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Dynamite Harry

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Beiträge von Dynamite Harry

  1. Ich zieh um!!! Wo ist das? Kriegt man da auch Kölsch?

    In manchen Läden schon, die Importware führen :)

    mal im Ernst, mir geht gerade die Geschichte meiner WBK grün nochmal durch den Kopf. Wie gesagt, mit allen meiner Meinung nach notwendigen Unterlagen beantragt (Antrag bei der Behörde ausgefüllt mit Hilfe des SB, war grad nichts los), dann 2 Wochen warten. Zwischendurch die Kopien nochmal durchgesehen,

    oh Sch..., Munitionserwerb nicht angekreuzt.

    Hektischer Anruf bei der Landkreisverwaltung, Asche aufs Haupt usw., und zur Antwort bekommen:

    wieso, ist doch kein Problem, MEB hätte ich sowieso mit eingetragen, was wollen Sie denn mit der Waffe ohne Munition.

    Worüber soll ich mich also beklagen (außer, daß ich nicht in Kölle wohne, aber das will ich auch nicht unbedingt :) )

    mfg

    Ralf

  2. Länger als 2 oder 3 Tage dauert sowas hier auch nicht. Den letzten Voreintrag habe ich Mittwoch um 17.00 Uhr beantragt, am Donnerstag um 10.30 hatte ich ein Email, daß ich die WBK zum eintragen vorlegen kann.

    DAS habe ich ja auch gemeint, einen Voreintrag in eine bestehende WBK kannst Du bei uns sofort mitnehmen, wenn Deine restlichen Papiere in Ordnung sind.

    mfg

    Ralf

  3. @ Trooper,

    willst Du damit sagen, daß der alte Sechszeiler

    ...Sohn,..Bauunion...

    ... Reichsbahn...

    ...letzter Schrei, ... Polizei...

    immer noch Gültigkeit hat?

    Kann man als Polizeibeamter tun und lassen, was man will, wofür man in der freien Marktwirtschaft längst seine Kündigung unterm Weihnachtsbaum gehabt hätte wg. Unfähigkeit?

    mfg

    Ralf

  4. Hallo IMI,

    irgendwo in der ursprünglichen Frage und irgendwo in meinen Antworten war vom "Erstantrag" die Rede, wenn Du Deine ERSTE(!) WBK nach 20 min mitnehmen konntest, wäre das wirkich einsame Spitze.

    Für irgendwelche Rummalereien in einer vorhandenen WBK braucht unser SB KEINE 20 Minuten, da stehst Du länger an der Kasse! :heuldoch:

    mfg

    Ralf

  5. ... und DIE organisieren dann schon die nötigen Dinge wie Führungszeugnis, etc...

    IMI

    Genau das habe ich gemeint, erspar ihnen doch DIESE Arbeit und es geht schneller, Führungszeugnis z.B. kann ein halbes Jahr alt sein bei der erstmaligen Erteilung einer WBK, also genügend Zeit, dieses vorab zu besorgen und mit einzureichen. Für den Rest (aktuelle polizeiliche und staatanwaltliche [staatsanwaltschaftliche???]Ermittlungen) reichen dem Sachbearbeiter dann normalerweise ein paar Telefonate, und ruck-zuck hast Du Deine WBKs.

    Vom Antrag bis zur Postkarte im Briefkasten "Wbks sind fertig" sind bei mir keine 3 Wochen ins Land gegangen.( damals grün mit Voreintrag und gelb fü Sportschützen blanko)

    mfg

    Ralf

  6. Zurück zum Thema Waffentransport:

    Gibt es Urteile zum Thema? Hat irgend jemand Erfahrungen aus der Praxis und zwar ohne Alk im Blut? Abgesehen davon, dass sich in meiner 25-jährigen Autofahrerkariere noch nie jemand für den Inhalt meines Kofferraums interessiert hat, denke ich, die (bald blauen) grünen Kollegen machen sich hier keinen Kopf. Und wenn doch und es kam zur Anzeige muss es doch Urteile geben.

    Grüße aus dem wilden Süden

    Jörg

    Du hast Dir doch Deine Frage schon selbst beantwortet. Bei einer normalen Verkehrskontrolle ohne vorheriges Delikt ( zu schnell, Schlangenlinien o.ä.) ist es extrem unwahrscheinlich, daß Du wegen dem Waffentransport Probleme bekommst.

