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Leider muss ich enttäuschen, es ist tatsächlich nix vorgefallen und die rechtliche Situation hat mich mehr oder weniger rein theoretisch interessiert. Wäre etwas vorgefallen würde ich zu einem Anwalt und nicht zu WO gehen!
Ehrlich gesagt kam ich auch nur auf die Frage da ich mir eine SKS kaufen möchte (oh, welch eine wundersame wendung, damit könnte ja echt keiner rechnen
) und bin über Verkaufsanzeigen gestoßen in denen Jäger entweder nicht an Sportschützen verkaufen wollen (würde ich vermutlich auch nicht wollen wenn ich keine Ahnung von den sportlichen Fallstricke habe und nur weiss das es da einige gibt) oder nur an einen Sportschützen verkaufen wollen wenn bei Abholung das Bajonett abmontiert wird (etwas das ich nachvollziehen kann, aber eben gerne wüsste ob es wirklich notwendig ist). Das ich es unabhängig von dem Thema hier vermutlich ohnehin anders machen werde (Kauf bei einem Händler der noch diverse Arsenalwaffen auf Lager hat und als BüMa die fachliche Kompetenz und auch das wirtschaftliche Interesse hat das Bajonett mal schnell abzuschrauben) ändert dann aber nix an meiner Neugier bzw dem Interesse an dem waffenrechtliche Thema (das ich hier in WO nicht erschöpfend beantwortet bekomme auch wenn ich denke das die Expertise von ASE durchaus Hand und Fuß hat)
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vor 1 Stunde schrieb ASE:
Ja, nur dein Beispiel hinkt: das SKS ist nicht mehr vom Kriegswaffenkontrollgesetzt erfasst und damit kann es keine Ähnlichkeit zu einer Kriegswaffen habe.
Da gibt es einen BKA Bescheid der genau das bestätigt unter der Vorraussetzung das das Bajonett abgenommen wird. Darum hatte ich da Beispiel gewählt weil es diesen Bescheid gibt und der "Umbau" absolut simpel von jedem durchgeführt werden kann. Aber das sollte eigentlich nicht das Thema sein.
Ansonsten danke für deine Ausführungen, nicht nur weil sie meine gewünschte Antwort ist
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Der springende Punkt ist in meinen Augen: Die Waffe selber ist sportlich zugelassen wenn sie in einer bestimmten Konfiguration ist und diese Konfiguration kann problemlos mit einfachen Werkzeugen und wenig handwerklichem Geschick hergestellt werden. Ich sehe aktuell eigentlich nur die Vorgabe das die Waffe sich zum Zeitpunkt der sportlichen Schußabgabe in dieser Konfiguration befinden muss und auch die Vorgabe das die Waffe bei Lagerung sich in der Konfiguration befinden muss ist für mich eigentlich nur logisch. Das die Waffe bei Übergabe in der Konfiguration befinden muss sehe ich ehrlich gesagt aktuell noch nicht vor allem auch vor dem Hintergrund das die notwendige Änderung durch den Sportschützen ja erst erfolgen können wenn er diese erworben hat und damit bei Übergabe die Waffe noch nicht in der Konfiguration sein kann (sofern nicht bereits ein anderer diese Änderungen vorgenommen hat). Das dies hier allerdings juristische Haarspalterei ist sollte auch klar sein, in der Praxis wird die Waffe (bei privatkauf) vermutlich einfach gekauft und daheim umgebaut und kein Hahn kräht danach...
vor 6 Minuten schrieb ChrissVector:Du vermischt hier in meinen Augen zwei Dinge:
Im Fall der Langwaffe ist die Waffe so vom Schießsport ausgeschlossen und darf deswegen ohne VORHERIGE Anpassung nicht erworben werden.
Im Falle der Pistole ist die Waffe grundsätzlich nicht vom Schießsport ausgeschlossen. Hier hat der Verband auch nur gegenüber der Behörde bescheinigt, dass du das Bedürfnis für eine weitere Waffe hast, weil deine bisherigen nicht ausreichen um die gewünschte Disziplin zu schießen. Das Bedürfnis "eine weiter Waffe mit Eigenschaften XY" ist daher auch eingehalten, wenn diese Waffe erst später entsprechend angepasst wird, beispielsweise durch Montage einer Optik.
