Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
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Leistungen von Katechont
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Du hattest das Bedürfnis für die Pistole. 45 zur Ausübung einer bestimmten Disziplin Deines Verbandes von Deinem Verband befürwortet bekommen. Wenn Deine Behörde damals pragmatisch gehandelt hat, bspw. durch Kenntnis der Sportordnung des BDS und daher in Deinem Sinne das Schießen weiterer Disziplinen ermöglicht hat, dann...Glückwunsch. Aber man kann nicht durch die Erwerbserlaubnis bspw. der im Kaliber größten Pistole ableiten, im Umkehrschluss über die Munitionserwerbserlaubnis für alle im Kaliber kleineren Munitionen zu verfügen, nur weil verschiedene Wechselsysteme auf die Pistole passen (und erworben werden).
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Das sind alte Erfahrungen aus alten Zeiten. So wie manche Behörden manchem Schützen auch gleich die Gelbe WBK in die Hand gedrückt haben, nur weil das Bedürfnis für eintragungspflichtige Waffen auf Grün nachgewiesen wurde. ...soll aber nicht vom Ausgangsthema weglenken. Ich denke, dass es zu einem Missverständnis zwischen LRA und dem Schützen kam. Aber das muss Wurzelseppi aufklären. Sonst kann man hier zumachen. 🙂
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durch Berufserfahrung.
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Griasdi @Wurzelseppi, wie lautete denn der Bedürfnisantrag bzw. die Bedürfnisbefürwortung? Pistole .45 ACP als "Basiswaffe" und ein Wechselsystem im Kaliber 9mm? Ein Wechselsystem für eine Pistole kannst du erwerben, wenn es im Kaliber kleiner ist als die Pistole oder aber gleich groß. Wichtig zu wissen: Durch die Erwerbserlaubnis für das Wechselsystem (hier 9mm) leitet sich noch nicht die Erwerbserlaubnis für die zugehörige Munition 9mm Luger ab. Lösung hierfür: Entweder darfst du die Munition 9mm Luger ohnehin aufgrund einer anderen, bereits eingetragenen Waffe dieses Kalibers erwerben oder, Variante 2, du müsstest über den Verband ein (separates) Bedürfnis für den Munitionserwerb einholen. Wenn du neu im Schießsport bist, wird häufig auf Variante 2 aufgebaut. Das hieße dann: Um dir dein Grundkontingent (zwei Kurzwaffen) möglichst flexibel offen zu halten, wird dir geraten, eine Pistole .45 als Basiswaffe für die Disziplin "A" zu erwerben und für diese Basiswaffe gleich noch ein Wechselsystem inkl. Munitionserwerbserlaubnis im Kaliber 9mm Luger für die Disziplin "B" zu beantragen. Der Verband bescheinigt dir dann in einem Aufwasch, dass eine Disziplin für das kleinere Wechselsystem vorhanden ist und befürwortet den Munitionserwerb für das Wechselsystem. War es bei dir so? (...als zweite Basiswaffe im Kurzwaffen-Grundkontingent könntest du dir dann z. B. einen Revolver holen im Kaliber 44 Mag., und hättest dir diesen Platz im Grundkontingent nicht durch eine separate Pistole .45 ACP und eine separate Pistole 9mm Luger verbaut.)
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Katechont antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Daran besteht kein Zweifel, Martin Hess und Team sind top. Aber die Scheuklappen der Schützen- und Jagdverbände werden noch viele Jahre festsitzen. Zu groß ist die Angst, in die Schmuddelecke gestellt zu werden. Offene Flanke statt klare Kante - das hat(te) was vom Stockholm-Syndrom. -
...sollte sich prolegal nicht an die Parteien wenden!? Seit Jahren kommen die immer nur aus der Versenkung, um gegen die (eigenen) Verbände zu wettern.
