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MAHRS

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Beiträge von MAHRS

  1. vor 2 Stunden schrieb Udschebebbes:

    Ich würde dir als Neuling KEIN Schnellziehholster empfehlen ...

    Dem schließe ich mich an. Nicht nur, dass es Einsteiger überfordern könnte, auch durchaus erfahrene Schützen steigen wieder zurück auf die "normalen" Holster, einfach um den Stress in diesem Punkt zu entgehen. Außer den gefühlten und den echten Spitzenschützen natürlich :-))

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  2. Eigentlich wollte ich nicht mehr antworten, da @Fyodor wohl mehr Spaß am Schreiben als am Schießen hat. Ich hab das Gespräch mit der Dame nicht aufgezeichnet, sondern hier nur sinngemäß wiedergegeben. Das Österreichische Waffenrecht gehört nur für den Fall des Transits zu meinen Interessensgebieten!

     

    Es ist wie @Bautz richtig gelesen und interpretiert hat. Ob die Dame Kriegsmaterial oder Kriegswaffe sagte, weiß ich nicht mehr. Sie hat mir auch keine ellenlange Texte vorgetragen, sondern nur die für mich wichtigen (und eindeutigen) Stellen. AR15 - und dabei immer wieder die Überleitung zum M4 - wurde explizit und in allen Fällen genannt. Auch die Möglichkeit des Umbaus zur Vollauto als K.O.-Kriterium. Keine Nutzung in AT, keine Einfuhr, keine Zulassung, kein Transport ob in Einzelteilen oder versiegelt. Keine Behörde in Österreich hat die Befugnis, solche Dinge zu gestatten. Einzig das Innenministerium ist dafür zuständig.

     

    Die Dame schießt selbst sportlich, ist also halbwegs im Thema. Übrigens war ich der erste Anfragende seit 2014 in diesem Bundesland.

    Sie kam in den Erklärungen immer wieder auf die VR-Flinte zu sprechen, die mich überhaupt nicht interessiert. Sie sagte dabei in allen Fällen, dass die gleichen Einschränkungen auch für diesen Waffentyp in Österreich gelten - so hab ich es oben auch umschrieben. Und da hier wahrscheinlich Flinten-Reisende lesen, hab ich sie erwähnt.

  3. vor einer Stunde schrieb Fyodor:

    Wie sind Kriegswaffen in Österreich denn definiert?

    Ich kann es dir im Allgemeinen nicht sagen. Die sehr freundliche Dame laß mir eine Anweisung vom BMI am Telefon vor. Daraus ging hervor, dass der Gesetzgeber in Österreich davon aus geht, dass sich das normale AR15 "nicht verlässlich genug" nicht in einen Vollautomaten umbauen lassen. Deshalb gibt es dort diese Beschränkungen, die jegliche Verwendung, aber auch den Transit, verbieten und als Kriegswaffe einstufen.

    Zur Vollständigkeit sei noch gesagt, dass Anbieter wie Schmeisser oder Oberland Arms (bestimmt auch andere) eine Austria Edition vertreiben. Dies muss dann an auf der Waffe vermerkt sein.

     

    Der zweite Waffentyp, der in Österreich ähnlich eingestuft ist, ist die Vorderschaftrepetierflinte.

  4. vor 12 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    Weil ich die USPSA-Regeln kenne und mir nicht die Mühe mache, mit den IPSC-Regeln zu vergleichen. ?

    Danke für die Aufklärung. In der Sache allerdings unbefriedigend übersetzt, und somit dürfte man wohl das Shirt aus dem Holster popeln ...

  5. vor 12 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    Regel 10.5.5. Beim Holstern und Ziehen darfst Du, solange es den unteren Körperbereich betrifft und der Finger deutlich vom Abzug entfernt ist.

    Ganz sachlich gefragt ... wie kommst du auf den "unteren Körperbereich"? Ich finde diese Einschränkung nicht. Was wäre ... rein theoretisch ... wenn ich beim Holstern mit der linken Hand ungeschickt das T-Shirt vom Holster nehme um die Waffe dort zu verbringen. Also sweeping. Aber beim Holstern. DQ oder nicht?

