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erstezw

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  1. @Rennleitung: Das mit der Anerkennung der Sachkunde ist wohl mehr oder weniger ein Willkürakt der Behörde. Bei uns haben z.B. Feldjäger mit Personenschutzaufgaben die Sachkundeprüfung machen müssen, obwohl bei denen das Septrum der eingesetzten Waffen größer ist als bei unseren Polizisten (soweit ich weiß nur noch Pistole und MP). Ich kenne aber auch das umgekehrte Verfahren (Polizist=sachkundig), obwohl ich mich frage, ob ein Durchschnittspolizist z.B. mit einer Kipplaufwaffe oder einer Repetierbüchse umgehen kann (ich hab aber auch schon Leute mit "Sachkundeprüfung" erlebt, bei denen das ein Graus war). Letztendlich hilft nur ausprobieren, zur Not Widerspruch einlegen, ... Vielleicht gehts dann mit Prüfung doch schneller. Mein persönliches Highlight hinsichtlich Sachkunde von Amtes wegen war ein Sachverständiger einer Landesbehörde, der SCHRIFTLICH geäußert hat, dass eine .38 Spez, verschossen aus einer .357Mag trommel, eine erheblich (!) höhere Mündungsgeschwindigkeit erreicht, als aus der .38er. Daher bin ich eventuell etwas negativ voreingestellt. Gruß Erik
  2. Umgekehrt wird ein Schuh drauß, der Inhaber des Hausrechts muss dass Führen der Waffe genehmigen. Bei Schießständen sprechen wohl eher die Sport- und Schießstandordungen der Verbände gegen das (geladene) Führen, den z.B. "Waffen sind mit entladen mit geööfneten Verschlüssen zu transportieren und abzustellen", "Waffen müssen entladen und verpackt sein", rote Sicherheitsfähnchen, usw... Ich habe aber auch Schießstände gesehen, wo im Eingangsberich eine Sandkiste stand. Gruß Erik
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