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switty

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Beiträge von switty

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    Schiesshandschuhe

     

    Habe eine First Tactical Recoil Range Bag in der Dimension 45.7cm L x 27.9cm H x 22.9cm

     

    Zudem habe ich noch First Tactical Pistol Sleeves, da sind dann die Magazine und Sicherheitsfahnen drinnen. Für LWs habe ich zusätzliche LW Taschen, wo Flimmerband / Magazine / Ladehilfe / Sicherheitsfahne drin ist

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  2. Nur mal eine blöde Frage die ich nicht selbst beantworten kann, weil ich (noch) keinen JS habe:

     

    Der Jagdschein selbst ist doch bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis die im NWR erfasst werden müsste? Sogar mein sinnfreier KWS wird ja im NWR erfasst.

    Insofern müsste der Jungjäger doch bereits eine E-ID und eine P-ID haben, durch die Erteilung des Jagdscheins?! Immerhin wird der JS nur erteilt, wenn die Voraussetzungen

    analog des WaffG bzgl. Eignung/Zuverlässigkeit/sichere Lagerung vorliegen, d.h. das gleiche Procedere wie beim Sportschützen.

     

    Wenn dem so ist sollte es reichen, sich das NWR Stammdatenblatt von der Behörde geben zu lassen aus dem die Nummern hervor gehen.

     

    Oder denke ich da zu einfach?

     

    Grüße

    switty

  3. Beim BKA als Altbesitz anmelden und gut ist. Formulare gibts auf der Webseite vom BKA. Müssen nach Registrierung im Waffenschrank verwahrt werden, wenn sie nach Juni 2017 und vor September 2020 erworben wurden. Echten Altbesitz vor Juni 2017 kann man unter das Kopfkissen legen oder wenn das zu hart ist, in irgendeine x-beliebige Tasche.

     

    Hier ein früherer Post von mir:

     

  4. vor 51 Minuten schrieb Faust:

    Nach welchen Kriterien entscheidet unser hypothetischer Polizist sonst? 

    Gutdünken? 

    Der Streifenpolizist entscheidet nur, ob er dich anzeigen will, und das erfolgt nach völlig subjektiven Kriterien.

    Die wirklich relevante Entscheidung trifft dann ein Richter im Bußgeldgeldverfahren nach Deinem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

    m.W. ist der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, wenn der Verstoß doch Straftat sein sollte würde ein Staatsanwalt ggf. Anklage erheben.

    Dann erfolgt Meldung an Deine Waffenbehörde und die entscheidet dann, ob Du künftig wegen des Verstoßes gegen §6 AWaffV unzuverlässig bist und Deine WBKs abgeben darfst.

    Daraus kommen dann zusätzliche Verfahren auf dich zu.

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  5. Hi,

    Am 9.10.2020 um 05:22 schrieb J4S:

    Haben die Umarex-Glock-Nachbauten einen ähnlichen Abzugswiderstand wie das Original?

    Ist die Picatinny-Schiene so ausgeführt, dass man dort ggf. ein MantisX montieren kann?

    Meine Glock 17 9mm PAK First Edition ist heute angekommen und sie wirkt sehr wertig, ich hab sie als zusätzliches Schmuckstück für meine Waffenkammer geholt und seh sie eher als Wertanlage. Gewichtsmäßig vergleichbar mit dem Original und nur für Kenner vom Original zu unterscheiden.

     

    Die Abzugscharakteristik ist ggü. der "Richtigen" anders, sie hat einen deutlich fühlbaren Druckpunkt und m.E. einen höheren Abzugswiderstand.

    MantisX passt an die Picatinny Schiene, das Griffstück fühlt sich 1:1 dem Original an

     

    Leider ist meine Glock 34 grad beim BüMa, sonst hätte ich sie daneben gelegt zum Direktvergleich. Optisch kaum zu unterscheiden, der Verschluss verriegelt nicht wie bei der Echten mit dem Verschluss, vermutlich aufgrund des geringeren Gasdrucks der 9mm PAK. Griffstück liegt in der Hand wie das Original, würde ich sagen. Das Innenleben hat nichts mit der Echten Glock zu tun, siehe Foto. So wie ich es sehe gibt es kein Safe Action System, d.h. die Waffe ist im geladenen Zustand nur durch die Abzugssicherung gesichert. Für Leute mit KWS, die ihre SRS führen, daher eher nicht geeignet. Falls die Waffe einen Schlag kriegt dürfte es daher das Risiko der ungewollten Schussabgabe geben, wenn die Waffe geladen geführt wird.


