-
Gesamte Inhalte
3.860 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von Dynamite Harry
-
-
vor 4 Stunden schrieb JPLafitte:
So es denn Mengenmäßige Einschränkungen gibt sind diese natürlich zu beachten
Diese Einschränkung bei den Nullern laut Verwaltungsvorschrift bezieht sich auf die Anzahl der Waffen, nicht das Gewicht. Sorry, wenn meine Definition der "Menge" mißverständlich rüberkam.
mfg
Harry
-
vor 4 Stunden schrieb JPLafitte:
wenn ordentlich bestückt braucht er sowieso nicht verankert werden.
Hier bitte Vorsicht walten lassen, in der AWaffV §13 ist die Rede vom "Gewicht des Behältnisses" bei den Nullern, NICHT vom Gesamtgewicht. Man muß nicht verankern, hat aber Einschränkungen bezüglich der Lagermenge zu beachten.
mfg
Harry
-
vor 3 Stunden schrieb grizzly45:
Man könnte alles so einfach finden, wenn man denn wollte.
DAS habe ich mir beim Eröffnungsthread auch so gedacht. Genau diese Sau ist doch erst einige Seiten lang vor nicht mal drei Wochen hier durchs Dorf getrieben worden.
mfg
Harry
PS: Und wieder werden hier waffenrechtliche und versicherungsrechtliche Anforderungen bunt gemixt.
- 1
-
Ja, der sieht auch gut aus.
Allternativ, wenn man eine Nummer kleiner möchte, dieser hier:
Da paßt ebenfalls der Karton Schrot längs rein.
Die ausreichende Tiefe sollte durchaus ein Kaufargument sein, damit man z.B. nicht anfangen muß, nach dem nächsten Muni-Kauf 20 500er Kisten Schrot auszupacken, weil der Schrank nur 30 Zentimeter tief ist.
Und wenn die Schrotkartons reinpassen, kriegt man auch alles Andere unter.
mfg
Harry
- 1
-
vor 1 Minute schrieb fa.454:
Aber nur ein Kind schießt!
Na Ja, bei mir hatten mit 14 Beide angefangen, 2x bis zur DM Trap geschafft. K1 hat im Moment kein Interesse mehr am Sport, K2 hat letzte Woche seine (sorry, ihre) WBK bekommen.
mfg
Harry
- 4
-
vor 1 Minute schrieb Micha176:
.meine Frau ist auch LWB😂
meine hat vor vier oder fünf Jahren nur lapidar festgestellt, daß wir "ziemlich gut bewaffnet sind", war damals im Zusammenhang, daß unsere Twins mit 14 Jahren das Schießen angefangen haben. Vorher war sie recht hoplophob eingestellt, obwohl sie in ihrer Jugend schon 22er VA geschossen hat ...
mf
Harry
-
vor 1 Minute schrieb vaquero357:
einen Profi-Munitionsschrank.
DAS meinte ich, das gibt es nicht!
mfg
Harry
-
vor 48 Minuten schrieb fa.454:
Wenn ich mir das so anhöre, empfehle ich Dir eigentlich gleich einen Wertschutzraum.
Irgendwann hast Du in dem Zimmer drei Tresore, zwei Stahlschränke und ...
Eigentlich eine sehr gute Idee, hatte ich auch schon.
Allerdings hätte ich das bei meiner besseren Hälfte nie durchbekommen, den dritten Trersor im Keller, einen Einser mit 14 Stellplätzen seit Herbst letzten Jahres hat sie ignoriert bzw. schweigend akzeptiert.
Der Raum, wo bei mir die Schränke stehen, hat nach alllen Seiten mindestens 70 cm Wandstärke (Keller), ich müßte nur ein Kellerfenster zumauern und die Tresortür einbauen.
mfg
Harry
- 2
-
vor 50 Minuten schrieb vaquero357:
Aber auch wenn ich mir jetzt einen vernünftig dimensionierten Munitions-Schrank kaufe,
Wo ist Dein Problem?
Schrank/Behältnis mit Schwenkriegelschloß wird verlangt. Sowas bekommst Du auf jedem Baumarkt oder bei der Amazone für unter 200 Flocken mit einem Fassungsvermögen von ~6000 oder mehr Schrotpatronen ...
