magnumshooter Posted April 8, 2003 Posted April 8, 2003 Hallo, momentan macht ja scheinbar jedes Ordnungsamt, was es will bzw. was es von der Landesregierung aufgestülpt bekommt. Manche Ordnungsämter stellen keine WBK's mehr aus oder machen keine Voreinträge in grüne WBK's mehr. Bei anderen Ordnungsämtern bekommt man auch nach dem 1.April ohne Probleme einen Voreintrag für die 3. Kurzwaffe ( bei meinem Ordnungsamt ). In Artikel 3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes steht: "Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich." Meines Erachtens wird dieser durch die Verfassung garantierte Gleichheitsgrundsatz durch die unterschiedlichen Verwaltungspraktiken der Ordnungsämter verletzt. Oder ist die unterschiedliche Vorgehensweise der Ämter durch das föderalistische Prinzip in der Bundesrepublik Deutschland abgesichert? Was meinen die Juristen im Forum? Gruß magnumshooter
Astanase Posted April 8, 2003 Posted April 8, 2003 Ich denke mal, das es bei Artikel 3 GG mehr um die "Grundrechte" bzw. "Menschenrechte" geht, als um dein Beispiel.
Guest Mouche Posted April 8, 2003 Posted April 8, 2003 ....und ich find den Gleichheitsgrundsatz viel mehr durch die Regelung Jägerprüfung = GK geeignet verletzt... Wenn m i c h das noch betreffen würde Mouche
Pit Posted April 9, 2003 Posted April 9, 2003 Hallo, man muß nicht alles am Grundgesetz messen, es genügt schon einer der wichtigsten Grundsätze des Verwaltungshandelns: Gleiche Behandlung gleicher Fälle !!! Sollte jetzt jemandem zum Lachen zumute sein, kann ich es auch nicht ändern. Gruß Pit Der Herr...
Mubarek Posted April 9, 2003 Posted April 9, 2003 In Antwort auf: Sollte jetzt jemandem zum Lachen zumute sein, kann ich es auch nicht ändern. Nö, zum Lachen ist mir mitnichten zumute, eher zum Heulen und zum K ...
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