    Grüße

    switty

     

    Glock1.jpg

    Glock2.jpg

    Glock3.jpg

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  6. Deswegen hab ich zur Zeit 4 offene Voreinträge bei mir in der WBK stehen. Die SB'in hat mich ziemlich schräg angeschaut, warum ich es wage mit 2 offenen Voreinträge noch 2 weitere zu beantragen, O-Ton: "Herr xyz, lassen Sie sich doch Zeit". Äh, natürlich lass ich mir keine Zeit, nachher reichen die Schiesstermine in den letzten 18 Monaten nicht mehr, keine Ahnung wie lang der Lockdown reicht (vermutlich bis April/Mai) 🤣

     

    Meine Frau hat aber das gleiche Problem wegen dem Bedürfnis, sie hat im August offiziell angefangen zu schiessen und hat erst 8 Termine bis November machen können. Denke aber, dass wir im Frühjahr die 18 vollkriegen und sie dann im Sommer die WBK beantragen kann (und hoffentlich noch die Sachkunde irgendwo abgelegt bekommt)

  7. Ich würde das auch entspannt sehen. Das ist ein Familienhaus in dem jeder seinen eigenen Rückzugsort hat, aber letztlich ist das ein gemeinsamer Hausstand. Ich denke viel macht aus, wie Du das sprachlich argumentierst, würde als eher nicht von einem "Mehrfamilienhaus" und "zwei Wohnungen" sprechen, sondern "im Haus der Eltern" und "jeder hat seinen privaten Rückzugsbereich".

    Grundsätzlich macht es aber Sinn, das vorher mit der Behörde abzuklären, am besten schriftlich dokumentiert. Es wäre natürlich blöd, wenn Du irgendwann mal einen Schlaumeier bei einer Waffenkontrolle hast, der dir dann eins reinwürgen will.

     

    Sollte aber vom Grundsatz her kein Problem sein. Wohne in einer ähnlichen Wohnsituation, bei mir hat der Schrank jedoch noch in meinen "Rückzugsort" gepasst 😉

  8. Am 9.12.2020 um 08:42 schrieb LordKitchener:

    Das hat eher einen sportlichen Hintergrund. Bei vielen Disziplinen bist du mit längeren Magazinen im Vorteil, weil du sie beim Wechseln besser greifen kannst.

    Definitiv. und mit den sog. "Fake Magazinen" / gekoppelten Magazinen bist du in dynamischen Disziplinen auch schneller beim Nachladen, weil du nur den Körper einmal drehen musst und nicht im Magpouch rumfummeln musst. Leider verkrüppelt das deutsche Waffenrecht den Sport durch sinnfreie Reglementierungen, wie Begrenzung auf 10 Schuss.

    • Gefällt mir 1
  9. Waffengesetz (WaffG)
    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste

    Zitat

    1.2.4.3 Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können;
    1.2.4.4 Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;

     

    Bestimmungsgemäß können in den Hera Mags 10 Patronen aufgenommen werden. Ich weiß nicht, wo da ein Graubereich sein sollte. Über das Aussehen und ob der Magazinschacht max. x% kleiner des Magazinkörpers sein darf, steht da beim besten Willen nichts zu im Gesetz.

     

    Aber wie schon gesagt, ich würde eh 2x 10er koppeln. Damit ist ein schnellerer Magazinwechsel möglich, als wenn ich ein neues aus dem Magpouch fummeln muss. Und die haben dann auch die Haptik von einem 30er.

     

    Mag|Coupler AR15/M4/M16

    Quelle: https://www.sportshooter.de/de/magcoupler_ar15_m4_m16-60991.html

  10. Naja, im BDS Sporthandbuch steht nichts drinnen zu größeren Magazinkörpern. Man darf halt max. 10 Schuss Magazine verwenden. Die BKA Bescheide sind für anscheinsfreie Waffen, also insbesondere solche mit Lauflänge über 40cm, nicht relevant. Alles was nicht vom §6 AWaffV betroffen ist, kann ich mir aufpimpen wie ich will ("Look-a-like Kriegswaffe").

     

    Wenn der HERA Magazinkörper dafür bestimmt ist, 10 Schuss aufzunehmen, sehe ich da keinen Graubereich. Ob das Mag mit einem dünnen oder dicken Magazinboden endet ist unerheblich. Anders wäre es bei geblockten Mags, das ist unzulässig.

     

    Der Zweck des Gesetzes ist es ja, die Kapazität zu begrenzen. Die Optik mag zwar irgendwelchen Grünen Spinnern auch wichtig sein, aber dazu regelt das Gesetz nichts.

