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Halbautomateneinstufung als KW anfechtbar?


frosch

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Moin,

es stellt sich mir folgende Frage:

Wenn einem die Einstufung einer Waffe als verbotener Gegenstand durch die zustänsige Waffenrechtsbehörde nicht paßt, kann man ja im verwqaltungsgerichtlichen Klagefeststellungsverfahren die Sachlage klären lassen und erhält mit dem rechtskräftigen Urteil eine Handlungsbasis.

Nun ist es ja so, daß die Einstufung von halbautomatischen Gewehren als Kriegswaffe ja zunächst auch nur ein Verwaltungsakt des Bundeswirtschaftsministeriums ist. Wie sieht es mit der juristischen Anfechtbarkeit solcher Entscheidungen aus? Wie wäre hier der Verfahrensweg?

In diesem Zusammenhang: Ich habe schon immer versucht, eine vollständige Kriegswaffenliste für halbautomatische Gewehre zu bekommen. Dies scheint aber kaum möglich zu sein. Wird das geheimgehalten? Und wenns geheim ist, wie soll man sich als Bürger daran halten? Jedenfalls war es selbst meinen Kameraden in der Zollfahndungstruppe nicht möglich, eine solche vollständige Liste zu beschaffen. Es gibt wohl einige Merklbätter, insbesondere zum Umbau von Kriegswaffen in zivile Halbautomaten und eine Liste älterer Halbautomaten als Richtlinie des BAFA, aber das wars auch schon.

Es soll sie aber geben, diese ominöse Liste...

Gruß,

frosch

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Guest Daytona

In Antwort auf:

1...Ich habe schon immer versucht, eine vollständige Kriegswaffenliste für halbautomatische Gewehre zu bekommen.

2... Es gibt wohl einige Merklbätter, insbesondere zum Umbau von Kriegswaffen in zivile Halbautomaten und eine Liste älterer Halbautomaten als Richtlinie des BAFA, aber das wars auch schon.


zu 1: ja, hätt´ ich auch gern

zu 2: nur dieses vom

BUNDESMINISTERIUM FÜR

WIRTSCHAFT UND TECHNOLOGIE

Bonn, 21. April 1999

siehe Anhang

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@ Daytona

Also wenn das so bleibt, dann hilft im Endeffekt, das Streichen vom § 37 den meisten Schützen gar nicht´s. mad1.gif

Erstaunlich find ich auch das das M1 A1 als Kriegswaffe angesehen wird, wo es doch eine rein Zivile Variante ist und nur das M14 eingeführt war icon13.gif , meines Wissens zumindest.

Und die armen .30 M1 carbine Schützen dürfen dann immer noch nicht ein vernünftiges Korn anbringen. gaga.gif

Und mein Traum von einem Unverbasteltem M1 A1 oder Garand bleibt ein Traum! mad1.gif

Ein Trauriger

Romaneo

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Guest Daytona

In Antwort auf:

Habe ich etwas nicht mitbekommen? Halbautomaten doch noch Kriegswaffe??? Oder nur eine alte Liste?


alte liste !!!

mil. halbautomaten vor 1945 sind aus der kwl raus !!!!

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