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-Sven-

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Alle Inhalte von -Sven-

  1. -Sven-

    2/6 Regelung

    Ich wollte nur berichten und nicht zur allgemeinen Abendbelusigung beitragen. Wer noch was konstruktives beitragen möchte, bitte. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  2. -Sven-

    2/6 Regelung

    Heute war ich nochmals auf dem Amt, um ein .22er WS eintragen zu lassen. Diesmal hat das Programm gemeckert, das ich noch in der Erwerbstreckung bin, was auch soweit stimmt. Die Dame hat es mir freundlicherweise doch eingetragen. Sie will auch klären, was das Problem ist, ein Glück kennt sie sich scheinbar etwas aus. Sie sagte irgendwas von Update NWR. Ich soll nächste Woche nochmal anrufen, da meine eigentliche Erwerbstreckung im November ausläuft und ich schon zwei Waffen mehr oder weniger gekauft habe. Ich glaube ja, die haben die WS als vollständig Waffe eingetragen, sonst kann ich mir nicht erklären, warum das Programm mit der Eintragung derart Probleme haben sollte...?! Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  3. -Sven-

    2/6 Regelung

    Gab keine Probleme, sowohl WS als auch Munition Erwerb wurden ohne Probleme eingetragen! Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  4. -Sven-

    2/6 Regelung

    Das die Wechselsysteme nicht unter die 2/6 Regelung fallen war mir klar, steht ja auch eindeutig so geschrieben. Das mit dem Munitionserwerb hingegen, ist ja so wie man es hört immer so eine Sache....! Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  5. -Sven-

    2/6 Regelung

    Ich hab auch wieder zugeschlagen. Abseits der 2/6 Regelung ein Wechselsystem in 9mm für meine .45er. Ich bin mal gespannt, ob die zicken was den Munitionserwerb angeht...?! Zum Glück habe ich bereits eine 9mm drin stehen, sodass es kein großer Beinbruch wäre, trotzdem hätte ich natürlich gern den Stempel. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  6. -Sven-

    2/6 Regelung

    So, hab die Antwort von meiner Sbine erhalten. In meinem Fall 01.05 und 05.05. Sie sagte mir, das Sie im Zweifel auch mal für ein paar Tage ein Auge zudrücken, aber wirklich nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Absprache. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  7. -Sven-

    2/6 Regelung

    Ich komme dann auf den 01.05. Das wären dann 6 Monate und 1 Tag. Der 30.04 wäre ja noch innerhalb der 6 Monate.....?! Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  8. -Sven-

    2/6 Regelung

    Nein, ich wollte nur wissen, ob es der 30.04 oder 01.05 sein kann/muss. Mein SBine ist da sehr entspannt, ich will es aber noch strapazieren. Gekauft sind die Waffen eh schon, liegen halt momentan noch beim Büchser, bis die Zeit um ist und ich wieder erwerben darf. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  9. -Sven-

    2/6 Regelung

    Zum Verständnis, letzten zwei Waffen wurden am 30.10.18 und 04.11.18 gekauft. Ist damit ein Erwerb am 30.04.19 und 04.05.19 möglich, oder jeweils ein Tag später? Ist vielleicht etwas kleinlich, aber möchte meine SBine nicht unnötig stressen....! Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  10. Na, dann gehe ich dem Problem doch aus dem Weg. Dann hole ich mir ein Bedürfnis für eine 9mm und anschließend das bedürfnisfreie/voreintragsfreie Wechselsystem. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  11. Also erst die reine Waffe, dann das Wechselsystem Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  12. Optik gibt es im DSB nicht, von daher muss das vorher gut überlegt sein, damit man sich nichts verbaut. Zum Wechselsystem bei der P220...., dies ist mit Sicherheit besser, also so manch andere rein 9mm Waffe, wird ja auch durch Sig auf die Waffe angepasst! Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  13. Ich plane aktuell für meine Sig P220 .45Auto ein Wechselsystem in 9mm zu kaufen. Später soll es dann noch eine „eigenständige“ Waffe in 9mm sein. Kann es bei der Waffe in 9mm dann Probleme beim Bedürfnis/Voreintrag geben? Ist es vielleicht schlauer, erst die Waffe in 9mm zu kaufen und dann das Wechselsystem? Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  14. Danke! Ich hätte es mir gedacht, aber sicher ist sicher. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  15. Hallo zusammen. Ich hab eine Frage zum Verleih ein Kurzwaffe. Mein guter Freund und Nachbar ist Inhaber einer gelben WBK. Wir schießen seit Einiger Zeit zusammen im Verein, so das sich die Frage bisher nicht gestellt hat, da ich die Waffe immer transportiert habe. Nun ist es so, das ich für drei bis vier Wochen beruflich ins Ausland muss und ich die Waffe ihm für die Zeit verleihen möchte. Das hat auch den Vorteil, das sie in dieser Zeit gut bei ihm verwahrt ist. Darf ich ihm die Waffe für diesen Zeitraum verleihen/überlassen und darf er in dieser Zeit mit der Waffe auf den Stand fahren? In der Sachkunde wurde nur das Verleihen an sich angesprochen und diese ist nun auch schon ein paar Tage her, deshalb frage ich nochmals zur Sicherheit. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  16. -Sven-

