Zum Inhalt springen

Harry Callahan

WO Premium
  • Gesamte Inhalte

    5.011
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Harry Callahan

  1. Folgendes habe ich gerade erhalten, ist auch eine Meinung:

    Wie weit hat uns denn die "gute Zusammenarbeit" mit den Behörden gebracht? "Gute Zusammenarbeit" ist doch nur eine nette Umschreibung für ein weiteres Akzeptieren der Salamitaktik.

  2. Ich fahre dort nicht mehr hin, weil ich als Sportschütze zu wenig geboten bekomme.

    Zu der Durchsuchung: Es ist Privatgelände somit gilt Hausrecht für den Veranstalter. Am Eingang wurde durch Flyer auf die evtl Durchsuchung hingewiesen. Das ganze ist Auflage des Ordungsamtes, damit die Messe überhaupt stattfinden darf.

    Die Leute die hier über die Durchsuchungen schimpfen waren wohl lange in keiner Disco oder Stadien mehr. Dort ist die Durchsuchung beim Einlass. Da muckiert sich auch keiner, weil sonst kann er draussen bleiben. Es ist dort auch privates Sicherheitspersonal am Werke.

    Ergo: wenn mir keiner an die Wäsche gehen soll bleibe ich zu Hause. (Übergriffe der Lebensgefährtin ausgenommen)

    Der Grund zur Untersuchung ist aber ein anderer. Wenn ich in einer Disco oder bei einer Großveranstaltung durchsucht werde, dient dies im weiteren Sinne der Gefahrenabwehr, denn es soll sichergestellt werden, dass ich keine Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände mitbringe. Außerdem kann ich diese Durchsuchung selbstverständlich auch verweigern, muss aber dann den Verzicht des Einlasses in Kauf nehmen. Hier geht es darum, dass alle Messebesucher pauschal des Diebstahls bezichtigt werden und daher am Ausgang durchsucht werden. Das hat mit Gefahrenabwehr nichts zu tun. Gerne kann der Eigentümer hier sein Hausrecht ausüben und die Messebesucher des Geländes verweisen - mehr aber auch nicht. Auch ist es doch IMHO so, dass Klauseln in den AGBs, die nicht gesetzeskonform sind, als nichtig zu betrachten sind. Also kann der Eigentümer gerne vorschreiben, dass ihm jeder am Ausgang seinen Wagen schenken muss, vor Gericht wird er dennoch damit nicht durchkommen, genauso wenig wie das Ordnungsamt.

    Edit: Die Polizeibeamten hier wissen sicher besser bescheid, aber selbst die dürften sich doch sehr schwer mit der Suche nach einer Rechtfertigung tun, wenn sie am Ausgang bei Aldi einfach mal bei jedem den Rucksack und die Jackentasche durchsuchen sollen, nur weil er je ein Ladendieb sein könnte.

  3. Ein Problem dabie: definier mir doch mal, anhand des Waffengesetzes, den Unterschied Büchse und Flinte. Eine Vorderschaftrepetierbüches mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 sollte auch auf die gelbe WBK gehen. Weil das Waffengestz nur glatte und gezogene Läufe kennt, aber keine Büchsen und Flinten.

    Genau. Wenn Du eine Vorderschaftrepetierflinte Kaliber 12 mit gezogenem Lauf findest, darfst Du sie auf gelbe WBK erwerben.

  4. Hülsen inklusive Versandkosten 3,0 aber viele Mahlen verwendbar.

    Wo bitte bekommt man denn 40er Hülsen für 3 Cent incl. Versand ???????

    Bei den Händlern in D werden zur Zeit etwa 16-19 Cent aufgerufen.

  5. Wehre mich auch noch mit Händen und Füßen gegen das Wiederladen.....wahrscheinlich nicht mehr lange.

    Was mir fehlt in euren Aufstellungen:

    -Anschaffungen Hardware

    -Platzbedarf (kalkulatorische Miete)

    -Zeitaufwand (arbeitet ihr alle für lau?)

