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TintifaxAT

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  1. Nach vorliegenden Informationen hätte der RA das auch als Home Invasion betrachten und entsprechend behandeln können. Daraus läßt sich ableiten, sie haben ihn nicht als tatsächliche Gefahr wahrgenommen und die Aktion war somit überflüssig. Ich hatte übrigens schon meine bezahlten Abenteuer"urlaube" am Balkan und lasse mir nicht gerne von Hobbysoldaten aus dem friedlichen Hinterland erklären, wie man so was richtig macht
  2. Eh. Und selbst wenn - vielleicht hat er das Gesspielzeug auch selbst sogar mit Karte gekauft und es findet sich auf der Visa-Abrechnung, aber who cares? Wenns Raubgut war, war es noch am Räuber, Flucht mit Beute ist Fortsetzung des Angriffs aufs Eigentum, alles über der Geringfügigkeitsgrenze rechtfertigt damit nachschießen, auch wenns nicht gesichert gegen den Eigentümer in drohender Absicht gerichtet gewesen sein sollte, wovon ja auszugehen ist.
  3. Der Stammtisch schwafelt nicht, auf den Stammtisch dürfen nur die Personen, die schon etwas erreicht haben im Leben - die lassen sich nicht für dumm verkaufen. Jedenfalls: Als in Österreich vor gut einem Jahr ein Waffenbesitzer was urphöses im Netz bestellt hat, habens ihn zuerst überwacht, und als er vom Arbeitsplatz nach Hause fahren wollte, kam eben der als Routinekontrolle getarnte Zugriff. Ohne Kino und Krieg spielen. Sowas sollte man nicht nur machen, weil man keine Staatsfeinde züchten will, Frau und Kinder werden sich das ja merken sondern auch aus Eigenschutz: Wenn das Haus gestürmt wird, kann nämlich auch sowas passieren: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/polizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html Da hilft auch Polizei rufen nichts. Denn wer sagt denn, dass der Widersacher eines Mandanten nicht in Täuschabsicht "Polizei" ruft, wenn er die Plempe sieht.
  4. "Waffennarr" ist eine polemische unseriöse Wortwahl. Abgesehen davon war der Einsatz selbst höchst unprofessionell, wenn sie ihn schon überwacht haben, dann hätten sie den Herrn bei einer "Routine-KFZ-Kontrolle" genauso freundlich mitnehmen können. Rambo-Tour, das sind ja Balkan-Methoden. Die sollen sich zuerst mal in ihre No-Go Areas trauen.
  5. Ohne die Details des Falls zu kennen, springender Punkt war doch, der alte Herr hat ohne RA den Mund zur Notwehrsituation aufgemacht. Von platzierten Waffen ging weder hier noch in den Medien beim Fall Sittensen noch sonstwo was hervor. Quelle dafür bitte. Hier oben ging es um was anderes, das Entwinden einer illegalen Waffe aus den Händen des Räubers und den Einsatz ebendieser gegen den Räuber in Notwehr aus nächster Distanz. Dann ist die illegale ".....Waffe zu entladen, damit sie nicht mehr gefährlich ist. Da sind dann zwar die eigenen Fingerabdrücke drauf (auch auf den Patronen), macht aber nichts...." Der Täterschützerjustiz geht es leider darum, den Angehörigen des Täters Geld vom Opfer zukommen zu lassen, damit weniger Sozialhilfe zu zahlen ist, so sind die Urteile in den Auswirkungen zu verstehen.
  6. Ich würde solche Pseudovorwürfe nicht ernstnehmen, vielleicht fehlt nur das Ironietag beim Master. Im übrigen ists auch in der Schweiz eine Frechheit, wenn Büttel, die im Job als Securityprovider versagen, meinen sie dürfen oberlehrerhaft Schutzmittel ge- und verbieten. Sollen mal zuerst die eigene Hackn machen, dann wiederkommen.
  7. Asgard, ja freilich ich bin Ösinenser. Wobei mein "Staat" gleich wenig meiner ist wie Dein "Staat" Deiner, Birkenstock Richter aus der Waldorfschule sind stets ein Gräuel, ja. Idee: Du darfst doch sicher auch dem Einbrecher beim Einbruch dessen illegale Flinte aus der Hand nehmen, also entwinden und diese dann gegen ihn verwenden, wenn er immer noch auf Dich losgeht oder? Ich nimm einmal nicht an, dass der ostische oder südische Einbrecher eine besonders teure Flinte mitzuführen pflegt, aber vielleicht hatte er ja Slugs geladen, was man aber als Aussenstehender nicht wissen kann oder so. Ich würde das da mal studieren: http://iwoe.at/notwehren-aber-richtig/ PS: Hübscher Name.
  8. Was würdest Du in diese Richtung empfehlen?
  9. Die Szenarien sind mit Bauanleitung geschildert und sehr leerreich aufgebaut. http://www.miliz.at/buecher/28.htm Hans Edelmaier Verteidigungsschießen 2, Din A 4, 271 Seiten, 489 Fotos, 83 Grafiken, Salzburg 2008. ISBN 978-3-9502378-0-1. Preis € 30,-, mit festem Einband € 40,--
  10. Ich sehe ich das etwas anders, aber für den 2er JPX war schon ein sinnvoller Bedarf, es gibt einfach Situationen auch bei der Unfugabwehr unter EUR 100,- da braucht man etwas leises. Ob man das Ding jetzt als Privatperson oder Security herumträgt macht keinen Unterschied. Für die Haus- und Hofverteidigung würde ich ihn nicht empfehlen, laut Col. Cooper ist Condition Red immer Condition Red, a bisserl Notwehrsituation für die Gaspatron gibt es genausowenig wie ein bisserl schwanger, das ist die Heimat der Kutscherflinte.
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