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Dynamite Harry

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Beiträge von Dynamite Harry

  1. vor 10 Stunden schrieb Dickdan007:

    Also gilt immer das, was auf der WBK steht? Alte gelbe-WBK Besitzer können keine Repetierer kaufen?

     

    Wenn jemand wirklich auf diesem Level der Erwerbserlaubnis hängen geblieben ist, könnte es schwierig werden.

     

    Ich hatte das entgegengesetzte "Problem" vor vier oder fünf Jahren.

     

    Bei e-gun einen schönen, nummerngleichen Perser incl. Seitengewehr gesehen und für einen guten Kurs ersteigert.

     

    Der Verkäufer war ein alter Jäger, der das Teil einfach als "Haben wollen" über seinen Jagdschein irgendwann in den 80ern  gekauft hatte und dann der Meinung war, daß ich als Sportschütze nur Einzellader auf Gelb kaufen dürfte.

     

    Nach ellenlangen Diskussionen und der Angabe der Telefonnummer meiner Waffenbehörde hat er das Teil dann endlich herausgegeben.

     

     

    mfg

    Harry

    • Gefällt mir 2
  2. vor 3 Stunden schrieb rwlturtle:

    Auch auf die Gefahr hin, daß Ihr mich jetzt steinigt, aber laßt die neue "Regierung" sich in Sachen Waffenrecht doch an den Neuregelungen für den KWS abarbeiten.

     

    Dann werden sie keine Zeit haben, ihre Verbotsphantasien für "richtige Waffen" in den nächsten vier Jahren auch nur ansatzweise aufs Tapet zu bringen.

     

    mfg

    Harry

  3. vor 3 Stunden schrieb lastunas:

    ...

     

    So die Pfeilabschussgeräte sind jetzt EWB, da wird ja kein Projektil durch nen Lauf getrieben, rechnet Euch aus wies weiter geht.

     

    Der selbstgeschnitzte Flitzebogen vom 6jährigen Zwerg löst dann einen SEK-Einsatz aus wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ...

     

     

    Unsere Gesellschaft ist wirklich rettungslos verblödet.

     

    mfg

    Harry

    • Gefällt mir 6
  4. vor 5 Stunden schrieb Suerlaenner:

    ...unsere Verbandspräsidenten taugen alle nichts.

     

    vor 54 Minuten schrieb kommandant:

    ...

    Ich hätte ihr schon die Meinung gegeigt!

    ...

    Ihr seid die neuen Helden, echt.

     

    Keinen Arsch in der Hose, sich mit einer, natürlich dann nachverfolgbaren Fördermitgliedschaft, bei WO anzumelden. Aber gegen alles und jeden erst mal anonym pöbeln ...

     

     

     

    mfg

    Harry

    • Gefällt mir 5
  5. vor 5 Stunden schrieb Suerlaenner:

    ... unsere Verbandspräsidenten taugen alle nichts.

    Was soll er konkret machen?

     

    Sich hinstellen und schreien "Wählt die AFD"?

     

    Lest doch einfach erst mal seinen gesamten Beitrag durch, laßt es sacken, lest es nochmal und urteilt dann.

     

    mfg

    Harry

    • Gefällt mir 3
  6. vor 3 Minuten schrieb Jörgi-1911:

    ... Zwischendurch hat er sein Zeug gemacht und 

    immer mal nach mir gesehen. Nur so richtig scharf wurde das blöde ding nicht.

     

    Das grinsen in Vater's Gesicht wurde dann auch für mich unübersehbar. Er hat mir die Sense dann

    aus der Hand genommen und sie gedengelt. Das hat er mit so einer Akribie gemacht, das sie schon

    ohne schleifen scharf wie Hexe war. Mehr lernen ging nicht!

    Und was hat man daraus lernen sollen? Eine Sense nur schleifen bringt nichts, die kann scharf sein wie ein Rasiermesser und Du bekommst nichts damit gemäht.

     

    Durch des Dengeln und nachfolgende Wetzen hat man einen rasiermesserscharfen Wellenschliff erzeugt, dem kaum ein Kraut widersteht.

     

    mfg

    Harry

    • Gefällt mir 1
  7. vor 30 Minuten schrieb Speedmark:

    ...

