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Beiträge von Dynamite Harry
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und die Kohle ist auch unterwegs da bin ich doch extra gleich durch Eis und Schnee zur Bank gelaufen
Gruß
G.T.
Hättste Dir mal nen pe-ce angeschafft ..., da gibts onlein-bänking ...
Nichts für ungut, mein halbes Prozent an den kalkulierten Kosten ist auch raus.
Was mir (sehr positiv) aufgefallen ist: Wenn man, so wie ich in der letzten halben Stunde, den GANZEN Thread mal überfliegt, stolpert man unweigerlich über einige doch recht alte Accounts mit sehr wenigen Beiträgen, in denen Zustimmung und Spendenbereitschaft signalisiert wird.
Hier wurden anscheinend die richtigen schlafenden Hunde geweckt.
Weiter so!
mfg
Harry
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Dann muss ich jetzt wieder stundenlang suchen, hab dafür aber keine Zeit. Ich hatte den konkreten Fall mal bei mir abgespeichert und müsste jetzt hunderte Backups durchsuchen...Bitte nicht. Von mir aus nehmen wir gerne ein anderes Beispiel, was gerade aktuel und verfügbar ist.
Es wird dir aber auch sicherlich jeder Jurist hier bestätigen, dass die zeitliche Versetzung der geforderten Gegenwärtigkeit möglich und anwendbar ist.
Jeder Notwehrfall ist allerdings - worauf ich auch hingewiesen habe - ein Einzelfall, der gesondert geprüft wird. Letztendlich zählt immer, ob man seine Version dem Gericht auch glaubhaft machen kann. Das ist ein Grundsatz!
Dann such mal bitte stundenlang, ich schaue mir das Ergebnis dann morgen oder übermorgen gerne an, aber stell bitte nicht solche unbewiesenenen Behauptungen auf, die jeder Grundlage entbehren. Natürlich lassen unsere Gesetze einen gewissen Interpretatationsspielraum zu, aber gerade der Gedanke der Notwehr sollte etwas frei von Phantasien gehalten werden.
mfg
Ralf
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Och, es gibt sogar noch gröbere Fälle...
Einfach mal in diverse Datenbanken schauen, dann findest du genug!
Einfach mal konkret zu Deinem Beispiel, o.k.?
mfg
Ralf
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Beispiel: Ein Schutzgelderpresser bedroht einen Gastwirt. Um seiner Drohung Nachdruck zu verleihen, hält er dem Wirt eine Maschinenpistole vor und droht ihm, wenn er nicht zahle, für das nächste Zusammentreffen den Einsatz der Waffe an.
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Dieses Beispiel entspringt hoffentlich nur Deiner Phantasie, oder kannst Du das mit einem Urteil belegen?!?
Wenn dem so wäre, dann wäre jedem zukünftigen Tötungsdelikt die Entschuldigung schon in die Wiege gelegt: "Ehrlich, Herr Richter, letzte Woche stand er hier und hat mich mit ner Kaschi bedroht, wo das Teil heute ist, weiß ich doch nicht, aber sicher ist sicher..."
mfg
Ralf
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habe 2 SB der eine sagt, ok dann trage ich Dir die alte aus wenn Du diese verkauft hast und trage dir die neue ein (sofern die neue beim Händler erworben wird ).
Der andere wiederum sagt, nö er will vom Verband ein neues Bedürfnis sehen.
Da mir das ganze einfach zu unsicher war, habe ich bei meinem Verband eine zweite 9mm beantragt und auch genemigt bekommen. Mal schaun was mein SB dazu sagen wird. Ablehnen kann der das ja wohl kaum
Dann geh zu Deinem ersten SB, den Du hier erwähnt hast, und Du kannst Dir ZWEI neue 9para zulegen, oder?
mfg
Ralf
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ja, das würde mich schon auch interessieren,
ich denke bei der vollmundigen Vorfeldprosa wird uns allen der Mund vor Erstaunen offen bleiben
was man in solch jungem Leben schon auf die Füsse stellen kann . . .
