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Dynamite Harry

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Beiträge von Dynamite Harry

  1. vor 23 Stunden schrieb baer42:

    ...

    Nein, ich brauche keinen weiteren HA... NEIN, NEIN,NEIN...

    oder doch?

    Geht mir jetzt ähnlich. Habe Anfang diesen Monats einer Beretta 1301 Comp pro bei uns zu Hause Asyl gewährt und habe jetzt genau noch einen Erwerb für HA  im Grundkontingent frei.

     

    Bis nachher Leute, ich gehe mal schnell die Kontostände checken ... 😎

     

    mfg

    Harry

  2. vor 3 Minuten schrieb Muck:

    Und was steht auf der letzten Seite? Wenn dort auf dem, damals für die Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG nicht verfügbaren Vordruck, keine Erweiterung steht, handelt es sich offensichtlich um eine Waffenbesitzkarte mit dem Status vor 2003 die lediglich als neue, weitere Urkunde für eine waffenrechtliche Erlaubnis mit dem Rechtsstand "WBK für Sportschützen" vor 2003 erstellt wurde.

    Leute, ihr habt Recht. Ich hatte übersehen, daß der damalige §14/4 ja jetzt Absatz 6 ist seit der letzten Änderung, deshalb hatte ich die Einzelader-KW nicht auf dem Schirm, den Eintrag auf der Rückseite mit 14/4 habe ich auch.

     

    Allerdings bis jetzt auch keine Veranlassung gesehen, eine kurze Einzelladerwaffe zu erwerben.

     

    Asche auf mein Haupt ...

     

    mfg

    Harry

  3. Also wir lassen auch Gastschützen nach vorheriger telefonischer Anmeldung schießen, offiziell ist pro Stand ein Schütze und eine Aufsicht genehmigt. Das kann man ja dann so organisieren.

     

    Für Vereinsmitglieder gibt es übrigends keine veinfachte Regelung, maximal die zugangsberechtigten Schießleiter könnten auch mal alleine ...

     

     

    mfg

    Harry

  4. vor 7 Minuten schrieb **Peter**:

    Für welche Disziplin beim DSB bekommst Du ne halbautomatische Flinte?

    Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk
     

    Einfach 3.10 Trap.

     

    Oder ST 3.2.4 Repetier- oder Selbstladeflinte, 50 m, deckt sogar die Pumpe ab, wenn man entsprechend wohnortmäßig gemeldet ist.

     

    DSB ist nicht per se Scheiße ...

     

     

    mfg

    Harry


  5.  

    vor 9 Minuten schrieb Ted79:

    ... Im Bedürfnis steht nix von Kat B oder Kat C. Lediglich VRF 12/76. Mehr nicht. Auch beim Antrag bei der Behörde habe ich keine Kat angegeben. ...

     

    Das hängt sich eben etwas daran auf, wo und über welchen Verband Du beantragt hast. Ich persönlich habe zur Zeit z.B.  noch einen Bedürfnisantrag laufen für einen 12/76 Halbautomaten. Wurde über den DSB beantragt und ist noch in unserem "Grundkontigent" von "2 Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen", wird also problemlos durchgehen, obwohl ich mit den Kurzwaffen einiges über dem Grundbedürfnis bin.

     

    Bei der Beantragung des Bedürfnisses wird hier definitiv nicht nach der Kategorie der beantragten Waffe gefragt, das verifiziert das Amt und trägt entsprechend ein.

     

    mfg

    Harry

  6. Ich hatte das dahingehend verstanden, daß eine Waffe erworben, aber der Erwerb nicht rechtzeitig behördlich angezeigt wurde seitens des Käufers und die Waffe nicht an den Erwerber übergeben wurde.

     

    Somit konnte keine Meldung seitens des Händlers erfolgen.

     

    mfg

    Harry

     

    PS: Bitte diesen Beitrag als Antwort für @Bulldog verstehen

  7. vor 11 Minuten schrieb Ted79:

    ich sehe das nicht als Behördenfehler. Ich würde sagen ich hätte das sofort checken müssen. ...

    Natürlich war das ein Fehler der Behörde. Von Dir als Anfänger, bitte nicht falsch verstehen, kann man nicht erwarten, einen falschen Eintrag in der WBK sofort als solchen zu erkennen.

     

    mfg

    Harry

  8. vor 18 Minuten schrieb CZM52:

    ...

     

    auch Mist, Waffe  steht noch hier 

     

    ...

