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sealord37

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Beiträge von sealord37

  1.  

    Am 23.5.2022 um 03:44 schrieb Sal-Peter:

    Notstromeigenschaft deiner Solaranlage das, was dein Haus weiter am Laufen hält.
    Oder du hast einen Notstromgenerator. Beides zusammen sind Gürtel + Hosenträger.

     

    vor 23 Stunden schrieb Rubberduck70:

    Er meinte mit meinen 7,7 Kwp bekomme ich im Winter einen größeren Speicher nicht voll . 

    So isses. Deshalb schadet es nicht, für den Notfall noch einen Generator im Schuppen stehen zu haben. Muss nix Großes sein.

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  2. Am 22.5.2022 um 10:19 schrieb knight:

    Meine große Hoffnung ist, dass die steuerlichen Regelungen deutlich entschlackt werden

    Was ist denn an der steuerlichen Regelung auszusetzen? Einmal als Betrieb anmelden, Vorsteuer zurück kriegen-super! 5 Jahre Umsatzsteuer zahlen, ist ein Bruchteil vom ersparten. Einkommenssteuer ist linke Tasche -rechte Tasche, da du den Strompreis mit den entstandenen Kosten verrechnest und der ja auch nicht höher sein kann als die entstandenen Kosten. Nach 5 Jahren wechselst du auf Kleinunternehmerregelung und sparst dir die Umsatzsteuer.

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  3. Am 22.5.2022 um 09:23 schrieb joker_ch:

    es ist besser sich nur eine Batterie und einen Generator hinzustellen, das Inselfähig konzipieren zu lassen. Ist weit wirtschaftlicher, als PV sich aufs Dach zu packen.

    is aber auch ne sehr spezielle Rechnung. Geringe Solarproduktion, wenig Eigenverbrauch und nen günstiger Strompreis in der Schweiz. Der Akku dafür recht teuer. OK, im Jahre 2022 wird sicher alles sehr teuer sein. Meine inselfähige Anlage hat mich 2019 ca. 17k netto gekostet und erspart/bringt im Jahr etwa 1100-1200 €. Stand jetzt. Mit steigenden Strompreisen verlagert sich das Ganze. Kann sein, der Strom wird billiger, dann amortisiert sich das wirklich nicht. Aber wer würde darauf wetten? Es finden sich immer welche, die bei jeder Idee sagen "rechnet sich nicht, völliger Blödsinn, bringt nichts" dann wird plötzlich das Gas irre teuer und der Kamin gewinnt an Charme. Der Sprit kostet ein Vermögen, E-Auto wird in interessanter. Nun, wer könnte schon voraussagen, dass der Strom teurer und die Versorgungssicherheit schlechter wird? Aber gut, bis dahin bin ich halt der Doofe.

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  4. vor 3 Stunden schrieb qwertz:

    Versand an Waffenhändler geht per DHL Paket. 

     

    An Privat nur mit den teuren Versanddienstleistern.

     

    Ich hab von DHL schon ein Gewehr geliefert bekommen. Kam allerdings von einem Händler. Meintest du, dass privat-privat nicht geht und DHL den Versand nur macht, wenn ein Partner ein Händler ist?

  5. vor 9 Stunden schrieb drummer:

    Steuern (bzw. generell Abgaben) auf selbst verbrauchten Strom den die eigene, von bereits versteuertem Geld gekaufte, PV Anlage produziert!

    dafür hast du aber die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen können. 

    Ich weiß, schwacher Trost. Na wenigstens kannst du den preis deiner kw/h noch gemessen an den tatsächlichen Kosten selbst festlegen. Würde mich nicht wundern, wenn die demnächst den ortsüblichen Strompreis als geldwerten Vorteil zugrunde legen würden. Ideen in diese Richtung gab es schon. 

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  6. vor 1 Stunde schrieb Pastis:

    Wüsste jetzt kein Gerät mit Akku das bei mir ohne Probleme mehr wie 10 Jahre überlebt hat. Normal bin ich ein großer Freund von Markenwerkzeug. Aber für für mich macht es keinen Sinn Akkugeräte von Metabo oder Hilti zuholen.

    Naja, meine Hitachis sind jetzt 14-15 Jahre alt. OK, jetzt macht sich das Alter in  einer langsam doch merklichen Müdigkeit der Akkus bemerkbar. Hoffe  meine Makitas, auf die ich wegen besserer Flexibilität geswitcht habe können das auch.

