Flintograf Posted August 12, 2002 Share Posted August 12, 2002 Hallo Freunde, habe meine bisherigen Waffen direkt beim Händler gekauft, läuft natürlich klar ab. Nun befinde ich mich in der Lage, eine gebrauchte Waffe kaufen zu wollen, dessen Besitzer (Waffenhändler) 500 km entfernt wohnt und auf ihn bin ich nur übers Internet gekommen. Er preist die Waffe natürlich als "Zustand: sehr gut" an. Ich muß es glauben, kann ja nicht extra 1000 km (hin und zurück) fahren, um die Waffe persönlich in Augenschein nehmen zu können oder sie auszuprobieren. Frage 1: Kann ich sie mir zur Ansicht schicken lassen? (Vermutlich nicht, aber fragen tue ich hier trotzdem, will auf Nummer Sicher gehen). Wenn nicht: Ich kaufe das Ding per Telefon oder eMail, schicke ihm meine WBK mit Voreintrag, er vollendet den Eintrag, kassiert das Geld (Vorkasse, logisch, die Welt ist ja sooo schlecht) und schickt mir dann eine Waffe zu, von der ich alles andere als begeistert bin. Sie ist nämlich (beispielsweise) nicht optimal, es ist etwas kaputt oder was auch immer. Angenommene Tatsache: Ich bin nicht zufrieden. Der Eintrag in der WBK aber steht nun. Frage 2: Wie sehen meine Rechte gegenüber dem Verkäufer aus und was sagt (und verlangt an Gebühren) das LRA oder OA dazu, wenn ich den Eintrag wieder rückgängig machen lassen will (wenn der Verkäufer die Waffe überhaupt zurücknimmt!)? Ich spreche hier von einer bevorstehenden Investition von ca. 1000 Euro und bin kein Zahnarzt , bitte deshalb um Erfahrungswerte aus euerem (unserem) Kreis. [Dieser Beitrag wurde von Flintograf am 13. August 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Brösel Posted August 13, 2002 Share Posted August 13, 2002 Moin, Eintragungen in die WBK darf nur ein Waffenhändler oder deine Behörde vornehmen. Es reicht,wenn du dem Verkäufer eine beglaubigte Kopie der WBK und deines Ausweises schickst. Wenn dir die Waffe nicht gefällt,schickst du sie einfach wieder zurück. Die Eintragung macht deine Behörde aufgrund des Kaufvertrages.Gibts glaube ich als Vordruck im Inet,mußte mal suchen. Gruß Stephan Link to comment Share on other sites More sharing options...
harry tasker Posted August 13, 2002 Share Posted August 13, 2002 Bei Gescäften die über das Internet laufen hast Du gegenüber einem Händler ein 14 tägiges Rückgaberecht. - Ohne Angabe von Gründen - !!! Problem ist nur, soweit ich weiss, muss ein Händler die Waffe sofort in die WBK eintragen. Wen Waffe dann nix taugt, Eintrag für die Katz. Fazit: Wenn Du Dir nicht sicher bist lass die Finger davon. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 13, 2002 Share Posted August 13, 2002 Als Verkäufer würde ich mich niemals darauf einlassen, eine Waffe aufgrund einer - auch beglaubigten - Kopie zu überlassen. Das Original ist erforderlich - es könnte ja widerrufen oder Eingezogen worden sein. Bei Mängeln an der Kaufsache gelten die selben Gesetze wie für einen Schrank oder Toaster. Die Rückgabe der Waffe muß aber innerhalb der Frist erfolgen, in der die Waffe in die WBK eingetragen werden müsste. In diesem Fall also binnen zwei Wochen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted August 13, 2002 Share Posted August 13, 2002 @Flintograf: Ist doch kein Problem! Telefoniere, danach faxe oder maile mit dem Verkäufer. Dabei wird ja der Zustand der Waffe, sowie die Abwicklung bereits schriftlich fixiert. Gem. der Vereinbarung zwischen euch beiden (z.B. WBK an den Verkäufer, dieser versendet nach Erhalt die Waffe, du sagst "JA" und überweisst das Geld, er trägt ein u. versendet die WBK + Rechnung an dich) erfolgt einfach alles weitere. Machen die beiden grossen F. + K. täglich! Ich mache es als Privat-Verkäufer allerdings immer etwas anders: Wenn ich sage, das ein Gegenstand neu oder neuwertig ist, einen Kratzer von einem cm hat ..., dann ist das auch so! Somit verlange ich Vorkasse u. der eventuelle Käufer soll sich vorher überlegen, ob er es auch wirklich will. Wenn ein Interessent damit nicht leben kann, kommen wir nicht ins Geschäft! Link to comment Share on other sites More sharing options...
superrichy Posted August 13, 2002 Share Posted August 13, 2002 Hallo, also bei meinem letzten Kauf übers Netz habe ich mir erst mal Bilder zumailen lassen. Dann mit dem Mann telefoniert und noch offene Fragen abgeklärt. WBK hingeschickt. Waffe zur Ansicht erhalten, für gut befunden und dort angerufen sowie Rechnung bezahlt. Der Verkäufer (Waffenhändler) hat erst dann den Eintrag gemacht. Also kein Problem. Der Vorschlag, die Waffe zur Ansicht zu schicken kam übrigens vom Händler !!. Grüße Richy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Palermo Posted August 13, 2002 Share Posted August 13, 2002 Wie wärs mit dieser Idee: Er schickt sie zum Waffenhändler in Deiner Nähe, wo Du Dir die Waffe anschauen kannst. Wenn Du sie nicht willst, schickt der Waffenhändler sie wieder zurück. Du trägst das Porto. Der Waffenhändler kann dann auch die WBK-Eintragung machen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted August 13, 2002 Share Posted August 13, 2002 Zitat: Original erstellt von Palermo: Der Waffenhändler kann dann auch die WBK-Eintragung machen. Darf er nicht, da es nicht über sein Buch läuft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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