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Waldsegler

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  1. Also, DAS nenne ich mal Optimismus...
  2. Da ich heute gerade beim SB war, habe ich Ihm diesbezüglich einige Fragen gestellt, vielleicht ja interessant: a) Der Bestandsschutz bezieht sich auf die Schränke, NICHT auf Waffen oder wann sie gekauft wurden/werden. Heißt im Klartext: Jeder mit Bestandsschutz kann darin auch in Zukunft gekaufte Waffen lagern, solange die für den/die Behälter zugelassene maximale Anzahl nicht überschritten wird. Erst, wenn alle vorhandenen Schränke "voll" sind, muß bei einem weiteren Schrank dann 0/1 gekauft werden. b) Das gilt sogar dann, wenn z.B. der im gemeinsamen Haushalt wohnende Ehe/Lebenspartner die Berechtigung erst in der Zukunft erwirbt! Der §36 Absatz 4 Satz 2 spricht nur von berechtigten Personen, nicht, wann diese Berechtigung erworben wurde oder erworben wird. Gerade dies mag für einige eine erfreuliche Situation sein. c) Das unter (b) Gesagte gilt über den Tod eines Berechtigten hinaus. d) Erlaubnisfreie Waffen sind ab sofort verschlossen aufzubewahren. Also mußte meine alte Gebu-Vorderladerflinte in den Schrank wandern. Davor zierte sie die Wand. Kopfschütteln! Nur noch bekloppt. e) Bei einer Erstbeantragung des Jagdscheins darf die letzte ZÜP (z.B. vorh. Kl. Waffenschein) nicht älter als 12 Monate sein. Das konnte vor dem Juli etwas laxer gehandhabt werden. Schon fast komisch ist, daß die Horror-Aussagen "davor" revidiert wurden und jetzt eine vernünftige Auslegung der Gesetze praktiziert wird. Die Novellierung selbst ist natürlich kompletter Schwachsinn, von wegen Terror und so. Die SBs sind wohl selbst schon genervt, denn sie sind die Blitzableiter für die Wut über Gesetze, die sie selbst ja nicht gemacht oder gewollt haben.
  3. Hm, also eigentlich bin ich überhaupt nicht traditionell mit Geradezugrepetierer, SLB und SLF.. . Meine nächste SLF hat ein 7-Schuß-Einsteckmag, obwohl ich ja nur 3 laden darf. Das schräg angeschaut werden kenne ich. Da ist wohl der falsche Eindruck erweckt worden, das wollte ich nicht. Ich will auch niemanden auseinanderdividieren oder sonstwie diese Regulierungswut gut finden oder rechtfertigen. Mich kotzt das ja selber an. Es muß aber möglich sein, darauf hinzuweisen, daß eben längst nicht alle LWBs diese Maßnahme so kritisch sehen - von dem Nicht-LWB mal sowieso abgesehen. Und deshalb kann es erforderlich werden, hier rechtzeitig eine richtige "interne" Argumentation aufzubauen. Ich schätze, daß die meisten jagdlich genutzten Waffen, auch die KW mit 20 Schuß, sich alle IM Bereich, der vorgeschrieben werden soll, befinden. Die Mag-Beschränkung wird viele deshalb einfach nicht interessieren. Besser ist da schon das weiter oben vorgebrachte Argument, daß diese Regulierungswut nicht bei Magazinen aufhören wird, und man den Anfängen wehren soll. Ich dachte, dass ich das im politischen Teil meiner vorigen Aussage auch zum Ausdruck gebracht hätte, war dem ist wohl nicht so. Nun gut, ich werde mich zur Erleichterung einiger mal aus dieser Diskussion heraushalten, irgendwie finde ich nicht den richtigen Ton..