Und in so eine Kiste passen dann auch ohne Probleme noch 10k Schuß 9para, einige Tausend 357er und eine größere Menge 45acp.
Langwaffen-Muni im Moment wohl eher abhängig vom Geldbeutel, aber könnte auch noch eingebaut werden.
Fall um Gottes Willen nicht auf die Propaganda rein, die irgendwas vom "gesetzlich zulässigen Munitionsschrank" faselt, sowas gibt es nicht!
mfg
Harry
- 1
-
Im Moment ist ja eh erst mal nichts geplant. Wenn der Wunsch aufkommt, kann man sich ja immer noch mal rechtsverbindlich bei der Behörde erkundigen.
mfg
Harry
-
Darüber kann man sich trefflich streiten. Die erste waffenrechtliche Erlaubnis ist ja erteilt. Warum sollte man einen Legalwaffenbesitzer nach drei Jahren zur MPU schicken, wenn er bis dahin nicht auffällig geworden ist?
mf
Harry
-
§14 Abs. 1 lese ich da Anders.
mfg
Harry
-
Nein, betrifft ja die Gelbe. Wird mit 21 gestrichen und fertig, das habe ich zwischenzeitlich geklärt.
mfg
Harry
-
vor 3 Stunden schrieb steven:
...
Aber auch ich bin schwach und muss aufs Geld sehen.
Deshalb habe ich einen Tresor für einen Vereinskameraden gekauft, auf dem das Typenschild "Hartmann" drauf steht. Für jeden sofort erkenntlich.
...
Elender Vaterlandsverräter, als Nächstes baggerst Du Claudia Roth an ...
😪 🤢
mfg
Harry
- 4
-
Am 10.6.2022 um 13:20 schrieb geissi:
...
Interessant ist auch: Bei meinem Kumpel steht bei "Munitionserwerb" als Hinweis, dass dieser nur zusammen
mit einem Schützenpass gültig ist.
...
Gut, ich möchte Dir jetzt wirklich nicht zu nahe treten und Dir nichts unterstellen, aber da Du der Meinung bist, in diesem Fall alles richtig zu interpretieren und wir nur Deine Gegner sind, die provozieren wollen:
Wo im Waffengesetz und in der Verwaltungsvorschrift findet man den Verweis auf einen "Schützenpass", respektive, was ist das, waffenrechtlich relevant?
mfg
Harry
- 1
-
Du mußt doch nicht gleich drei Meter groß werden, nur weil man mal was hinterfragt, oder?
mfg
Harry
-
vor 6 Stunden schrieb geissi:
...
Interessant ist auch: Bei meinem Kumpel steht bei "Munitionserwerb" als Hinweis, dass dieser nur zusammen
mit einem Schützenpass gültig ist....
Oh Gott, was für ein Unfug seitens der Behörde, falls es wirklich so ist.
Den Muni-Erwerb hat man mit der Gelben automatisch mit drin, bei der Grünen als Erlaubnis gestempelt so man wollte und dafür gelöhnt hat.
Oder hat Dein Kumpel was verwechselt und bekommt mit WBK auf Jagdschein keine Munition, weil er etwas verpennt hat?
mfg
Harry
- 1
-
vor 10 Stunden schrieb Kreppel:
...
§14 erlaubt den Erwerb durch Sportschützen grundsätzlich erst ab 21. Jahren.
Ausgenommen davon werden dann die Waffen, für die im hier diskutierten Fall auch eine WBK mit entsprechenden Einschränkungen vorliegt.
...
Die Altersgrenzen für den dauerhaften Erwerb sind ja bekannt, aber schießen dürfen sie ab 18 alles ohne Einschränkung. In diesem Sinne ist "Erwerb" von Waffe und Munition auf dem Stand natürlich zulässig. Die Frage, die sich mir eben stellt, warum dann nicht schon zu Hause auf Leihschein überlassen, wenn eine waffenrechtliche Erlaubnis vorhanden ist, Nachwuchs fährt zum Schießstand und gibt danach die Waffe und Restmunition an Papa zurück.
