denis Posted April 8, 2003 Share Posted April 8, 2003 Folgende Situation: ich habe einen Zweitwohnsitzt und wollte hier als Gastschütze in einem Verein mitschiessen. Problem: ich habe hier keinen Waffenschrank, also kann ich, wenn ich die Waffe mitnehme die höchstens in einem abschgliessbarem Koffer im Schrank aufbewahren. Meine Frage ist jetzt, ob ich meine Kurzwaffe mal ausnahmsweise für eine Woche zu meinem Zweitwohnsitz mitnehmen darf, wenn ich dort keinen Schrank stehen hab? Link to comment Share on other sites More sharing options...
BigBoreMike Posted April 8, 2003 Share Posted April 8, 2003 Deine Woche Gastschiessen könnte u.U. durchgehend als Transport angesehen werden. An dieser Stelle würde dann der "vom Bedürfnis umfasste Zweck" gelten . MfG BigBoreMike Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted April 8, 2003 Share Posted April 8, 2003 @denis: Kauf Dir einen billigen B-Schrank vom Baumarkt. Kost nicht viel und Du bist auf der sicheren Seite. Die Unterbringung von Waffen auf einer Reise wird wohl in der kommenden Verordnung geregelt werden. Gruß, frosch Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted April 8, 2003 Share Posted April 8, 2003 Da es sich hier um keine angemietete Ferienwohnung (Urlaub etc.) o. ähnliches handelt, würde ich ebenfalls dem Vorschlag von "frosch" folgen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
denis Posted April 8, 2003 Author Share Posted April 8, 2003 Also, die Waffe nehme ich, wie schpn beschrieben, ausnahmsweise ein mal mit. Wäre ziemlich doof, wenn ich für dieses eine mal einen Tresor kaufen würde. Was sagt denn die neue Verordnung? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted April 8, 2003 Share Posted April 8, 2003 In Antwort auf: Was sagt denn die neue Verordnung? Dazu nichts spezielles. Allerdings könnte ich mir (bin Laie) gut vorstellen, das dein Zweitwohnsitz in solchen Fällen dem Erstwohnsitz gleichgestellt werden könnte. In dem Fall heisst es auch für dich: "§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen...." Link to comment Share on other sites More sharing options...
Volco Posted April 8, 2003 Share Posted April 8, 2003 wie siehts denn aus, wenn man die waffe im schrank eines bekannten unterstellt (auch länger als 4 wochen). und um zu verhindern, daß der bekannte da kein unfug mit macht, die waffe mit einem zusätlichen schloss (da gibts ja versch. varianten) sichert? wäre soetwas erlaubt? oder muß man zwangsweise nach 4 wochen ummelden??? volco Link to comment Share on other sites More sharing options...
denis Posted April 8, 2003 Author Share Posted April 8, 2003 @Astanase naja, das ist nicht ein mal ein richtiger Zweitwohnsitzt, ich miete hier halt eine Wohnung und bin nicht gemeldet, weil ich halt jedes WE nach hause fahre. Muss man um einen Zweitwohnsitzt offiziel zu haben nicht dort polizeilich gemeldet sein? Wie sieht es z.B. mit den Leuten aus, die z.B. zu den Wettkämpfen für eine Woche wo anders hinfahren und im Hotel wohnen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nitro Posted April 8, 2003 Share Posted April 8, 2003 Der 36 mach da keine Unterschiede wo du dich gerade aufhältst! Du hast deine Waffe immer sicher zu verwahren. Ob das dein quasi zweiter Wohnsitz oder das Hotel oder die Kneipe ist, in der du nach dem Schießen dein Bier trinkst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
denis Posted April 9, 2003 Author Share Posted April 9, 2003 also sieht es schlecht aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted April 9, 2003 Share Posted April 9, 2003 @denis: Die neue Verordnung sagt noch garnix, weil es sie (noch)nicht gibt. In Brennekes 1. Entwurf zu dieser Verordnung gab es jedoch für diese Fälle dedizierte Verfahrensanweisungen. Letztlich ist es auch egal, solange Dir die Waffe nicht geklaut wird. Falls doch, wirst Du einigen Spaß haben... Gruß, frosch Link to comment Share on other sites More sharing options...
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