Zum Inhalt springen
IGNORED

Verstehe nur Bahnhof


Pinky+Brain

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Jetzt hab ich hier schon einiges über Probleme von Schützenkollegen gelesen im Zusammenhang mit dem 01.04.03 und fühle mich, als wäre meine Festplatte im Kopf mal eben gelöscht worden. gaga.gif

Ich habe beim Polizeipräsidium seit Ende Januar 2003 meinen Antrag auf Erteilung der WBK liegen, der Ansprechpartner hat gerade seinen wohlverdienten Urlaub, und nun frage ich mich, ob ich ein Problem habe, wenn die WBK nicht vor dem 01.04. ausgestellt wird, weil dann nur noch Waffen gekauft werden können gemäß einer Sportordnung (kein Problem) und befürwortet durch einen anerkannten Verband (das wär ein Problem). Was ratet Ihr mir, Dampf machen und versuchen vor dem Stichtag die WBK noch zu bekommen oder betrifft mich das nicht, weil mein Antrag Ende Januar bei der Behörde einging?

Geschrieben

Die Neuregelung soll nur für ab dem 1.4.03 eingegangene Anträge gelten. Aber für den Vollzug dieser Regel würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen.

Also mach' Dampf ...

wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:


Das Amt hat 3 Monate Zeit zur Bearbeitung. Dann muss ein Bescheid ergehen. Das gilt auch, wenn der Sachbearbeiter im Urlaub, krank oder nur faul ist.


Das habe ich auch mal gedacht. Aber eine allgemein und überall gültige Vorschrift dieser Art gibt es leider nicht. Nur einige Verwaltungen, die so etwas per interner Anweisung angeordnet haben.

Schade eigentlich...

Michael

Geschrieben

Vor ein paar Jahren habe ich mir mal aus purem Interesse heraus ein paar waffenrechtliche Anträge amerikanischer Städte aus dem Web herunter geladen. Ich erinnere mich noch daran, dass dort Fristen angegeben waren, in denen die Behörde (idR der Sherif) den Antrag bearbeiten muss. Schafft diese das nicht, gilt der Antrag als genehmigt!

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

... Ich erinnere mich noch daran, dass dort Fristen angegeben waren, in denen die Behörde (idR der Sherif) den Antrag bearbeiten muss. Schafft diese das nicht, gilt der Antrag als genehmigt!


Schön, nur leider gibt es dies in DE nicht.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.