     

    Grüße

    switty

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  11. vor 2 Minuten schrieb CZM52:

    Und die sportlichen AR in .223 unter 16“

     

    Horizont mal etwas weiten 

    Siehe mein Text oben:

    "Ist es eine AR-15 z.B. in 9mm oder ist der Lauf unter 40cm lang, dann greift der Anscheinsparagraph und es empfiehlt sich, einen BKA Feststellungsbescheid für die Waffe ggf. mit dem Magazin zu haben. Ein Magazin, was über den Pistolengriff hinausragt, ist ein Anscheinsmerkmal und kann dazu führen, dass die Waffe den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft. Aber wie der oben zitierte Hessische VGH urteilte, bedingt nicht ein einziges Merkmal den Anschein, sondern der Gesamteindruck der Waffe."

     

    Mal genauer lesen!

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  12. mal zurück zum Thema. Der Threaderöffner hat scheinbar eine AR-15, vermutlich im Kaliber 223Rem. Hierzu zitiere ich den §6 AWaffV

     

    Zitat

    (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

    1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
    2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
    a) die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt,
    b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
    c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
    3.halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

    Eine "normale" AR-15 im Kaliber 223Rem hat meistens einen 16,75" Lauf und der ist damit ÜBER 40cm lang. Damit greift der ganze Anscheinsparagraph nicht und ich kann mir meine Waffe mit Anscheinsmerkmalen volltackern, sei es Schubschaft, Zweibein, Kompensator, oder eben ein langes 10er Magazin was über den Pistolengriff hinaus geht.

     

    Ist es eine AR-15 z.B. in 9mm oder ist der Lauf unter 40cm lang, dann greift der Anscheinsparagraph und es empfiehlt sich, einen BKA Feststellungsbescheid für die Waffe ggf. mit dem Magazin zu haben. Ein Magazin, was über den Pistolengriff hinausragt, ist ein Anscheinsmerkmal und kann dazu führen, dass die Waffe den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft. Aber wie der oben zitierte Hessische VGH urteilte, bedingt nicht ein einziges Merkmal den Anschein, sondern der Gesamteindruck der Waffe.

     

    Kurze Rede langer Sinn:

    Die BDS Sportordnung verbietet es nicht und wenn Du keinen kurzen Lauf oder Patronen mit Hülsenlänge <40mm verschiesst, kannst Du das HERA Mag verwenden. Wenn Anscheinswaffe, vorher beim BKA einen entsprechenden Bescheid mit dem angeklebten Mag anfordern (und glaube 250€ zahlen).

     

    Ich würde sowieso eher zu Kopplern raten, da hast Du dann 20 Schuss im gesamten Mag und die Usability von einem 30er Magazin und kannst die auch mal sauber machen.

     

    Grüße

    switty

    • Wichtig 2
  13. Meine Erwerbe dieses Jahr:

     

    Remington 700 308Win, ca. 1300€ mit Optik

    Typhoon F12 Maxi Black Halbautomatische Flinte, ca. 1500€ mit Optik

    Chiappa M4 Pro II 22lr Wechselsystem für meine AR-15, ca. 900€ mit Optik

    Norlite USK-G Wechselsystem für meine Glock, ca. 1800€ mit Optik

    Walther Q5 Match Champion SF 9mm, ca. 2200€ mit Optik

    Oberland Arms OA-15 BL M9S 9mm, ca. 2400€ mit Optik

    Walther Q5 Wechselsystem, ca. 400€

    Umbau meiner Glock zu einer Racegun ca. 900€ inkl. IGB Lauf

     

    Dazu noch Kleinkram wie Zweibeine, Handstops, Kompensatoren ca. 2000€

    Und natürlich noch Munition in rauen Mengen, sicher auch 1000€-2000€

     

    Schätze mal so 15000€ habe ich dieses Jahr investiert.

     

    Zudem habe ich für 2021 schon eine Sig Sauer X-Five Supermatch 40S&W mit 9mm Wechselsystem und einen 586er S&W Revolver beim Händler reserviert und vorausbezahlt. Waren auch nochmal ca. 6000€

     

    2020 ist schon ein krasses Jahr 😉

     

    Grüße

    switty

    • Gefällt mir 2
  14. Bei mir stimmt das NWR mit den WBK's überein, auch sind weitere waffenrechtliche Erlaubnisse wie z.B. der kleine Waffenschein eingetragen (Jagdschein hab ich nicht). Händler sind eingetragen, alle Einträge haben eine NWR ID, auch Wechselsysteme. Ich denke, es kommt auf den jeweiligen Sachbearbeiter an, ob er seine Arbeit korrekt macht oder schludert. Du hast da wohl eher einen der ungenauen Sorte erwischt.

