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s_f

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  1. Mögliche Ursachen: - Es sind Bogenschützen, das WaffG betrifft sie (aus ihrer Sicht) nicht? - Sie sind Bundespolizistin und Soldat. Zumindest für die Dame ist Frau Faeser oberste Chefin.
  2. Die Kombi find ich besonders lustig
  3. Hält an beiden Haltepunkten Fernverkehr? Definiert das WaffG den Personenfernverkehr genauso wie DB?
  4. Die Frage ist ernstgemeint. Ist ein einfach geöffneter Restaurantbetrieb eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des WaffG? Meine Sachkunde ist nicht taufrisch, aber ich meine mich zu erinnern, dass es für die öffentliche Veranstaltung etwas mehr bedarf, bspw. ein "Meet-the-CDU-Ortsverband-im-Bräustüberl" oder das beworbene "heute ist unser jährliches Leberkaswettessen, Leberkas kost nur 1€"-Event, wo man bei der Einkehr nach dem Schießen tunlichst drauf achten müsse, dass man nicht mit Waffenkoffer auf der öffentlichen Veranstaltung sitzt. Aber sowas dergleichen beim McD? Korrigiert mich gern, wenn ich falsch lieg. Ich trag seit längerer Zeit den Gedanken mit mir rum, ob ich mal danach frage, mich mal in eine Sachkundeschulung mit reinsetzen zu dürfen ohne Zertifikatsausstellung.
  5. Ist der McD eine öffentliche Veranstaltung iSv WaffG 42?
  6. Auf genanntem Link werden von 5 nach Angabe verschiedenen Verletzten Fotos gepostet, das vom Spanier sehr klein. Bei den anderen 4 hab ich jetzt keinen Anlass zur Vermutung, dass da dieselben Personen drauf wären. Wo hab ich das Fachwissen und Vorkenntnisse behauptet? Wo behauptet, dass es eine konkrete, abschließende Zahl gäbe, die mal jemand zusammengetragen habe? Meine bisherigen Posts bezogen sich lediglich auf eine oberflächliche Lektüre des angegebenen Links, wonach ich persönlich von mindestens 10 Ereignissen und wahrscheinlich etlichen mehr ausgehe, da ich dem Zusammentrag wohl mehr Glaubwürdigkeit beimesse als du. Und ich hab angegeben, dass man die tatsächliche Zahl wohl nicht ermitteln kann/diese nirgends ermittelt wurde (wenn nicht bei Blaser als Firmengeheimnis). Und ich würd mich da als außenstehenden, neutralen Beobachter und Leser einordnen - ich hab keine Blaser, beim Jagdkurs gab's R8 zum Schießen und R93 zum Üben der Handhabung, ich fand die da nicht schlecht, aber eine Tikka für viel weniger Geld ist mir dann doch lieber, komm also als Kunde eher nicht infrage. Achso, deren Bockflinte war cool, aber auch da wär es mir den Mehrpreis nicht wert.
  7. Was hältst du von den Verletzungsfotos? Meinst du da hat jemand wild Gesichtsverletzungen mit der Google Bildersuche gesucht, um Märchen zu schreiben und Blaser ans Bein zu pieseln? Seine starke Überzeugung für Bleifrei und seine Geschosse hab ich früher mal zur Kenntnis genommen und mir dazu nur gedacht, dass für vieles gebräuchliche Bleimunition ja auch ausreicht ("Ausreichend" - mindestens Note 4). Aber deshalb alles von Ihm veröffentlichte für mit Sicherheit falsch halten? Gehst du an andere Quellen auch so skeptisch heran? Vielleicht wurdest du von anderen Quellen (Zeitungen, Fortbildungsveranstaltungen) sowas von verar***t, hast es aber mangels Fachkenntnis oder Vorortwissen gar nicht mitbekommen?
  8. Fehlen die Handgranaten.
  9. Die von mir gefundene Seite zeigte ein etwas wüstes Konglomerat von Blogartikeln/E-Mail-Sammelungen - ganz hab ich es nicht gelesen, aber hier mal die aus meiner Sicht bisher interessantesten Auszüge: http://lutzmoeller.net/Waffen/Blaser/R93/Blaser-R93.php Weiter unten ist dann noch ein Krankenhausfoto und Unfallbericht aus Schweden in 2014 mit einem nach Angabe 1 Jahr altem R93 und ein toter Link mit zitiertem Artikel von 2015. Eine Zusammenfassung/Übersicht hab ich nicht gesehen, aber Lutz Möller scheint dort doch einige Fälle zusammengetragen zu haben - und ich tippe mal nach meinem groben teilweisen Überfliegen auf mindestens ca. 10, wahrscheinlich eher das Doppelte oder mehr an zurückfliegenden Verschlüssen, das auch mehrfach mit Fabrikmunition. Herr Möller fungierte hier wahrscheinlich als die einzige/eine von wenigen Sammelstellen, die die Fälle zusammentrugen und veröffentlichten - vielleicht durch eine internationale Leserschaft in Kombination mit einer von Anfang an kritischen Berichterstattung? Eine grundsätzliche Blaser-Abneigung könnte da natürlich geholfen haben, an mehr Rückmeldungen zu kommen - an wen soll man sich auch als Be/"Getroffener" hinwenden?
  10. s_f