    -Komplementärkosten (weitere Zeit die ich von der Familie getrennt bin muß ich mit Ausflügen/Essen gehen teuer erkaufen)

    Oder alles als Hobby verbuchen?

    Grüsse

    Wenn Du mal meine Berechnung durchliest, dann kommt man auf eine Ersparnis von 66 Teuro/1000 Stück. Dies gilt, wenn Du es schaffst, Fabrikmun noch für 200 Teuro/1000 zu bekommen. (Wenn ja, dann sag mal bitte wo). Als wird es eher noch mehr sein. Im reinen Ladevorgang schaffe ich mit meiner alten 550 wirklich 500 Patronen/h, also erwirtschafte ich etwa 33 Teuro/h. Das finde ich als Nettolohn nicht schlecht.

    Der Vergleich hinkt natürlich ein wenig, da dies nicht die Zeit für Nebentätigkeiten umfasst. Den Anschaffungspreis der Hardware hast Du als fleissiger IPSC Schütze nach höchstens 2 Jahren raus.

    Ob sich Wiederladen insgesamt lohnt, hängt davon ab, ob Dir Zeit oder Geld wichtiger sind.

  6. 13 Cent kommt bei mir hin.

    Aus meiner Exceltabelle hierzu:

    Preis (Euro) Pulver (500g) 45 Euro (N340)

    Geschosse (1000 Stück) 80 Euro (Win 180gr HP)

    Zünder (1000 Stück) 20 Euro (Federal 100)

    Pulvermenge (gr) 5,7

    Fabrikladung (1000 Stück) 200

    Kosten pro Patrone Pulver 0,0333

    Geschoss 0,0800

    Zünder 0,0200

    Gesamt 0,1333

    Kosten pro 1000 Patronen 133,31

    Ersparnis gegenüber Fabrikladung 66,69

  7. Wer eine Bindehautendzündung hat, oder sonstwas mit den Augen, dann sollte er m.M. nach auch nicht schießen. So hab ich es im Schießleiterkurs gelernt, und da wäre ich auch "hart". Notfalls holt man sich noch jemanden dazu.

    Käme dies bei jemandem häufiger vor, dann muß man sich halt mal ne runde unterhalten.

    Und wie willst Du das begründen ? Darf bei Dir auch niemand mit Pickeln schießen, mit Mundgeruch oder mit Löchern in den Zähnen ? Warum soll bitte jemand mit Bindehautentzündung nicht schießen dürfen ? (Außer es ist eine Konjunktivitis epidemica, dann ist es aber meist schon zu spät wenn es Dir auffällt.).

    Mir ist es erstmal ziemlich egal, wie jemand seinen Feierabend, besonders nach dem Schiessen gestaltet.

    Also ist gewerbsmäßiger Einbruch, Drogenhandel, Prostitution oder Menschenhandel auch ok ? Du stellst zwar anscheinend hohe medizinische Anforderungen an Deine Schützen aber nur geringe moralische.

  8. @carcano: nein, wie ich schon andeutete, geht es um Medikamente. Konkret handelt es sich um Antidepressiva, welche der ehemalige Alkoholiker einnimmt.

    Michel

    Hmmmm......also mir fallen jetzt gerade keine Antidepressiva ein, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, wie Du es im Eingangspost angegeben hast.

    Grob zusammengefasst : Wenn Du schon kein Problem damit hast, dass der Schützenkamerad ehemaliger Alkoholoker ist, warum sollst Du dann ein Problem damit haben, dass er Antidepressiva nimmt ? Diese wird er von seinem Arzt verschrieben bekommen haben und Du fragst ja auch keinen Kollegen ob er Medikamente gegen Bluthochdruck einnimmt.