  6. vor 21 Minuten schrieb joker_ch:

    Und du solltest wissen das Unfälle nicht passieren weil irgendwo Munition rumliegt, sondern weil Vollpfosten davon ausgehen das ihre Waffe ungeladen ist.

    Stimmt nicht ganz. Je näher die Munition "an die Waffe rückt", desto eher ist eine Aneinanderreihung unglücklicher Umstände passiert. Kennt doch jeder, unabhängig vom Schießsport ... wo man denkt, puh, da hab ich nochmal Glück gehabt. Deshalb sollte man ab und an ein Auge in die Safety Area werfen und die Situation unkompliziert klären.

     

    In Bayern erlebt: Kleinst-Wettkampf, Neuling kommt rein und legt verpackte Waffe und geladene Magazine zur Begrüßung in die schlecht beschilderte SA ... direkt wieder auf die Heimreise geschickt. Selbst da hätte man auch einen ordentlichen Rüffel geben können ...

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  7. vor 5 Stunden schrieb HBM:

    Bei Waffen auf einer schwedischen WBK die mit EFP zur Jagd mit nach Deutschland genommen werden und dann während des Urlaubs in Frankreich in der Zweitwohnung in Deutschland "gelagert" werden gelten die "normalen Aufbewahrungsmodalitäten"?

    Servus HBM,

    ich bin weder Schwede, Jäger noch Frankreich-Urlauber. Ich habe auf die Aussage von Tyr13 bzgl. der nicht ständig bewohnten Wohnung reagiert. Und die ist kein Problem, wenn das umgebende Haus ständig bewohnt ist.

    "Gefühlt" glaube ich auch nicht, dass die Besitzerin einer Wohnung in Deutschland mit gesetzeskonformen Aufbewahrungsmöglichkeiten dort keine Waffe temporär lagern darf. Aber das ist nur "gefühlt", deshalb hätte ich es hier nicht geschrieben.

  8. vor 5 Stunden schrieb Benjamin Arendt:

    Erkenntnisse: ... Außerdem empfinden sowohl @Speedmark wie auch ich das z.B. Sightron S-Tac 4-20x50 als optimale Optik für ein Event dieser Art.

    Okay, ihr habt beide die Waffe anders konfiguriert, glaubt aber, dass das Sightron optimal ist? Die hohe Qualität des S-Tac hab ich im Forum nachgesen können. Ich frage mich nur gerade, warum es so optimal ist. Ist der Unterschied zum eingesetzten Vector nicht zu gering, um es auszutauschen?

    Und rein von meinem laienhaften Verständnis ausgehend müsste das Moa-Absehen beim S-Tac für die unterschiedlichen Distanzen dem Duplex überlegen sein. Oder?

  9. Hallo Benjamin,

     

    danke für die informative Zusammenfassung. Glückwunsch zu euren Platzierungen. Ich konnte mit der Ausschreibung nix anfangen und hab mich deshalb nicht angemeldet. Nach deinen Zeilen überlege ich es mir für November ... zumal auf Grund eurer Beratung hier das von dir genannte Sightron angeschafft wird. Bin mir beim Absehen auch noch nicht sicher ... und Sackauflagen müssen her.

     

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  10. vor 9 Stunden schrieb rieny:

    Immer noch lächerlich bei angeblich fast 1 Million Waffenbesitzern!

    Da stimme ich dir zu, und viel schlimmer, ich hab es genau so erwartet. Die Verbände und Organisationen haben es versäumt, den "Widerstand" zu organisieren. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Einfach eine Stellungnahme zum WaffG-Entwurf einzureichen und dann zu hoffen, der Schütze wird sich schon kümmern, reicht nicht.

    Es hätte eine Koalition mit den Jägern gebildet werden müssen, denn beim nächsten Mal sind sie wieder dran! Außerdem hätten die Maßnahmen in die Vereine heruntergebrochen werden müssen. Alles Dinge, die ich von den Schießverbänden erwartet hätte ... und die nur von dort geleistet werden können.