    Halloween

    Oder er hat sich schon immer so schön aufgeregt oder wirkte auf die Besucher öfter seltsam/fehl am Platze? Ich bin gespannt, ob es Ermittlungen/Spurensuchen gibt, die die Geschichte vom alten Mann bestätigen, ob man nochmal was von hört und wie ein Richter dann die Zeitschiene und insbesondere (falls denn überhaupt bestätigt) die Behauptungen - Tritt an den Kopf vom Hund, - eingetretene Haustür (fehlende Rückzugsmöglichkeit), - die Überzahl der unerbetenen Besucher inkl. Erwachsene bewertet. Hätte jemand ohne Legalwaffen mit einer Dekowaffe oder Schreckschusswaffe rumgewedelt, hätten wir hier vermutlich gar nicht diskutiert.
  11. Jo, aber wenn Frau Fischer meint, diese Formulierung würde auch den Transport eines einfachen Taschenmessers zur öffentlichen Schießsportveranstaltung erlauben (wohl auch im Fernverkehr und auf dem Wochenmarkt vor der Haustür), müsste dann doch sogar nach ihrer Argumentation ein Einhandmesser erlaubt sein, wo insbesondere im Zusammenhamg mit dem Sport ein berechtiges Interesse für das Führen vorliege und es wäre egal, ob man nun ein Einhand-Leatherman-Wave oder ein Zweihand-Swisstool in der Hosentasche hat. Das neue Wave gibt's übrigens auch schon als Zweihandtool.
  12. Und gleiche Formulierung wie in 42a (3) - wo manches Messer schon eingesackt wurde, wenn man auf dem Weg in den Wald oder der Handwerker mit Messer in der Arbeitshose auf dem Weg zur Arbeit oder nachhause war? (ob es entsprechende Urteile gibt, weiß ich aus dem Kopf nicht)
  13. s_f