  4. Ist mir völlig klar, um was es geht. Kurzer Exkurs: Auf den jagdlichen Schiessständen in unserer Region sind in LW eine, nach Genehmigung der Standaufsicht maximal 2 Patronen erlaubt. Nur bei KW mehr. Ich kenne keinen Jäger mit einem Mag > 10 in der LW, wozu auch? Zum Jagen braucht man das jedenfalls nicht. Was die Sportschützen angeht, da sieht das wohl anders aus, habe ich jetzt gelernt. Den Ärger kann ich - auch wenn nicht betroffen - gut verstehen. Zu der (OT-) politischen Dimension: Die Sache als solche ist (schon wieder) eine dämliche, handwerklich falsche und politisch motivierte "Anti-LWB" Massnahme. Der unabhängige, mündige Bürger als Hauptfeind Nr.1, und bewaffnet um so schlimmer. Als ob die LWB einen "Putsch" planen würden. Die wollen in Ruhe ihrem Hobby nachgehen, sonst nichts. Gefährden tun gerade die LWB niemanden! Aber in der Phantasie der Politiker sind die LWB scheinbar ein bedrohliches, stehendes Heer von über 1 Mio. - unfassbare, dumpfe Ängste und Wahnvorstellungen. Mit Argumenten kommt man da nicht weiter. Ich persönlich glaube nicht, daß sich die generellen Mißstände und Fehlentwicklungen in der EU und Deutschland von innen und demokratisch korrigieren lassen, der Krake hat seine Arme überall. Und auch deshalb, weil es genau so gewollt und gewünscht wird, auf dem Wege in einen EU-Superstaat. Für die Protagonisten der Super-EU sind das keine Fehlentwicklung, sondern erforderliche Maßnahmen! Allerdings tut sich zur Zeit geopolitisch so einiges, und ob die Planungen einer Super-EU das überleben werden, ist sehr fraglich. Manchmal ändern sich Dinge sehr schnell, die Geschichte ist voller Beispiele. Insofern sollte man die Hoffnung nie aufgeben, richtig wählen und im kleinen Kreis versuchen, zu überzeugen. Viele erklärte Waffengegner konnte ich schon "umdrehen" - durch direkte, persönliche Information, durch das Aufzeigen, was für strenge Regeln der LWB unterliegt usw. Mein Paradebeispiel: "Stelle Dir vor, Du parkst falsch und als Folge würde Dein Auto konfisziert und Dein Lappen auf 10 Jahre eingezogen" . Das sitzt. Jeder hat schon mal falsch geparkt...
  5. Nee, der Hund wird Dir bleiben. Jagdhunde sind treu und gut sozialisiert... Mal von der politischen Perspektive Depressive und der erkennbaren Abneigung gegenüber der EU-Mischpoke abgesehen: Ich finde die Diskussion etwas früh und auch ansatzweise überzogen. Jäger sind z.B. gar nicht betroffen. Die gängigen 9mm Luger haben max 17 Patronen, und die allermeisten laden höchsten 8 oder 10 da rein. Andere haben als Fangschußwaffe einen 357 Rev oder so. Die Repetierer fassen i.d.R. 4 bis 6 Schuß, also auch Banane, und bei den HAs sind sowieso nur 3 zulässig. Da ich kein Sportschütze bin, kann ich das Bedürfnis eines SS (darf man das schreiben?) nach einem LW-Mag >10 rounds nicht beurteilen, würde mich aber interessieren, man lernt ja nie aus. Sammler wären diejenigen, die wirklich angeschissen wären, aber da müßte man halt Druck machen für ne Bestandsregelung oder so, wenn es mal soweit kommen sollte. Quasi als Schadensbegrenzung analog zu der Aufbewahrungskacke.
  6. Hallo Knight, so gut man Deine Darstellung auch nachvollziehen und natürlich auch billigen kann, leider trifft sie im Ergebnis nicht zu. 1) Wenn 1000 Autofahrer zu schnell fahren, aber nur einer wird erwischt, muß der trotzdem zahlen. Man kann eben nicht mit dem Hinweis auf anderes Unrecht das eigene relativieren. Das Gleiche gilt auch für Verwaltungsakte. Auch wenn hunderte vielleicht nicht kontroliiert werden, wird man es selbst, ist es zu dulden. Da ist der Staat total tolerant... ... sich selbst gegenüber. 2) Leider ist politisch motivierte Willkür mittlerweile üblich geworden: Beispiel: die LBG, die einfach alle Besitzer von Flächen mit Grundsteuer-A - Besteuerung, die keine Gewerbe angemeldet hatten, zu Unternehmern erklärt hat und folglich Gebühren erhebt. Obwohl es natürlich reine Privatpersonen sind, die nur mal ein Stück Pferdekoppel, ein kleines Stück Wald usw besitzen, ohne jede gewerbliche Nutzung. Der Fachanwalt meinte dazu: "Ja, stimmt, das ist widerrechtlich. Aber die LBGn waren pleite, sollten fusionieren und brauchten Zuschüsse der Länder. Deshalb wurde beschlossen, diese Einnahmequelle zu "erschliessen". Sie werden vor jedem Verwaltungsrichter scheitern. Obwohl Sie im Recht sind. Es ist politischer Wille. So ist das nun mal." Tja - da guckt man erstmal blöd, aber man lernt eben dazu.
