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Melkus

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  1. Also ich probiers mal sorum: Alles was ich verticke habe ich vorher privat genutzt und nicht abgesetzt, ich schwöre es (beweis mir das Gegenteil)!!! Ergo muss ich jetzt keine Gewähr mehr übernehmen, oder? Diese vermeintlichen Schlupflöcher sind von vornherein geschloßen worden und das treibt halt so Blüten wie mit den Ärtzten und ihren Autos...
  2. Perfektes Beispiel: Ein Arzt der sein Auto an einen Privatmann verkauft muss ein Jahr Gewährleistung übernehmen, kann diese vertraglich auf 6 Monate begrenzen, aber er kann sie nicht generell ausschließen. Spielt keine Rolle ob er Autohändler oder Gynäkologe ist, was zählt ist die Tatsache Gewerbetreibender <-> Endverbraucher. Keine Missverständnisse: ich halte diese Regelung nicht für sinnvoll, aber sie ist seit Inkrafttreten des neuen Gewährleistungsrechtes eine Tatsache. Unsinnig ist übrigens die Ebay/Egun Standartformulierung, die kann man sich in jedem Fall komplett sparen. Völlig klar, würde ich auch nie tun. Da hast du was missverstanden.
  3. Ganz ehrlich: ich machs ja auch manchmal so... Ich verkaufe einen gebrauchten Gegenstand für 200.- Euro, Gewinn 15 - 20 Euro, mögliche Kosten im Gewährleistungsfall ein vielfaches des Verkaufspreises Da trete ich auch nicht als Händler auf, die Teile verticke ich am Wochenende zuhause in meiner "Scheune" und erwähne mit keinem Wort, daß ich ein Händler bin, da kommen die Käufer im Ernstfall meist gar nicht auf die Idee mit Gewährleistung rumzuspinnen. Am Montag tippe ich die Beträge in meine Kasse und verbuche alles ordentlich... Bei solchen Dingen macht das Gewährleistungsrecht einfach keinen richtigen Sinn, bzw wird die Verhältnissmäßigkeit nicht gewahrt. Ich denke, daß Leute die den Zustand einer gebrauchten Ware (sei es Waffen oder Autos oder Elektroartikel oder Sonstwas) nicht realistisch beurteilen können trotz aller "Geiz-ist-geil-Menatlität" bei Neuwaren im Fachhandel besser aufgehoben sind: da gibts Herstellergarantie und Rückgaberecht @gun talker: Links hab ich leider nicht, aber ich bekomme regelmäßig brancheninteren Infozeitschriften in denen das Thema bis zum Abwinken durchgekaut wurde. In vielen Bereichen fehlen allerdings noch die Präzedenzfälle, so das man nicht exakt sagen kann, wie es in der Praxis vor dem Kadi ausgeht...
  4. Ich verwexle nix, ich hab mit dem Scheiß tageintagaus zu tun. Wenn ein Waffenhändler seine private und nur privat genutzte Waffe an einen Endverbraucher verkauft muss er die gestezliche Gewährleistung übernehmen. Spielt keine Rolle ob die Kanone in seiner WBK oder seinem Handelsbuch steht. Mag nicht jedermans Rechtempfinden treffen...
  5. Falsch! Das Gewährleistungsrecht berücksichtigt solche Fälle ausdrücklich. Nutzt im Ernstfall einem Fahrzeughändler gar nix wenn der Wagen "im Kundenauftrag" verkauft wurde. Ein Arzt z.B. der sein Auto über die Praxis laufen lässt muss beim Verkauf an Privat die gesetzliche Gewährleistung geben, eine Klausel im Vertrag, daß es sich um sein privat genutztes Fahrzeug handelt hilft nüscht. Warum sollte das bei Waffen anders sein? Wenn der Händler sich noch nicht mal als Privatverkäufer "tarnt" hast du auf die Ware in jedem Fall die gesetzliche Gewährleistung (nicht verwechseln mit Garantie - die ist Herstellersache!).
  6. Genau! Oder: warum lässt du das Schiessen und die Waffen nicht gleich ganz sein? Mann oh Mann oh Mann
  7. ...und was willst du denn damit sagen oder andeuten? Du meinst doch nicht gar...
  8. Hab gerade bei meiner zuständigen Polizei-Inspektion angerufen, aber ich glaube, die kennen sich mit sowas nicht so gut aus... Dummerweise hatte ich vergessen, die Rufnummernübermittlung zu deaktivieren. Naja, was solls, ich mach halt mal drauf los, wenns schief geht gibts ja noch E**n.
  9. 5. Bei Handfeuerwaffen für Randfeuerpatronen, bei denen a) die kinetische Energie anstelle des Gasdruckes angegeben ist: 0,20 mm, b ) der maximale Gasdruck PCrc tief max <= 2 050 bar ist: 0,20 mm, c) der maximale Gasdruck PCrc tief max > 2 050 bis <= 2 500 bar beträgt: 0,15 mm, d) der maximale Gasdruck PCr tief max > 2 500 bar ist: 0,10 mm; Wer verdeutscht mir das für meine KK-Pistole? Wie ermittle ich deren kinetische Energie? Waage unters Fenster vom dritten Stock und dann... Spaß beiseite: 0,1 oder 0,15 oder 0,20 ???
  10. Das hiess nicht mehr als "Vielen Dank!"... Und das mit den Toleranzen leuchtet ein, für einen peniblen Menschen völlig untragbar... Und angenommen, Patronenlager und Verschluß wären "freizugänglich", dann könnte man durch messen mit normalen Fühlerlehren zwischen Verschluß und Patrone den Abstand ermitteln?
  11. Na, wer sagts denn? Damit bin ich doch schon deutlich schlauer als zuvor! Jetzt hab ich noch gehört: "...den Verschlußabstand auf eine bestimmte Mun-Sorte abstimmen..." Heißt das, daß die Mun-Sorten verschieden starke Hülsenböden haben, oder versteh ich da was falsch...?
  12. Traut sich jemand das einem Laien anschaulich zu erklären? Warum änderen BüMas in manchen Fällen den Verschlußabstand...? Danke schonmal...
  13. Rottweiler z.B.
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