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  7. vor 21 Stunden schrieb Maure:

    oben genannte § 163 StPO i.V.m. 152 II StPO regelt die Verpflichtung zum erforschen von Straftaten. Im Straftatenbereich gibt es, anders als im Ordnungswidrigkeitenbereich, KEINEN Ermessensspielraum. (Das ist schon erkennbar an der Formulierung     Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen...     Das Wort HABEN nimmt sämtlichen Spielraum

    Das ist doch aber schon geschehen und der Staatsanwalt hat eingestellt. Damit hat sich die Strafsache erledigt. 

    Die Verwaltungsangelegenheit der Behörde ist doch was anderes und hat der StPO nix zu tun. Mit Ermessensspielraum meinte ich die Tätigkeit der Waffenbehörde.

  8. vor 15 Minuten schrieb karlyman:

    Die "Keule" kommt meist längere Zeit hinterher übers Verwaltungsrecht, also die Waffen-/Jagd-Behörden.

    Das ist ja der Punkt. Staatsanwalt sieht kein großes öffentliches Interesse, weil auch keins da ist. Und die Verwaltungsbehörde sieht sich in dem Fall aufgefordert zu reagieren. Da hat man dann je nach Behörde Glück oder Pech. Wahrscheinlich hätte längst nicht jede Behörde so (über)reagiert.

  9. vor 24 Minuten schrieb raze4711:

    und rufe lieber 1. Mal zuviel an. 

    grundsätzlich richtig, wenn aber viel Schrott rumliegt, das meiste harmlos, einiges war mal gefährlich und ganz wenig ist noch gefährlich, dann entsteht automatisch eine gewisse Abstumpfung.

     

    vor 27 Minuten schrieb raze4711:

    Bernsteinsammeln an der Ostsee . 

    Dabei gabe es schon  schlimme Verbrennungen.

    passiert dir nur einmal

  10. vor 52 Minuten schrieb raze4711:

    Waffen , die auf Grund von Korrosion nicht mehr Entladen werden können , werden  icht mehr transportiert. Da wird die Polizei informiert. Bis die da ist , aufpassen das die Finger davon bleiben. 

    Die rufen dann den Kampfmittelräumdienst . 

    Alles richtig. Worum es ging wurde weiter oben geschrieben.

     

    Zum Kampfmittelräumdienst: Der ist in unseren Wäldern ohnehin häufiger zu Gast. Dank irgendwelcher Schatzsucher und natürlich den Truppenteilen die ihr Zeug damals so achtlos haben liegen lassen, kann man hier jederzeit in die Verlegenheit kommen, einen 98er, MG-42 usw und natürlich auch gefährlichere Sachen in verrostetem Zustand im Wald zu finden. Vieles erkennt der Laie wahrscheinlich gar nicht. Vieles ist auch harmloser Schrott aus 40Jahren DDR und 32Jahren BRD. Will man jetzt wegen jedem rostigen Stück Eisen die Polizei rufen? Oder die Mörsergranate aus dem Wühlacker nehmen und mit lautem Fluch ins Gebüsch werfen?

  11. vor 2 Stunden schrieb Maure:

    der im vorliegenden Sachverhalt etwas falsch gemacht hat ist...... Richtig, der Typ der die Waffen nicht entsprechend den rechtlichen Vorgaben transportiert hat!

    Hat auch niemand bestritten.

     

    vor 2 Stunden schrieb Maure:

    Die Polizei hat keinen Spielraum ein Auge zuzudrücken

    So? Warum nicht? Die hätten die Dinger entgegennehmen können und dem fehlerhaften Transport keine Beachtung schenken können. Zumal ja inzwischen fraglich ist, ob überhaupt falsch transportiert wurde. Bleibt der Ladezustand. Der lässt sich nicht einfach ignorieren.

     

    vor 2 Stunden schrieb Maure:

    Waffenbehörde hat auf Grund der ihr vorliegenden Fakten entschieden.

    und genau diese Entscheidung wird hier, völlig zu Recht, kritisiert. 

     

    vor 2 Stunden schrieb Maure:

    Wenn ich so abwäge und handele, DANN verhalte ich mich als Behörde willkürlich

    Nennt sich Ermessensspielraum. Und wenn es einen Fall gibt, wo man den Ermessensspielraum großzügig zum Vorteil des Betroffenen auslegen sollte, dann doch wohl dann, wen er sich in der Sache redlich um eine Lösung, die Recht und Sicherheit berücksichtigt bemüht hat. Auch wenn Fehler passiert sind. Für Fälle wo alles tadellos läuft braucht man nämlich keinen Ermessensspielraum.

