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IGNORED

Waffenraummit der Ausstattung nach DIN/EN 1143?


do

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Geschrieben

Wenn man seine Waffen nicht in einzelnen Tresoren, sondern in einem Waffenraum lagern will, muß dieser fensterlos sein und eine Ausstattung nach DIN/EN 1143 haben.

Kann mir jemand sagen, was sich hinter "DIN/EN 1143" verbirgt, wie dieser Raum also gesichert sein muß?

Gruß

do

Geschrieben

In Antwort auf:

Kann mir jemand sagen, was sich hinter "DIN/EN 1143" verbirgt,


Ein Behältnis der Stufe B entspricht einem Behältnis nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad O.

Also müsste dein Waffenraum wie ein Tresor B aufgebaut sein. Und das ist ja schlecht möglich.

Am Besten du wendest dich an deine zuständige kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.

Hab ich auch getan, die können dir dann vor Ort genau sagen, wie sie es haben möchten.

Geschrieben

Do,

Dein Problem mit den ausbleibenden Antworten ist ganz einfach zu erklären:

Die DIN/EN 1143-1 darf als DIN-Norm nicht so ohne weiteres (im Internet und anderswo) veröffentlicht werden. Und da sie (zumindest bislang) nur Fachleute interessiert hat, ist der Kreis der potentiellen Veröffentlicher auch noch sehr klein.

Aber gegen den geringen Obulus cool.gif von 69,50 Teuronen kann Dir geholfen werden. Du kannst diese Norm nämlich direkt beim Beuth-Verlag bestellen.

Gruß

Michael

PS: DIN-Normen lesen sich ähnlich einfach wie Gesetzestexte!

Geschrieben

Die DIN/EN 1143-1 sagt etwas über den Widerstandsgrad aus, der sich im Wesentlichen als Zeitfaktor darstellt, der benötigt wird, in ein Behältnis einzudringen. Wenn es darum geht, einen abgeschlossenen Raum als Waffenlagerraum herzurichten, oder genehmigen zu lassen, sind einige grundsätzliche Ding zu berücksichtigen.

Das möglicherweise schwächste Glied in der Kette der Bauelemente ist die Tür. Dafür gibt es auf dem Markt bereits zertifizierte Türen, die in der Widerstandsklasse 0 (Null)zu einem Preis von ca. 2.800 EUR angeboten werden.

Da diese Tür ca. 300 Kg wiegt, muss alleine aus statischen Gründen die Tür in eine mindestens 24 cm dicke Wand eingemauert sein. (Drehmoment bei geöffneter Tür!) Es muss nicht unbedingt ein fensterloser Raum sein, wenn die Öffnung entsprechend gesichert ist. Entsprechende Schutzgitter gibt es in den Widerstandsklassen WK-H 5 bis WK-H 30. Letztendlich wird aber die Lage des Gebäudes, die Art der Nutzung, die Anzahl und die Art der Waffen Grundlage für die Sicherungsanforderung sein müssen, die immer eine Einzelfallentscheidung sein wird.

Ich habe diese DIN 1143-1 aber sie hilft alleine nicht weiter. Der Weg zur kriminalpolizeilichen Beratungsstelle kann zwar nicht Schaden aber eine Entscheidung musst Du von deinem Sachbearbeiter erhalten. Ich habe nur die Erfahrung gemacht, dass die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen gerne über das Ziel hinausschiessen, weil sie die Sicherungsmassnahmen nicht selbst bezahlen müssen, die sie empfehlen. Manchmal hilft auch ein guter Schießstandsachverständiger. Ich empfehle ein gutes Konzept, das in sich schlüssig ist, sich auf die Forderungen der DIN abstützt und hin zu deinem Sachbearbeiter.

Geschrieben

ich habe mir solch einen Raum für meine Sammlung eingerichtet;

die kriminalpol. Beratung war bzgl. ds gesamten Hauses hilfreich, bzgl. des Waffenraumes sprengten die Vorschläge alles, was ich hätte bezahlen können (der Raum besitz 2 Fenster, die ich erhalten wollte; die Kripo konnte mir nur einen Lieferanten ihrer Wunsch-Fenster nennen: 200km entfernt, schon die Anfahrt extrem...)

Ich habe daraufhin das Maximal-Konzept des örtlichen Fensterlieferanten + Gitterkonzept meinem Sachbearbeiter vorgelegt, er hat das Ganze abgesegnet, und so blieb noch Geld zum Sammeln übrig cool.gif

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