    • Gefällt mir 1
  15. vor 2 Minuten schrieb Zelde:

    früher konnte man eine VRF mit gezogenen Lauf auf die Gelbe WBK kaufen ohne Bedürfnis, wenn ich mich nicht irre

    D.H. VRF Kat. C gehört eigentlich in die Gelbe WBK, oder ?

    Es dürfte jeder Verband mittlerweile klargestellt haben, das VRF mit gezogenen Läufen sportlich nicht zugelassen sind. Insofern nicht über Gelb erwerbbar. Hier der Auszug aus dem BDS Langwaffen Sporthandbuch:

     

    grafik.png.40ca42fb4215c8c384650053f671c8c0.png

  16. vor 7 Minuten schrieb Ted79:

    habe da keine Angabe zu gemacht. Im Bedürfnis steht nix von Kat B oder Kat C. Lediglich VRF 12/76. Mehr nicht. Auch beim Antrag bei der Behörde habe ich keine Kat angegeben. Einfach weil ich das garnicht geschnallt hab. 

    Hm, beim LV8 des BDS wird immer die Kategorie mitbescheinigt, das ist dann Depperlsicher. So wie du es beantragt hast ist es letztlich nicht präzise spezifiziert, was natürlich nicht gut ist und es tendenziell eher Diskussion geben könnte. Egal wie Dein Fall ausgeht, ich würde künftig immer noch die Kategorie mit beantragen.

     

    In den X-Waffe Kategorien gibt es tatsächlich Kat. B VRF und Kat. C VRF, die unterscheiden sich durch die Lauflänge.

     

    https://www.xrepository.de/api/xrepository/urn:xoev-de:bmi:standard:xwaffe_1.0:dokument:Anlage_D:datei:Spezifikation_XWaffe_1.0_Anlage_D_Waffenarten.pdf/daten

     

     

     

  17. vor 58 Minuten schrieb Ted79:

    Hallo zusammen,

    folgende Frage: Habe heute meine WBK bekommen und bin dann quasi sofort los um mir meine vorher gekauften Waffen (VRF + Pistole) beim Händler abzuholen. Nach Abholung wollte ich dann sofort das Erwerbsanzeigeformular für die Behörde ausfüllen. Dabei stellte ich mit erschrecken fest: Die VRF ist in der WBK mit Kat C eingetragen. Laut Waffenblatt vom Händler habe ich aber eine VRF Kat B gekauft. Ich habe mir das Waffenblatt im Laden nicht angeschaut und mir über die Kat in der WBK nicht wirklich Gedanken gemacht (sehr dämlich). Ich habe damals beim Erstantrag lediglich VRF angegeben. So. Ich will das jetzt nicht auf SB oder sonstwen schieben - ich muss da wohl sagen als Neuling und Erstwaffenbesitzer habe ich da wohl einen Fehler begangen. Ich habe das zugegebenermaßen auch nicht richtig geschnallt was ich nun beim Erstantrag eintragen muss (X-Waffe etc.) Wirklich beantworten konnte mir das damals keiner. Wenn ich das jetzt alles richtig verstehe habe ich jetzt hier eine Waffe die ich so nicht haben dürfte. Denn es ist wie gesagt eine Kat B VRF und ich habe den Voreintrag VRF Kat. C. 

    Klar ist, ich rufe morgen sofort bei der Behörde an und melde das / Frage was ich nun zu tun habe. Ich frage mich jetzt: Hätte der Händler mir die VRF überhaupt geben dürfen? Was blüht mir? WBK direkt futsch? Quasi heute erhalten morgen abgeben? Denn Unwissenheit/Unachtsamkeit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht. Hat da wer Erfahrung? Danke für Antworten. 

    Was steht denn auf der Bedürfnisbescheinigung vom Verband und in Deinem Antrag für den Voreintrag? Wenn da immer Kat.B steht und die Behörde daraus ein Kat.C gemacht hat, wird das amtlich geändert und gut ist. Ob der Händler eins auf die Mütze kriegt kann ich nicht sagen, er hätte dir das Ding aber definitiv nicht in die Hand drücken dürfen. Wenn Du eine Kat. C VRF beantragt hast und eine Kat.B kaufst, wäre das schon eher problematisch.

  18.  

    vor 3 Minuten schrieb scotty600:

    Oh ha, das ist kompliziert, das man jede Änderung an das BKA melden muss.

    Naja, so schlimm ist es tatsächlich auch nicht. Das Verbringen ins Ausland (d.h. zu einem Match) muss nicht gemeldet werden. Und man muss halt melden, wenn man umzieht (das ist tatsächlich etwas Banane), da die Aufbewahrung auf den Wohnsitz des Bescheids beschränkt ist.

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