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IGNORED

Verletzung des Gleichheitsprinzips


magnumshooter

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Hallo,

momentan macht ja scheinbar jedes Ordnungsamt, was es will bzw. was es von der Landesregierung aufgestülpt bekommt. Manche Ordnungsämter stellen keine WBK's mehr aus oder machen keine Voreinträge in grüne WBK's mehr. Bei anderen Ordnungsämtern bekommt man auch nach dem 1.April ohne Probleme einen Voreintrag für die 3. Kurzwaffe ( bei meinem Ordnungsamt ). chrisgrinst.gif

In Artikel 3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes steht: "Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich." Meines Erachtens wird dieser durch die Verfassung garantierte Gleichheitsgrundsatz durch die unterschiedlichen Verwaltungspraktiken der Ordnungsämter verletzt. Oder ist die unterschiedliche Vorgehensweise der Ämter durch das föderalistische Prinzip in der Bundesrepublik Deutschland abgesichert?

Was meinen die Juristen im Forum?

Gruß

magnumshooter

Guest Mouche
Posted

....und ich find den Gleichheitsgrundsatz viel mehr durch die Regelung Jägerprüfung = GK geeignet verletzt... icon13.gif

Wenn m i c h das noch betreffen würde mad1.gifmad1.gifmad1.gif

Mouche

Posted

Hallo,

man muß nicht alles am Grundgesetz messen, es genügt schon

einer der wichtigsten Grundsätze des Verwaltungshandelns:

Gleiche Behandlung gleicher Fälle !!!

Sollte jetzt jemandem zum Lachen zumute sein, kann ich es

auch nicht ändern.

Gruß Pit

Der Herr...

Posted

In Antwort auf:

Sollte jetzt jemandem zum Lachen zumute sein, kann ich es auch nicht ändern.


Nö, zum Lachen ist mir mitnichten zumute, eher zum Heulen und zum K ...

crying.gifcrying.gifcrying.gif

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