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Beiträge von Dynamite Harry
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vor 3 Minuten schrieb Muck:
Und was steht auf der letzten Seite? Wenn dort auf dem, damals für die Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG nicht verfügbaren Vordruck, keine Erweiterung steht, handelt es sich offensichtlich um eine Waffenbesitzkarte mit dem Status vor 2003 die lediglich als neue, weitere Urkunde für eine waffenrechtliche Erlaubnis mit dem Rechtsstand "WBK für Sportschützen" vor 2003 erstellt wurde.
Leute, ihr habt Recht. Ich hatte übersehen, daß der damalige §14/4 ja jetzt Absatz 6 ist seit der letzten Änderung, deshalb hatte ich die Einzelader-KW nicht auf dem Schirm, den Eintrag auf der Rückseite mit 14/4 habe ich auch.
Allerdings bis jetzt auch keine Veranlassung gesehen, eine kurze Einzelladerwaffe zu erwerben.
Asche auf mein Haupt ...
mfg
Harry
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Februar 2005.
mfg
Harry
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Die hätte ihm der Händler wohl nicht verkaufen dürfen, die Erlaubnis gilt für Langwaffen.
mfg
Harry
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vor 12 Stunden schrieb Commerzgandalf:
In meinem Auszug steht überhaupt nichts von Bedürfnissen.
In meinem schon. 3 Seiten lang, der ganze Auszug.
Und alles korrekt, war positiv überrascht.
mfg
Harry
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Irgendwie verstehe ich Deine Probeme nicht, sorry.
mfg
Harry
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Am 19.11.2020 um 21:33 schrieb **Peter**:
Für welche Disziplin beim DSB bekommst Du ne halbautomatische Flinte?...
kurzer Nachtrag hierzu, ich darf sie jetzt kaufen, alle Papiere da innerhalb von nicht mal vier Wochen. 😇
mfg
Harry
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Also wir lassen auch Gastschützen nach vorheriger telefonischer Anmeldung schießen, offiziell ist pro Stand ein Schütze und eine Aufsicht genehmigt. Das kann man ja dann so organisieren.
Für Vereinsmitglieder gibt es übrigends keine veinfachte Regelung, maximal die zugangsberechtigten Schießleiter könnten auch mal alleine ...
mfg
Harry
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Es könnte durchaus sein, daß Du einen Großteil des enthaltenen Zinks verbrannt und damit wohl Bronze hergestellt hat.
mfg
Harry
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vor 47 Minuten schrieb Faust:
Sachsen-Anhalt?
Liste B Sachsen Anhalt, da gibt es noch mehr schöne Sachen, die Lektüre lohnt!
mfg
Harry
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vor 11 Minuten schrieb Zelde:
...
früher konnte man eine VRF mit gezogenen Lauf auf die Gelbe WBK kaufen ohne Bedürfnis, ...
Öhm, bitte bitte nicht schon wieder ...
mfg
Harry
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vor 7 Minuten schrieb **Peter**:
Für welche Disziplin beim DSB bekommst Du ne halbautomatische Flinte?
Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk
Einfach 3.10 Trap.
Oder ST 3.2.4 Repetier- oder Selbstladeflinte, 50 m, deckt sogar die Pumpe ab, wenn man entsprechend wohnortmäßig gemeldet ist.
DSB ist nicht per se Scheiße ...
mfg
Harry
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vor 9 Minuten schrieb Ted79:... Im Bedürfnis steht nix von Kat B oder Kat C. Lediglich VRF 12/76. Mehr nicht. Auch beim Antrag bei der Behörde habe ich keine Kat angegeben. ...
Das hängt sich eben etwas daran auf, wo und über welchen Verband Du beantragt hast. Ich persönlich habe zur Zeit z.B. noch einen Bedürfnisantrag laufen für einen 12/76 Halbautomaten. Wurde über den DSB beantragt und ist noch in unserem "Grundkontigent" von "2 Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen", wird also problemlos durchgehen, obwohl ich mit den Kurzwaffen einiges über dem Grundbedürfnis bin.
Bei der Beantragung des Bedürfnisses wird hier definitiv nicht nach der Kategorie der beantragten Waffe gefragt, das verifiziert das Amt und trägt entsprechend ein.
mfg
Harry
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Ich hatte das dahingehend verstanden, daß eine Waffe erworben, aber der Erwerb nicht rechtzeitig behördlich angezeigt wurde seitens des Käufers und die Waffe nicht an den Erwerber übergeben wurde.
Somit konnte keine Meldung seitens des Händlers erfolgen.
mfg
Harry
PS: Bitte diesen Beitrag als Antwort für @Bulldog verstehen
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vor 1 Minute schrieb CZM52:
Problem das die Behörde 29.10 im NWR hinterlegt und es keine passende, zeitgerechte Händlermeldung gibt
ok, dann verstehe ich das Problem, allerdings sollte sich das in Zusammenarbeit mit dem Erwerber regeln lassen, sonst bewegt er sich ja auch im illegalen Bereich.
mfg
Harry
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vor 11 Minuten schrieb Ted79:
ich sehe das nicht als Behördenfehler. Ich würde sagen ich hätte das sofort checken müssen. ...
Natürlich war das ein Fehler der Behörde. Von Dir als Anfänger, bitte nicht falsch verstehen, kann man nicht erwarten, einen falschen Eintrag in der WBK sofort als solchen zu erkennen.
mfg
Harry
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vor 18 Minuten schrieb CZM52:
...
auch Mist, Waffe steht noch hier
...