Die gemeinschaftliche Aufbewahrung ist ja laut AWaffV auch zulässig.
mfg
Harry
-
Hallo Gemeinde,
ein interressantes Thema als Solches, mit Sicherheit.
Es muß nicht unbedingt ein neues Thema hierzu eröffnet werden und ich habe die Suchfunktion auch schon gequält, werde natürlich auch unseren SB diesbezüglich kontaktieren.
Aber mal einfach hier gefragt, reale Situation:
Sportschütze oder Schützin, 18 Jahre alt, bekommt jetzt seine/ihre erste "Gelbe" vom Amt, natürlich mit der Einschränkung auf der Rückseite: "Darf ... cal. 22 und 12/76", absolut nachvollziehbar.
Eingetragen eine BDF in 12/76.
Jetzt stellen sich mir erst mal grundsätzlich zwei Fragen, wie gesagt, unseren SB frage ich natürlich auch nach diesem Thema:
Erstens, verfällt die Begrenzung auf .22 und 12/76 automatisch mit dem 21. Lebensjahr oder muß dann einen neue WBK ausgestellt werden?
Zweitens, und das ist im Moment viel spannender:
WAS darf der/die 18jährige mit seiner/ihrer "Gelben" leihen und was nicht?
Ich stehe im Moment noch auf dem Standpunkt, daß über die Schiene "befristete Überlassung" alles möglich ist, was sportlich zulässig ist.
Über zielführende, begründete Antworten würde ich mich freuen, Klugscheißerei ala "Hast Du Sachkunde" oder Ähnliches finde ich nicht so prickelnd.
mfg
Harry
-
vor 2 Stunden schrieb HillbillyNRW:
Wieviele Gaspüster und KK sind in den angegebenen Erhebungen miterfasst?
...
Die Spielzeuge sollte man eigentlich doch etwas von den 22ern trennen.
Weiter oben hatte ich bereits zitiert bezüglich Waffendichte etc.
Da wird in der ein- und irreführenden Überschrift zum Thema nicht mal zwischen legal und illegal unterschieden sondern sofort abgestellt auf "Waffen pro Person".
mfg
Harry
- 1
-
Ist aber schon eine irreführende Überschrift. Da dürften ja mit großer Wahrscheinlichkeit nur die legalen Waffen gezählt worden sein ...
Und bei einer anonymen Erhebung würden Bremen und Berlin mit Sicherheit nicht auf den letzten Plätzen landen.
mfg
Harry
- 2
-
Kann es sein, daß hier zwei Sachen etwas durcheinander geraten sind?
Eine Verankerungspflicht besteht meiner Meinung nach nur, um den angestrebten Versicherungswert zu erreichen.
Habe hier mal bei Waffenschrank24 einen kleinen Einser rausgesucht:
Waffenrechtlich wird die Verankerung nicht gefordert.
mfg
Harry
- 1
- 1
-
vor einer Stunde schrieb Cannon Balls:
... und ich fange an durchzutauschen.
Wieso durchtauschen?
Aufessen. Solange die Büchsen noch nicht aufgeblasen sind oder die Gläser kugelförmige Deckel haben, ist das Zeug meistens noch gut. Im Zweifel Geruchsprobe nach dem Öffnen.
Wie @Raiden schon schrieb, es heißt "mindestens haltbar bis" und nicht "tödlich ab".
mdg
Harry
- 2
- 2
-
vor 28 Minuten schrieb vaquero357:
Aber bitte nicht das Verbot von Vorderschaft-Repetierflinten! 😉
Warum sollte ich hier in D-Land Handstände machen, um an eine solche Wichs-Flinte zu kommen?
Ein schöner Halbautomat in 12/76 ist über Sportschützenbedürfnis problemlos erwerbbar und hat eine wesentlich höhere Kadenz.
mfg
Harry
- 1
Frage zur Verankerungspflicht von Schutzklasse 0 und I Tresoren
in Waffenrecht
Geschrieben
Und das ist waffenrechtlich bezüglich der Aufbewahrung absolut irrelevant.
mfg
Harry