  7. Sehe ich auch so. Im Entwurf Nr. 18/12397 vom 17.5., (ich fand nichts aktuelleres auf die Schnelle) der dann, soweit ich richtig mitgelesen habe, - im BT am 18.5 und im BR am 2.6 angenommen wurde, steht ganz explizit die Passage über die Erben drin. Ich glaube aber mittlerweile gar nichts mehr, sondern warte ab, bis das Gesetz im Bundesanzeiger steht, also Gesetzeskraft hat. Da steht dann der Text drin.
  8. Naja, ich denke sowieso nicht, daß es zu so einer Situation kommen wird. Einen "Volksaufstand" wird es nicht geben. Allerdings, in der paranoiden Vorstellungswelt einiger Politiker ist das "wehrlose Volk" unabdingbar für die Umsetzung Ihrer politischen Absichten der totalen Kontrolle. Das meinte ich..
  9. Und genau vor dieser Gegenreaktion aus dem Volk haben diejenigen Politiker, die nichts Gutes im Sinn haben, natürlich hysterische Angst. Im Angstreflex wird dann alles dafür getan, um die "Untertanen" möglichst wehrlos zu machen. Leider mit einigem Erfolg, denn besonders die Gehirnwäsche hat schon in weiten Teilen der Bevölkerung ganz gut gewirkt. Wer sich gegen die politische Korrektheit stellt, ist automatisch ein rechter Nazi. (Wobei mir noch nie einer erklären konnte, wie nationale Sozialisten rechts sein können. ) Manchmal hat man den Eindruck, daß die DDR die BRD übernommen hat, und nicht umgekehrt. ... aber zurück zum Thema: Die jüngste Verschärfung des WGs hinsichtlich der Aufbewahrung kann sachlich nicht begründet werden. Das wahre Ziel ist vermutlich, den LWBesitz den künftigen LWBesitzern zu erschweren. In der Hoffnung, daß es dann weniger davon gibt.
  10. Logik und Waffengesetze .. haha. Doch ist so. Du kannst ne "Pumpe" mit 8-Schuß-Mag besitzen und verwenden. Die 2-Schuß-Magazine bei "Pumpen" als Repetierer waren etwas vorauseilender Gehorsam, weil viele Jäger diesen Waffen sehr skeptisch gegenüber stehen und diese "Vollernter" nicht mögen. Ich übrigens auch nicht, weil man nicht schnell den 2.Schuß nachschiessen kann und ausserdem kann man nicht, wie bei der BDF, zwei verschiedene Chokes verwenden. Aber jeder, wie er will. Anders sieht es bei den SLF aus. Da sind nach "neuer" Gesetzgebung nur maximal 3 Patronen für`s jagdliche Schiessen erlaubt, wieviel ins Mag passen, ist Latte. (Das war früher anders, da waren nur 2-Schuss-Mags erlaubt.) Das neue WGS ist noch nicht veröffentlich, ab da ist es in Kraft. Bald zu erwarten.
  11. Das Thema "Waffenschrank" und ob nun melden oder nicht ist doch nur deshalb so hochgekocht, weil man im Zweifel nachweisen muß, daß man seine A/B Schränke schon vor dem In-Kraft-treten des neuen Waffengesetztes besessen hat. Zumindest bei uns wurde es gerne gesehen, alle WS zu melden, aber niemandem wurde der Kopf abgerissen, wenn nicht. Hauptsache, die Waffen waren ordnungsgemäß aufbewahrt. Zum Thema "aktivieren der Öffentlichkeit" betreffend der ungerechtfertigten Eingriffe des Staates pp... : Dazu ist zu sagen, daß Nicht-Waffenbesitzer in der Regel immer etwas gegen Waffenbesitz in privater Hand haben. Nicht, weil sie etwas davon verstünden oder weil sie sich konkret durch die LWB bedroht fühlten, nein, es ist schlichtweg der Neid der Nicht-Habenden gegenüber den Habenden - gerade im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen. Die meisten sagen sich: " ich kann mich nicht verteidigen, dann sollen es auch die anderen nicht können". Sicher denken oder besser gesagt - fühlen nicht alle so, aber viele. Eine "Aktivierung" wäre total kontraproduktiv. Selbst unter den Jägern gibt es Waffenstiesel, die am liebsten nur noch Drillinge erlauben würden, alles andere nicht. Sportschützen sind da naturgemäß offener. Aber der "Normalo"? Den für das Eintreten von