

litle
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Das ist dann aber ein Hausrechtsthema, Ein Schaukampfschwert (Stumpf) ist als solches erstmal keine Blankwaffe. Bei den Behörden werde ich das nächste mal tatsächlich eine Ausnahmegenehmigung fürs scharfe Schwert beantragen. Zuverlässigkeit und Eignung ist ja gegeben... (Wir lagern da meist, betreiben also durchaus Aufwand der den Mehraufwand auch irgendwo Rechtfertigt)
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Der Meinung war ich eigentlich auch um das scharfe Schwert zu argumentieren. Aber bei den echten (nicht Schutz) Waffen gibts so wie ich das sehe leider keine Ausnahme für öffentliche Veranstaltungen auch nicht zur Brauchtumspflege. Also Schwerter immer 2 Mal kaufen, ein Scharfes für nicht öffentliche Dinge, ein Stumpfes für öffentliche Dinge. Daher auch meine Zweifel an der Rechtslage mit der Schutzbewaffnung...
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Ist es denn nicht der Punkt das die Demo eine öffentliche Veranstaltung ist? Genau wie der Mittelaltermarkt eine öffentliche Veranstaltung ist? Auf welcher Grundlage ist dann "Schutzbewaffnung" hier ein Problem und dort nicht? Edit: Hm, geeignet sind sie, es ist ja mit Helm uust. sogar Vermummung gegeben. Bestimmt sind sie dazu natürlich nicht... Ich hasse es wenn man sich mit solchem Schwachfug beschäftigen muss.
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Moin, Mir ist gerade beim Lesen drüben im Blankwaffenforum etwas aufgefallen wo ich gerne mal eure Einschätzung dazu gehört hätte. Ich habe eine authentische Darstellung eines gepanzerten Infanteristen aus 1280. Als solcher bin ich gelegentlich auf mittelalterlichen Veranstaltungen unterwegs. Es ist ja recht normal auf mittelalterlichen Veranstaltungen eine Schaukampfversion von seinem scharfen Schwert zu tragen (Nicht füren weil es ist ja keine Waffe) Das scharfe Schwert ist raus, es sei denn man hätte eine Ausnahmegenemigung nach §42 WaffG. Aber was ist mit dem Rest der Rüstung? Die war bisher nie irgendwo ein Thema. Die Range geht hier vom 100€ Aluminium Kettenhemd über meine ca. 1200€ Plattenrock Kombi bis zur 10k€ Vollplatte. Ist die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung nicht eindeutig als Schutzbewaffnung anzusehen?! Disclaimer: Ja ich hab eine Sachkunde, Nein ich habe noch keinen Anwalt befragt...
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Die Schweizer haben sich dem EU Diktat unterworfen
litle antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Schon an den 3 Beispielen sehen wir super das mit der Art der Fragestellug so viel manipuliert werden kann ... Es macht einfach keinen Sinn.... @Schwarzwälder: Nö, warum sollte sie? Hat doch super geklappt mit der Erpressungsmasche..... -
Die Schweizer haben sich dem EU Diktat unterworfen
litle antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Und genau deswegen bin ich absolut gegen Volksabstimmungen. Stellt euch mal vor wir fragen die Deutschen ob privater Waffenbesitz komplett verboten werden sollte?! Das ginge glatt durch.... -
Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
litle antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Erledigt. Ich glaube zwar nicht an Petitionen, aber das Thema ist mir zu wichtig... Edit: Vor allem auch wegen dem unmöglichen Verhalten der CDU. Ich fand die schwarzen bisher nicht ganz schlecht, aber was die bei dem Thema anziehen ist mal wirklich unterste Schublade. Man sieht sich in den Kommentarspalten -
Steht das noch wo anders das man dafür wirklich ein F im Fünfeck braucht? Weil das WaffG gibt IMHO nur die 7,5J Grenze vor. Die würde ich tatsächlich mal nachmessen wenn ich irgendwo einen Chrony auftreibe... (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, b)mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann.