Guter Punkt! Aber ist das wirklich so ein Riesen Unterschied ob der Verband mir bescheinigt das ich eine HA Pistole in 9mm oder SL Büchse in 7,2x39 (um beim Beispiel SKS zu bleiben das eben sehr einfach ist) für eine Disziplin benötige? Ja, im Beispiel mit der Pistole könnte ich die Pistole auch mit offener Visierung einsetzen, entspricht dann aber trotzdem nicht meinem ausgestellten Bedürfnis und ein Bedürfnis für eine 9mm mit offener Visierung würde ich ggf. auch nicht mehr bekommen wenn ich bereits eine oder mehrere habe. Der einzige unterschied macht wirklich der schiesssportliche Ausschluß und dieser ist innerhalb weniger Handgriffe berichtigt und diese kann ich auch erst ausführen wenn ich die Waffe erworben habe. Also "muss" ich ja die Waffe ggf erst erwerben bevor ich den ordnungsgemäßen zustand herstellen kann (Optik auf die Pistole basteln oder die Schraube vom Bajonett rausnehmen).
vor 3 Minuten schrieb ASE:Ja: Für eine Waffe, welche sportlich nicht nutzbar ist, kann selbstredend kein sportliches Bedürfnis geltend gemacht werden. Das Bedürfnis muss nicht nur beim Erwerb, sondern für die gesamte Dauer des Besitzes vorliegen.
Das sagt dann aus das der Sportschütze die SKS (um beim Beispiel oben zu bleiben) nur einpacken darf wenn der Jäger oder Händler vorher das Bajonett abgenommen hat und würde dem Punkt a) widersprechen wenn ich die Ausführungen dort richtig deute.
vor 3 Minuten schrieb ASE:a)
Erwirbt man eine Waffe, welche sportlich nicht nutzbar ist, kann die Behörde die Eintragung (= Erteilung der Besitzerlaubnis) mangels Bedürfnis versagen. So lange die Waffe von der Erwerbserlaubnis erfasst war, besteht hier kein Verstoß gegen das WaffG. Würde z.B. ein 1.5" Revolver erworben, so würde die Eintragung versagt. Lautete der Voreintrag nicht ausdrücklich auf "Revolver > 3" so war der Erwerb als solches legal. Maßgeblich ist der Wortlaut der Erlaubnis.
Jetzt wird es interessant!
Der Sportschütze bekommt einen Voreintrag (Erwerbserlaubnis) für einen SL Büchse in 7,62x39 (um beim einfachen weil eindeutigen Beispiel SKS zu bleiben), Einschränkungen wie "nur sportlich zugelassen" werden nicht gemacht (sind die in der WBK überhaupt möglich?). Nun geht der Sportschütze zu einem Jäger oder Händler und tauscht dort Geld gegen eine SKS mit montiertem Bajonett (laut BKA Bescheid sportlich nicht zugelassen) und nimmt diese mit nach Hause. Zu diesem Zeitpunkt kauft der Sportschütze dann ja eine Waffe innerhalb seiner Erwerbserlaubnis, oder?
Dann geht der Sportschütze ein paar Tage später zu seinem SB und will die Waffe eintragen lassen (Eintragung der Besitzerlaubnis) und hier wird der Sportschütze dann von seinem SB gefragt ob die Waffe sich in der vom BKA beschriebenen Konfiguration befindet. Sollte der Sportschütze die Waffe bis dahin nicht umgebaut haben = verweigern der Eintragung = versagen der Besitzerlaubnis = illegal und sollte der Sportschütze bis zu diesem Zeitpunkt das Bajonett abgebaut haben = Eintragung der Waffe = Erteilung der Besitzerlaubnis = Legal. Sollte der Sportschütze nach Erteilung der Besitzerlaubnis wieder das Bajonett montieren kommt punkt b) unten zum tragen. Korrekt? Was wäre wenn der SB die SKS ohne nachfragen und ohne Einschränkungen einträgt? Dürfte der Sportschütze die Waffe dann mit Bajonett (also sportlich nicht zugelassen) besitzen aber nicht schießen weil die Sportordnung das schießen verbietet?
vor 3 Minuten schrieb ASE:b)
Besitz man eine Waffe, welche sportlich nicht nutzbar ist, z.B. weil sie durch Umbau nicht mehr vom BKA-Feststellungsbescheid und damit von §6AWaffV erfasst ist, so kann die Behörde die Besitzerlaubnis für diese Waffe widerrufen und die Überlassung anordnen.
Kann sie die Erlaubnis widerrufen oder reicht es auch aus den ordnungsgemäßen Zustand wieder herzustellen und kann damit ein (ggf bereits erteilter) widerruf aufgehoben werden?
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Oder ganz allgemein anders gefragt: Muss eine Waffe bei Überlassung dem Bedürfnis entsprechen (wenn ja, wo steht das?) oder reicht es aus wenn die Waffe entsprechend angepasst/umgebaut werden kann und man dann im falle der sportlichen Zulassung diesen Umbau macht bevor man damit (sportlich) schießt?
vor 55 Minuten schrieb alzi:sonst noch Fragen Kienzle?
