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Dynamite Harry

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Beiträge von Dynamite Harry

  1. Ja, der sieht auch gut aus.

     

    Allternativ, wenn man eine Nummer kleiner möchte, dieser hier:

     

    https://www.amazon.de/Mendler-Aktenschrank-HWC-H17-Stahlschrank-Büroschrank/dp/B08NW23PKJ/ref=sr_1_60_sspa?keywords=stahlschrank%2Babschliessbar&qid=1655401899&sprefix=stahlsch%2Caps%2C1469&sr=8-60-spons&spLa=ZW5jcnlwdGVkUXVhbGlmaWVyPUExQzVKQkJWRjIyNjVQJmVuY3J5cHRlZElkPUEwMTQwNjgzM0U3NDlHSzg4SEc4QSZlbmNyeXB0ZWRBZElkPUEwNzc3NTYyMkJBSVg2OUQ3OVFEUSZ3aWRnZXROYW1lPXNwX2J0ZiZhY3Rpb249Y2xpY2tSZWRpcmVjdCZkb05vdExvZ0NsaWNrPXRydWU&th=1

     

    Da paßt ebenfalls der Karton Schrot längs rein.

     

    Die ausreichende Tiefe sollte durchaus ein Kaufargument sein, damit man z.B. nicht anfangen muß, nach dem nächsten Muni-Kauf 20 500er Kisten Schrot auszupacken, weil der Schrank nur 30 Zentimeter tief ist.

     

    Und wenn die Schrotkartons reinpassen, kriegt man auch alles Andere unter.

     

     

    mfg

    Harry

     

     

    • Gefällt mir 1
  2. vor 48 Minuten schrieb fa.454:

    Wenn ich mir das so anhöre, empfehle ich Dir eigentlich gleich einen Wertschutzraum.

    Irgendwann hast Du in dem Zimmer drei Tresore, zwei Stahlschränke und ...

     

    Eigentlich eine sehr gute Idee, hatte ich auch schon.

     

    Allerdings hätte ich das bei meiner besseren Hälfte nie durchbekommen, den dritten Trersor im Keller, einen Einser mit 14 Stellplätzen seit Herbst letzten Jahres hat sie ignoriert bzw. schweigend akzeptiert.

     

    Der Raum, wo bei mir  die Schränke stehen, hat nach alllen Seiten mindestens 70 cm Wandstärke (Keller), ich müßte nur ein Kellerfenster zumauern und die Tresortür einbauen.

     

     

    mfg

    Harry

    • Gefällt mir 2
  3. vor 50 Minuten schrieb vaquero357:

    Aber auch wenn ich mir jetzt einen vernünftig dimensionierten Munitions-Schrank kaufe,

     

    Wo ist Dein Problem?

     

    Schrank/Behältnis mit Schwenkriegelschloß wird verlangt. Sowas bekommst Du auf jedem Baumarkt oder bei der Amazone für unter 200 Flocken mit einem Fassungsvermögen von ~6000 oder mehr Schrotpatronen ...

     

    Und in so eine Kiste passen dann auch ohne Probleme noch 10k Schuß 9para, einige Tausend 357er und eine größere Menge 45acp.

     

    Langwaffen-Muni im Moment wohl eher abhängig vom Geldbeutel, aber könnte auch noch eingebaut werden.

     

    Fall um Gottes Willen nicht auf die Propaganda rein, die irgendwas vom "gesetzlich zulässigen Munitionsschrank" faselt, sowas gibt es nicht!

     

     

    mfg

    Harry

    • Gefällt mir 1
  4. vor 3 Stunden schrieb steven:

    ...

    Aber auch ich bin schwach und muss aufs Geld sehen.

    Deshalb habe ich einen Tresor für einen Vereinskameraden gekauft, auf dem das Typenschild "Hartmann" drauf steht. Für jeden sofort erkenntlich.

    ...

     

     

    Elender Vaterlandsverräter, als Nächstes baggerst Du Claudia Roth an ...

     

    😪 🤢

     

    mfg

    Harry

    • Gefällt mir 4
  5. Am 10.6.2022 um 13:20 schrieb geissi:

    ...

     

    Interessant ist auch: Bei meinem Kumpel steht bei "Munitionserwerb" als Hinweis, dass dieser nur zusammen

    mit einem Schützenpass gültig ist.

     

    ...

     

    Gut, ich möchte Dir jetzt wirklich nicht zu nahe treten und Dir nichts unterstellen, aber da Du der Meinung bist, in diesem Fall alles richtig zu interpretieren und wir nur Deine Gegner sind, die provozieren wollen:

     

    Wo im Waffengesetz und in der Verwaltungsvorschrift findet man den Verweis auf einen "Schützenpass", respektive, was ist das, waffenrechtlich relevant?