Erleichterungen für LWB zu gewinnen, das halte ich für chancenlos. Selbst im persönlichen Gespräch mit Kollegen und Bekannten fällt es schwer, die Leute erstmal auf einen nur neutralen Standpunkt zu bewegen, geschweige denn, zu einer positiven Einstellung zu bringen. In 2016 bin ich viel gefragt worden, wie "man an eine Wumme kommt". Als ich den Leuten erklärte, daß Ihre Motivation so nicht richtig ist (kein Bedürfniss aus staatlicher Sicht begründend) und was es alles erfordert, ein LWB zu werden, fielen die fast vom Glauben ab. "Was, sooo umständlich? Oh Gott, nee". Mir wurde da klar, wie sehr die LWB falsch eingeordnet werden von einer falsch oder nicht informierten allgemeinen Gesellschaft, mit teilweise auch politisch aufhetzenden Anti-Thesen zum LWB gefüttert. Meiner Ansicht nach müssen die LWB zusammenrücken und über gezielte politische Einflußnahme wirken, nicht in der Masse. Und sich am Arbeitsplatz und bei Bekannten einbringen, sachlich informieren, klar machen, daß man mit einer Waffe eine enorme Verantwortung trägt, usw... und daß die eigentliche Gefahr von eingeschleusten Militärwaffen ausgeht! Also strikte Grenzkontrollen erforderlich werden, zumindest an den Schengen-Aussengrenzen. Denn sonst kann jeder ne Kalaschnikow hier reinbringen, völlig ohne jedes Risiko. DAS ist das eigentliche Gefahrenpotential, nicht die LWB. Wenn dieser (unterdrückte) Fakt einer breiteren Schicht logisch erscheint, dann -vielleicht - wird sich am Wählerverhalten etwas ändern. Gruß WS
  12. Danke für die Info. Unter Top 10 wird das Waffengesetz geführt. Demnach ist es ein zustimmungspflichtiges Gesetz? (siehe Screenshot) Können sich da noch Änderungen ergeben? Gruß WS
  13. Woher soll das hier einer wissen? Wann das genau veröffentlicht wird im BA, weiß doch selbst der BT nicht.. Also Tip von Hangman befolgen...
  14. Ich weiß nicht, ob wir das hier schon hatten: Zum Datum der In-Kraft-Setzung habe ich in der Drucksache 61-1-17 des Bundesrates ( http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/61-1-17.pdf?__blob=publicationFile&v=5 ) folgenden Text zu dem In-Kraft-treten gefunden: 5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d (§ 36 Absatz 4 Satz 1 WaffG) In Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 1 ist die Angabe "[einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 4]" durch die Angabe "31. Dezember 2017" zu ersetzen. Begründung: Die Streichung überholter technischer Standards für Sicherheitsbehältnisse aus dem Waffengesetz begründet die Pflicht zum Kauf von Sicherheitsbehältnis- sen, die der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder höher entsprechen. Den Interessen der Besitzer von Sicherheitsbehältnissen, die nicht den künfti- gen Standards entsprechen, trägt die Besitzstandsregelung in § 36 Absatz 4 WaffG-E Rechnung. Um auch die mit der Anhebung des Sicherheitsniveaus von Sicherheitsbehältnissen einhergehende Marktumstellung zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass die neuen technischen Standards erst ab dem 1. Januar 2018 gelten. Ist ja "nur" eine Stellungnahme des BRs, aber danach wäre das Gesetz erst am 1.1.2018 wirksam. Zudem ist eine weitere Passage auch interessant für Paare, bei denen ein Partner erst nach IKS des Gesetzes die Berechtigung erwirbt. Auch der darf danach in den Bestandsschränken (des Partners) seine Waffen unterbringen - bis zur Kapazitätsgrenze. Darüber dann 0/1, ist klar. Das wäre alles diametral entgegengesetzt, was mir der SB erzählt hat. Na mal die Sitzung des Bundestages heute abwarten. Gruß WS
  15. Liest sich gut, vielen Dank. Nach dem BT muß noch der BR zustimmen, oder? Und dann könnte es doch noch der Juli werden.