Wenn es so einfach wäre...
Darum habe ich ja das Beispiel mit der Pistole genannt. Man beantragt eine Bescheinigung für eine Waffe in der Disziplin XY mit Optik und bestellt dann beim Händler A eine Glock ohne Optik und bei Händler B eine Optik. Nach der ganz vereinfachten und wortwörtlichen Auslegung dürfte kein Händler die Glock ohne eine Optik verkaufen, es wird aber ständig so praktiziert. Machen nun alle Händler etwas falsch? Abgesehen davon kennt der Händler mein Bedürfnis ja auch gar nicht...
AR15 und Handschutz sind natürlich auch ein gutes Beispiel. Händler A verkauft eine AR15 mit dem "falschen" Handschutz und der richtige Handschutz liegt schon bei mir daheim. Darf der Händler A mir die Waffe zuschicken? Muss der Händler A den Handschutz abbauen und daneben ins Paket legen?
SKS dürfen in Deutschland von einem Jäger mit Bajonet geführt werden, beim Sportschützen muss das Bajonet ab. Muss der Händler also das Bajonet abschrauben und darf erst dann der Sportschütze die Waffe und das Bajonet (getrennt) nach Hause transportieren oder darf der Sportschütze die Waffe mit Bajonet nach Hause transportieren und es reicht dann aus wenn das Bajonet vor Benutzung abgeschraubt wird?
vor 14 Minuten schrieb MaddinPSG:Wenn so umgebaut, dass sportlich (wieder) zugelassen, dann kein Problem. Sonst: Problem.
Genau das ist ja niemals abgestritten worden. Die gestellte Frage lautet: Wann muss der Umbau erfolgen? Darf die Waffe erst nach Hause genommen werden um sie in der Werkstatt umzubauen oder muss die Waffe vor der überlassung umgebaut sein und warum verhält es sich bei dem thema anders als scheinbar bei dem Thema mit dem Pistole und dem Leuchtpunktvisier (oder machen da einfach alle was falsch)? Und vorallem: Wenn es geregelt ist, wo steht das?
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Gibt es eigentlich eine rechtliche Regelung die etwas aussagt über den Erwerb einer sportlich nicht zugelassenen Waffe für Sportschützen oder ist das ein Graubereich?
Soweit ich weiss, korrigiert mich wenn ich da falsch liege, gibt es kein Verbot für einen Sportschützen eine Waffe zu erwerben die sportlich nicht zugelassen ist. Allerdings hat er natürlich kein Bedürfnis für diese Waffe was ihm dann eben diese Waffe nicht erlaubt. Gleiches gilt allerdings (theoretisch) auch wenn ich eine Waffe mit Optik beantrage und genehmigt bekomme und dann die Waffe ohne Optik kaufe und die Optik bei einem anderen Händler eine Woche später bestelle. Ist das mit der sportlich nicht zugelassenen Waffe ebenso? Wenn man ein BKA Bescheid hat das aussagt das die Waffe sportlich nur zugelassen ist wenn man Teil X abbaut, Teil y gegen Teil Z austauscht usw, stellt es dann ein Problem dar wenn man als Sportschütze die Waffe im "nicht sportlichen Zustand" kauft und damit durch halb Deutschland fährt und erst 2 Wochen später daheim Umbaut? Gibt es ein Problem wenn man, aus welchem Grund auch immer, die Waffe wieder in den Ursprung zurück baut und so im Schrank stehen hat?
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Nachtrag bzw. Update zur Lage in der DSU: Im Gespräch mit Präsident und Vizepräsident wurden die Norlite den Pistolen mit Anschlagschaft gleichgestellt. Ich persönlich halte das nicht unbedingt für optimal da ich diese eher zu den "echten" Langwaffen zählen würde aufgrund der Lauflänge dürfte man gegenüber einer Glock im KPOS doch einen deutlichen Vorteil haben, aber da habe ich nix zu melden
Die Pistolen mit Anschlagschaft werden aber auch erst in dem neuen Sporthandbuch berücksichtigt und das entwickelt sich zu einem running gag...
