Ich finde "sprechen hilft"... Das war die Antwort meiner Behörde auf meinen Antrag aus einem Raum einen Behälter zu machen. Drei Fotos und einen drei-Zeiler später...=
Antwort: Antrag, für die Zulassung eines Kellerraumes als Ersatz für einen Stahlblechbehälter
Von: xxxxxxxxxx@kreis-xxxxxxxxx.de
An: xxxxxxxxxxxx@web.de>
Datum: 22.03.2021 07:38:22
Guten Morgen Herr xxxxxxxxx,
die Lagerung von Munition und erlaubnisfreien Waffen ist in diesem Raum auch außerhalb von verschlossenen Behältnissen möglich. Durch den alleinigen Zutritt, das dauerhaft versiegelte Fenster und die Stahltür beurteile ich den Raum als höherwertig als ein "verschlossenes Behältnis mit mindestens Schwenkriegelschloss", welches das Waffengesetz für die Lagerung von Munition vorsieht.
Beachten Sie aber bitte, dass Waffen und Munition weiterhin getrennt von einander gelagert werden müssen (die Ausnahme innerhalb der Tresore mit mindestens Widerstandsgrad "0") und dass Sie bei der Herstellung von Munition (Wiederladen) die sprengstoffrechtlichen Vorgaben zur Lagerung einhalten müssen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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