Zum Inhalt springen

reverend

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    97
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

5.404 Profilaufrufe

Leistungen von reverend

Mitglied +50

Mitglied +50 (3/12)

237

Reputation in der Community

  1. Mir ist jede Partei lieber, als die rechtsbraunversiffte Szene. Völlig egal wer, selbst die Kommunisten hasse ich weniger, als die Rechten. Und die Kommunisten kann ich schon nicht leiden. Am beknacktesten finde ich diejenigen, die Putin und Gauland gleichzeitig gut finden. Dazu gehören geistige Qualitäten kurz vor der Einweisungsreife. Mir wäre es lieb gewesen, wenn dieser Thread, den ich der Information halber in die Welt gesetzt habe, von dem ganzen angebräiunten Müllgestammel frei geblieben wäre.
  2. Schlicht ein völlig anderer Sachverhalt. Aber die Problematik, nämlich die Frage, ob in dem von mir betriebenen Fall ein Bescheid vorlag, oder nicht, war von allem Anfang an klar. Es gibt in diesem Fall zwei Besonderheiten, die die Annahme tragen konnten, eine Klage könne zulässig sein. Ich wiederhole mich jetzt, weil das oben bereits zu lesen ist: (1) Der Schriftverkehr gipfelte seitens der Behörde in der Androhung des "Entziehungsverfahrens" für den Fall der Unbotmäßigkeit. Damit ist eigentlich die Schwelle zum Bescheid überschritten. Das sehen ich und zwei Kommentare zum VwVfG so, das Gericht nicht. (2) Es handelte sich um eine Feststellungsklage. Die ist begründet, wenn das rechtliche Interesse am Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses dargetan ist, wobei der Begriff 2Rechtsverhältnis" in diesem Zusammenhang weit zu verstehen ist. Ein Feststellungsinteresse kann bei Wiederholungsgefahr gegeben sein. Warum das in meinem Fall für das Gericht keine Rolle zu spielen schien, weiß ich nicht, eine plausible Erklärung habe ich nicht gehört. Aber es hat wenig Sinn, sich in der Verhandlungssituation eine dezidiert geäußerte Auffassung des Gerichts zu ignorieren, also sein Verhalten nicht danach auszurichten. Sicher kann man Urteile heraussuchen, die sich mit Vorbereitungshandlung und Bescheid befassen, das ist bereits aus dem Verkehrsrecht und dem gesamten besonderen Verwaltungsrecht bekannt, in dem der Begriff der "Zuverlässigkeit" eine Rolle spielt. Nur: Was soll das ? Mir ist das alles bekannt und es hätte in diesem Fall funtionieren können. Also habe ich die Chance ergriffen und es versucht. Mir hinterher kluge Worte von Leuten anzuhören, die dies und jenes besser gewußt hätten, ist eine gute Sache, Flohbändiger. Wenn es das nächste mal so weit ist, frage ich Dich um Rat.
  3. 1. Sie bekommen von mir nichts und müssen die Erlaubnisse widerrufen. Dagegen werde ich klagen. Das hatte ich oben schon erklärt. 2. Du kennst dich ja gut aus. Vergleichbare Urteile also. Ich möchte darauf hinweisen, daß es in dem hier beschriebenen Fall kein Urteil gegeben hat. Vielleicht benennst du einmal eines der "vergleichbaren Urteile". Wenn da jetzt nichts kommt, belasse ich deine Auführungen in dem Kästchen, in die ich sie einstweilen einsortiert habe. Man muß dazu wissen, daß die Rechtsprechungslage im Waffenrecht außerordentlich dünn ist, verglichen mit der Dichte an Rechtsprechung in anderen Rechtsgebieten auch des besonderen Verwaltungsrechts. Die Rechtsprechungslage ist außerdem mit Inkrafttreten des (nicht mehr so) neuen Waffengesetzes gewissermaßen auf null gestellt worden, abgesehen von einigen Entscheidungen, die in denjenigen Bereichen des Waffenrechts ergangen waren, an denen sich durch das Gesetz inhaltlich nichts geändert hatte. Gibt es eine Auslegungsschwierigkeit, beispielsweise dadurch, daß eine Behörde die betreffende Bestimmung restriktiv auslegt, eine andere Auslegung aber möglich erscheint und von Kommentatoren auch bejaht wird, ist es nicht selten der Fall, daß man in den gängigen Waffenrechtskommentaren an Rechtsprechung genau nichts findet, weil es zu dieser Auslegungsfrage keine Entscheidung gibt. Das ist eines der großen Probleme sowohl in der Rechtsanwendung, als auch in der Frage, ob ein Rechtsbehelf bis hin zur Klage versucht werden soll. Häufiger als in anderen Rechtsgebieten muß man in einem solchen Fall den Vorreiter spielen. Wenn also jetzt einer so lässig von "vergleichbaren Entscheidungen" schreibt, die es auch noch seit genau 10 Jahren geben soll, dann muß ich unterstellen, daß es sich hierbei um eine haltlose, nicht geprüfte und außerdem inhaltlich falsche Behauptung handelt. 3. Ich unterstelle in diesem Fall Vorsatz, getragen von der Annahme "das wird schon klappn, da macht keiner was".