Also bleibt zusammenfassend auf die Frage nach der Verwendbarkeit das sie aktuell (vermutlich) nur beim BDS möglich sind und dort den Langwaffen gleichgestellt sind und damit gegen Hera 9ers und ggf auch JP5 antreten müssen (vielleicht nicht ganz fair, ich bin aber mit meiner Scorpion Evo 3 auch stark im nachteil und muss damit leben
). Der DSB wird die vermutlich nicht erlauben, der BDMP erlaubt die nicht und die DSU wird sie vermutlich irgendwann mal erlauben (das neue Sporthandbuch kommt sicher zur DM, nur in welchem Jahr ist noch offen)
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vor 7 Stunden schrieb Schwarzwälder:
Aber ist wirklich geklärt, dass in allen Sportordnungen, in den Disziplinen die ausdrücklich für Langwaffen vorgesehen, auch solche "Nicht-Langwaffen" mit antreten dürfen?
In ALLEN sicherlich nicht!
Ich weiss aber sicher das die Norlite USK namentlich in der BDS Sportordnung genannt werden als Beispiel für diese Waffengattung.
Bei der DSU bin ich der Meinung das der Frank Neiss in seiner Zeit als Präsi diese auch mündlich erwähnt hat, allerdings ist er ja nicht mehr Präsi und ob da was geschrieben steht bzw. wie der neue Präsi das sieht müsste ich erst in Erfahrung bringen. Ich gehe aber eigentlich davon aus das sie auch akzeptiert wird da ein Grundsatz der DSU ursprünglich mal war das es keine (in Deutschland zugelassene) Waffe zu kaufen geben darf die nicht bei der DSU verwendet werden kann...
BDMP kenne ich mich überhaupt nicht aus...
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Dieser Punkt ist auch in meinem Zitat kurz aufgegriffen worden, danke für die deutlich ausführlichere Ausführungen.
Zur Verwirrung trägt vermutlich auch noch bei das diese Waffen dann aber, aufgrund der Lauflänge, bei den Kurzwaffen nicht mehr mitspielen dürfen sondern gegen Langwaffen antreten müssen.
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Und es hat sich nie jemand was anderes behauptet
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vor 7 Stunden schrieb Steam:
Nö, Sport oder Jagd ist damit gemeint
Ja, das ist mir klar. Aber sieht das jeder SB und ggf Richter z.B. in NRW und BW genauso? Da könnte durchaus jemand auf die Idee kommen zu behaupten das man die Glock z.B. auf das Bedürfnis für BDS Fallscheibe mit der Nr. 1201 beantragt hat und das wechselsystem dann unter 2510 fällt. Ist zwar dasselbe mit jedem anderen Wechselsystem auch (wenn man z.B. eine 45er beantragt hat und dann ein 9er Wechselsystem dazu kauft fällt man ja auch in eine andere Klasse) allerdings bleibt man dann ja immer noch in der KW klasse und kommt nicht in die LW klasse. Wie gesagt: Ich könnte mir vorstellen das einzelne dort ein Problem reininterpretieren könnten wo eigentlich gar keines ist...
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Norlite schreibt dazu auf der HP:
ZitatDie rechtlich wichtige Kurzwaffeneigenschaft bleibt nach dem Anbau an die Pistole erhalten, da die kürzeste, bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge unter den erforderlichen 600 mm bleibt. Ein Erwerb in Deutschland ist somit zwar erlaubnispflichtig, aber voreintragsfrei, insofern bereits eine Glock® Pistole als Grundwaffe in der WBK eingetragen ist und das Wechselsystem vom ursprünglichen Bedürfnis umfasst ist.
Das erklärt dann auch warum die "Magazinproblematik" nicht greift.
Der Satz "vom ursprünglichen Bedürfnis umfasst" würde allerdings wieder interpretationsspielraum ergeben...
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vor 12 Stunden schrieb ASE:
2.3.6 Schiesstandrichtlinie
Und ein Mehrdistanzstand muss die über die ganze Länge haben?
vor 12 Stunden schrieb ASE:Haftungsfrage wird interessant: Fliegende Hülsen sind jetzt nichts ungewöhnliches/ unerwartbares auf Schießständen. Würde mich nicht wundern wenn die Haftpflicht zickt...
Das sehe ich auch so. Der Vergleich weiter vorne mit dem LKW hinkt auch ziemlich. Der bessere Vergleich wäre: wenn man sich neben den Auspuff des LKW stellt und dann das Schienbein verbrennt, bekommt man dann Schmerzensgeld oder sagt der Richter das man für Dummheit kein Geld bekommt?
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vor 24 Minuten schrieb pulvernase:
Das Problem wird wohl gewesen sein, dass der BDMP für Termine nach BDMP Sportordnung (!) einen Schießleiterstempel sehen will. Denn laut Sportordnung dürfen BDMP Disziplinen nur bei Anwesenheit eines Schießleiters geschossen werden. Kein Schießleiter -> kein Schießen nach Sportordnung -> keine Anerkennung des Termins.