Gruss
Cooper
So, wie er sich eingelassen hat, könnte ich mir ihn auch als einen der Typen vorstellen, die ein gewisses Automodell der Marke mit dem Stern (zu Unrecht) in Verruf gebracht haben.
mfg
Ralf
PS: Und ich meine damit nicht unbedingt den Dieselopa mit Hut, umhäkelter Klopapierrolle und Wackeldackel auf der Hutablage.
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Eigentlich ein recht putziges Kerlchen, oder? Die folgende Aussage (eines 18jährigen! ) beeindruckt mich dabei besonders:
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Meine persönliche Meinung ist das ihr es nie in eurem Leben so weit bringen werdet, wie ich es gebracht habe ...
mfg
Ralf
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Dahinter steht die Idee, dass das .50 BMG mit soviel Energie auf den Baumstamm trifft, dass bei der Umwandlung von Bewegungsenergie in Verformungsenergie derart extreme Kräfte (in extremkurzer Zeit) auch auf das Geschoss einwirken, dass bei zivilen Geschossen die physische Integrität deutlichst beeinträchtig wird. Dieses derart schnell und stark, dass kein Durchschuss mehr erfolgt, sondern Baum und Geschoss nur zersplittert werden.
B I N G O ! ! !
So ähnlich hatte ich die damalige Diskussion in Erinnerung.
mfg
Ralf
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Hm,
um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, mir fällt dabei eine Diskussion ein, die vor längerer Zeit hier mal geführt wurde. Ein militärisches Kaliber in Remington oder Winchester geht durch einen Baumstamm von ca. 40 bis 50 cm durch und erwischt den, der dahinter Deckung gesucht hat.
Bei einer zivilen .50bmg fällt Dir höchstens der Baum auf den Kopf, das Geschoß hat zwar Energie noch und nöcher, aber es zerbröselt viel zu früh.
Richtig oder falsch?
mfg
Ralf
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Hm, das ist ja mal eine interessante Frage.
... Daneben muss es sich natürlich um Waffen handeln, die nicht nach deutschem WaffG verboten sind.
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Und genau davon steht im §20 eigentlich nichts drin, also könnte ich mir doch einen amerikanischen Opa suchen, mich adoptieren lassen und dessen Vollautomaten-Sammlung nach seinem Eingang in die ewigen Jagdgründe in D legalisieren ?
Interessantes Thema, muß man schon sagen, wahrscheinlich kommt man hier ohne einen versierten Anwalt nicht weiter.
mfg
Ralf
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Foto?
Wahrsager hatte hier mal ein schönes, von ihm selbst als "Angeberfoto" bezeichnetes Bild eines Schußbildes auf 50m eingestellt, und wenn man "Lethal Weapon" gesehen hat, ja, ich liiiiiiebe diese Szene auch: "... jetzt lächelt er sogar..."
mfg
Ralf
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AAABER später habe ich gemerkt, dass meine Kurzwaffenkombination exakt die aus Lethal Weapon ist ...
Auf Deinem "Angeberfoto" hat er aber nicht gelächelt...
mfg
Ralf
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Schreibt man in Österreich "Prügel" (Schießprügel) wirklich mit "B"???
Ich will nicht kleinlich sein, aber wenn jemand behauptet, Lehrer zu sein, dann sollte er schon die Ortographie beherrschen.
Eben!
Sorry, aber das mußte jetzt sein
mfg
Ralf
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ABER
Waffen haben in der Schule wirklich nichts verloren - die Schule ist mit einem Kochtopf in dem ständig Emotionen brodeln zu vergleichen - nicht jeder kann verantwortungsvoll mit einem Schießbrügel umgehen - meiner Ansicht nach ist ein Gewehr im Schulbereich verantwortungslos - auch wenn es weder Lehrer noch Politiker direkt zugeben, sie werden alles tun um so etwas zu vermeiden - wer soll dafür haften, wenn etwas passiert?
