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IGNORED

Alle Waffenbörsen verboten


Iwan Z!

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Hallo Leute,

auf der Netzseite vom DWJ (www.dwj.de) habe ich gerade das Sahnehäubchen schlechthin gefunden: Jetzt hat auch der hessische Innenminister der Stadt Kassel die Erteilung der Ausnahmegenehmigung verboten! Damit ist auch die Börse tot. Bin mal gespannt, wann der erste Händler die Hand hebt, weil im der Umsatzausfall das Genick bricht.

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also mal der reihe nach:

die behörden verbieten die waffenbörsen nicht, sondern sie erlauben den waffenhandel auf diesen börsen nicht mehr; das ist ein erheblicher unterschied.

der waffenhandel auf börsen, märkten, etc. ist qua gesetz nämlich bereits verboten!

die behörde kann den waffenhandel per ausnahmegenehmigung aber zulassen, wenn sie ein "besonderes öffentliches interesse" daran sieht; das ist bei den erlaubnisbehörden offensichtlich nicht mehr der fall.

das ganze ist kaum juristisch angreifbar, weil die abwägung, ob man eine ausnahme machen will oder nicht, eine sogenannte ermessensentscheidung ist, bei der die behörde argumentieren kann, wie sie will; deshalb werden die verwaltungsgerichte auch nicht viel ausrichten können (bischen selbstbindung der verwaltung, aber das ist auch schon alles).

das ganze stellt sicher eine politische initiative zur weiteren abwertung von waffen und leuten, die sich dafür intesessieren dar. dazu gehört wie üblich auch die desinformation der presse und das emotionalisieren durch lügen ("kinder verschaffen sich auf waffenbörsen waffen", was natürlich völliger blödsinn ist, weil hochgradig illegal).

als solches politisches ansinnen sollte die behrens-bundestagswahl-steht-vor-der-tür-aktion auch bekämpft werden, um nicht in den köpfen der bürger zu hinterlassen "der behrens macht unser land sicherer" sondern "der behrens verbietet sachen, die die sicherheit nicht beeinträchtigen um davon abzulenken, dass er gehen den illegalen waffenbesitz (ethnisch nicht in die diskussion einbringbarer gruppen) nicht vorgehen kann oder will.

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Falcon hat, leider, recht.

Der Passus zur Ausnahmegenehmigung lautet allerdings sinngemäß "kann erteilt werden, wenn öffentliche Interessen nicht entgegen stehen". Dies jedenfalls im (immer noch nicht im Bundesgesetzblatt erschienenen) neuen WaffG. Im alten, noch geltenden, Gesetz ist es, glaube ich, genau so.

Jürgen

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... könnte es sein, dass unsere Polithansel uns mal zeigen wollen, wie ihre Art von kleiner billiger Rache an der Waffenlobby ausschaut?

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

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