    Habe ich hier irgendwo schon mal geschrieben:

    Einfach beim Begehren der grünen Brigade, einen Blick in den Kofferraum werfen zu dürfen, erwähnen daß da was liegt, was absolut gesetzeskonform, aber ungewöhnlich ist, die WBKs zur Einsicht überreichen, gucken und staunen lassen und das wars.

    Ist mir bisher einmal so passiert in 5 Jahren und ich fahre auch einen Kombi mit Laderaumabdeckung.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß unsere Polizei allgemein geschult wird, autofahrende Sportschützen als solche zu identifizieren und dann zu schikanieren, wenn es Probleme gab, dann siehe weiter oben bzgl. Restalkohol etc.

    Ergo dürfte auch die Suche nach einschlägigen Urteilen wenig Erfolg haben, es wird wohl keine geben, in denen Sportschützen oder Jäger verurteilt wurden nur auf Grund der Tatsache, daß sich in ihrem Fahrzeug nicht zugriffsbereite Waffen befunden haben.

    Bezüglich Zugriffsbereitschaft kann man den Kollegen doch vorrechnen:

    1. Motor abstellen

    2. Fahrertür öffnen

    3. aussteigen

    4. ums Auto laufen

    5. Kofferraum oder Hecktür öffnen

    6. Waffenkoffer oder Futteral öffnen (nicht mal abgeschlossen)

    7. Waffe entnehmen

    8. Munition suchen

    9. (Sch.., Schachtel auf dem Kopf aufgemacht)

    10. 50 Mumpeln aus dem Koffer- bzw. Fußraum pulen

    11. Waffe laden

    ist das "zugriffsbereit"im Sinne des WaffG? Bestimmt nicht.

    Was ich damit sagen will, solange nicht jemand explizit ein Beispiel bringt, daß er wegen "mangelnder Verpackung" ohne irgendwelche anderen Begleitumstände Ärger mit der Justiz bekommen hat, erübrigt sich doch hierüber jede Diskussion, oder?

    mfg

    Ralf

  7. Pö ... ich hätt ja auch in altbekannter Manier schreiben können: "Das geht mir am Ar*** vorbei"

    das hat man nun davon, wenn man die Etikette wahren will ;)

    ...

    MFg DarkAngel

    Tja, wärst Du mal bei unserer guten alten Muttersprache geblieben! Wenn man sich die Bedeutungen der von Dir verwendeten Begriffe zu Gemüte führt (abgesehen von der falschen Rechtschreibung), stellt man fest, daß "Tangente" sinngemäß mit "die Berührende" übersetzt wird und "peripher" (man beachte die BEIDEN "e" :rolleyes: ) mit "am Rande".

    Das heißt, wenn mich eine Tangente nicht am Rande berührt, ist sie keine solche und führt ihren Namen zu Unrecht, und wenn sie es schafft, tangiert sie mich, und dann muß es nicht extra betont werden, daß das peripher war, denn, wenn dies nicht am Rande geschehen wäre, dann wäre es wiederum keine Tangente mehr...

    Das sind die Phrasen, mit denen Politiker seitenweise ihre Redemanuskripte füllen nach dem Motto "viel reden und nichts sagen". :lol:

    Nichts für Ungut, das mußte mal raus, bei solchen süßen Rechtschreibfehlern krempeln sich mir immer die Fußnägel hoch. :traurig_16:

    mfg

    Ralf

  8. ...Dass bei Kontrollen sowenig auffällt liegt daran, dass normale Verkehrskontrollen i.d.R. nicht in einer Fahrzeugdurchsuchung ausarten und man von sich aus auh nicht gezwungen ist, auf den Transsport der Püster hinzuweisen. Trotzdem will man´s ja korrekt machen und es kann auch mal sein, dass die Kontrollpraxis diesbezüglich geändert wird.

    ...

    Grüße,

    Schwarzwälder

    Wenn bei einer Verkehrskontrolle die Brigade in Grün der Meinung ist, einen Blick in den Kofferraum werfen zu müssen, gebe ich denen VORHER meine WBKs, dann dürfen sie schauen, und das wars. Gab bis jetzt noch nie Probleme bzgl. "mangelnder Vepackung" o.ä.