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Zwei was? Nein, mir gehts nur drum das die Dinger mir nicht irgendwann mal auf die Füße fallen können, weil was weiß ich was passiert, keine Ahnung, Hausdurchsuchung weil der Kumpel vom Nachbarn der Exfreundin meint mir irgendwas anhängen zu müssen oder so. Und mein echtes Zeug abgeben zu müssen wegen Opas Luftpumpen, das würde mir schon sehr misfallen... Wenn die LG vor 1.1.70 sowieso frei sind, welchen Vorteil hätte dann ein nachträgliches F? (Außer vielleicht weniger Diskusionen bei einer Kontrolle?) Ich hätte jetzt maximal die Email vom Hersteller ausgedruckt und für den fall der Fälle dazu gelegt...
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Moin, Im Nachlass meines Großvatersbefinden sich 2 alte Luftgewehre bei denen ich mir gerade noch etwas unsicher bin wie diese zu behandeln sind. Beide haben noch kein F im Fünfeck, müssten also Frei ab 18 sein wenn sie vor 1970 gebaut wurden. Seh ich das richtig? Wie finde ich jetzt raus ob sie auch tatsächlich nicht über 7,5J liegen, sei es weil es ab werk "Weitschussluftgewehre" waren oder wil mein Großvater als Schlosser mal irgendwas angestellt hat? Muss ich mir echt ein balistisches Pendel bauen? Es geht dabei um ein "Feinwerkbau 150er Serie", hier hab ich vom Hersteller die Bestätigung dass das Gewehr 1967 hergestellt wurde. Und um ein "Walther LGV" wo ich leider noch keine Antwort vom Hersteller habe. Im Zweifel wäre eine gelbe WBK vorhanden auf der auch das Anschütz 54 vom gleichen Opa eingetragen wurde, genau deswegen möchte ich aber natürlich auch nichts falsch machen...
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Ich versuchs mal mit Beispielen: Ich war mal ein Jahr im Ausland unterwegs ohne zu schießen, Wohnsitz blieb in D, Dauer war fest geplant. => Sollte in Ordnung gehen Hypotetisches Beispiel: Ich gehe beruflich für 3 Jahre nach "Ausland", die Dauer ist nicht festgelegt. Ich gebe meinne deutschen Wohnsitz auf nehme meine Waffen mit (Wie auch immer das rechtlich im Gastland geht) und gehe im Ausland 12/18 mal schießen Ich bleibe derweil auch im Verband. => Sollte auch in Ordnung gehen Drittes Beispiel: Ich lagere meine Waffen in einem deutschen Bankschließfach, bin über mehrere Jahre ohne deutschen Wohnsitz im Ausland ohne zu schießen und trete obendrein noch aus dem Verband aus. => Kostenpflichtiger Widerruf. Alles dazwischen => Einzelfall
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Genau so was das von mir geschriebene auch gemeint;)
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Och, nicht schon wieder ;( Gut, ich versuche mich nochmal zu korrigieren: Momentan reicht mir die Mitgliedschaft in der Schießsportlichen Vereinigung um mein Bedürfnis aufrecht zu erhalten.
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Heißt das, solange ich brav in D bleibe brauche ich nie wieder schießen gehen und kann meine Waffen in vielen Jahren mit ins Grab nehmen. Weil solange ich in D wohne muss ich ja (stand Heute) mein Bedürfnis nur zum Neuerwerb nachweisen. Wenn ich aber ins Ausland umziehe nimmt man an das ich kein Bedürfnis mehr hätte, es sei denn ich kann es nachweisen?
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Auf die Gefahr hinn gleich wieder gesteinigt zu werden: Warum spricht das BVA davon das die Erlaubnis kostenpflichtig zu widerufen sei wenn ich die Trainingseinheiten nicht nachweisen kann? Stand Heute muss ich die Trainingseinheiten doch nur für einen Neuerwerb nachweisen?! Oder Leben die schon in einer Zeit "Post Referentenentwurf Annahme"?
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Vielen lieben Dank, das war jetzt auch für mich verständlich erklärt. Zwar nicht sinnvol, schon zweimal nicht objektiv, aber ich hab das System verstanden;)
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Ich weiß... und so... die Frage bleibt, jetzt am Beispiel des wesentlichen Teils "Lauf": Ist der zugerostete Lauf der 08 NOCH ein Lauf? Ist die Eisenstange mit 9mm Bohrung SCHON ein Lauf? Der Teil ist mir nach wie vor unklar. Aber vlt bin ich auch nur zu doof...
