Nei einfach vom Gericht hineiniterpretiert.
Jeder weis das für die Jagdausübung NUR ein Magazin mit zwei Schuß verwendet werden DARF.
Das Gericht traut der Jägerschaft nicht über den weg, oder denkt die Jägerschaft ist so dämlich ein solches 2er einzuschieben.
Das Gericht interpretiert einfach eine von ihm ausgedachte Version in das Gesetz hinein.
Es ist gelebte Erwerbs-,Eintagungs-,und auch vom Jagdgesetz gedeckte Praxis die seit Jahrzehnten so vollzogen wird.
Das heist im Umkehrschluß - feste 10er für Sportschützen, 5er Magazine fest eingebaut für DSB Disziplinen Pistole.
Welche Selbstladebüchse ist denn für nicht wechselbare Magazine ausgelegt ? Ich kenne ausser EXOTEN keine.
Das Gericht hat ohne Backroundinfo irgendwas zu Papier gebracht.
Wo kämen wir denn da hin wenn ein "normaler Bürger" gegen den Behördenapparat siegt ?
Da wurde was zusammengebastelt, damit das irgendwie passt.
Unsere Gesetze sind so gestrickt, daß mittlerweile ALLES reininterpretiert werden kann.
Das gibt lange Schlangen FALLS das nicht ausgebremst wird.
Grüße