  4. Ich bin froh, daß es hier so viele Leute gibt, die wissen, was kommen wird.
  5. @Cartridgemaster: Verdrängt, was für eine originelle Antwort. Es gibt auf meine Frage keine Antwort, weil der Spruch vom "roten Gesocks" nicht mehr und nicht weniger ist, als dummes Zeug, hineingerotzt in den Mainstream politischer Pobeleien in diesem Faden. Meine Bildung: Jurist, 2 Staatsexamina.
  6. "Den Rechtsbrechern hinterm Schreibtisch" halte ich für eine ärgerliche Verallgemeinerung. In diesem Fall mag es angehen, aber Leute machen auch aus Versehen oder aus Überforderung Fehler. Dafür gibt es die Rechtsbehelfe, das hat alles seinen guten Grund und ist in Ordnung. Prozesse "zahlt der Bürger" dann, wenn "der Bürger" verliert. Ansonsten die Staatskasse. Jetzt könnte man sagen: Die zahlt doch auch "der Bürger". Ja verflixt, was zahlt "der Bürger" eigentlich nicht ? Richtige Antwort: nix. Der Bürger zahlt immer alles. Ja und ? Muß man deswegen jetzt heulen ? Nein, auch das nicht. Aber man sollte sich klar werden, wie hohl oft eine Aussage wie "zahlt der Bürger" ist. @Flohbändiger: Wenn sie eine gleichartige Aktion durchführen, mich aber auslassen, geben sie mir keinen Anläß zur Klage. Schließen sich mich ein, haben sie den Rechtsstreit. Sollten die Folgen - auch ein Hornberger-Schieß-Prozeß bedeutet Arbeit und Ungewissheit - dazu veranlassen, künftig keine derartige Aktion mehr loszutreten, dann war der Rechtsstreit schon für etwas gut. Gut war er auch, weil er der Behörde die materiellrechtliche Haltlosigkeit ihres Tuns aus berufenem Munde vor Augen führte.
  7. Vor der Hand ist wohl nichts zu erwarten. Das hier berichtete Verfahren ist abgeschlossen. Ob die Behörde einen solchen Versuch erneut unternehmen wird, muß sich noch herausstellen. Falls ja, werde ich hier sogleich laut bellen.
  8. Cartridgemaster, da fällt mir meine Frage ein, wen du weiter oben mit "rotes Gesocks" (oder war es "linkes Gesocks") gemeint hast. Ist es dir inzwischen eingefallen ?
  9. reverend: Den Namen haben mir schon vor langer Zeit andere gegeben, nachdem ich zur Taufe einer Longrifle eine Rede gehalten habe. Ich kann in aller Bescheidenheit sagen, daß die Anwesenden allesamt begeistert waren, und mich fortan so nannten. Ein echter, verdienter Nickname also. Die etwas verkrampften Versuche, meinen Nick zu interpretieren, konnten also nur fehlgehen.
  10. Wenn ich mir Gedanken über Presse und Medien mache, um zu überlegen, ob es eine zentral steuernde Instanz gibt, die allen 5000 plus x deutschsprachigen Redaktionen von Printmedien eine einheitliche Linie vorgibt, dann komme ich zu dem Ergebnis: Wer das glaubt, muß sich ganz offensichtlich das Gehirn durchspülen lassen. Auch Balu der camouflagierte Bär aus dem Internet wird das nicht ändern. Klar ist, dass einzelne Ereignisse besonders dramatischer Dimension generell und immer einen größeren Wellenschlag verursachen, als eine einzelne Tat. Besonders dramatisch sind Ereignisse dann, wenn ein einzelner Vorgang eine hohe Zahl von Opfern fordert und die Betroffenen Jugendliche oder Kinder sind und sie sich gemeinsam an einem Ort aufhalten. Wenn ein Kleinkrimineller einen anderen Kleinkriminellen in einem Hinterhof in Washington D.C. über den Haufen schießt und jenmand getötet wird, der dort gerade aus dem Fenster schaut, dann ist das eine Nachricht für die Lokalpresse. Wenn die Waffen-Kriminalität im District of Columbia ein lokalpolitisches Thema ist, werden auch einmal Zahlen über Zeiträume aufsummiert, aber dass das keine internationale Schlagzeile ist, das zu erkennen erfordert nicht viel: Ein wenig common sense. Schalte ihn ein, Balu der Bär und versuche, dich von deinen verkniffen-verbiesterten Verschwörungsbehauptungen zu lösen.
  11. Viel Text an der Frage vorbei. Ich glaube auch nicht, dass man den Leuten hier beibringen muß, wo und wie man sich informiert. Sind alle schon groß.
  12. Das ist aber mal ein schneller Defensivreflex. Habe ich etwas vorgeworfen ? Man wird doch Fakten noch nennen dürfen. Jeder darf jeden unterstützen, das gilt für alle Seiten. Sowohl der "Anti-Waffen-Pöbel", als auch der "pro-Waffen-Pöbel" produziert sich, wenn ich das einmal in einer diesem Thema angepassten Sprache sagen darf.
  13. Ob ein Paradigmenwechsel in den USA sich abzeichnet, oder - wie so oft - alles wieder im Sande verläuft, wird sich weisen.
  14. Das ist freilich nur zu zutreffend. Allerdings geht davon nicht die Welt unter, nebenbei bemerkt. Diejenigen, die wir ins Parlament gewählt haben, sind keine Heiligen. Genau so wenig wie wir übrigens.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.