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WOW, und jetzt weiß ich wieder warum ich hier normalerweiße nichts schreibe. Entschuldige bitte das mir der Unterschied zwischen Rostklumpen mit Löchern und anderen Metallklumpen mit Löchern damals vor 15 Jahren in der Sachkunde nicht ganz klar wurde. Fachforum und so....
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Dann war die besagte 08 ja aber keine fertige Vorrichtung? Die war ja eben nicht zusammengebaut?!
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Mal ne Frage am Rande: Hier wurde geschrieben das die Fähigkeit eine Patrone aufzunehmen bzw. Bumm zu machen relevant ist für das Strafmaß... Wenn ich jetzt in ein Stück Eisen ein abgesetztes Loch bohre, Hinten etwas größer als 9mm vorne etwas kleiner. Dan bastel ich dadran noch n Klemmvorrichtung für die Patrone und ein Hämerli auf das man mit einem Faustkeil draufhauen kann. Dann hab ich doch genau die Funktionalität von dem Rostklumpen mit freien Teilen gebaut? An welcher stelle zieht man da jetzt die Grenze?! "Wenn man etwas schussfähiges draus machen kann" kanns ja so nicht sein oder?
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D.h. Du darfst wenn du in Zukunft aus irgendwelchen Gründen mal ein Jahr keinen Bock hast schießen zu gehen zum Arzt und ein Attest ausstellen lassen, weil sonst im Zweifelsfall mehrere 10k€ Knarren weg sind?! Na Prost Mahlzeit! Mir fällt da diverses ein was nicht offiziell als "Grund" anerkannt werden wird: Längerer Scheidungskrieg z.b. Herrgott, ich WILL mich nicht rechtfertigen müssen das ich als Multyhobbyist meinem Hobby mal für 1-X Jahre nicht nachgegangen bin. Mein VW T3 Syncro steht seit 3 Jahren und wartet drauf das weitergebaut wird....
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@scotty600 Das Verfahren ist bekannt, deswegen schrieb ich ja "eins bis X" Behörden. Und ja, Ich behaupte mal das bei Laufzeiten von mehreren Monaten für so eine Abfrage irgendwo jemand dabei ist der das Prozedere sinnlos verzögert. Ob das Absicht, Faulheit, Überlastung oder Unfähigkeit ist, darüber kann man sich jetzt natürlich streiten... Bei dem Verhalten was manche Waffenbehörden an den Tag legen würde mich eine bewusste Verzögerung jedoch nicht wundern. Ich hab ja Gott sei Dank einen SB der auf Zack ist....
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Also mein erster Voreintrag mit Zuverlässigkeitsprüfung hat etwa 2 Wochen gedauert, das war über Weinachten. mein letzter, auch mit Zuverlässigkeitsprüfung ging innerhalb von 3 (Oder warens 4?) Tagen. Beides in Bayern.... Ganz ehrlich was soll da auch so lange dauern? Irgend ein Schreibtischtäter bei 1-X Behörden tippt Name, Klasse, Datum in seinen Computer, der bestätigt das ich ein guter bin und fertig.... Imho werdet ihr da mit Wartezeiten von X-Monaten nach Strich und Faden verarscht. Entweder vom SB oder von dessen Zulieferer....
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Habt ihr einen Tipp wie man da vorgeht? Meine Nachfragen warum das so sei wurden mehr oder weniger abgeschmettert: "Weil der DSSB das so will, die wollen das jetzt so.... haben sie gesagt...." Was schriftliches konnte mir natürlich keiner geben.... edit: Also komuniziert der DSB normalerweise über irgendwelche Bekanntmacheungen die ich mir zeigen lassen kann wo sowas drin nstehen müsste?
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Moin, ich würde mich hier gerne mal etwas anhängen, Unser Verein hat neulich die Behauptung aufgestellt das nur noch komplette Serien nach Sportordnung des BSSB für eine Bestätigung des Trainings gelten. Jetzt hab ich aber in der Vergangenheit mal nur Präzision mal nur Duell und dazu vielleicht noch eine Präzisionsserie GK geschossen. Das würde so in Zukunft nicht mehr als Training anerkannt. Gibts dafür irgend einen belastbaren Hintergrund? Nicht das ich beim BSSB je wieder einen Bedürfnisantrag stellen würde, aber das klingt mir schon wieder sehr nach Allmachtsfantasien....