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b_A

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Alle Inhalte von b_A

  1. Steyr L9A1 Meine erste Pistole. Ich hatte mich durch die positiven youtube-Videos zur Waffe und zur Trapez-Visierung dafür entschieden. Konnte sie davor nicht probeschießen. Hab dann bald mit IPSC angefangen und da war die zusätzliche manuelle Sicherung im Abzugsbügel hinderlich. Ich habs auch nicht geschafft, mit der Visierung sonderlich präzise zu schießen. Dann ging eine kleine Feder kaputt und ich musste ewig warten, bis der Ersatz da war - wobei ich ned ganz sicher sagen kann, ob da Steyr oder mein Büchsenmacher etwas geschlafen hat. Danach wurde es eine Glock 17 MOS Gen5, und damit bin ich immer noch zufrieden.
  2. Da hier eh schon zum Zoll verlinkt wurde. Auf der Seite unten steht als Hinweis was zur u.a. Schweiz: https://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0030_mit_jagdgewehr_nach_deutschland.html?nn=287854&faqCalledDoc=287854
  3. b_A

    Geeignete Schuhe

    Den schon genannten Speed Assault 2 hab ich auch (gewonnen). Der hat wirklich guten Grip.
  4. Einige Seiten vorher ging es darum, dass BKA-Entscheide vor Gerichten nicht unbedingt bestand haben. Wie passt das damit zusammen? Zitat BKA-Seite: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/waffenrecht_node.html https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__2.html
  5. Das heißt, ich schneid meine Packerl CCI minimag lieber vorm Wettkampf zu Hause auf, und lass das Messer, dass ich dafür eigentlich im Range Bag hatte daheim...
  6. Wird mein erstes Match bei Euch. Wie ist es denn von der Temperatur? Beheizt oder von der Aussentemperatur abhängig?
  7. Hallo, gibt es hier jemanden, der Freitag gesquadded ist, aber lieber Samstag teilnehmen möchte? Ich hab nen Termin übersehn, und deswegen wär es für mich besser, wenn ich Freitag mitmachen könnte, anstatt Samstag.
  8. Raidens Frage bezüglich Kat. A/B würde mich auch interessieren. Was ich berichten kann, ist, dass ich mit der Helsinkier Polizei hin- und hergeschrieben hab, und mir schließlich mitgeteilt wurde, dass es passt, wenn ich mit meinem Kat.B Halbautomaten Einreise und den Wisch hab, dass ich meine großen alten Magazine angemeldet habe.
  9. Waffenverbote sind falsch, aber beim Rauchen ist es dann in Ordnung, wenn sich der Staat einmischt?
  10. So, und schon ein Problem mit dem EU-Ausland wegen dem Magazin-Mist. Hab bei der Helsinkier Polizei angefragt, was ich zu beachten hab, wenn ich im August bei nem finnischen Wettkampf teilnehmen möchte. Unter anderem müsste meine Selbstladebüchse als Kat. A im EU Feuerwaffenpass eingetragen sein, wenn ich Magazine über 10 Schuss mitnehmen möchte.
  11. Frage: Wär sowas wie ein Nachbau von nem Phaser oder nem Warhammer 40k Bolter auch eine Anscheinswaffe?
  12. Ok, danke. Bißchen weitere Entfernungen sind halt mit der Büchse doch schön.
  13. Hallo, hat jemand von Euch Erfahrung mit der Anlage in Cachtice? Steht als Level 1 Match drin, deswegen bin ich mir nicht sicher, ob sich der lange Anweg und Übernachtungen dafür auszahlen. Etwas längere Stände gibt es auch auf der Upper Range, aber aus der Ausschreibung hätt ich jetzt angenommen, dass nur auf der Lower Range geschossen wird.
  14. b_A