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  11. Am 5.4.2019 um 16:21 schrieb Katja Triebel:

    Was sollten wir eurer Meinung aktuell noch getan haben?

    Sorry liebe Frau Triebel, gehen Sie nur ansatzweise davon aus, dass das was "Ihr" getan habt ausreichend ist? Nur wenn unsere Intressensvertreter der Politik klar machen, dass hier ein, zwei oder drei Millionen unbescholtene LWB vertreten werden, dann wäre ich mit der geleisteten Arbeit zufrieden. Schon alleine, dass Sie Ihre Tätigkeiten hier in einem Forum mit lauter Insidern auflisten, macht mich nachdenklich. So "gefühlt" habe ich keinen Widerstand feststellen können. Der Schießsport befindet sich im freien Fall.

    Ich werde AFD wählen. Ohne Ansehen von Personen, Parteiprogramm, Skandalen ... oder was auch immer. Rente, Diesel, Mietwucher in Berlin oder Greta Thunfisch sind mir im Mai mal egal ... ich verteile einfach einen Denkzettel.

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  12. Am 15.1.2019 um 18:42 schrieb kontra:

    ...  Beim IPSC-Langwaffenschießen ist das natürlich ein ganz anderes Thema - da macht aufstützen öfter Sinn.

    Morgen zusammen,

     

    der Fred hier passt einigermaßen. Folgendes Konstrukt: IPSC Rifle, auf 100 m stehen Plates die durch ein Fenster (stabil, innerhalb der Faultlines) zu beschießen sind. Auflegen der Waffe ist also erlaubt. Mir geht es darum, "wie" abgestütz wird. Legt ihr die Waffe einfach aufs Fenster auf? Oder kommt die Hand dazwischen? Was ist mit dem Prellschlag? Beim angestrichenen jagdlichen Schießen wird immer die Hand zwischen Stange und Waffe genommen, beim IPSC legen viele einfach auf.

    Einfacher und universeller einzusetzen ist sicher das Auf- oder Anlegen der Waffe direkt. Aber was ist mit dem Prellschlag dann?

    Danke

  13. vor 41 Minuten schrieb Waffen Tony:

    ...  Mit diesem Kickifax kommt ihr nicht durch. Das wisst ihr doch selbst. ...

    Da könnte Tony recht haben.

     

    Aber gut, die Hoffnung stirbt zuletzt. Dann sollte aber auch die Floskel in die Mails "... bei der Landtagswahl habe ich die CSU noch gewählt ...".

    Und ich werde die Zeilen reduzieren. Wenn überhaupt, muss der Adressat auf den ersten zwei drei Zeilen gekickt werden.

    Danke für die Vorarbeit.

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  14. Am 3.3.2019 um 17:53 schrieb MarcusGoebel:

    Hallo, kauf von einem Waffen händler Lauf und Verschluss als Wechelsystem. Abzuggruppe und Schaft nimmst du als freie Teile mit. 

    Bis bald Marcus 

     

    Wenn das rechtlich okay ist, wäre es eine ideale Lösung!

  15. Servus ins Forum! Natürlich bekomme ich auch mein Profilbild nicht gewechselt ... vielleicht hat jemand einen Tipp. Der mit "zweimal klicken" brachte kein Ergebnis. Aber deshalb wollte ich nicht einen Beitrag schreiben.

     

    Stichwort Wechsellauf Langwaffe.

    Bei der Kurzwaffe ist das klar. Lauf (oder Wechselsystem) einfach kaufen gehen, wenn Kaliber gleich oder kleiner. Eintragen, fertig.

    Wie schaut das bei Langwaffen aus? Ich schieße einen Selbstlader Ordonnanz und könnte jetzt den gleichen nochmal kaufen - quasi als Ersatzteillager.

     

    Wie müsste man da vorgehen?

     

    Besten Dank

     

     

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