    Wo ist dabei das Problem, daß die Waffe noch bei Dir steht? Du darfst sie doch besitzen als Händler.

     

    Problematischer würde ich den Fall sehen, wenn ich die Waffe auf Grund des vorliegenden, bestätigten  Bedürfnisses kaufe, auf Leihschein mitnehme und dann Erwerbserlaubnis UND Erwerbsanzeige gleichzeitig machen möchte und das Schicksal grätscht mir rein auf dem Weg vom Händler zur Behörde.

     

    mfg

    Harry

     

     

  9. Gerade eben schrieb CZM52:

    Voreintrag wird C sein

     

    eingetragen wird nix mehr 

    ok, das dröselt es auf, danke für die Auskunft. Sollte man allerdings schon beim Voreintrag drüber stolpern.

     

    Ich kenne z.B. auch eine manchmal ausgeübte Vorgehensweise, daß man mit bestätigter Erwerbserlaubnis des Verbandes die Waffe kauft und dann mit Kaufvertrag und Bestätigung zum Amt fährt und Voreintrag und Eintrag zeitgleich erledigt.

    Ist rechtlich wasserdicht, allerdings sollten dann solche Fehler seitens der Behörde nicht passieren.

     

    mfg

    Harry

  10. vor 17 Minuten schrieb Ted79:

    ...Nach Abholung wollte ich dann sofort das Erwerbsanzeigeformular für die Behörde ausfüllen. Dabei stellte ich mit erschrecken fest: Die VRF ist in der WBK mit Kat C eingetragen. ...

    Ich hatte mal gehört, daß die Händler gar nicht mehr eintragen sollen, nur die Behörde nach der Erwerbsanzeige. Dehalb unter Anderem auch das ganze Brimborium mit der NWR-ID. Kann da einer der hier mitlesenden Händler mal eine verbindliche Auskunft geben?

     

    mfg

    Harry

  11. Bei uns ist im Moment auch dicht. Habe den Vorstand mal auf die letzte Mitteilung aus Barleben gestupst, die lese ich so, daß wir schon öffnen dürften, wenn auch mit großen Einschränkungen. Mal sehen, ob es was bringt.

     

    mfg

    Harry

  12. Hallo Gemeinde,

     

    ich möchte keinen neuen Thread eröffnen und hänge meine Frage einfach mal hier rein, da ja, an der Teilnehmerliste ersichtlich, einige Händler hier mitlesen und auch schreiben:

     

    Ist es für Sportschützen mit den Auflagen des NWR bezüglich der ID-Nummern noch möglich, eine  bedürfnisbehaftete Waffe (mit der vorliegenden Bestätigung des Landesverbandes) zu erwerben, beim Händler gegen Leihschein zu übernehmen und dann mit bestätigtem Bedürfnisantrag, Kaufvertrag und Leihschein zur Behörde zu fahren und dort den Voreintrag zur Erwerbserlaubnis  und die Eintragung der Waffe gleichzeitig vornehmen zu lassen?

     

    Würde ja zumindest einiges an Zeit und Wegen sparen.

     

    mfg

    Harry

  13. vor 1 Stunde schrieb kulli:

    357 in der WBK haben und ganz einfach auch 38 Special kaufen.

    Es gibt auch .357 Schrotpatronen, kannst Du mit einem eingetragenen .357er problemlos erwerben.

     

    Anderes Beispiel:

     

    Vor einigen Jahren hatte ich meine Kinder, damals 14 Jahre alt, zu unserer Vereinsmeisterschaft "laufender Keiler" angemeldet.

     

    Erste Reaktion: Muß aber mit hochwildtauglichem Kaliber geschossen werden, das dürfen die doch nicht?

     

    Antwort meinerseits: Die dürfen Kaliber 12, von der Munition ist nirgendwo die Rede ...

     

    Nach kurzem Nachdenken dann die Reaktion: Ja, da hast Du eigentlich Recht.

     

    Töchterchen hatte dann schlaffe 42 von 50 Ringen mit ihrer Flinte und FLG, da sind einige andere Teilnehmer blaß geworden.

     

    mfg

    Harry

     

    PS: Übrigends auch ein schönes Beispiel für die Schwachsinnigkeit der Altersgrenzen im Waffengesetz, der Nachwuchs darf mit 14 Jahren, teilweise auch vorher mit Ausnahmegenehmigung, mit der Flinte zwische 1500 und 3000 Joule ins Ziel bringen, eine popelige 9mm para ist hundepfui in dem Alter.

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