Also schießen mit dem Papa nach der Schule: SUPER
Schießen als Freigegenstand und vielleicht ein Gewehr im Schrank im Turnsaal: UM HIMMELS WILLEN!
Wollen Sie das Risiko eingehen, dass Ihrem Kind bei einer Blödelei ein Auge ausgeschossen wird?
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Wieso ???
Es geht um eine Arbeitsgemeinschaft, also um wirklich sinnvolle Freizeitgestaltung der heutigen Jugend.
Wenn das vernünftig aufgezogen wird, kann es beim besten Willen nicht in "Blödelei" ausarten.
Auch auf die Gefahr hin, in eine gewisse Ecke gestellt zu werden, möchte ich mal etwas in Erinnerungen an meine Schulzeit schwelgen (1971 - 1983):
- Waffen gab es an JEDER Schule
- ab dem 10ten Lebensjahr war es möglich, in einer AG "Schießen" mitzumachen
- mit 14 Jahren hatten wir das erste mal Vollautomaten in der Hand
- wirklich jeder Dussel wußte, wo bei einer Waffe das gefährliche Ende ist, rumblödeln war nicht
- wenn auf dem Nachbargrundstück das Ungeziefer erlegt wurde, kam nicht das SEK, sondern ein dickes Dankeschön mit einer Dose Muni als Anerkennung
...
Nein, ich bin nicht in Afghanistan aufgewachsen, war "DDR".
Jeder, der diese Zeit selbst erlebt hat wird verstehen, wie dieser Beitrag gemeint ist, ich trauere dem Staat auch nicht nach, aber es gab eben auch Sachen, die man nicht sang- und klanglos in der Versenkung verschwinden lassen oder komplett ignorieren sollte.
mfg
Ralf
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Bei Stelljes z.B. reicht nach deren telefonischer Auskunft eine beglaubigte(!) Kopie. Habe ich hier bei mir auch liegen, allerdings bis jetzt unbenutzt, denn wenn man mal die Muni-Preise der Versandhäuser und die Versandkosten zusammenrechnet ist mein Händler "um die Ecke" immer noch preiswerter, egal ob für 50 Schuß oder die Familienpackung. Außerdem muß er ja auch leben.
mfg
Ralf
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Ihr reitet hier so schön auf irgendwelchen Sportordnungen rum.
Mal folgende Konstruktion:
Ich bin Sportschütze, hole mir die neue Gelbe erstmalig mit einem Bedürfnis für .22er Matchgewehr, um mal ganz unten zu bleiben. Auf der Rückseite ist dann vermerkt:
... gilt AUCH für den Erwerb und Besitz von Waffen und der dazugehörigen Munition gem. §14 Abs 4 Waffg (neu) vom 11. Oktober 2002...
Dann nehme ich mir das WaffG zur Hand, § 14. Es ist nirgendwo die Rede von Kaliberbegrenzungen, Bedürfnisnachweis, Sportordnungen oder auch (sorry, half inch), Wettkampfteilnahme. Der einzige Stein, der mir auf dem Weg zum Wunschkaliber im Weg liegt, ist das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Sehe ich jetzt was verkehrt?
mfg
Ralf
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Ja, aber nur wenn Du es auf die neue Gelbe WBK erwerben möchtest. Wenn es ein Einzellader ist, dann kannst Du es auf die alte Gelbe WBK ohne Angabe der SpO erwerben. Beim DSB liegen die Büchsenkaliber zwischen 6 mm - 8 mm, das bekommst Du nicht eingetragen. Wenn Du aber im BDS bist, da gibt es für diese Patrönchen mit "Hochleistungsgewehr" sogar eine eigene Wertungsklasse, also kein Problem.
???
