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MarlboroMan

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  1. Meine Fenix (LD20)-Taschenlampe leuchtet auf der niedrigsten Stufe (die bei völliger Dunkelheit zur Orientierung absolut ausreicht) mit 2-AA Batterien knapp 100 Stunden. Günstige AA sind bei 30 Cent pro Stück (die von IKEA sogar bei 22 Cent, allerdings weiß ich nicht, ob die was taugen) Und die Dinger braucht man ständig und kann ich für alles andere auch noch nutzen, hab also einen gewissen Umlauf, so dass da nichts überlagert und habe nicht mehrere Typen von Batterien. Für mich überwiegen da die Vorteile (überall zu bekommen, extrem erschwinglich, universell nutzbar) gegenüber der CR123a. Die CR123a ist ein guter Typ, ohne Frage! Aber mehr Vorteile hat (für mich!) die AA.
  2. Was ist eigentlich der Vorteil von CR123 bzw. warum empfehlen das viele? Die sind doch viel zu teuer und im Notfall schwer zu bekommen. Für Spezialgeräte, okay. Aber für Taschenlampen? Da würde - ich persönlich - AA-Zellen empfehlen bzw. nutzen, die bekommt man überall hinterhergeworfen und da wird man auch nach der Apokalypse keine Probleme haben die aufzutreiben.
  3. Ist nur die Frage, ob das einem was bringt. Wenn ein MG Deckungsfeuer schießen muss, dann zählt ein sehr großer Teil davon als Fehlschuss, obwohl sie schon ihren Zweck haben.
  4. Natürlich hat der eine Streuung. Aber wenn die Waffe zusätzlich noch mehr streut, bzw. die Streuung nicht mal da liegt, wo man ungefähr hinzielt, ist das schon was anderes.
  5. Wäre ich mir nicht so sicher, wenn man sich § 1 des ProdHaftG anschaut, gibt es da so einige Passagen, wo die Haftung ausgeschlossen wird. Es ist ja durch das Produkt mittelbar keiner verletzt, getötet oder Sachen beschädigt worden (wenn man die Projektile mal wegdenkt), sondern es hat einfach nur krumm geschossen
  6. So wie ich das sehe, hat das G36 Probleme in heißen Ländern mit heißer Waffe. Hier sollte man aber H&K in Schutz nehmen, das war niemals Bestandteil der Ausschreibung vor über 20 Jahren.
  7. Munition und waffe kann durchaus in die selbe Tasche. Nur das geladene Magazin darf nicht eingeführt sein und/oder eine Patrone im Lager (bei Pistolen zB)
  8. Frankonia hat so was mal für Umsonst rausgegeben.
  9. http://www.ausweis-app.com/neuer-personalausweis-pin/
  10. Wer den nPA scannt (obwohl das, wie erwähnt, rechtlich fragwürdig ist) sollte alle nicht benötigten Daten schwärzen. Insbesondere die sog. Berechtigungsnummer https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/
  11. Man könnte ja mal versuchen, das mit dieser Argumentation bei der Behörde durchzubekommen
  12. "Hat zu überprüfen und vermerken" klingt für mich eher wie eine Soll- als eine Kannbestimmung.
  13. Meines Erachtens nach ist eine Schießstandaufsicht auch eher etwas für erfahrenere Schützen, nicht für die Leute, die gerade erst angefangen haben. Die müssen selber noch im Blick behalten werden.
  14. Korrektur: Die Liste muss 10 Jahre nach der letzten Eintragung aufbewahrt werden. Ich sehe das allerdings so, dass der Verein diese Liste führen MUSS Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken.
  15. Das meinst du. Da hast du natürlich Recht. Ist natürlich die Frage, welche (vereinsrechtlichen) Konsequenzen es geben kann.
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