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weyland

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  1. Wenn ich mit deutscher IPSC-Lizenz im Ausland an Lvl 3 Wettkämpfen teilnehme, gibt es wohl eine Abfrage an den BDS, ob ich dazu berechtigt bin. Das habe ich einmal mitbekommen, als der ausländische Veranstalter zu spät mit der Liste um die Ecke kam und ich deshalb kurzerhand angerufen wurde, ob ich (mit Allerweltsnamen) derjenige sei, der da teilnähme. Insofern vermute ich, daß das auch in umgekehrter Richtung läuft. Ich gehe davon aus, daß diese Formalität im Hintergrund passiert. In Philippsburg sind ständig internationale Teilnehmer bei IPSC-Matches. Probleme haben diese, wenn überhaupt, eher mit dem deutschen Waffengesetz (hier insbesondere "Anschein" bei Langwaffen und Verbot langer Magazine) oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz (z.B. Verbot bestimmter Langwaffen aus nicht-ziviler Produktion, die z.B. in der Schweiz sportlich nicht unüblich sind).
  2. Nach meiner Recherche geht es wohl nicht um Ordonanzwaffen generell, sondern speziell um Kriegswaffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Die darf man als Deutscher auch nicht einführen, besitzen oder transportieren, außer man hat eine schwer zu erlangende Sondererlaubnis, die in der Regel weitere enge Auflagen beinhaltet. Deine Geschichte kann - wie so oft bei Dir - nicht stimmen. Dazu hätte der vollziehenden Behörde ein von einem Gericht vorab ausgestellter Haftbefehl gegen Dich vorliegen müssen, d.h., Du wurdest bereits wegen des Verdachts anderer Straftaten gesucht.
  3. Von der Außentemperatur abhängig. Im Bereich der Absaugung kann's recht frisch werden.
  4. ... und dann läuft sich der Abzug ein bißl ein, man fällt beim Waffencheck durch und fährt unverrichteter Dinge wieder nach Hause. Das ist Production; da muß man nicht die Waffe bis an die Grenze verfummeln. Geht mir genauso. Mach's wie die meisten: CZ Shadow 2, Ganzstahl, einfach aus'm Regal (falls Dir das Bedienkonzept liegt - mir nicht so). Wenn Stryker, dann Walther, ohne Tuning. Ich würde Steel Frame nehmen und nicht Polymer. Wenn exotisch, dann Alien. Nichts, was man schlecht bekommt und wo Ersatzteile ein Problem sind. Du wirst merklichen Verschleiß haben und Teile ersetzen müssen.
  5. Fertigkeit wird statisch geschossen. Nur ist der Zeitrahmen enger gesteckt als bei Präzision, wo man zwischendurch noch ein Brötchen essen kann. Den von B&T kenne ich nicht, aber andere. Sie bringen etwas, aber sie verringern auch die Kompensatorwirkung und verändern die Treffpunktlage. Insofern kann man sie nicht mal eben so schnell einsetzen. Klingt nach einer schlecht gepflegten Anlage. Sowas hatte ich selbst auf militärischen Ständen, wo man auf dem blanken Erdboden liegt, nicht. Der Einsatz von Planen kann da auch helfen. In Philippsburg hat man dieses Problem, wenn man auf dem blanken Beton liegend schießt (z.B. 300 m Stände) Deswegen nutzt man da normalerweise Pritschen mit Bodenabstand. Der Schütze selbst kann ja auch kein Interesse daran haben, weil es ihm Sicht nimmt und die Optik verschmutzt, neben den gesundheitlichen Risiken durch aufgewirbelten Schießstand-Staub.
  6. Nee, ich trag Schutzbrille. Du etwa nicht? Dann gehst Du mal auf einen kommerziellen Stand. Soll der Betreiber vorm Vermieten fragen, was denn da geschossen werden soll und ob das den jeweiligen Nachbarn heute genehm wäre? Es gibt geeigneten Gehörschutz und Schutzbrillen. Ansonsten spricht man miteinander und stimmt sich ab, macht mal kurz Pause etc.
  7. Mir bzw. uns hat's auch sehr gut gefallen. Spannende Stages, kein ärgerlicher F*** und nette Standcrews Wir hatten eine sehr lustige Squad aus drei Vereinskollegen, ein paar vorher Unbekannten und auch ein paar sehr nette Schweizerinnen / Schweizer, man half sich gegenseitig. @Mikel13: Da wir auf den Juratreff wohl auf Dauer verzichten müssen: Macht gerne wieder sowas in Philippsburg!
  8. Vielen Dank an Dich und das gesamte Team. Die Standaufsichten waren total nett und geduldig im Erklären. Mit der gelben Schießbrille, die ich zuerst trug, sahen gelbe und weiße Kegel gleich aus. Wir haben viel gelacht Das Schießen hat mir wirklich Spaß gemacht - und war viel zu schnell zu Ende. Über den Turnierpatch habe ich mich auch sehr gefreut! Das dürft ihr gerne wiederholen
  9. Wes Brot ich eß, des Lied ich sing.
  10. Das gleiche Interesse kann ja auch sein, bestimmte Arbeiten durch professionelle Kräfte gegen Bezahlung übernehmen zu lassen. Die wenigsten Vereine betreiben noch ehrenamtlich eine Vereinsgaststätte in Eigenregie, obwohl das früher auch dazu gehörte. Warum soll man als Verein nicht Minijobs anbieten, um z.B. Scheibenhalter zu bauen, die Ehrenamtspauschale für sowas nutzen oder den Kugelfang von Profis mit Profiwerkzeugen, passender Schutzausrüstung und Erfahrung erneuern lassen? Solange die einen dafür zahlen, ein anderer seine Rente damit aufbessert oder das lokale Handwerk unterstützt wird, paßt das doch.