Alles klar, das wird es dann vermutlich gewesen sein. Die haben an dem Tag auch die Disziplin geschossen bei der man mit der AR15 auf Zeit mehrere Distanzen mit nachladen schießt. Bin nicht so ganz in dem Thema drin, hatte einfach spaßeshalber mit meiner KK Pistole ein bischen mitgemacht und kann sagen das es auch mit einer Ruger Mark IV spaß macht
Soweit ich weiss verlangt der BDMP für einige Disziplinen, unter anderem auch für diese, "spezielle" Schießleiter die für die spezielle Disziplin die Berechtigung haben und darum haben die dann vermutlich eben von diesem den Stempel gebraucht und den Vereinsstempel abgelehnt.
Wieder was dazu gelernt, danke
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OK, dann habe ich da wohl etwas falsch mitbekommen. War glaub so das jemand in meinem Verein (kein BDMP Verein) mal BDMP geschossen hat, der Schütze keinen Vereinsstempel im Ringbuch haben wollte sondern einen Stempel von seinem BDMP Schiessleiter haben wollte und sagte das der BDMP nur diese anerkennen würde. Meines Wissens nach hat er sogar 2 verschiedene Bücher geführt, das Ringbuch für den BDMP und ein "normales Büchlein" für die anderen. Kann ich falsch verstanden haben, kann er falsch verstanden/erzählt haben, ist aber letzten endes auch wumpe wenn man beim BDMP die notwendigen Bescheinigungen auch bekommt wenn ein Vereinsstempel drin ist und als "Disziplin" im Schiessbuch z.B. "BDS Fallscheibe" steht.
Wie es in dem anderen von mir geschilderten Fall ist muss sich dann halt auch zeigen wenn es soweit ist. Ich persönlich trage in mein Schießbuch meist keine Disziplin ein (stattdessen meist nur ein allgemein gehaltenes "Training") und nur bei Wettkämpfen oder wenn "spezielle Spartentrainings" sind die jeweilige Disziplin und habe auch auf jeden Fall genügend Einträge von Wettkämpfen und/oder "Spartentrainings" des entsprechenden Verbands das es keine Probleme geben sollte. Sollte sich dies allerdings eintreten das der Verband X bei der Ausstellung von bescheinigungen die Termine im Verband Y nicht anerkennt, dann wird sich das sicherlich auch ganz schnell herumsprechen bzw es müsste auch entsprechend angekündigt werden.
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Wo der BDMP gerade angesprochen wird: Viel interessanter finde ich die frage wie das dann mit Schießterminen gehandhabt wird die außerhalb des eigenen Verbandes geleistet wurden. Ich kenne den BDMP nicht, aber soweit ich weiss muss im BDMP jemand mit einem BDMP Stempel gegenzeichnen, zumindest wenn es um die Befürwortung geht. Auch ist mir aus einem anderen Verband inoffiziell (darum möchte ich hier nicht weiter ins Detail gehen bevor ich hier irgendwelche Gerüchte streue die so nicht wahr sind weil diese mündliche Aussage von höchster Stelle doch nicht umgesetzt wird) bereits gesagt das er Termine des eigenen Verbandes sehen will für die Bedürfnisbescheinigung und wenn jemand hauptsächlich Termine eines anderen Verbandes im Schießbuch hat soll er beim anderen Verband beantragen.
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Ist inklusive, genauso wie .38special bei 357magnum inklusive ist.
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vor 43 Minuten schrieb Kaffeetante08:
Ich mache online einen Termin aus (Wartezeit max. 1 Woche), fahre dann mit den Unterlagen hin, abgeben, zum Kassenautomat, löhnen, mit Quittung zurück , WBK mit Eintragung / Stempeln zurück bekommen , bedanken.
Wir könnten bei derselben Behörde sein, allerdings mache ich den Termin per E-Mail oder telefonisch (keine Ahnung ob die Option online auch im Ordnungsamt geht)...
Allerdings ist die vorgelagerte Überprüfung dann doch etwas unberechenbar, von wenigen Tagen bis wenige Monate habe ich alles schon erlebt von Antragstellung bis zur Terminvereinbarung
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Kommt drauf an wie sie "ernsthafte psychische Erkrankung" definieren.
Soweit ich weiss ist z.b. bei einer Zwangseinweisung das Gesundheitsamt beteiligt bzw informiert, dies wäre eine mögliche Option. Und ganz ehrlich: wenn jemand zwangseingewiesen wird geschieht dies normalerweise aufgrund eigen- und/oder Fremdgefährdung und dann wäre eine waffenrechtliche Prüfung durchaus angemessen.
