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IGNORED

Waffenbeschränkung beim kleinen Waffenschein


magnumshooter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Abend,

Frage an alle, die schon einen kleinen Waffenschein in ihren Händen halten:

Wurde seitens eurer Behörde der kleine Waffenschein für das Führen

a) einer einzigen Waffe

B) mehrerer Waffen

oder

c) von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen allgemein ( ohne Eintragung einer ganz bestimten Waffe mit Seriennummer etc. ) ausgestellt?

Ich bin etwas irritiert, da bei mir auf dem Antragsformular steht: Ich möchte folgende Waffe führen ( Art der Waffe, Kaliber, Hersteller, Typ, Modell, Herstellungsnummer ).

Gruß

magnumshooter

Geschrieben

Hallo Magnumshooter!

Ich hab' das Ding zwar auch noch nicht (wahrscheinlich wird das noch kaum einer haben, so wie ich unsere Beamten kenne), aber im Formular von Niedersachsen wurde auch nach EINER Waffe gefragt. Das ist soweit ich weiß von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ob man nur eine bestimmte Waffe führen darf oder jede beliebige. Aber frag mich jetzt bitte nicht nach dem sinn des ganzen, den hab' ich auch noch nicht entdecken können... gaga.gif

Geschrieben

Soweit ich weiß ist in den vorläufigen Vollzugshinweisen zum WaffG keine Beschränkung auf eine spezifische PTB- Waffe vorgesehen (siehe Nr. 4b in den vorl. Vollz. Hinw. v. 18.02.03 zu § 10(4) WaffG)

Ich habe hier einen Antrag eines LRA's in Bayern gefunden, in dem dies auch so zum Tragen kommt:

http://www.lra-ffb.de/KleinerWS.pdf

Gruß

Tabs

Geschrieben

Im Fragenbogen für den kleinen Waffenschein wurde anch Waffentyp, Seriennummer, Aufbewahrung etc. gefragt. Auf dem ausgestellten Dokument wurden aber keine speziellen Waffen eingetragen, sondenr da heisst es die nach WaffG für diesen kleinen Waffenschein erlaubten.

In Antwort auf:

Guten Abend,

Frage an alle, die schon einen kleinen Waffenschein in ihren Händen halten:

Wurde seitens eurer Behörde der kleine Waffenschein für das Führen

a) einer einzigen Waffe

B) mehrerer Waffen

oder

c) von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen allgemein ( ohne Eintragung einer ganz bestimten Waffe mit Seriennummer etc. ) ausgestellt?

Ich bin etwas irritiert, da bei mir auf dem Antragsformular steht: Ich möchte folgende Waffe führen ( Art der Waffe, Kaliber, Hersteller, Typ, Modell, Herstellungsnummer ).

Gruß

magnumshooter


Geschrieben

Soweit mir bekannt ist, wird in SH der KWS zum Führen einer Waffe ausgestellt. Aber ohne Einschränkung wie Modell oder Nummer. D.h. du kannst zu Hause so viele haben wie du willst, du darfst soviele transportieren wie du willst, aber du darfst immer nur eine Führen.

Geschrieben

[*]aber du darfst immer nur eine Führen

Wo steht denn das??

Da weiss mein Sachbearbeiter aber nix von.

Ich war da, hab Ihn freundlich gefragt, er sagte dafür bräuchte er ne Kopie des Personlausweises sowie ein formloses Schreiben mit dem Inhalt:"Hiermit beantrage ich den kleinen Waffenschein zu führen von Gas- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit" und aus die Maus.

Als ich Ihm dann sagte das er meine Personalien unter der Reg.-Nr.XXX in seinen Unterlagen findet da ich WBK Inhaber bin war das Thema gegessen. Dann kam nur noch: "Alles klar, mangels Vordrucken des Scheins sendet er mir das Ding in den nächsten Tagen zu." Und gut ist. Ob ich nun 1 oder 2 Waffen umschnalle ist da vollkommen egal.

Geschrieben

Hallo,

hatte dazu in einem anderen Thread gepostet. Damals war

mein Sachbearbeiter der Meinung, dass der kleine WS fuer ei-

ne genau spezifizierte Waffe ausgestellt wird.

Bei einem Besuch habe ich ihm die -ihm bis dahin unbekann-ten- vorlaeufigen Vollzugshinweise gegeben.

Danach formlos Antrag wie folgt gestellt:

- Bezugnahme auf § 10 WaffG-neu und die Vollzugsvorschriften

v. 18. 03. 03 als Rechtsgrundlage,

- kleiner WS fuer die Gattung der Schreckschuss-/Reizstoff-

und Signalwaffen mit PTB - Zulassung,

- Aufbewahrung (Moebeleinsatztresor B).

- Kopien vorhandener waffenrechtlicher Erlaubnisse beige-

fuegt.

Nach Ansicht des Sachbearbeiters geht es so in Ordnung. Der

kleine WS wird analog zu den vorlaeufigen Vollzugshinweisen

fuer die GATTUNG DER ..." ausgestellt. Bedeutet, dass eine

oder mehrere beliebige PTB-Waffen gleichzeitig gefuehrt wer-

den duerfen. Es gibt also keinerlei Beschraenkung bezueglich

Menge/n, Fabrikat/en, Modell/en, Kaliber/n usw..

Zeitdauer: ca. 3 - 4 Wochen, Kosten 50 €.

Wenn ich den kleinen WS habe oder sich neue Gesichtspunkte

ergeben, berichte ich.

Gruesse pak9

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