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Katechont

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  1. Daran besteht kein Zweifel, Martin Hess und Team sind top. Aber die Scheuklappen der Schützen- und Jagdverbände werden noch viele Jahre festsitzen. Zu groß ist die Angst, in die Schmuddelecke gestellt zu werden. Offene Flanke statt klare Kante - das hat(te) was vom Stockholm-Syndrom.
  2. ...sollte sich prolegal nicht an die Parteien wenden!? Seit Jahren kommen die immer nur aus der Versenkung, um gegen die (eigenen) Verbände zu wettern.
  3. Hier mal die "Präambel" des Waffenrechtsänderungsgesetzes zum Vergleich. Die ursprüngliche Zielsetzung, nämlich ein nächstes "Paris" zu verhindern, und die Auswüchse daraus, lebensfremd.
  4. ASE: Das ist die bayerische Seehofer-Doktrin, daran wird nicht gerüttelt. (Diese Auslegung ist auf WO zugegeben schon oft genug diskutiert worden.) Was allerdings noch unbemerkt blieb: Bis Ende 2025 kann der Verein die Bescheinigungen für den weiteren Besitz der Grundkontingentwaffen ausstellen, ab 2026 der Verband. Damit soll den Verbänden Zeit gegeben werden, um Struktur und Personal aufzubauen- falls nötig. Im 14.5 Waffengesetz steht aber klipp und klar, dass das Bedürfnis für den weiteren Besitz von ÜK-Waffen durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes zu erfolgen hat. In Bayern wird das erst ab 2026 umgesetzt, bis dahin kann der Verein bestätigen (Achtung Wortspiel: Wenn er die Vorlage des Schießsportverbandes nutzt), wie beim Grundkontingent.
  5. Das stimmt. Aber ich als Schütze habe ja immer einen "Informationsvorsprung". Wenn die Eintragung meiner letzten ÜK-Waffe zwei Jahre her ist, ich seitdem keinen Behördenkontakt mehr hatte, aber zwischenzeitlich vor einem Jahr den Verband gewechselt habe, dann kann/muss das die Waffenbehörde nicht wissen. Es kann auch sein, dass in meinem Verband zwischenzeitlich eine Disziplin weggefallen ist oder sich Regularien geändert haben.
  6. Der BDS Landesverband hat den Text zu den Vollzugshinweisen ganz gut übernommen: https://www.bbs-bayern.de/datenschutzuebersicht/9-news/current-events/129-ergebnisse
  7. In Kurzfassung wird gefragt, ob es für die vorhandenen Überkontingent-Waffen auch Disziplinen inkl. Wettkämpfen gibt, sodass diese zum Einsatz kommen können. Bzw. im Umkehrschluss, ob denn auch alle ÜK-Waffen im Besitz tatsächlich nötig sind... Die abfragende Behörde kann nicht (vollumfassend und aktuell) wissen, in welchen Verbänden der Waffenbesitzer Mitglied ist, welche Disziplinen dort welche Waffen erfordern und welche Wettkämpfe welche Waffen...
  8. Einen Musterprozess nicht, aber man versucht in den anderen Bundesländern die Regelungen aus Bayern als Muster heranzuziehen und durchzubringen. Dort gilt: 1 Wettkampf jährlich mit derjenigen Waffenart, in welcher ÜK-Waffen im Besitz des Schützen sind. Zusätzlich soll nach insgesamt 10 Jahren Waffenbesitz (Startpunkt 1. Waffe, kein konkreter Bezug zu ÜK-Waffen) die Mitgliedschaft im Schützenverein ausreichen, ein Nachweis der Aktivität wird dann nicht mehr gefordert.
  9. Schon mal überlegt, dass "der" VDB auch Kasse mit erlaubnisfreien Waffen machen kann?
  10. DAS ist genau der springende Punkt. Hierzulande gilt nur derjenige als 'Jogger', der ein Jahr lang regelmäßig gelaufen ist, und das in einer bestimmten Schrittregelung, unter Aufsicht, und mit wahrscheinlich unpassenden Schuhen. Wer irgendwann auf verschiedenen Untergründen laufen will, muss für weitere Schuhe sprinten, weil der Standard-Hallenschuh vielleicht nicht gut fürs Trailrunning geeignet ist. Und wer nach vielen gelaufenen km irgendwann nicht mehr so kann wie früher, darf seine Schuhe an den Nagel hängen. Ist besser so, und sowieso sicherer... Eigentlich völlig absurd.
