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Doggenrotti

WO Silber
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  1. Geschrieben vor 16 Minuten · Scheisse, ich hab gerade 16 kg Fett bestellt, hoffe ich bin jetzt nicht Verdächtigt. Gesendet von meinem T01 mit Tapatalk Oooh-Oooh... Scheisse kann als Munition für Kanalrohre verwendet werden. Bei Härte über 400Brinell ist sie panzerbrechend und damit verboten. Darunter zählt sie als Deformationsscheisse. Auch nicht gut. Also solltest du aufpassen was du sagst. Nicht das hier noch das Sportscheissen in Verruf kommt.
  2. Ich kann mir nicht vorstellen das man deswegen aus Schengen austritt . Mir wäre es recht, aber ich befürchte das es da nicht genug stimmen für geben wird. Man hat ja schon ne Ausnahme für die Schweiz drin, und da gehts nur ums Sturmgewehr. Das mag den meisten hier wichtig sein, aber wie viele interessieren sich für die anderen Waffen, die man in den Vereinen nicht mal wirklich kennt. Weil man da nur die stgws schießen darf... als ich denen mal sagte ich hätte noch ne thompson, nen tokarev und nen Schweden Mauser wusste keiner was das ist..... und im Brünig war's dasselbe....
  3. richtig. Ich sagte ja, das ist erstmal die reine Theorie, aus dem Gesetz wörtlich umgesetzt
  4. Wenn man das "nicht verlassen können" objektiv bewertet und auch den Begriff des schießens sich vor Augen führt, bedeutet das folgendes: Schießen=der Zeitraum vom betätigen des Abzugs bis das Geschoss den Lauf verlassen hat. Das Gesetz erlaubt das schießen, wenn das Geschoss das befriedete Besitztum nicht verlassen kann, Also ich darf nur in dem Augenblick schießen=den Abzug drücken, wenn die Waffe in eine Richtung zielt die das erfüllt. Plus ggfs Seitenwind und querschläger. Bedeutet im Extremfall : wenn ich mich auf besagten Besitztümern befinde und mit meinem 7.49999 Joule Luftgewehr auf einen Erdwall schieße der 1 Meter breit ist und 50 Meter weg am Rand des Grundstücks steht und keinen querschläger zulässt, ist dieser schuß erlaubt. Schieße ich daneben und das Ding fliegt weiter, ist es illegal. Zwar graue Theorie. Aber mir haben 3 Sachbearbeiter damit recht gegeben. Auch wenn es natürlich in der Praxis anders ausgelegt werden kann.
  5. Leichenschänder
  6. Mein einer ehemaliger Waffenhändler in Deutschland hat seine Munitionsvorräte in zwei Garagen in einem Innenhof auf der gegenüber liegenden Strassenseite, wobei die Tore einfach ein zweites Schloß haben. Das ist so abgenommen. Eine andere Händlerin hat die auf dem Grundstück in zwei Überseecontainern, die je ein Vorhängeschloss haben. Auch so abgenommen. Und sowohl Garage als auch Container sind voll bis oben hin. Also würde ich da keine Fort Knox und keine Staatsangelegenheit draus machen Blechschrank mit entsprechendem Schloß und meinetwegen an die Wand verschraubt, fertig
  7. Die ist Randfeuer. Der Vorschlag handelt von Zentralfeuer. Mir fiele gerade nur das M1 Garand ein... Die Frage ist ja auch, reicht es dann abgeänderte/kastrierte Magazine (wenn ja, durch wen und wie) zu verwenden oder muss man Werksmagazine verwenden... Ich würde nur ungern auf meine Tommygun-Trommel verzichten müssen... Für den Fall das man sich auf die reine "Aufnahmefähigkeit" einer Waffe für größere Magazine einigt : Vielleicht ließe sich ja auch die Umwegslösung finden, eine Art "Begrenzer" an die Waffen anzubringen. Eine Art Haken, der seitlich am Magazinschacht nach unten führt und die Aufnahme längerer Magazine verhindert. Sieht zwar Schei*e aus, aber würde die Waffen retten...
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