Es kann aber natürlich auch so gemeint sein dass die Krankenkassen verpflichtet werden die Behörden zu informieren wenn sie die Rechnung eines Psychotherapeuten bezahlen..
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vor 9 Stunden schrieb Harry Callahan:
Eine immer größere Masse an Menschen nimmt aber wahr, dass Deutschland und Europa immer unsicherer werden und sie nehmen wahr, dass der Staat dabei versagt, die Bürger zu schützen. Über das Thema SV könnte man viel mehr Menschen interessieren und auf unsere Seite ziehen. Oma Erna will vielleicht nicht Weltmeisterin im KK-Schießen werden - aber man kann Oma Erna erklären, dass sie sich mit einer Waffe gegen einen Angreifer zur Wehr setzen kann. Oder die Tochter gegen den Vergewaltiger. Oder der Vater gegen den Einbrecher. All das ließe sich gut vermitteln - es gibt nur zwei Probleme: Die Presse ist gegen uns und die Politik ist gegen uns. Man bräuchte prominente Politiker und Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, um das Thema positiv in die Medien zu bringen.
Wenn wir nicht bereit sind, diesen Aspekt zu verfolgen, werden wir nur verlieren können, weil wir keine Liberalisierung erreichen.
Einspruch: 3 Probleme! Die eigenen Verbände (Sportverbände und auch andere Interessensverbände) sind (nur mehrheitlich oder doch alle?) dagegen weil sie befürchten damit in eine "schmuddelecke" gedrängt zu werden wenn sie sich positiv dazu äußern würden. Wenn also die Presse, die Politik UND die Interessensverbände/Lobbyisten der LWB dagegen sind, wie soll das dann mal etwas werden?
vor 6 Minuten schrieb whaco:Ich bezweifele stark, wenn die Menschen die richtigen Informationen hätten, wären sie nicht für Verschärfungen.
Da aber die Medien, sobald etwas mit Waffen passiert, unwidersprochen ihre Routine abspulen können, in der sie direkt das WaffG in Frage stellen, gauckeln sie so der Politik und den Bürgern vor, dass es erforderlich ist.
Bei vielen Menschen ist es einfach so das sie pauschal, unabhängig von allen Fakten dagegen sind. Viele Menschen wissen sehr wohl das LWB kaum deliktrelevanz haben aber wollen sie trotzdem verbieten weil sie sagen "jeder einzelfall ist zuviel" und wenn mit einem Totalverbot nur ein einziger Toter verhindert werden würde wäre das gerechtfertigt und hätte sich gelohnt. Und leider ist auch fakt bzw nicht zu wiederlegen das wenn die eine oder andere Affekttat verhindert hätte werden können...
vor 6 Minuten schrieb whaco:Auch ist keinesfalls gesagt, dass ein neuen WaffG wirklich in unserem Sinn ausfallen würde. Das kann auch ganz gewaltig nach hinten losgehen.
Korrekt. Vereinfachen geht schnell in die richtigung "alles erlaubt" oder "alles verboten" (je nachdem auf welcher seite die Person steht) und vereinfachen wollen alle. Wenn nun die beiden Seiten an einem Tisch sitzen und ein kompromiss suchen sollen dann kommt ganz schnell wieder so ein murks raus wie wir ihn jetzt haben...
Es kann also etwas gutes bei raus kommen, es kann aber auch was schlechtes bei raus kommen oder es kann derselbe Mist rauskommen den wir jetzt auch schon haben...
Da muss man wirklcih abwarten, aber ein versuch ist es wert! Wenn es für uns schlimmer kommt ist eigentlich kaum etwas verloren, es wäre auch auf jeden Fall schlimm gekommen wenn keiner dran geht und nur nach und nach wieder ein scheibchen abgeschnitten wird. Wenn allerdings klarheit geschaffen wird das nicht jedes Bundesland, jeder SB, jeder Richter etwas anderes ins Gesetz reindeutet ist schonmal etwas geholfen
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Dem Punkt a kann ich so nicht zustimmen. Es gibt schon interessanten Schießsport in Deutschland, die Verbände abseits des DSB bieten da einiges und hören zum Teil auch auf die Wünsche Ihrer Mitglieder. Allein daran kann es nicht liegen. Aber ja, einfach so "Spaß Aktionen" wie in anderen Ländern ist in Deutschland schwieriger, nicht weil es die Regeln und Gesetze nicht hergeben (schau mal BDS Speed Steel an, die erlauben da wirklich alles was nicht gesetzlich verboten ist und ermöglichen damit den Vereinen auch viele reine Spaß Aktionen als Wettkämpfe) sondern weil sich keiner findet der sowas organisieren will (hier was zu ändern hat jeder selber in der Hand) und weil es immer zu viele "deutsche Bedenkenträger" gibt die im Verein Dinge unterbinden wollen die zuviel spaß machen könnten (hier ist es allerdings schwerer etwas zu ändern).