    VereinsWBK

    Gehen wir mal davon aus, das es klappt, in den letzten Jahren jedenfalls problemlos. Hier bekommt auch nicht jeder nen Schlüssel (Zuverlässigkeit/persönlich Eignung muss gegeben sein) und die Summe derer ist auch recht übersichtlich. Inventur der Waffen ist übrigens jeden Dienstag beim Übungsabend und im Zweifel, kann der Zugang in der einen Woche über die Zugangskarten der Alarmanlagen recherchiert werden. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  17. -Sven-

    VereinsWBK

    Bei uns wird es in Absprache mit der Behörde wie folgt gehandhabt. Wir sind ein Verein mit etwa 200 Mitgliedern und etlichen LW und KW. Die Waffen werden alle zentral im Verein in der Waffenkammer in geeigneten Tresoren gelagert. Die Munition getrennt von den Waffen. Das ganze Gebäude und die Waffenkammer sind alarmgesichert. Alle Mitglieder, die Schlüsselgewalt zum Vereinsheim und der Waffenkammer haben, werden unserer Behörde gemeldet. Die Ausgabe der Waffen auf einem Whiteboard notiert, mit Name, Datum und Anlass. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  18. Probiere es mal aus, dann wirst du merken, das du so ziemlich alles bekommst, was du dir wünscht. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  19. Kein Wunder, das bei denen keiner Zeit hat ans Telefon zu gehen....! Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  20. -Sven-

    WBK neu

    Du hast in den 13 Jahren, wirklich nie in einem DSB Verein .22 Gewehr oder Pistole geschossen? Eigentlich schwer vorstellbar......?! Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  21. Hatte wir hier doch letztens erst, bitte mal suchen. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  22. Leider sieht man diesen lapidaren Umgang mit teilweise geladenen Waffen häufig auf diversen Ständen. Ich hätte letzte Woche erst das Vergnügen, einen älteren Herren des Standes verweisen zu müssen, weil er mit geladenem und gespanten Revolver in der Hand, der Meinung war seine Visierung einstellen zu müssen, der lief mit der Waffe einfach so über den Stand, als wäre es selbstverständlich. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  23. Wo Recht ist, muss Recht bleiben. Also nicht verarschen lassen! Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  24. Ich weiß, das es des öfteren Streit in der Konstellation „Wiederladen ohne WBK“ gibt und sich manche Behörde schwer damit tut. Ich selber hatte meinen Pulverschein exakt 6 Monate vor der eigenen WBK. Hier hilft für mein dafürhalten die genaue Begründung des Bedürfnis, in Verbindung mit Bestätigung des Vereins über die Mitgliedschaft, fiel es auch meiner sturen Behörde sehr schwer eine Begründung zur Ablehnung zu finden, die ich mit einem Fingerzeig auf dem entsprechenden Paragraph im SprengG im Keim ersticken konnte. Ebenso bringt es den erheblichen Vorteil, das man sich über den Passus „ nur für Kaliber...“ nicht auch noch streiten muss. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  25. Dann muss er beim Antrag aber auch alle drei Arten beantragen, das geht wiederum beim NC Pulver nur, wenn er das Bedürfnis nachweisen kann. Wenn der Verein es entsprechend anbietet, dann ja, sonst wird es schwierig. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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