    Halloween

    Dann solltest du dich nochmal informieren, was alles Notwehr ist. Wie alt ist deine Sachkunde? Formal haben wir in Deutschland super großzügige Notwehrgesetze. Fragt sich nur noch, wie sie dann vor Gericht ausgelegt werden. In der fiktiven Situation würde ich auch nicht aufmachen und beim Angriff auf's Eigentum wär ich generell sehr zurückhaltend mit dem Gedanken, da aus meiner Sicht für mich persönlich eine Notwehrsituation zu sehen. Allerdings mag ein anderer das für sich ggf. anders bewerten, wenn es bspw. ein Bugatti ohne Vollkasko oder das Lieblingsauto der verstorbenen Frau ist und/oder er keine Chance auf Ersatz sieht und ggf. weitere ungenannte Gründe für ihn sprechen und er könnte womöglich damit recht haben und auch bekommen? Meine Fantasie könnte da auch noch weiter gehen und auch Bedrohungen für Familienmitglieder oder einen selbst hinzufügen, wenn dir das gedanklich hilft, meinen Standpunkt zu verstehen. Meinen Standpunkt hast du aus meiner Sicht vermutlich nicht verstanden, weil du ein anderes Verständnis von Notwehr hast als ich. Es gab da doch diesen prominenten Notwehrfall, wo ein Rentner einem flüchtigen Einbrecher in den Rücken geschossen hat und nur deshalb der Notwehrfall aberkannt wurde, da er nicht wusste, dass seine Geldbörse zu dem Zeitpunkt mitgenommen war - hätte er es gewusst (gesehen, wie sie genommen wurde/dann weg war), wär es Notwehr gewesen... edit + PS.: Die oben genannten Baseballschläger und Pflastersteine sind übrigens gedanklich nicht auf die Anwendung am fiktiven Auto beschränkt - da kann auch die Sorge ums Zertrümmern von Scheiben des Hauses und des nachfolgenden gewaltsamen Eindringens in das Wohngebäude der genannten Personengruppe stehen. Aber klar. Die Wahrscheinlichkeit, dass es im oben angegebenen +-Artikel so weit ging, ist überaus gering. Wenn nicht, könnte es aber vielleicht trotzdem im Sinne des jeweiligen Richters eine Notwehrsituation gewesen sein. Ich wollte eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass so absolut pauschale Verurteilungen anhand eines Aufreißer-Absatzes vielleicht vorschnell sein könnten - zumal du mir jetzt auch nix näheres zum Inhalt sagen konntest und den Artikel wohl genauso wie ich nicht ganz gelesen hast. 2. edit: Ja, bei Eigentum geht es um Notstand, nicht Notwehr. Bei mir oben falsch in der Frage.
  14. s_f

    Halloween

    Mh. Sind es 10 16-Jährige, die draußen das Auto zerkratzen, Baseballschläger wetzen und ein Feuerzeug oder Pflasterstein hervorzaubern und man hat schon die Polizei angerufen und die meint, sie kommen frühestens in 45 Minuten, nachdem grad keiner verletzt ist? Im Dunkeln schwer, das Alter zu schätzen? Wenn du das Zeigen einer Waffe dann ok findest (oben fand ja jemand das Zeigen ohne die Waffe auf jemanden zu richten schon ok/fraglich ob verboten ist), wär aus meiner Sicht nur die Frage, wo plötzlich die riesenscharfe Grenze zu 10 13,9-Jährigen herkommen soll und wie du das Alter genau abschätzen willst oder welches augenscheinliche Mindestalter genommen werden muss, damit es für dich in Frage käm. Ich kann den Artikel nicht lesen - und dadurch fragt meine Fantasie, ob man in dem Artikel auch genug von der Geschichte hört.
  15. s_f

    Halloween

    Was steht denn genau in dem Artikel? War es eine erlaubnispflichtige Waffe und war der Typ LWB? Wer waren denn die "Kids" und wie waren sie drauf? Waren es 3-6 Jährige mit Mami dabei? Oder vielleicht solche, wegen derer manchmal über die gewisse Grenze von 14 Jahren angefangen wird zu debattieren? Von den ersten beiden Kommentaren (inkl Threadstarter) bis hin zu einer späteren Meldung der StA "er hatte Überwachungskameras und nach Prüfung der Aufnahmen hat er sich im Rahmen des Zulässigen bewegt" wär im Rahmen meiner Fantasie mit dem kurzen Absatz des für mich unzugänglichen +-Artikel alles drin.
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