     

    Muss ich für eine große Handsense eine bestimmte Körnung beachten?

     

    Wenn ich jetzt hier mal dezent einflechte, daß man eine oft gebrauchte Sense auch ab und an mal dengeln sollte, haben wir für einige Zeit genug zu lesen ...

     

    Sorry, mußte jetzt sein bei so einer Steilvorlage. Eine Sense ist ein Werkzeug, kein Skalpell.

     

    :drinks:

    mfg

    Harry

     

    • Gefällt mir 9
  8. vor 6 Stunden schrieb Micha176:

    An den Papieren könnte es eh scheitern.....

     

    ...

    Du dürftest mittlerweile über Deine NWR-ID´s informiert sein. Und genau ab dem Moment sind mir die WBK eigentlich ein kleines bißchen weniger wertvoll erschienen.

     

    Man besitzt legale Waffen, diese sind registriert, behördlich und mittlerweile zentral erfaßt.

     

    Jetzt sind Dir irgendwie, nicht mal hochwasserbedingt, z.B. Deine WBK abhanden gekommen. Mit dem Auto zusammen geklaut, vom Hund gefressen etc.

     

    Eigentlich sollte es auch in dieser Konstellation kein Problem sein, die Waffen zu behalten und den Eigentumsnachweis über das NWR zu führen.

     

    mfg

    Harry

    • Gefällt mir 1
  9. vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

    ...

    Du musst also eine Landesmeisterschaft mit einer Waffe geschossen haben, die Du noch gar nicht hast.

    ...

    :gaga:

    Genau dieses Thema habe ich Anfang der 2000er mit unserem damaligen Landessportleiter durchgekaut.

     

    In unserer B-Liste ist als größtes Revolver-Kaliber der .500S&W  enthalten.

     

    Solange den noch niemand hat, hätte man bei einer derart enstirnigen Auslegung niemals ein Bedürfnis begründen können. Es wäre ja nicht möglich gewesen mit dieser Waffe zu schießen, um das Bedürfnis zu begründen.

     

    Also falsche Herangehensweise!

     

    Ergo: Wettkampfteilnahme mit anderen Waffen, dann den 500er beantragen zwecks Erweiterung der sportlichen Aktivitäten und gut ist.

     

    mfg

    Harry

     

    • Gefällt mir 1
  10. vor 15 Minuten schrieb ASE:

     

    ...

     

    Warum ist das so simpel, speziell bei b)? Das überschreiten des Kontigents erfordert es, das mit allen vorhandenen Waffen Wettkämpfe geschossen werden, bzw diese dafür erforderlich sind (Ersatzwaffen) ...

    Die Wettkampfteilnahme kommt erst im Absatz 5 ins Gespräch.

     

    Zitat
    1.
    von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
    2.
    zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

     

    Der 14/3 verlangt für das Bedürfnis keine Wettkämpfe, nur die regelmäßige Ausübung des Schießsports.

     

    mfg

    Harry

  11. Also ich glaube, hier wurden Probleme konstruiert, die es so nicht gibt. Hat sich denn mal jemand Gedanken gemacht, wie das praktisch funktionieren soll, den Besitz wieder einzuschränken?

     

    Was sind denn die sogenannten "Über-Kontigent-Waffen"?

     

    Mal als theoretisches Beispiel:

     

    Man hat als erste Kurzwaffen einen .357mag-Revolver und eine 9mm-Pistole erworben. Später kommt durch nachgewiesene Wettkampfteilnahme ein .44mag-Revolver und eine .22er Pistole dazu, am gleichen Tag erworben.

     

    Welche Waffe müßte bei einem Widerruf abgegeben werden? Die Widerrufsbefürworter hier werden wohl für den 44er und die 22er plädieren.

     

    Jetzt hatte sich aber zwischenzeitlich ergeben, daß die 9mm  und der 357er defekt waren und ausgetauscht wurden, natürlich wieder mit Bedürfnisnachweis über die Wettkampfteilnahmen.

     

    Was sind denn jetzt die Waffen über Kontingent? 😲

     

    Irgendwie erscheint es mir nicht praktikabel, den Langzeit-Besitz über 14/4 und /5 wieder einschränken zu wollen.

     

     

    mfg

    Harry

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