magnumshooter Posted April 5, 2003 Share Posted April 5, 2003 Guten Abend, Frage an alle, die schon einen kleinen Waffenschein in ihren Händen halten: Wurde seitens eurer Behörde der kleine Waffenschein für das Führen a) einer einzigen Waffe B) mehrerer Waffen oder c) von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen allgemein ( ohne Eintragung einer ganz bestimten Waffe mit Seriennummer etc. ) ausgestellt? Ich bin etwas irritiert, da bei mir auf dem Antragsformular steht: Ich möchte folgende Waffe führen ( Art der Waffe, Kaliber, Hersteller, Typ, Modell, Herstellungsnummer ). Gruß magnumshooter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pemo Posted April 5, 2003 Share Posted April 5, 2003 Hallo Magnumshooter! Ich hab' das Ding zwar auch noch nicht (wahrscheinlich wird das noch kaum einer haben, so wie ich unsere Beamten kenne), aber im Formular von Niedersachsen wurde auch nach EINER Waffe gefragt. Das ist soweit ich weiß von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ob man nur eine bestimmte Waffe führen darf oder jede beliebige. Aber frag mich jetzt bitte nicht nach dem sinn des ganzen, den hab' ich auch noch nicht entdecken können... Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted April 5, 2003 Share Posted April 5, 2003 @mangnumshooter: Egal was auf dem Formular steht. Schreibe: "Ich möchte beliebige Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen" ;-) Gruß, frosch Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tabs Posted April 5, 2003 Share Posted April 5, 2003 Soweit ich weiß ist in den vorläufigen Vollzugshinweisen zum WaffG keine Beschränkung auf eine spezifische PTB- Waffe vorgesehen (siehe Nr. 4b in den vorl. Vollz. Hinw. v. 18.02.03 zu § 10(4) WaffG) Ich habe hier einen Antrag eines LRA's in Bayern gefunden, in dem dies auch so zum Tragen kommt: http://www.lra-ffb.de/KleinerWS.pdf Gruß Tabs Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 6, 2003 Share Posted April 6, 2003 Im Fragenbogen für den kleinen Waffenschein wurde anch Waffentyp, Seriennummer, Aufbewahrung etc. gefragt. Auf dem ausgestellten Dokument wurden aber keine speziellen Waffen eingetragen, sondenr da heisst es die nach WaffG für diesen kleinen Waffenschein erlaubten. In Antwort auf: Guten Abend, Frage an alle, die schon einen kleinen Waffenschein in ihren Händen halten: Wurde seitens eurer Behörde der kleine Waffenschein für das Führen a) einer einzigen Waffe B) mehrerer Waffen oder c) von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen allgemein ( ohne Eintragung einer ganz bestimten Waffe mit Seriennummer etc. ) ausgestellt? Ich bin etwas irritiert, da bei mir auf dem Antragsformular steht: Ich möchte folgende Waffe führen ( Art der Waffe, Kaliber, Hersteller, Typ, Modell, Herstellungsnummer ). Gruß magnumshooter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nitro Posted April 6, 2003 Share Posted April 6, 2003 Soweit mir bekannt ist, wird in SH der KWS zum Führen einer Waffe ausgestellt. Aber ohne Einschränkung wie Modell oder Nummer. D.h. du kannst zu Hause so viele haben wie du willst, du darfst soviele transportieren wie du willst, aber du darfst immer nur eine Führen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitewater Posted April 6, 2003 Share Posted April 6, 2003 [*]aber du darfst immer nur eine Führen Wo steht denn das?? Da weiss mein Sachbearbeiter aber nix von. Ich war da, hab Ihn freundlich gefragt, er sagte dafür bräuchte er ne Kopie des Personlausweises sowie ein formloses Schreiben mit dem Inhalt:"Hiermit beantrage ich den kleinen Waffenschein zu führen von Gas- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit" und aus die Maus. Als ich Ihm dann sagte das er meine Personalien unter der Reg.-Nr.XXX in seinen Unterlagen findet da ich WBK Inhaber bin war das Thema gegessen. Dann kam nur noch: "Alles klar, mangels Vordrucken des Scheins sendet er mir das Ding in den nächsten Tagen zu." Und gut ist. Ob ich nun 1 oder 2 Waffen umschnalle ist da vollkommen egal. Link to comment Share on other sites More sharing options...
pak9de Posted April 6, 2003 Share Posted April 6, 2003 Hallo, hatte dazu in einem anderen Thread gepostet. Damals war mein Sachbearbeiter der Meinung, dass der kleine WS fuer ei- ne genau spezifizierte Waffe ausgestellt wird. Bei einem Besuch habe ich ihm die -ihm bis dahin unbekann-ten- vorlaeufigen Vollzugshinweise gegeben. Danach formlos Antrag wie folgt gestellt: - Bezugnahme auf § 10 WaffG-neu und die Vollzugsvorschriften v. 18. 03. 03 als Rechtsgrundlage, - kleiner WS fuer die Gattung der Schreckschuss-/Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB - Zulassung, - Aufbewahrung (Moebeleinsatztresor B). - Kopien vorhandener waffenrechtlicher Erlaubnisse beige- fuegt. Nach Ansicht des Sachbearbeiters geht es so in Ordnung. Der kleine WS wird analog zu den vorlaeufigen Vollzugshinweisen fuer die GATTUNG DER ..." ausgestellt. Bedeutet, dass eine oder mehrere beliebige PTB-Waffen gleichzeitig gefuehrt wer- den duerfen. Es gibt also keinerlei Beschraenkung bezueglich Menge/n, Fabrikat/en, Modell/en, Kaliber/n usw.. Zeitdauer: ca. 3 - 4 Wochen, Kosten 50 €. Wenn ich den kleinen WS habe oder sich neue Gesichtspunkte ergeben, berichte ich. Gruesse pak9 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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