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Hasan

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Alle Inhalte von Hasan

  1. Die Formulierung "unverzüglich" lässt eigentlich eine Änderung schon vor der gerade laufenden Novellierung erwarten. Wenn der Bürger amtsseitig aufgefordert wird, "unverzüglich" einer Anweisung zu folgen, erwartet die Exekutive auch kein "ich muss aber erst noch dies und jenes klären". Insofern sollte das BMEL jetzt auch beim Wort genommen werden.
  2. Danke für die Klarstellung. Das war mir so nicht bewusst. Ich war immer der Meinung, dass eine Tat immer nach den Gesetzen beurteilt wird, die zum Tatzeitpunkt galten. Bin halt juristischer Laie.
  3. Mit solchen Aufgaben braucht man unserem LJV-Vorstand hier zur Zeit nicht kommen. Die haben genug mit sich selbst zu tun (sofern da überhaupt noch jemand existent ist). Wenn ich Dich richtig verstanden habe, kann das das zuständige Landesministerium per Verordnung regeln, richtig? Also dort mal "anklopfen"...
  4. Aber der Mann hat Klarheit. Ich verlange doch gar nicht, dass innerhalb der letzten Wochen das BJagdG hätte plitzplautz geändert werfen sollen. Aber eine klare Ansage, wie es weiter geht, wäre doch nicht zuviel verlangt, oder? Achso: Nebenbei, wegen Böhmermann wird sehr wohl ein Gesetzt geändert. Nutzt ihm bloß nix mehr.
  5. Nix Blödsinn. Böhmermann wusste binnen wenigen Tagen, ob ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet wird. Die betroffenen LWB schweben dagegen seit Wochen in der Luft!
  6. Es würde ja schon helfen, wenn der Gesetzgeber verlauten lassen würde, was er denn mit der unglücklichen Formulierung im BJagdG eigentlich gemeint hat. Da bliebe ihm eigentlich nichts anderes übrig, als klarzustellen, dass genau die 40 Jahre gelebte Rechtspraxis diesem Willen entspricht. Anderenfalls sollte ganz entschieden hinterfragt werden, warum er denn dann die ganze lange Zeit nichts unternommen hat, diese Praxis zu unterbinden.
  7. Es schon traurig, dass ein Rechtsstaat nicht in der Lage ist, innerhalb von 2 Monaten bei so einem brisanten Thema für zigtausende rechtstreue Bürger Rechtssicherheit zu schaffen. Beim Böhmermann dauerte das nur ein paar Tage - wenn auch mit bekannt negativem Ergebnis für den Betroffenen.
  8. Schade, dass man nicht mal mehr sagen darf, was Demokratie ist. Wird gleich gelöscht. Das kann alles im Forum Politik des Langen und Breiten diskutiert werden, gehört aber nicht hier zum Thema. Danke! JC
  9. Ich heiße diese Partei keineswegs gut. Dieses Wahlergebnis haben CDU und SPD zu verantworten. Dieses Mehrparteiengemurkse sorgt aber dafür, dass die, die es versaut haben dennoch an der Macht bleiben indem man ein Bauernopfer (hier ironischerweise im wahrsten Sinne des Wortes) fallen lässt. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit solcher Wahlen darf man sich dann schon stellen. Damit treibt man m.M.n. noch mehr Wähler in die Arme der Rattenfänger.
  10. Erkläre mir bitte, was das mit Demokratie zu tun hat, wenn ein Ministerposten an eine Partei vergeben wird, die von einer gewaltigen Mehrheit NICHT gewählt wurde!
  11. Du kennst den aktuellen Antrag der Grünen an die sächsische Landesregierung? Spätestens nach dem Lesen des selbigen darf man als LWB nicht einmal daran denken, bei Grün ein Kreuz zu machen. Und sei der einzelne Kandidat noch so sympathisch (kenne aber zumindest auf der Bundesebene keinen einzigen solchen).