     

    mfg

    Harry

    • Gefällt mir 1
  6. vor 6 Stunden schrieb geissi:

    ...

     

    Interessant ist auch: Bei meinem Kumpel steht bei "Munitionserwerb" als Hinweis, dass dieser nur zusammen

    mit einem Schützenpass gültig ist....

     

    Oh Gott, was für ein Unfug seitens der Behörde, falls es wirklich so ist.

     

    Den Muni-Erwerb hat man mit der Gelben automatisch mit drin, bei der Grünen als Erlaubnis gestempelt so man wollte und dafür gelöhnt hat.

     

    Oder hat Dein Kumpel was verwechselt und bekommt mit WBK auf Jagdschein keine Munition, weil er etwas verpennt hat?

     

    mfg

    Harry

     

     

    • Gefällt mir 1
  7. vor 10 Stunden schrieb Kreppel:

     

    ...

     

    §14 erlaubt den Erwerb durch Sportschützen grundsätzlich erst ab 21. Jahren.

    Ausgenommen davon werden dann die Waffen, für die im hier diskutierten Fall auch eine WBK mit entsprechenden Einschränkungen vorliegt.

    ...

     

     

     

    Die Altersgrenzen für den dauerhaften Erwerb sind ja bekannt, aber schießen dürfen sie ab 18 alles ohne Einschränkung. In diesem Sinne ist "Erwerb" von Waffe und Munition auf dem Stand natürlich zulässig. Die Frage, die sich mir eben stellt, warum dann nicht schon zu Hause auf Leihschein überlassen, wenn eine waffenrechtliche Erlaubnis vorhanden ist, Nachwuchs fährt zum Schießstand und gibt danach die Waffe und Restmunition an Papa zurück.

     

    Die gemeinschaftliche Aufbewahrung ist ja laut AWaffV auch zulässig.

     

    mfg

    Harry

  8. Hallo Gemeinde,

     

    ein interressantes Thema als Solches, mit Sicherheit.

     

    Es muß nicht unbedingt ein neues Thema hierzu eröffnet werden und ich habe die Suchfunktion auch schon gequält, werde natürlich auch unseren SB diesbezüglich kontaktieren.

     

     

    Aber mal einfach hier gefragt, reale Situation:

     

    Sportschütze oder Schützin, 18 Jahre alt, bekommt jetzt seine/ihre  erste "Gelbe" vom Amt, natürlich mit der Einschränkung auf der Rückseite: "Darf ... cal. 22 und 12/76", absolut nachvollziehbar.

     

    Eingetragen eine BDF in 12/76.

     

    Jetzt stellen sich mir erst mal grundsätzlich zwei Fragen, wie gesagt, unseren SB frage ich natürlich auch nach diesem Thema:

     

    Erstens, verfällt die Begrenzung auf .22 und 12/76 automatisch mit dem 21. Lebensjahr oder muß dann einen neue WBK ausgestellt werden?

     

    Zweitens, und das ist im Moment viel spannender:

     

    WAS darf der/die 18jährige mit seiner/ihrer  "Gelben" leihen und was nicht?

     

    Ich stehe im Moment noch auf dem Standpunkt, daß über die Schiene "befristete Überlassung" alles möglich ist, was sportlich zulässig ist.

     

    Über zielführende, begründete Antworten würde ich mich freuen, Klugscheißerei  ala "Hast Du Sachkunde" oder Ähnliches finde ich nicht so prickelnd.

     

    mfg

    Harry

  9. vor 2 Stunden schrieb HillbillyNRW:

    Wieviele Gaspüster und KK sind in den angegebenen Erhebungen miterfasst?

    ...

     

    Die Spielzeuge sollte man eigentlich doch etwas von den 22ern trennen.

     

    Weiter oben hatte ich bereits zitiert bezüglich Waffendichte etc.

     

    Da wird in der ein- und irreführenden Überschrift zum Thema nicht mal zwischen legal und illegal unterschieden sondern sofort abgestellt auf "Waffen pro Person".

     

    mfg

    Harry

     

     

     

     

     

    • Gefällt mir 1
  10. vor einer Stunde schrieb Cannon Balls:

    ... und ich fange an durchzutauschen. 

     

    Wieso durchtauschen?

     

    Aufessen. Solange die Büchsen noch nicht aufgeblasen sind oder die Gläser kugelförmige Deckel haben, ist das Zeug meistens noch gut. Im Zweifel Geruchsprobe nach dem Öffnen.

     

    Wie @Raiden schon schrieb, es heißt "mindestens haltbar bis" und nicht "tödlich ab".

     

    mdg

    Harry

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