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Neues Waffengesetz


maxman

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Hi,

habe mal 2 Fragen.

Tritt das neue Waffengesetz ab 01.04.03 in Kraft?

Wenn ich meinen Antrag im März Abgegeben habe,

falle ich dann unters neue oder unters alte Waffengesetz?

Mit dem neuen Waffengesetz hätte ich folgende Probleme:

Dachverband unter 10.000 Mitglieder und ich habe

noch 2 Waffen in meiner WBK die nicht in der Sportordnung

meines neuen Dachverbandes stehen.

mfg

Markus

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In Antwort auf:

Tritt das neue Waffengesetz ab 01.04.03 in Kraft?


Das lässt sich leicht beantworten: Ja, definitiv.

In Antwort auf:

Wenn ich meinen Antrag im März Abgegeben habe, falle ich dann unters neue oder unters alte Waffengesetz?


Meines Erachtens gilt der Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis. Wenn Dein Antrag also nach dem 31.3. bearbeitet wird, gilt das neue WaffG -- kann gar nicht anders sein, weil das alte WaffG ab dem 1.4. nicht mehr existiert, folglich auch keine Erlaubnisse nach diesem mehr erteilt werden können.

In Antwort auf:

Mit dem neuen Waffengesetz hätte ich folgende Probleme: Dachverband unter 10.000 Mitglieder und ich habe noch 2 Waffen in meiner WBK die nicht in der Sportordnung meines neuen Dachverbandes stehen.


Könnte schwierig werden. In Anbetracht der Tatsache, dass die Behörden selbst nicht so richtig Bescheid wissen und die Anerkennung der Verbände / Sportordnungen noch auf sich warten lässt, würde ich sagen: Einfach mal ausprobieren. Wenn sich eine Ablehnung abzeichnet, nachfragen, was die Behörde noch haben will.

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In Antwort auf:

Meines Erachtens gilt der Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis. Wenn Dein Antrag also nach dem 31.3. bearbeitet wird, gilt das neue WaffG -- kann gar nicht anders sein, weil das alte WaffG ab dem 1.4. nicht mehr existiert, folglich auch keine Erlaubnisse nach diesem mehr erteilt werden können.


Sehe ich nicht so.

Richtig ist,daß das neue Gesetz am 01.04.03 in Kraft tritt.

Scheinbar vergessen wird hier aber,daß das "alte" noch bis einschließlich 31.03.03 gilt - mit allen Rechten und Pflichten.

Somit müssen in diesen Zeitraum fallende Anträge nach dem alten Gesetz bearbeitet werden,weil bis dahin keine anderen Erwerbsbedingungen erfüllt werden mußten.Für die Erteilung einer Erlaubnis kann nur der gesetzliche Rahmen berücksichtigt werden,der zum Zeitpunkt der Antragstellung gegeben war.Alles andere wäre die "Quasi-Einführung" des Gesetzes vor dem 01.04.03 und somit rechtswidrig.

Meine laienhafte Sicht der Dinge.

Gruß André

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Es gilt das Recht, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung (Posteingang) bei der Behörde gilt bzw. gegolten hat. Für irgend etwas muß der Eingangsstempel ja gut sein.

Zu meiner Zeit als Verwaltungsmensch war's jedenfalls so.

Gruß

Manfred

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