  12. Doch. Das ist irre. Das treibt den Demokratiebegriff ad Absurdum.
  13. Hauptgrund: Legalwaffenbesitzer sind in den USA keine vernachlässigbar kleine Minderheit wie hier. Nebengrund: Verscherzt es man sich als Politiker in einem 2-Parteien-System mit einer Klientel, sind im Zweifel deren Wahlstimmen verloren. Hier holt man sich diese geschickt wieder, indem man Parteien in Koalitionen holt, die kaum einer gewollt hat. Aktuelles Beispiel Sachsen-Anhalt: Wohl kaum ein Landwirt oder Jäger hat dort die Grünen gewählt. Die machthabenden Parteien wurden durch Protestwahl für deren Politik abgestraft. Nun koalieren die Machtbesessenen mit den Grünen, die gerade so die 5%-Hürde geschafft haben. Diese bekommen natürlich jetzt just das Rossort, was Jäger und Landwirte betrifft. Irre, oder?
  14. Ok. Danke für die Info. Dann hatte ich das falsch im Ohr. Jetzt werde ich mir wohl doch noch eine billige Übergangswumme kaufen müssen. Wenn sogar der Minister rät, bis zu einer gesetzlichen Regelung die betr. HA nicht mehr auf Jagd zu führen. Ich dachte, übergangsmässig könnte ein Ministerialerlass helfen (gibt es sowas überhaupt und wäre das überhaupt möglich?).
  15. Schön. Da dürfen wir dann bis 2018 (Da soll doch wohl die Novelle in Kraft treten, oder?) warten? Sowas muss schneller gehen.
  16. Ok. Ich bezog mich auf die Wertung der Argumentation des Zitierten durch Rossi und nicht auf das Gesetz selbst. Dahingehend hast Du natürlich Recht.
  17. Es ging ja in dem Beitrag des Rossi "nur" um ein Zitat und nicht um das Gesetz selbst. Und dort steht es anders drin.
  18. Lies richtig. Oder einfach nicht um diese Zeit, damit Du auch verstehst. "...schiessen mit einer Waffe mit einem Magazin, welches mehr als zwei Patronen aufnehmen kann...". Das ist ein gewaltiger Unterschied zu der Auffassung in dem Urteil!
  19. Da sülzt der Unpraktiker. Mit dem HA bleibst Du ohne Abzusetzen auf dem beschossenen Stück drauf und ziehst weiter aufs nächste passende wenn Du siehst, wie Du angekommen bist. Dabei spielen gerade Lochschäfte ihre Stärke bei HA aus. Der manuelle Repetiervorgang kostet nicht nur Zeit, sonder sind auch mit viel Übung eine Störung im Bewegungsablauf. Im Übrigen besitze ich kein 5-Schuss-Magazin, weil ich mir a) nix kaufe, was ich nicht (oder nur kaum - Schiessstand) nutzen kann und b) weil es bei meiner Sauer in 9,3x62 max. nur 4-Schuss-Magazine gibt und die überdies nicht funktionieren sollen.
  20. Jäger und HA-Besitzer ist der Böhmermann aber nicht zufällig? Ich meine, wenn Mutti ihren Liebling schon in der einen Sache raushaut...
  21. Was heißt hier "freilich"? Wieder so eine "Niveausache"? Was deutest Du damit an? Und was aus dem Filmchen?
  22. Endlich mal klare Worte. Das ist zumindest anerkennenswert!
  23. Das war mir schon klar. Was passiert aber, wenn derjenige vorm Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht Recht bekommt und die beklagte Waffenbehörde nicht bist zum Bundesverwaltungsgericht zieht?
  24. Und wenn sich einer "opfert" indem er nun mit einem Halbautomaten auf Wild schießt, sich selbst anzeigt und das durchklagt? Wer geht voran?
  25. Brauch ich nicht. Hab schon einen. Ausserdem trägt hier die UJB keine HA bei Jägern mehr ein.
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