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-Sven-

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Alle Inhalte von -Sven-

  1. Die Antwort kann nur lauten, ob du für das NC-Pulver und den Böller auch ein Bedürfnis vorweisen kannst. Das bedeutet, das der Verein dem du min 6 Monate angehören musst auch Großkaliber und Böller anbietet. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  2. Ey jetzt hab ich gerade mein Popcorn geholt [emoji23] Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  3. Wenn der kleine Waffenschein schon vorhanden ist, sollte die WBK Erfahrungsgemäß auch erteilt werden. Ich habe aber auch erhebliche Zweifel, das das die ganze Geschichte ist....! Allein die Tatsache „ein paar mal auf Bewährung“ sollte zum Versagen des kleinen Waffenschein führen. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  4. Soll sie dir das bitte entsprechend schriftlich geben, damit du dagegen vor gehen kannst, vielleicht hilft ihr das schon die Entscheidung zu überdenken. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  5. Wahre Worte Hr. Kommandant Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  6. Das soll nichts heißen, gibt immer Schlaumeier die alles besser wissen. [emoji106] Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  7. Ich glaube, das viele Probleme mit der richtigen Interpretation dieser haben. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  8. Danke für eure Antworten. Für mich war dies fast klar, jedoch lässt man sich gerne als „Neuling“ von anderen verunsichern. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  9. Hallo Alzi Natürlich sind mir diese Begriffe geläufig, wenn es auch wenig der Aufklärung beiträgt, da es ja hier um "Wiederladen ohne WBK" geht und wir uns im SprengG befinden und nicht im WaffenG (wenn auch mit einem kleinen Abstecher über §10). Ich möchte das Thema nur mal von einem "Fachmann" geklärt wissen, da es ja hier, im restlichen Netz, oder auch im Verein dazu kontroverse Aussagen gibt, was den Transport der hergestellten Munition zur Schießstätte angeht.
  10. Heißt Besitz... in diesem Fall auch die Erlaubnis für den Transport? In Deutschland darf man ja bekanntlich vieles besitzen, aber nicht alles benutzen, führen oder transportieren.....! Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  11. Kann vielleicht jemand, der Ahnung hat, sich zu dem Thema Transport zur Schiessstätte äußern? Wird ja auch oft drüber diskutiert, das das ohne wbk nicht erlaubt wäre....Was macht aber ein wbk Inhaber, der für eine Vereinswaffe, für die er auch kein Eintrag hat, sich entsprechend Munition herstellt? Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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