    Neuer IWA Termin

    Standard. Bitte. Bei "Standart" krieg ich Zustände. Lustig wär's natürlich, wenn Du zum Schießen mit Standarte aufkreuzen würdest.
  15. Warum halbautomatisch? Im Entwurf steht doch: Nach Nummer 1.2.4.2 werden die folgenden Nummern 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 eingefügt: „1.2.4.3 Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als 20 Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers auf- nehmen können; 1.2.4.4 Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann; 1.2.4.5 Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4 sind;“. Da steht nichts davon, dass nur Magazine für Halbautomaten verboten sind.
  16. b_A

    Todesursachen 2017

    Ach, Erbschaftssteuer einfach auf 100% ab dem ersten Cent. Oder gleich nach Ableben geht alles an den Staat. Ausser die Schulden.
  17. b_A

    Magazinkapazität

    Tun sie nicht. Jedenfalls lässt sich das nicht verallgemeinern. Wie schon geschrieben, PMAGs Gen M3 funktionieren.
  18. b_A

    Magazinkapazität

    Bezogen auf .223rem: Habe E-Lander Stahl, Heckler & Koch Stahl, Brownell's Alu, Lancer und PMAG Gen M3. Echte 10er, funktionieren alle. Lancer und PMAGs gebrauch im am meisten. Schwierig wird es bei vollem Magazin mit geschlossenem Verschluss. Das kann dazu führen, dass das Magazin nicht einrastet. Bei älteren PMAGs ließen sich die Erhebungen der Bodenplatte gut bearbeiten, damit es trotzdem einrastet. Neuere PMAGs (2018 gekauft) waren von Fabrik aus schon so, dass sie sich voll und bei Verschluss vorne einrasten ließen. Also wenn echte Zehner, dann würde ich von denen, die ich probiert habe, wieder die Magpul PMAGs kaufen. Ungefähr 6000 Schuss durch mein MR223, das meiste mit echten 10ern. Keine einzige Zuführstörung. Was das Befüllen mit weniger als der Maximalzahl an Patronen betrifft, scheiden sich die Geister aber auch! Nicht jeder hält das für nötig. Ich hab bis jetzt leider nur ein Auslandsmatch bestritten, also wenig Erahrung mit vollen 30ern, bzw. 32ern. Lancer, Magpul, Daniel Defense. Alle vollgemacht, nur einmal ein Magazin verloren, und ich bin mir sicher, dass ich es einfach nicht gscheid in den Schacht reingedrückt hatte.
  19. b_A

    Magazinkapazität

    Es wurde ja auch schon von Forumskollegen darauf hingewiesen, dass noch gar nicht klar ist, was ein 10er-/20er-Magazin ist. Reicht es, wenn es auf dem Mag drauf steht? Was, wenn sich die 11te oder 21te Patrone noch reindrücken lässt?
  20. Eigentlich sollte das jährliche Gedenken an die Opfer des Dritten Reichs, als auch an den Widerstand im Dritten Reich klar machen, dass die Fähigkeit als auch der Wille zum Widerstand nicht weggeregelt/wegerzogen werden darf.
  21. Hier möchte ich widersprechen, aber lasse mich gerne von Leuten korrigieren, die Kampferfahrung/-training haben. (Erfolgreiche) Verteidigung unserer Grundordnung / des eigenen Lebens oder das anderer erfordert mehr als Schießerfahrung. Dazu kommt taktisches Vorgehen, Kämpfen in der Gruppe, die Logistik, die Widerstand erfordern würde. Und das ist zum Teil heute bereits verboten, zu trainieren. Das wir Sportschützen (auch beim IPSC oder ähnlichem) nur sportlich schießen, und nicht den Kampg trainieren, ist eben keine Schutzbehauptung, sondern wahr. Zum Kämpfen gehört eben mehr als mit seiner Waffe umgehen zu können.
  22. MarkF. Was ist mit Artikel 23 im Grundgesetz? Da wird doch erlaubt, dass Deutschland Hoheitsrechte n die EU abtritt.
  23. Ist Brownells Deutschland irgendwie beim Besuch von Karl und Ian von InRange auf der IWA involviert?
  24. Dann sind wir schon zu dritt. Sabbatical machen ist ja en vogue und ein Tapetenwechsel würde vielleicht mal nicht schaden.
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