Den Punkt b lasse ich allerdings auch nicht gelten. Die Gesetze verbieten nicht interessante Videos zu machen, die Gesetze verbieten nur gegen das Gesetz zu verstoßen. Interessante Videos sind aber auch innerhalb der Gesetze möglich. Allerdings ist das Bedürfnisprinzip und die damit verbundene "Mengenbegrenzung" durchaus ein Problem für die deutschen guntuber, hier würde es aber auch Lösungen geben, gibt ja einige Händler unter den guntubern für die diese Begrenzung so eigentlich nicht gelten. Diese sind dann allerdings meist wieder weniger aktiv, vorallem wenn es noch in gesellschaftskritische und politische Richtung geht. Ein weiteres Problem ist dann auch noch Youtube die ebenfalls recht viele Beschränkungen haben, aber auch das hält einen erfolgreichen guntuber nicht auf. Aber ja, in Deutschland hat man, auf ganz vielen ebenen, deutlich weniger Spielraum und wird auch niemals ein Waffenkanal mit 25Mio follower hingebekommen. Mehr als 25k (wobei das ja noch ein ziemlich guter Wert ist, andere liegen da deutlich drunter und nur wenige darüber) ist aber durchaus möglich und wenn ich mir den, hier ebenfalls vertretenen JörgS anschaue frage ich mich ob "seine Szene" soviel größer ist oder er einfach etwas anders macht?
Punkt C trifft aber auch auf jeden zu, egal ob das Thema Waffen, Autos oder schminken ist. Auch ein JP hat in der Autoszene durchaus gegenwind, genauso wie ein JörgS oder irgendeine Bibi (bei den Schminktubern bin ich nicht auf dem laufenden, keine Ahnung wer da aktuell ist) und trotzdem haben die 7stellige Abonnenten während es der durchschnittliche deutsche guntuber "nur" auf vier- bis fünfstellige abonnentenzahlen kommt. Und auch mit solch einer relativ geringen reichweite kann man glaub etwas erreichen, einem taktischen Papa (der ebenfalls sehr umstritten ist und sehr viel gegenwind erhält) ist da schon das eine oder andere gelungen. Wenn man es nur auf fehlenden Rückhalt schiebt macht man es sich glaub etwas zu einfach (das gilt für den Influencer genauso wie für den Bundeskanzlerkandidaten)
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vor 6 Minuten schrieb whaco:
Die Öffentlichkeit hat kein Interesse an dem Thema Waffenrecht, weil sie nicht wissen, wie sie davon betroffen sind und das liegt daran, dass die erforderlichen Informationen nicht bereitgestellt werden.
Der erste Teil ist vollkommen korrekt, der zweite Teil leider nicht. Ja, die breite Öffentlichkeit ist am Waffenrecht nicht interessiert und sie wissen nicht wie sehr sie betroffen sind. Ein Bereitstellen der Informationen hilft da aber nicht wirklich, die Infos sind auch jetzt schon bereit gestellt. Die Infos werden aber nicht aufgenommen weil schon vorher "abgeschaltet" wird mit dem Grund das man ja nicht betroffen sei und Waffen sowieso Hundepfui sind. Du kannst noch so viele Artikel in den Zeitungen bringen, noch so viele Dokus im ÖRR bringen, sobald gewisse schlüsselworte fallen schalten die meisten einfach ab (geistig oder physisch).
vor 6 Minuten schrieb whaco:Ein Gesetz, dass jeden Bürger betrifft, wie Artikel 5 des Sicherheitspaketes, muss in der Öffentlichkeit platziert werden.
Auch das wurde eigentlich schon in der Öffentlichkeit plaziert, die Infos waren alle da und man musste nicht danach suchen. Die Breite Öffentlichkeit liest aber nur Überschriften und ganz selten (das sind dann schon die die als "besser informierte gelten") eine Zusammenfassung. Die Überschrift ist nun mal "keine Messer und Waffen" und in der Zusammenfassung steht dann das die Tatwaffe Messer und die gefährlichen Waffen verboten werden sollen, das klingt alles gut und da macht sich dann keiner weiter gedanken warum das für einen persönlich Auswirkungen haben sollte (man ist ja schließlich auf der Seite der guten, darum muss der Gesetzgeber ja gar nix machen was einem nicht passt).
vor 6 Minuten schrieb whaco:Und gerade weil die Politik die tatsächlichen Ausmaße der Gesetze eben nicht in allen Details über die Medien erläutert, erfordert dies andere Wege die Menschen zu erreichen.
