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Beiträge von 6/373

  1. vor 1 Stunde schrieb karlyman:

    Die Kommunen können bislang offensichtlich noch nicht mal den eigenen Notfallbedarf umfassend decken, bis auf ein paar wirklich rudimentäre Notversorgungen ist da gar nichts.

    Lübeck wollte vor Jahren mal sämtliche Notbrunnen dauerhaft schließen. 

    Soviel zum Thema Notversorgung und Vorbereitung seitens der Kommunen.

  2. Zitat

    In der heutigen Sitzung hat der Deutsche Bundestag das Dritte Waffenrechtänderungsgesetz verabschiedet. „Insgesamt können wir zufrieden sein, auch wenn es einige Verschärfungen und Restriktionen gibt, die zulasten unserer Mitglieder gehen. Vor allem mit der Entscheidung zum Bedürfnis und zu den Schießstandsachverständigen sind wir jedoch zufrieden“, urteilte DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels. Nunmehr fehlt noch die Verabschiedung im Bundesrat am 20. Dezember, damit das Gesetz wirksam wird.

    https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/waffenrecht-bundestag-verabschiedet-das-dritte-waffenrechtaenderungsgesetz-7998/

     

     

  3. Am ‎21‎.‎06‎.‎2019 um 16:50 schrieb Der Großkalibrige:

    Nur mal so, wie sowas auch nach Jahrzehnten noch für Ärger sorgen kann...

     

    die Behörde ist aber auch eifrig und hält sich nicht an Gerichtliche Vergleiche

    Frage zum gesposteten Artikel, da + Artikel, somit für mich nicht lesbar

    https://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article226122993/Nach-legalem-Waffenkauf-am-Pranger.html

    Weswegen wurden die Waffen eingezogen?

    Ist (war?) übrigens der Vorsitzende der RK Flugdienst.

    https://www.rkflugdienst.com/

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