Wo ist dabei das Problem, daß die Waffe noch bei Dir steht? Du darfst sie doch besitzen als Händler.
Problematischer würde ich den Fall sehen, wenn ich die Waffe auf Grund des vorliegenden, bestätigten Bedürfnisses kaufe, auf Leihschein mitnehme und dann Erwerbserlaubnis UND Erwerbsanzeige gleichzeitig machen möchte und das Schicksal grätscht mir rein auf dem Weg vom Händler zur Behörde.
mfg
Harry
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Gerade eben schrieb CZM52:
Voreintrag wird C sein
eingetragen wird nix mehr
ok, das dröselt es auf, danke für die Auskunft. Sollte man allerdings schon beim Voreintrag drüber stolpern.
Ich kenne z.B. auch eine manchmal ausgeübte Vorgehensweise, daß man mit bestätigter Erwerbserlaubnis des Verbandes die Waffe kauft und dann mit Kaufvertrag und Bestätigung zum Amt fährt und Voreintrag und Eintrag zeitgleich erledigt.
Ist rechtlich wasserdicht, allerdings sollten dann solche Fehler seitens der Behörde nicht passieren.
mfg
Harry
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vor 17 Minuten schrieb Ted79:
...Nach Abholung wollte ich dann sofort das Erwerbsanzeigeformular für die Behörde ausfüllen. Dabei stellte ich mit erschrecken fest: Die VRF ist in der WBK mit Kat C eingetragen. ...
Ich hatte mal gehört, daß die Händler gar nicht mehr eintragen sollen, nur die Behörde nach der Erwerbsanzeige. Dehalb unter Anderem auch das ganze Brimborium mit der NWR-ID. Kann da einer der hier mitlesenden Händler mal eine verbindliche Auskunft geben?
mfg
Harry
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AK mit gelochtem Holzschaft und dieser Lauflänge?
Noch nie gesehen.
Ich würde auch sagen, das ist ein Dragunov oder zumindest ein Nachbau.
mfg
Harry
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Bei uns ist im Moment auch dicht. Habe den Vorstand mal auf die letzte Mitteilung aus Barleben gestupst, die lese ich so, daß wir schon öffnen dürften, wenn auch mit großen Einschränkungen. Mal sehen, ob es was bringt.
mfg
Harry
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Hallo Gemeinde,
ich möchte keinen neuen Thread eröffnen und hänge meine Frage einfach mal hier rein, da ja, an der Teilnehmerliste ersichtlich, einige Händler hier mitlesen und auch schreiben:
Ist es für Sportschützen mit den Auflagen des NWR bezüglich der ID-Nummern noch möglich, eine bedürfnisbehaftete Waffe (mit der vorliegenden Bestätigung des Landesverbandes) zu erwerben, beim Händler gegen Leihschein zu übernehmen und dann mit bestätigtem Bedürfnisantrag, Kaufvertrag und Leihschein zur Behörde zu fahren und dort den Voreintrag zur Erwerbserlaubnis und die Eintragung der Waffe gleichzeitig vornehmen zu lassen?
Würde ja zumindest einiges an Zeit und Wegen sparen.
mfg
Harry
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vor 1 Stunde schrieb kulli:
357 in der WBK haben und ganz einfach auch 38 Special kaufen.
Es gibt auch .357 Schrotpatronen, kannst Du mit einem eingetragenen .357er problemlos erwerben.
Anderes Beispiel:
Vor einigen Jahren hatte ich meine Kinder, damals 14 Jahre alt, zu unserer Vereinsmeisterschaft "laufender Keiler" angemeldet.
Erste Reaktion: Muß aber mit hochwildtauglichem Kaliber geschossen werden, das dürfen die doch nicht?
Antwort meinerseits: Die dürfen Kaliber 12, von der Munition ist nirgendwo die Rede ...
Nach kurzem Nachdenken dann die Reaktion: Ja, da hast Du eigentlich Recht.
Töchterchen hatte dann schlaffe 42 von 50 Ringen mit ihrer Flinte und FLG, da sind einige andere Teilnehmer blaß geworden.
mfg
Harry
PS: Übrigends auch ein schönes Beispiel für die Schwachsinnigkeit der Altersgrenzen im Waffengesetz, der Nachwuchs darf mit 14 Jahren, teilweise auch vorher mit Ausnahmegenehmigung, mit der Flinte zwische 1500 und 3000 Joule ins Ziel bringen, eine popelige 9mm para ist hundepfui in dem Alter.
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vor 13 Minuten schrieb ASE:
..., die Berechtigung erlischt nicht automatisch. Sie muss widerrufen werden.
...
ok, ungenau formuliert von mir. Sie wird aber mit Sicherheit widerrufen werden.
mfg
Harry
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Wenn das WS, das Du für die X-Six gekauft hast, für die X-Five aus irgendwelchen Gründen nicht passt, erlischt die Berechtigung zum Besitz des WS und es muß umgerhend verkauft oder einem Berechtigten überlassen werden.
mfg
Harry
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Testbericht zur Norinco Dragunov EM351
in Usertestberichte
Geschrieben · Bearbeitet von Dynamite Harry
Geht mir jetzt ähnlich. Habe Anfang diesen Monats einer Beretta 1301 Comp pro bei uns zu Hause Asyl gewährt und habe jetzt genau noch einen Erwerb für HA im Grundkontingent frei.
Bis nachher Leute, ich gehe mal schnell die Kontostände checken ... 😎
mfg
Harry