  16. Das könnte hinhauen. Zeitweilig war dann der Juli 2017 avisiert, aber aus politischen Kreisen ist unter der Hand zu hören, daß "es wohl nicht vor `der`Wahl gemacht wird", gemeint ist die BT-Wahl, also September + Nachlauf.. Ist natürlich auch nur ne Parole, klar, aber immerhin ein Trend. Mal sehen, ob man irgendwie an den Text kommt. Gruß WS
  17. Schöne arrogante Antwort, ehrlich. Mehrwaffenbesitzer seit 30 Jahren. Die Frage zielte nicht darauf ab, ob bei Überschreitung der zulässigen Zahl ein weiterer Schrank beschafft werden muss, (das ist selbstverständlich), sondern darauf, ob jeder neue Schrank zwangsweise nachgemeldet werden muss. Wie ich schrieb, haben wir das immer artig getan, aber ich hätte eben gerne gewußt, ob das allgemein von den WB so gehandhabt wird. Den §36: (3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. ... wird offenbar so ausgelegt, daß jeder neu beschaffte WS (und als solcher genutzt) gemeldet werden muß. Ich wollte nun nur wissen, ob das allgemein und überall so gesehen wird oder von WB zu WB verschieden gehandhabt wird. Aber wenn so eine Frage schon ausreicht, als ahnungslos hingestellt zu werden, dann bin ich hier wohl falsch.
  18. Ist zwar jetzt OT, aber: Bei der "Erstbeantragung" muß das nachgewiesen werden mit Foto, Rechnung etc., kennt ja jeder. Aber wie sieht das eigentlich mit weiteren, später dazu gekommenen Schränken aus? Auch alle melden? Wir haben es getan, aber ist es "Pflicht"? Gruß Niels
  19. Ihr könnt mir glauben, ich bin auch erstmal aus allen Wolken gefallen, aber denke, daß es sich um eine Abschreckungsmaßnahme handelt. Wird nix so heiß gegessen wie gekocht... Was ich aber anregen wollte ist die Nachfrage bei anderen WB, ob die auch schon eine "Meinung" haben und wenn, welche. Die bisher vorliegenden Dokumente lassen diese extreme Verschärfung nicht erkennen, aber wer weiß. Ich bin gespannt, was dabei herauskommt. Bei den Halbautomaten für Jäger war ja nach "dem" Urteil auch Punk ohne Ende, und am Ende kam es sogar zu einer Verbesserung in der Gesetzeslage. Übrigens haben auch in dem Fall verschiedene WBs völlig überzogen und Halbautomaten nicht mehr eingetragen - obwohl das Urteil sich nur gegen einen Kläger in einem Bundesland richtete. Also, eine gewisse Hyperaktivität haben da so manche schon, vielleicht ja auch in diesem Fall. Gruß WS
  20. Ich habe letzte Woche bei der hiesigen Waffenbehörde (Stormarn/S.-H.) das Thema angesprochen. Die kennen natürlich auch nur den Entwurf, der genaue Gesetzestext ist noch nicht bekannt - oder besser formuliert, noch nicht veröffentlicht. Auf der Basis der Informationen, die der WB intern vorliegen, kamen zwei offizielle Aussagen: 1) Bestandsschutz nur für vorhandene Waffen in vorhandenen Schränken! Waffen, welche nach In-Kraft-Setzung des Gesetzes gekauft werden, dürfen nicht mehr in A/B Schränken verwahrt werden. (Hammer, weicht inhaltlich vom Referentenentwurf weiter oben gepostet völlig ab!) 2) Bestandsschutz gilt nur für WBK-Inhaber, welche die WBK vor I-K-S schon haben. Wer sich vor I-K-S des Gesetzes einen A/B Schrank kauft, aber die WBK erst nach I-K-S des Gesetzes erhält, darf diesen nicht benutzen, sondern muß sich einen 0/1 Schrank kaufen. In der Auslegung des Gesetzes ist ein Waffenschrank durch seine Bauart und durch seine Nutzung als solcher definiert. Keine WBK=keine Waffe=keine Nutzung als Waffenschrank=kein "Bestand". Naja. Die Absicht hinter dieser "Logik"-kette kann man auch ohne Kopfkino erkennen. Die WB Stormarn ist eigentlich sehr maßvoll und den Schützen wohlgesonnen, auch die SB sind Schützen-orientiert. Wenn die (mit Bedauern) so etwas sagen (müssen?), bedeutet es nichts Gutes. Wichtig wäre es in diesem Zusammenhang, was die SB in anderen WB dazu äußern. Kann ja sein, daß von oberen Stellen eine politisch motivierte Desinformation "nach unten" gegeben wird - in Behörden allgemein keine Ausnahme. Die Gearschten sind dann die SBs, die den Mist umzusetzen haben und die verbale Prügel beziehen. Vielleicht steht im Gesetz später nämlich ganz etwas anderes! Und diese Desinfo wird nur verteilt, um Verunsicherung zu erzeugen und möglichst viele davon abzuhalten, sich noch mit A/B zu "bevorraten". Das ist nicht die Absicht der SB oder der unteren WB, sondern darüber liegenden (politisch orientierten) Stellen. Was meint Ihr? Gruß WS
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