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Valdez

WO Supreme
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  1. Für die die eine Waffe MIT Feststellungsbescheid haben - https://www.all4shooters.com/de/Jagd/Passion/Halbautomaten-Jagd-BVerwG-Urteil/Urteil_BVerwG_Kommentar_Lindner.pdf Betrifft jetzt die mit Holzschaft und Schaftverschneidung jetzt nocht sooooo unbedingt. Grüße
  2. Was will er in Bayern ? im Moment wäre Russland am sichersten - die würden die Gesetze nicht schlimmer verbiegen als die Richter im BVG. Rechtssicherheit in D - wie man sieht eher DDR Grüße
  3. Das ist vom Gericht auch nur "hineininterpretiert". Und deswegen sollte das Gesetzestextmäßig endlich klargestellt werden. Grüße
  4. Und genau deswegen wäre eine Änderung im Jagdgesetz hilfreich, damit dieser "grobe Unfug" ins leere läuft. Grüße
  5. Hab ich schon 1000X vorgeschlagen -interresiert keine SAU. Grüße
  6. Hätte ich jetzt nicht gedacht, daß das so flott geht -RESPEKT! Aber es regt sich was, und das ist gut. Ich habe es gestern schon geschrieben. Da ist auch die Prominenz betroffen - Sauer 303 Schaftholzklasse 4300. Das blöde an der Sache - die Jäger kämpfen jetzt an 2 Fronten. Das schlimme ist das FWR mischt auch mit - am Ende sind auch noch die Repetierer weg . Grüße
  7. So ein vorauseilender Gehorsam ist der ansteckend ? Oder typisch deutsch ? Wartet dochmal ab bis sich die Verbände äussern. Spekulieren darf man ja, aber sowas ist schon paranoid. Grüße
  8. Die ganze Zeit dachte ich "wir" jäger geben als letzte ab. So kann man ins Klo langen ! Grüße
  9. Waum soll ich schon vorher mich nach der Seife bücken ? Grüße
  10. Da sieht man mal wie einfach es a´la Norwegen gehen kann. Und umgebaut - da glaub ich nicht dran. Da wird irgendein winkelavokatzug in das Jagdgesetz kommen. siehe Norwegen - guter Ansatz übrigens ! Gerade die jungen Jäger haben doch vermehrt SLB. Wenn da die Verbände nicht auf Zack sind, sind die auch noch als Mitglieder weg. Wirtschaftlich gesehen reisst so ein Gesetz auch rein. Und auf die Rückabwicklung in dieser MASSE wäre ich mal gespannt. Das wäre EINZIGARTIG ! Grüße
  11. Beitrag 987. Genau so seheich das auch. Und so ist es vom Gesetz auch gedacht, nur nicht Zementiert. Das sollte schleunigst dahin geändert werden. Grüße
  12. Das gehört bei denen aber auf die Startseite - mindestens. Das Urteil kennen eh die wenigsten.. Grüße
  13. Kam schon eine Antwort von einem Verband - irgendwas ? Grüße
  14. Natürlich. Das Gericht reitet doch auf dem Wechselbar - und das ist deren Eigeninterpretation - das ist das fatale. Die Sposchü sind Garantiert die nächsten, wenn das über die Verbände nicht klargestellt wird. Da sind die gefragt, welche jetzt die Grundtexte ändern. Grüße
  15. Und genau DA setzt der nächste Hebel an. Im Jagdgesetz steht nur : auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen; Und so ist das seit jeher Praxis auch beim eintragen - nix fest eingebaut. Wenn mein Magazin 2 Schuß fasst ist es bei der Jagdausübung ok. Da hat bis jetzt KEIN Beteiligter was falsch gemacht. Grüße
  16. Das ziehen die wenn gewollt auch einzeln durch. Hier muß einfach ein Passus in das jeweilige Gesetz - fertig. Grüße
  17. Also ich kenne nur einen Jäger der KEINEN Automaten mit Wechselmagazin besitzt. Das geht runter bis zur .22 Flitsche Da muss eine verbindliche Lösung her - da wird recht nach Gusto verbogen und mit Füßen getreten. Grüße
  18. Ich stell mir gerade einen Tag im Schießkino mit der Klapplösung vor. Dagegen ist jeder Drilling ein Schnellfeuergewehr. Grüße
  19. Danke für den Tip. Gehts noch umständlicher? Grüße
  20. Wie lädst Du deine 303 von oben, dein AR,deine VOERE 2185, Deine 770 ............................. Bring den Krempel ausser Landes oder lass Verschrotten, Wenn das politisch nicht bereinigt wird muss man nach anderen Lösungen suchen. Erstmal ist alles eingetragen,! Grüße
  21. Nei einfach vom Gericht hineiniterpretiert. Jeder weis das für die Jagdausübung NUR ein Magazin mit zwei Schuß verwendet werden DARF. Das Gericht traut der Jägerschaft nicht über den weg, oder denkt die Jägerschaft ist so dämlich ein solches 2er einzuschieben. Das Gericht interpretiert einfach eine von ihm ausgedachte Version in das Gesetz hinein. Es ist gelebte Erwerbs-,Eintagungs-,und auch vom Jagdgesetz gedeckte Praxis die seit Jahrzehnten so vollzogen wird. Das heist im Umkehrschluß - feste 10er für Sportschützen, 5er Magazine fest eingebaut für DSB Disziplinen Pistole. Welche Selbstladebüchse ist denn für nicht wechselbare Magazine ausgelegt ? Ich kenne ausser EXOTEN keine. Das Gericht hat ohne Backroundinfo irgendwas zu Papier gebracht. Wo kämen wir denn da hin wenn ein "normaler Bürger" gegen den Behördenapparat siegt ? Da wurde was zusammengebastelt, damit das irgendwie passt. Unsere Gesetze sind so gestrickt, daß mittlerweile ALLES reininterpretiert werden kann. Das gibt lange Schlangen FALLS das nicht ausgebremst wird. Grüße
  22. Der eleganteste Weg wäre die Gesetzesänderung. Grüße
  23. Könnte sein - glaub ich aber nicht. Da haben viele Wasser gepredigt aber nach der heutigen Kontrolle des Waffenschranks festgestellt : Huch da ist ja Wein äh eine Selbstladebüchse MIT Wechselmagazin drin drin. Da ist auch Politprominenz von dieser Entscheidung betroffen ! Grüße
  24. Was sagt der DJV/BJV dazu gibt´s da schon Stellungnahmen? Grüße
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