    Übrigens hätte ich ein Problem mit allen Drogen auf dem Schießstand. Ich will einfach nicht, dass jemand mit besoffenem Kopf mit geladener Waffe neben mir steht - hier könnt ihr mich gerne "Spießer", "Moralapostel" oder was auch immer nennen. Ebenso habe ich ein Problem mit illegalen Drogen. Wenn hier jemand schreibt, er habe kein Problem mit THC auf dem Stand, so kann ich darüber nur den Kopf schütteln. Gerade Halluzinogene haben ja wohl auf einem Schießstand nichts zu suchen, ganz abgesehen davon, dass auch bei diesem Thema jemand verrät, wie genau er es mit der Einhaltung unserer Gesetze sieht.

  9. Das mit dem Gutachten finde ich aber jetzt sehr interessant. Ein Gutachten soll m.E. der Behörde die Entscheidungsfindung in einer Sache erleichtern, aber nicht abnehmen. In einem dem Waffenrecht fernen Aufgabengebiet habe ich schon einige Gutachten zerlegt. Wie heißt es so schön: "Gutachten - du musst gut darauf achten was darin steht!"

    Richtig. Aber warum soll eine Behörde ein Gutachten anfordern, wenn ihre daraus resultierende Handlung im Gegensatz zum Gutachten steht ? Dies würde nur einen Sinn ergeben, wenn der Behörde hier ein Eigeninteresse zu unterstellen ist.

    Wenn ich aber die Rechtslage hier verstanden habe, muss der Gutachter entscheiden, ob er dem Antragsteller nun einen "Schweren Sprachfehler" bescheinigt, oder nicht. Wenn ich weiterhin richtig verstanden habe, muss die Behörde beim Vorliegen eines schweren Sprachfehlers den Schein verweigern.

    Nun frage ich mich: Wie soll sich ein Verwaltungsangestellter gegen ein fachärztliches Gutachten stellen ?

    Tut er es nicht hat er auch keinen Ermessensspielraum.

  10. Meines Erachtens ist ein Gutachten nicht erforderlich. Übrigens müsste die Behörde ein Gutachten auf Plausibilität überprüfen. Einfach nur abheften - wie häufig u.a. mit Sachverständigengutachten für Schießstätten gemacht wird - ist nicht ausreichend. Die Behörde darf also nicht jeden Unsinn ungeprüft übernehmen.

    Na da bin ich doch mal gespannt, ob sich ein Verwaltungsangestellter gegen ein fachärztliches Gutachten stellt. Ein Gutachten wird IMHO eben erstellt, weil die anfordernde Instanz nicht über ausreichendes Wissen in einem Fachgebiet verfügt. Natürlich kann sie aus dem Gutachten dann eine andere Konsequenz ziehen, dies aber dann auf eigene Verantwortung.

  11. Freie Arztwahl stimmt in der Tat. Die Behörde soll nur dann auf ein amtsärtzliches Zeugnis bestehen, wenn sie das fachärztliche Zeugnis für unzutreffend hält.

    Der Amtsarzt wird sich in der Regel nicht trauen ein fachärztliches Zeugnis nicht anzuerkennen. Die kann er garnicht, wenn er nicht zufällig Spezialist im selben Fach ist.

    Was soll´n der Sch*iss - ich kenne Leute mit WBK da verstehe ich noch nichtmal jeden zweiten Satz ....

    Vor allem in Bayern und Österreich....

    (Sorry aber der musste einfach raus...)

  12. Hmmm.....WaffenSchuhmacher meint, im Rahmen dieser Untersuchung wird die Waffe komplett zerlegt und überprüft. Kann ja sein, dass ich sehr viel langsamer bin als ein Büma, aber wenn ich meine 2011 komplett zerlege, reinige und wieder zusammenbaue bin ich mal knapp eine Stunde beschäftigt. Da glaube ich doch nicht, dass der VDB die Arbeitsstunde seiner Mitglieder für 30 Teuro anbietet. Da werden es dann eher 100 Teuro. Für Umme arbeitet ja keiner.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.