    Davon abgesehen, wie hoch ist denn die statistische Wahrscheinlichkeit für die Polizei, bei einer normalen Verkehrskontrolle auf legale Waffen zu stoßen? Dürfte sich doch wohl im Promillebereich bewegen, ich kann mir nicht vorstellen, daß die Kollegen extra dahingehend geschult werden, waffentransportierende Legalwaffenbesitzer zu schikanieren.

    mfg

    Ralf

  9. ...woher weisst Du denn, daß der Kerl, dem Du gerade den Parkplatz weggeschnappt hast, keine Waffe dabei hat?

    363435[/snapback]

    Ich lebe noch ! :blum:

    Stichwort Hemmschwelle: Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Man schaue sich mal Statistiken an, wie oft Messer und ähnliches für Überfälle, Körperverletzung etc. verwandt werden im Vergleich zu Schußwaffen.

    Die Hemmschwelle, illegale Schußwaffen auch nur vorzuzeigen, dürfte wesentlich höher sein als jemanden mit dem Messer zu bedrohen. Und wenn nun der Besitz von Schußwaffen ohne große Hürden möglich wäre, d.h. in etwa so einfach wie sich ein Taschenmesser zu kaufen ...

    Aber lassen wir das, sonst wirds zu sehr OT.

    mfg

    Ralf

  10. Siehste Ralf,

    ...Ich teile Deine Ansichten zwar auch nicht, aber von mir aus kannst Du auch ruhig Deine Meinung haben. :rolleyes:

    Aber wenn Du Dich besser fühlst, darfst gerne ein paar Posts im Ameisen-Thread schreiben.  :D

    Dein

    Mausebaer B)

    363187[/snapback]

    Bitte bitte gib mir den Link zum Ameisenthread!!! :)

    Aber im Ernst, was ich gemeint habe, ist der öfter zwischen den Zeilen lesbare Unterton betreffend Waffen zu führen. In einem Beitrag hier wurde unter anderem erwähnt, Waffen zum Selbstschutz aüf dem Weg zum Schießstand führen zu dürfen. Wenn ich zum Training fahre, sieht man mir doch nicht an, daß der Kofferraum voll Waffen und Munition ist, ergo bin ich nicht mehr oder weniger gefährdet als jeder Andere, Jäger mal außen vor.

    D.h. ich würde mich nicht unbedingt sicherer fühlen, wenn ich bewaffnet rumlaufen DÜRFTE und genau weiß, daß der Kerl, dem ich gerade den Parkplatz weggeschnappt habe, das vielleicht auch ist und weniger Hemmungen hat als ich, auch Gebrauch davon zu machen.

    Bezüglich Selbstverteidigung/Selbtschutz mit oder ohne spezielle Ausbildung ist hier ja schon genug geschrieben worden.

    mfg

    Ralf

  11. Ich denke hier gehts doch weniger um die "Heimverteidigung", da es ja völlig legal ist, mit der gelandenen 357er unter dem Kopfkissen zu schlafen. 

    362562[/snapback]

    Hast Du irgendwann mal in Deinen Bedürfnisantrag hineingekritzelt: "sportliches Schießen" oder ähnliches?

    Ich möchte mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ca. 80% der Beitragsschreiber in diesem Thread sind in meinen Augen nur scharf darauf, mit einer geladenen Wumme in der Tasche auf der Straße herumzulaufen mit einem Schild um den Hals "Vorsicht, ich bin bewaffnet", und dabei hängt die Paranoia aus sämtlichen Knopflöchern.

    Es gibt sicher Personen, die hier mitlesen und mit sportlichem Schießen (oder auch nur Spaß + Hobby) relativ wenig am Hut haben und sich dann den normalen Sportschützen genau so vorstellen:

    357mag unterm Kopfkissen

    45er Colt griffbereit im Besteckkasten in der Küche

    und der 44er S&W hängt aufgeholstert am Wasserhahn der Badewanne.

    Muß man sich dann noch über schlechte Presse wundern?

    Sicher mag es mal Situationen geben, wo man sich wünscht "oh, könnte ich doch...".

    Kommen wir zur ursprünglichen Frage zurück:

    Meiner Meinung nach gehört das Waffengesetz in seiner jetzigen Form komplett abgeschafft, da es nur versucht, den BESITZ von Waffen zu regeln und nicht den Einsatz bzw. UMGANG mit denselben, was wohl viel notwendiger wäre.

    Und dafür reicht eigentlich vollkommen unser Strafgesetzbuch.

    so, und jetzt zerreißt mich.

    mfg

    Ralf

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