Seit wann ist die neue Gelbe, wenn ich sie schon habe, an irgendeinen Verein gebunden? Auf das Teil kann ich kaufen, was im §14 steht und nicht in irgendeiner Sportordnung, mein SB hat jedenfalls noch nie nach dem Verband gefragt.
mfg
Ralf
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Wenn ich frei hab, hab ich meist auch mehr Zeit für WO. So einfach ist das. Nach der Nachtschicht schau ich aber auch lieber mal nur rein, um zu lesen weil ich den Kopf nicht frei habe, um zu der Uhrzeit noch zu denken und verschwinde dann wieder im Bett.
Finde WO auf jeden Fall klasse. Macht alle einfach weiter so !
Ihr dürft Euch ruhig auch an der Diskussion beteiligen...
Also bist Du im wahren Leben wohl eher NICHT als Sachbearbeiter(in) tätig ?
Wieder eine Enttäuschung, die ich verarbeiten muß.
mfg
Ralf
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Hier war von Waffen"art"die Rede, nicht von einer konkreten Waffe.
Stellen wir doch mal die Frage so, wie die von SB gegebene Antwort impliziert:
Ich habe eine Pistole in 45 auf grün eingetragen, dann darf ich mit diesem Eintrag SÄMTLICHE Pistolenmunition kleiner oder gleich 45 erwerben, da ich ja ein Wechselsystem dafür besitzen KÖNNTE ?
DIESE Auskunft hätte ich gern schriftlich und rechtsverbindlich.
mfg
Ralf
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Hatte Wahrsager heute schon Kaffee ?
Duck und wech
Ralf
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edit
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Wie sollen diese Tests den ausgewertet werden ohne die Anwendung von Statistichen Grundlagen?
Nach dem was ich gelesen habe sollen die Tests Statistische Ausgewertet werden. Nämlich dahingehend, dass Korelationen bzw. signifikante Unterschiede in der Beantwortung der Fragen des Tests von unterschiedlicher Personengruppen festgestellt werden sollen.
IMHO ist das schon Statistik.
Und Statistick stellt halt grundlegende Bedingungen wie:
Nur verwendung von bekannten Korrelationen.
Nur Betrachtung echt zufälliger Ereignisse oder bekannter Abweichungen und so weiter und so fort.
Andernfalls ist eine Statistiche Aussage Falsch, erweckt aber zeitgleich den Eindruck der statistich gesicherten Aussage.
Derartige Bedingungen sind in Psychologischen Tests extrem schwer zu schaffen, weil Menschliches Verhalten eben keinem sicher bekanntem Chemas folgt. Auch bei noch so vielen Sicherheitsfragen ist kaum die notwendige Statistiche Sicherheit der Eingangsbedingungen erreichbar.
Das ist es was Mausebaer (und mich in jedem Fall) wohl stöhrt.
Gruss
el-d
Was mich hier etwas stört, ist der Versuch, in einem 20-Zeiler künstliche Rechtschreibfehler en masse unterzubringen, obwohl Du von Deiner Aussage her der deutschen Sprache durchaus mächtig zu sein scheinst?
mfg
Ralf
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Realname war lange ein Muss für Mods. Mittlerweile sieht es anders aus, ist aber immer noch gerne gesehen.
War mir nicht bekannt, ich habe es für einen selbsgewählten Nick gehalten, deshalb der Scherz mit dem Götterboten, war wirklich nicht irgendwie persönlich gemeint !
mfg
Ralf
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Ich hatte nicht vor, Dir auf den Schlips zu treten, sorry
mfg
Ralf
Verfassungsbeschwerde
in Waffenlobby
Geschrieben
Nein, davon träumen wir nicht, wer es bewußt miterlebt und gestaltet hat, wird wissen, daß es funktionieren kann. Und mit der rumänischen Lösung haben damals viele gerechnet. Glück für unsere damaligen Politiker.
Damals waren 16 Millionen aufzuwecken, das hat funktioniert, heute schlafen 80 Millionen den Schlaf der Gerechten, aber vielleicht funktioniert es ja noch mal. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
mfg
Harry