  11. Ein Problem der Lobbyarbeit ist stets gewesen, dass die Politik einen Verband nur dann halbwegs angehört hat (falls überhaupt), wenn dessen ureigene Interessen betroffen waren: Der BDS wird nicht zu Bogen und Luftgewehr wahrgenommen, der BDMP nicht zum Biathlon befragt. Das kommt banal einfach rüber, und ist es auch. Dem DSB wurde 2019 bei den Magazinkürzungen entgegnet, dass ohnehin keine seiner Disziplinen davon betroffen seien. Falsche Spielwiese, tut uns leid, Treffer versenkt. Das "Ein-Platz-Prinzip" im organisierten Sport, samt Monopolstellung eines Verbandes, macht vor den Schützen nicht Halt. Gleichzeitig kriegen sich die LWB in die Wolle und monieren fehlende Unterstützung der Verbände untereinander... Natürlich hätte der VDB mehr Kunden, wenn die Bedürfnisvoraussetzungen reformiert würden, da dies mehr Schützen und Nachfrage generieren würde. Der VDB wird dabei aber nur als Waffenverkäufer wahrgenommen. Hier kommt zu wenig von den Schützenverbänden, nur Rückwärtsverteidigung. Der VDB sollte das FWR hinter sich lassen und einen Schießsportverband gründen, 2000 Aktive genügen dafür. Eine eigene Schießsportordnung benötigt es nicht, man könnte sich auf die Schnelle an einen gewogenen Verband (DSU?) lehnen. ...der Verband Freie Schützen in Deutschland eV bestätigt Bedürfnisse in Anlehnung an die Sportordnung der Sportschützen der Bayerischen Kameraden- und Soldatenvereinigung. Man muss nur machen...
  12. Danke an alle für die vielen Rückmeldungen zu meiner These, dass die Mitgliedszahlen auch aufgrund der immer strenger werdenden Gesetze rückläufig sind. (Auch wenn ich das eigentliche Thema des Threads nicht verwässern wollte.) Mir ist schon klar, dass das Bedürfnisprinzip die Mitgliedschaft im Verein und damit in einem Verband quasi unumgänglich macht. Tatsache ist aber doch, dass die strengen Waffengesetze viele Schützen auf längere Sicht vergrämen oder Neulinge davon abhalten, überhaupt erst Schütze zu werden: Verfassungsschutzprüfung, teures Geld für Waffenaufbewahrung, Eigentum unter Eigentumsvorbehalt, dazu noch die Aussicht auf einen Psychotest zum Einstieg, usw. Und die 83% weniger "muss" man so nicht gegenrechnen. Es würde ja bedeuten, dass die Zahl der reinen "Waffenbesitzer-nur-wegen-des-Haben-wollens" (oder sonstiger Motivlage im bDaZ) in den Verbänden extrem hoch wäre. Ich gehe eher davon aus, dass wir bei einem großzügigeren Waffengesetz (bspw. jetzige erlaubnispflichtige Waffen für jedermann käuflich ab Volljährigkeit und Führungszeugnis ohne Eintragung) auch mehr Sogwirkung in die Vereine/Verbände haben würden, denn nicht jeder möchte nur ein Schrankwaffen-Besitzer sein, sondern auch damit üben. Und Deutschland ist Vereinsland, das gilt auch für die Schützen, daran würden auch mehr rein kommerzielle Schießstände nicht viel ändern. Nach meiner Meinung hätten wir beim Wegfall des Bedürfnisprinzips in einigen Jahren wohl 15-20% der Bundesbürger = Waffenbesitzer.
  13. Also die Behauptung vom Taktischen Papa, dass die Schützenverbände vom strengeren Waffenrecht profitieren, ist schon sehr abenteuerlich.... Wieso sind denn dann die Mitgliedszahlen seit der Jahrtausendwende rückläufig? Wie passt das zusammen?
  14. Das FWR ist so träge, dass selbst der sonst immer träge DSB vor einigen Jahren wieder ausgetreten ist...
  15. @Kreppel Ich sehe keine Widersprüchlichkeit zu dem, was ich geschrieben habe. Pistolen-Pumpe 'sofort' im Okt. 2002 weg, in der AWaffV wurde Weiteres verarbeitet.
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