alle Fälle geht eine Durchreise ohne diese Genehmigung nicht. Einzig Deutschland akzeptiert die Durchreise von Jägern und Sportschützen, wenn sie den Grund ihrer Reise nachweisen können (müsste man eine entsprechende Einladung haben). In all den anderen Ländern (mag noch die eine oder andere Ausnahme geben, kenne aber jetzt keine), muss für die Durchreise vorher eine Genehmigung eingeholt werden. Würdest du für einen Wettkampf in das Land reisen, ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich, dafür braucht es dann eine Einladung und den FWPass (aber auch da ist Schweden und England sicherlich eine Ausnahme – dort ist immer eine Genehmigung erforderlich und die kostet richtig Geld).

Ich kenne einen Fall, der ist von Deutschland über Holland nach England gereist (hatte für beide die Genehmigung – vielleicht braucht man die auch für Holland nicht, weiß ich aber nicht), bei der Rückreise hat er die Fähre nach Holland verpasst und ist mit der nächsten, aber über Belgien zurückgereist. Das war ein sehr teuerer Fehler! Er wurde dort von einer nachgeschobenen Zollkontrolle kontrolliert und hatte natürlich keine Durchreisegenehmigung für Belgien in seinem FWPass. Kurze Rede langer Sinn, es dauerte etwa 6 Monate bis er seine mittlerweile verrosteten Waffen zurück bekam und er war auch noch so um die 4000 Euro ärmer.

Ich kenne auch einen Fall, von 6 Holländern, die sind in einem Bus nach Fr gereist, wurden dort auch angehalten, hatten aber auch keine Einladung oder Genehmigung im Pass. Die Beamten sahen die ganzen Gewehre im Kofferraum und fragenden nur wofür die seien. Die 6 gaben sich als Sportschützen zu erkennen und sagten nur, dass sie nach Mailly wollten. Die Zöllner haben ihnen dann ohne weitere Kontrolle eine gute Reise gewünscht. Darauf kann man sich aber nicht verlassen.

An der Grenze bekommst du nichts! Es gibt nämlich keine Grenze mehr, jedenfalls fast keine mit Zollstellen.

Wenn du weißt, wer wo zuständig ist, bitte stelle es hier rein, du wirst es sicherlich rausfinden. Ich würde mich dazu an die Botschaft oder den Zoll wenden, wobei die es oft auch nicht wissen. E.U. ist super und sucht in der Welt seines gleichen!

Gruß

Makalu

Geschrieben

@makulu:

Tja, da bin ich der Zeit wohl wieder ein wenig voraus gewesen...

Klar, da bringt der EWP nix.

@Schwarzwälder:

Ob Du eine Ausfuhrgenehmigung für 2 jahre brauchst? Frag das BAFA.

www.bafa.de

Gruß,

frosch

Geschrieben

Soviel ich weiß, braucht er da nichts, sind keine militärischen Güter. Zollaktion wäre nur fällig, wenn er vorhat, die WBK zurückzugeben. Dann müsste die Ausfuhr deklariert werden, aber genau das will er ja aus gutem Grund nicht machen.

Würde er eine Waffe haben, für die eine BKA Ausnahmegenehmigung vorhanden ist, wäre auch eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung für die Ausfuhr, oder besser gesagt, für die Wiedereinfuhr nötig. Da diese nur von sehr wenigen bei der Antragstellung berücksichtigt wurde.

Man sollte sich aber auf alle Fälle vor der Ausreise dieses berühmte Zollauskunftsblatt ausfüllen lassen. Damit man sieht, dass die Ware in der E.U ordnungsgemäß verzollt war. Das macht das örtliche Zollamt unter Vorlage der WBK, ist zwar ein Schmarrn, aber so sind sie halt die Beamten. Die WBK alleine reicht leider nicht.

Viel Spaß im schönen Norwegen.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Bevor ich es vergesse, noch einen Tipp von mir:

Den Wohnsitz in Deutschland aufrecht halten, sei es bei den Eltern, oder sonst wo.

Erleichtert eventuelle Verwaltungsangelegenheiten und hat eigentlich keine Nachteile. Darüber hinaus bräuchte dann deine Behörte bei Antragstellung auf eine neue WBK keine Auskunft in Norwegen einholen. Dazu wären sie verpflichtet, da du ja dann später in den letzten 5 Jahren deinen Wohnsitz im Ausland hattest. Du kannst deinen deutschen Wohnsitz als Erstwohnsitz gemeldet lassen. Eventuelle Straftaten in Norwegen wurden dann auch weniger auffallen, na ja weist schon, Alkohol und Geschwindigkeit im Straßenverkehr, da sind nämlich in Norwegen gleich mal 60 Tage fällig.

Noch viel Spaß.

Makalu

Geschrieben

Hallo,

nachdem Ihr das mit Norwegen ganz gut erklärt habt, weiß vieleicht auch jemand wie es sich mit einem dauerhaften Umzug nach Spanien verhält Ich bin Sportschütze und Munitionssammler und würde meine Waffen und Munition gerne mitnehmen.

gruß

rigby

Geschrieben

Hallo Rigby,

habe bis jetzt noch niemanden getroffen, der mir ganz genau sagen konnte, wie es in Spanien läuft, es läuft aber irgendwie.

Ich weiß nur, dass man in Spanien viel haben kann, aber für die erste WBK braucht es einen eher Umfangreichen Sachkundetest. Glaube, man braucht auch so was wie ein ärztliches Gutachten. Wenn das alles mal gemacht ist, soll es ziemlich liberal zugehen.

Dort kannst du aber eventuell erst mal die Waffen in dem Europäischen FWPass genehmigen lassen. Dazu wird es aber nötig sein, dass du in Deutschland noch einen Wohnsitz aufrecht erhältst und du in Spanien drauf hinweist, dass du nur gelegentlich da bist. Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, dass sich da jemand gut auskennt und weiß auch nicht, ob es so laufen kann.

Mein Tipp:

Rufe mal im Bundeskriminalamt bei Frau Fr. Berlauer Tel. 0611-5515739 an und frage, an wen sie in Spanien Export-Meldungen macht (ihre Kontaktperson in Spanien). Dort kannst du dich dann bestimmt über das weitere Vorgehen informieren.

Weiter kann ich dir da leider nicht helfen, vielleicht ist hier aber noch jemand anders.

Denke, da war auch mal ein Artikel im Visier über einen Polizisten, der in Spanien als Sportschütze hantiert. Kontaktier mal Doc. Schiller, er könnte dir die Anschrift von dem geben.

Gruß

Makalu

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