Und wie willst Du Menschen erreichen die nicht erreicht werden wollen? Warum haben die "guntuber" in Deutschland nur ein paar tausend follower während die die Schminktipps geben das hundert und tausendfache an follower haben? Einfach weil es die breite Öffentlichkeit nicht interessiert und dann kann man die auch nicht erreichen. Kaufe die erste Seite der Bildzeitung und informiere die Leute in 10cm großen Buchstaben, sie werden die erste Seite ungelesen überblättern und auf der zweiten Seite weitermachen und einige davon die Bildzeitung nie wieder kaufen weil sie jetzt auch zu der rechten Schmuddel ecke gehört. Wenn es möglich wäre die Leute zu erreichen und sie richtig zu informieren dann wären die "guntuber" in Deutschlan nicht so mickrig, dann hätte ein gunvlog der das immer wieder predigt und immer wieder ideen hat nicht <25k follower sondern ein vielfaches davon
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1. Gibt es keine .22lr Waffe in die nur SV aber keine HV "passen", das ist ja auch ziemlich logisch wenn auch eine Velocitor, genauso wie die normalen CCI SV, als .22lr zugelassen ist. Mir ist auch nicht bekannt das ein Hersteller seiner Waffe sagt das man nur HV nehmen darf, bei einigen Waffen sind HV empfohlen aber eben nicht vorgeschrieben (und selbst dann gibt es immer noch genug HV die unter den 200J bleiben)
2. Kann auch keiner verlangen das ich die Energie der Munition bzw. die Angaben des Herstellers überprüfe. Ich stimme überein das eine Verwendung von Munition die mit über 200J angegeben ist nicht zulässig ist, ich stimme aber nicht damit überein wenn jemand sagt ich müsse die Munition überprüfen ob die, wie auf der Packung angegeben, wirklich 195J oder doch 201J hat.
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Aber auch nur bei dieser, oder?
Bei der CCI Blazer sind es unter 200...
Bei RWS und SK habe ich auch nur Werte unter 200 gefunden.
Also wäre eine Aussage wie "Manche HV können über 200J sein" deutlich besser und korrekt während eine Aussage wie "HV sind zu stark" in der Allgemeinheit allgemein falsch ist
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vor 2 Stunden schrieb JustusLP:
Ich bin schon seit vielen Jahren Mitglied in einem anerkannten Schützenverein.
Die Dauer im Verein ist da eher zweitrangig, die Dauer im Verband ist ausschlaggebend.
vor 2 Stunden schrieb JustusLP:Einmal innerhalb von 12 Monaten einmal im Monat schießen (mit Nachweis natürlich) oder innerhalb von einem Jahr 18 mal. Kann ich mit der zweiten alternative auch in 6 Monaten bspw. die 18 mal vollhaben und dann den Antrag stellen? Oder müssen die 12 Monate zwangsläufig verstreichen?
Die 12 Monate Verbandszugehörigkeit müssen zwangsläufig verstreichen, damit sind die 12 Monate erfüllt. Wie dann die Termine verteilt sind ist eher zweitrangig.
vor 2 Stunden schrieb JustusLP:Diese High Velocity Munition überschreitet ja die Energie von 200 Joule.
Wer sagt das?
vor 2 Stunden schrieb JustusLP:Oder muss ich nach einer "normalen" .22lr Waffe suchen?
Es ist eine "normale" Waffe, es gibt keine .22lr <200J und .22lr >200J sondern nur eine .22lr die die vorgaben erfüllt.
Und ja, die Fragen sollte in einer Sachkunde geklärt werden. Der Hinweis darauf ist aber (wie in den meisten Fällen) etwas daneben. Wenn ich mir überlege ob ich Motorrad fahren möchte mache ich ja auch nicht sofort einen Führerschein sondern erst dann wenn ich mich entschieden habe das ich ein Motorrad haben fahren möchte.
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Teilnahme an Lynx Brutality als Sportschütze
in Waffenrecht
Geschrieben
Es gibt da Gerüchte das deutsche Behörden sich für die Besucherdaten von polnischen Ständen interessiert haben...
Und nur weil es rechtlich OK ist heißt das noch lange nicht das man kein Stress deswegen bekommen kann.
Also wenn ich sowas machen würde, finde sowas ja auch richtig geil aber bin dafür nicht sportlich genug, dann würde ich das sicherlich nicht an die große Glocke hängen, zu groß ist die Gefahr das jemand "etwas versucht"...