     

    vor 2 Stunden schrieb Maure:

    Ist es so schwierig zu akzeptieren dass jemand einen Fehler gemacht hat und dafür die Konsequenzen tragen muss?

    Natürlich nicht. Schwierig wird, wenn Maß und Verhältnismäßigkeit verloren gegangen sind, wie es im vorliegenden Fall, nach dem was wir momentan wissen, zu sein scheint.

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  12. vor 9 Stunden schrieb Elo:

    Das ist übrigens noch keine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht, es ging nur um den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des WBK-Inhabers.

     

    Der macht beispielsweise geltend, daß die LW in Textilien eingewickelt waren und der Transport der KW in einer Kiste im Kofferraum erfolgte.

    Die KW hätten sich in einem desolaten Zustand befunden, seien nicht funktionsfähig und wären auch nicht zu entladen gewesen.

    Ist nochmal ne andere Lage. Die Entscheidung der sofortigen Einziehung ist dadurch aber noch weniger nachvollziehbar.

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  13. vor 12 Stunden schrieb goodoldrebel:

    Als Sachkundiger musst du dringend wissen, dass du das nicht einfach machen kannst. Er hätte einfach sein Schlaufon zücken und die Polizei über den Fund unterrichten müssen. Ist doch viel weniger Aufwand als die Dinger unsachgemäß durch die Gegend zu fahren.

    Sicher die "richtigste" Möglichkeit. Das Gesetz hätte noch andere Möglichkeiten gelassen. Es geht aber nicht darum, dass hier Fehler gemacht wurden, seitens des Jägers, sondern darum, dass die Gerichte hier völlig überzogen haben. Der Mann hatte vor die Sachen zur Polizei zu bringen, hat regelwidrig, aber ohne Gefährdung transportiert- das wars. Eine Belehrung hätte ausgereicht und auch in Anbetracht der Wirkung auf andere LWB viel mehr Sinn gemacht. Denn statt getreu dem Motto Mao´s "bestrafe einen, erziehe hundert", anderen LWB zu richtigem Transport bzw. Polizei rufen zu bewegen, werden durchaus auch andere Handlungsoptionen angeregt. Siehst du ja.

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  14. vor 14 Stunden schrieb vaquero357:

    Erwerb von sieben Schusswaffen

    die hätte er sogar mit nach Hause nehmen könne und dann  melden (verpackt und ungeladen)

     

    vor 14 Stunden schrieb vaquero357:

    Verstoß gegen "nicht geladen/ nicht zugriffsbereit" - die "Jäger-Ausnahme" für LW hätte hier vermutlich nicht gegriffen, außer er hätte die Polizeistation als sein Revier angesehen. Für die KW sowieso nicht.

    geladen geht natürlich nicht. Ansonsten gilt die Jägerausnahme nur bei der Jagdausübung, dann allerdings auch auf dem Weg ins Revier und selbstverständlich auch für KW.

     

    vor 14 Stunden schrieb vaquero357:

    Das erlaubnisfreie Führen/Transport hätte hier selbst bei ordentlicher Verwahrung ggf. auch nicht gegriffen, denn: stehen die Waffen in seiner WBK oder gibt es ein Überlassungsdokument?

    Hat damit nichts zu tun, wenn du eine Waffe erwirbst, steht di auch nicht in der WBK und ein fehlendes Überlassungsdokument/ Kaufvertrag etc. führt nicht zum WBK Entzug. Bei Fund hast du das ja sowieso nicht. Und auch da reicht unverzügliches Anzeigen (§37c)

    vor 14 Stunden schrieb vaquero357:

    Da einzelne Waffen geladen waren: ggf. Erwerb von Munition, die nicht durch seinen Jagdschein/WBK abgedeckt ist.

    geladen wird hier wohl der Stein des Anstoßes gewesen sein, das stand bei W&H so allerdings nicht. Ob die Mun von der WKB gedeckt war wissen wir nicht.

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  15. vor 15 Stunden schrieb Fyodor:

    Beim Umbau eines geerbten alten Hauses wird im stillgelegten Kamin eine Maschinenpistole in erbärmlichem Zustand gefunden

    Ist zwar schon ~20 Jahre her, aber da kann ich mich noch an etliche Tauchbasen erinnern, wo die gefundenen WKII-Schätze einfach in den Aufenthaltsraum gehängt wurden. 

    Was muss da damals für eine gefährliche Welt gewesen sein...

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