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Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren
Katechont antwortete auf suerlänner's Thema in Waffenrecht
ASE: Das ist die bayerische Seehofer-Doktrin, daran wird nicht gerüttelt. (Diese Auslegung ist auf WO zugegeben schon oft genug diskutiert worden.) Was allerdings noch unbemerkt blieb: Bis Ende 2025 kann der Verein die Bescheinigungen für den weiteren Besitz der Grundkontingentwaffen ausstellen, ab 2026 der Verband. Damit soll den Verbänden Zeit gegeben werden, um Struktur und Personal aufzubauen- falls nötig. Im 14.5 Waffengesetz steht aber klipp und klar, dass das Bedürfnis für den weiteren Besitz von ÜK-Waffen durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes zu erfolgen hat. In Bayern wird das erst ab 2026 umgesetzt, bis dahin kann der Verein bestätigen (Achtung Wortspiel: Wenn er die Vorlage des Schießsportverbandes nutzt), wie beim Grundkontingent. -
Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren
Katechont antwortete auf suerlänner's Thema in Waffenrecht
Das stimmt. Aber ich als Schütze habe ja immer einen "Informationsvorsprung". Wenn die Eintragung meiner letzten ÜK-Waffe zwei Jahre her ist, ich seitdem keinen Behördenkontakt mehr hatte, aber zwischenzeitlich vor einem Jahr den Verband gewechselt habe, dann kann/muss das die Waffenbehörde nicht wissen. Es kann auch sein, dass in meinem Verband zwischenzeitlich eine Disziplin weggefallen ist oder sich Regularien geändert haben. -
Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren
Katechont antwortete auf suerlänner's Thema in Waffenrecht
Der BDS Landesverband hat den Text zu den Vollzugshinweisen ganz gut übernommen: https://www.bbs-bayern.de/datenschutzuebersicht/9-news/current-events/129-ergebnisse -
Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren
Katechont antwortete auf suerlänner's Thema in Waffenrecht
In Kurzfassung wird gefragt, ob es für die vorhandenen Überkontingent-Waffen auch Disziplinen inkl. Wettkämpfen gibt, sodass diese zum Einsatz kommen können. Bzw. im Umkehrschluss, ob denn auch alle ÜK-Waffen im Besitz tatsächlich nötig sind... Die abfragende Behörde kann nicht (vollumfassend und aktuell) wissen, in welchen Verbänden der Waffenbesitzer Mitglied ist, welche Disziplinen dort welche Waffen erfordern und welche Wettkämpfe welche Waffen... -
Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren
Katechont antwortete auf suerlänner's Thema in Waffenrecht
Einen Musterprozess nicht, aber man versucht in den anderen Bundesländern die Regelungen aus Bayern als Muster heranzuziehen und durchzubringen. Dort gilt: 1 Wettkampf jährlich mit derjenigen Waffenart, in welcher ÜK-Waffen im Besitz des Schützen sind. Zusätzlich soll nach insgesamt 10 Jahren Waffenbesitz (Startpunkt 1. Waffe, kein konkreter Bezug zu ÜK-Waffen) die Mitgliedschaft im Schützenverein ausreichen, ein Nachweis der Aktivität wird dann nicht mehr gefordert. -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Katechont antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Schon mal überlegt, dass "der" VDB auch Kasse mit erlaubnisfreien Waffen machen kann? -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Katechont antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
DAS ist genau der springende Punkt. Hierzulande gilt nur derjenige als 'Jogger', der ein Jahr lang regelmäßig gelaufen ist, und das in einer bestimmten Schrittregelung, unter Aufsicht, und mit wahrscheinlich unpassenden Schuhen. Wer irgendwann auf verschiedenen Untergründen laufen will, muss für weitere Schuhe sprinten, weil der Standard-Hallenschuh vielleicht nicht gut fürs Trailrunning geeignet ist. Und wer nach vielen gelaufenen km irgendwann nicht mehr so kann wie früher, darf seine Schuhe an den Nagel hängen. Ist besser so, und sowieso sicherer... Eigentlich völlig absurd. -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Katechont antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Ein Problem der Lobbyarbeit ist stets gewesen, dass die Politik einen Verband nur dann halbwegs angehört hat (falls überhaupt), wenn dessen ureigene Interessen betroffen waren: Der BDS wird nicht zu Bogen und Luftgewehr wahrgenommen, der BDMP nicht zum Biathlon befragt. Das kommt banal einfach rüber, und ist es auch. Dem DSB wurde 2019 bei den Magazinkürzungen entgegnet, dass ohnehin keine seiner Disziplinen davon betroffen seien. Falsche Spielwiese, tut uns leid, Treffer versenkt. Das "Ein-Platz-Prinzip" im organisierten Sport, samt Monopolstellung eines Verbandes, macht vor den Schützen nicht Halt. Gleichzeitig kriegen sich die LWB in die Wolle und monieren fehlende Unterstützung der Verbände untereinander... Natürlich hätte der VDB mehr Kunden, wenn die Bedürfnisvoraussetzungen reformiert würden, da dies mehr Schützen und Nachfrage generieren würde. Der VDB wird dabei aber nur als Waffenverkäufer wahrgenommen. Hier kommt zu wenig von den Schützenverbänden, nur Rückwärtsverteidigung. Der VDB sollte das FWR hinter sich lassen und einen Schießsportverband gründen, 2000 Aktive genügen dafür. Eine eigene Schießsportordnung benötigt es nicht, man könnte sich auf die Schnelle an einen gewogenen Verband (DSU?) lehnen. ...der Verband Freie Schützen in Deutschland eV bestätigt Bedürfnisse in Anlehnung an die Sportordnung der Sportschützen der Bayerischen Kameraden- und Soldatenvereinigung. Man muss nur machen...