  11. Deswegen nannte ich sie ja auch Flachzeitschriften. Totes Gewerbe, stirbt endgültig mit den Boomern. Was echte Fachzeitschriften anbetrifft leben diese meines Wissens derzeit vor allem von dubiosen Geschäftsmodellen, lassen sich z.B. Veröffentlichungen von den Autoren bezahlen und verkaufen deren Wissen dann gedruckt an Bibliotheken, öffentliche Einrichtungen etc. Die meisten Unternehmen stellen den Mitarbeitern doch inzwischen keinerlei Budget mehr für Abonnenments von Fachzeitschriften mehr zur Verfügung. Bei uns sind diese vor ca. 10 Jahren verschwunden, die Ständer seither leer. Wer außer den Herstellern soll denn das Blatt bezahlen? Die paar Abonnenten und Einzelkäufer decken noch nicht mal die Personalkosten, geschweige denn Produktion und Vertrieb.
  12. F(l)achzeitschriften sind allgemein ein toter Markt. Niedrige Leserzahlen, noch kleinere Abonenntenzahlen, und das vorwiegend alte Säcke. Geld bringt nur die Werbung darin, und sobald die zu elektronischen Medien abwandert, geht die Kohle aus.
  13. Im Abkommen von Schengen geht es um den Personenverkehr. In diesem Thread hier geht es aber um den Warenverkehr, und zwar mit Waren, die besonderen Beschränkungen unterliegen. Im Vorfeld der Grenze stehen seit Jahren Kamerasysteme, die automatisch Kennzeichen und Gesichter auswerten. Die "Zufallskontrollen" im Personenverkehr an der Schweizer Grenze haben wenig mit Zufall zu tun. Die könnten Dir sogar sagen, wie oft Du wann im letzten Jahr über die Grenze gefahren bist. Das hat z.B. auch steuerliche Implikationen.
  14. Ich verwahre mich gegen eine solche Unterstellung. Bin zwar alt, aber das ... Zu einer guten Vereinsführung gehört heutzutage, diese gesellschaftliche Veränderung nicht nur zu beklagen, sondern durch Änderung der Finanzstruktur zu begleiten. In ein paar Jahren wird kaum noch jemand da sein, der ehrenamtlich und unentgeltlich Scheibenrahmen zimmert, Löcher in Decke und Boden ausbessert oder sogar den kompletten Stand ausbaut. Da wird man mehr mit Ehrenamtspauschale, Minijob aber auch kommerziellen Dienstleistern arbeiten müssen. Und das will finanziert werden. Im Saarland kommen ein paar spezielle Problem hinzu: Niedriges Einkommens- und Rentenniveau, niedrigere Lebenserwartung, nun weniger Frührentner als früher (damals Niedergang von Kohle & Stahl), "graue Quellen" für Material fallen weg, etc. Da meine Vereine kommerziellen Ständen eingemietet sind, haben wir dieses Problem nicht. Wegen IPSC ist aber unser Bedarf an Aufsichten (= Range Officern) für Training und Wettkampf viel höher als beim statischen Schießen. Ein Wochenende Schießen und Arbeiten zehrt inzwischen auch mehr an meinen Knochen als noch vor 5 Jahren. Etliche ROs scheinen älter als ich, etliche auch erkennbar kränker. Todesfälle und Ausfälle durch längere Krankheit mehren sich. Ich bin sehr froh, daß wir doch einige junge Kollegen gewinnen können, sich zu engagieren und ausbilden zu lassen.
  15. Weder Erfahrung mit Kontrollen noch jemals das Abkommen gelesen Schußwaffen sind bei Einfuhr in die Schweiz unaufgefordert anzumelden. Das Einzige, was gegenüber der dauerhaften Einfuhr entfällt, ist die Vorabgenehmigung durch Fedpol. Also ab auf die rote Spur (die eh meist schneller ist), kurz ins Häuschen, der Beamte schaut in die Papiere (EFWP und Einladung), manchmal noch auf die Waffe, und wünscht gute Weiterfahrt. Bei Wiedereinfuhr in die EU ist bei einer Zollkontrolle die Herkunft wertvoller Waren (hier: Waffe) nachzuweisen. EFWP und WBK reichen dazu regelmäßig nicht aus. Der Zoll schreibt dazu entweder das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung vor, die man nach Terminvereinbarung und vor Ausfuhr unter Vorführung der Waffe beim lokalen Zollamt bekommt. https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-in-einen-Nicht-EU-Staat/Persoenliche-Gegenstaende/persoenliche-gegenstaende_node.html Ich habe schon erlebt, daß der deutsche Zöllner an der Schweizer Grenze im Rahmen des individuellen Ermessens stattdessen mitgeführte Kaufbelege akzeptiert. 1000 mal ist nichts passiert, ....
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