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cvk

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  1. cvk

    Definition Umgang?

    Habe dir eine PM geschickt. Zurück zur Frage: wenn man die Ausnahme gem. Par. 4(4) nicht hat; dann besser die Dekos nicht unbeaufsichtigt angrabbeln lassen (von Minderjährigen)?
  2. cvk

    Definition Umgang?

    Ja und Nein: KrWaffUnbrUmgV §4 (1) Kindern und Jugendlichen ist der Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen verboten.
  3. cvk

    Definition Umgang?

    Z.B. Eine Deko M16. Szenario z.B. ein kleines Vietnam-Museum, wo dann die Waffen der Parteien zum Anfassen in einem Raum liegen.
  4. cvk

    Definition Umgang?

    Paranoid und dämlich ...
  5. cvk

    Definition Umgang?

    Begrabbeln ohne Aufsicht, aber ohne Möglichkeit, die Waffe zu entwenden? (Speziell im Fall einer entmilitarisierten Kriegswaffe)
  6. cvk

    Definition Umgang?

    Wie gesagt, tut mir leid, daß ich meinen ersten Post sehr ungenau formuliert habe. Nein, mehr gibt es nicht zu wissen, wobei der Umgangsbegriff an sich ja nicht vom Alter abhängt (nur eben die entsprechenden Konsequenzen hat) Christian
  7. cvk

    Definition Umgang?

    Hallo Shiva, danke für die Antwort! (Habe jetzt endlich den Rechner angeworfen, da man auf dem iPhone einfach zu schlecht tippen kann.) Mir geht es um die "Verordnung zur Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen" KrWaffUnbrUmgV der BAFA (PDF via google): §4 (1) Kindern und Jugendlichen ist der Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen verboten. "Umgang" ist fast analog WaffG definiert. Das war dann für mich doch etwas überraschend, und ich frage mich, ob es z.B. Umgang ist, wenn man aus Spaß ein Flakgeschütz im Museum dreht. Bei Verneinung des Waffenerwerbes i.S.d. WaffG wird ja oft damit argumentiert, daß wenn der Besitzer daneben steht und jederzeit die Kontrolle wieder erlangen kann, der Erwerb nicht vorliegt. Bei demilitarisierten Sachen steht ja nun nicht immer jemand daneben, es kann ja auch gar nichts passieren, und bei Volljährigen ist das ja auch kein Thema. Christian
  8. cvk

    Definition Umgang?

    Durchaus möglich, daß Fragen zum KrWaffKontrG hier nicht passen, sorry dafür! Und Entschuldigung, daß ich mir bei meinem ersten Post viel zu wenig Mühe gemacht habe, meine Frage genau zu formulieren.
  9. cvk

    Definition Umgang?

    Umgang mit demilitarisierten Kriegswaffen ist nicht Teil der Sachkunde. Alzi, mir scheint, daß du sehr oft Sachen nicht weißt, aber das Bedürfnis hast, Leute hier anzumotzen ...
  10. cvk

    Definition Umgang?

    Danke, einziger hilfreicher Post, habe meine Frage glaube ich aber nicht klar genug formuliert: mir geht es um die Grenzfälle. Und speziell geht auch nicht um den Umgang mit Waffen oder Munition, sondern Dekowaffen, die mal Kriegswaffen waren. Oder auch Fälle wie Bundeswehr-Events, wo dann tatsächliche Kriegswaffen für Kinder zum Anschauen oder Anfassen rumliegen. Christian
  11. Hallo, gibt es eine Definition bzw. Rechtssprechung, wie "Umgang" abgegrenzt ist? Ich gehe mal davon aus, dass Anschauen noch kein Umgang ist? Was ist mit Berühren/ in die Hand nehmen? Vielen Dank! Christian
  12. Ja, aber das sind keine (siehe Verpackung) und die Aussage in der Pressemitteilung ist: "Da die Geschosse dem Waffengesetz unterliegen, dürfen diese nur mit Waffenbesitzkarte und entsprechenden Begleitdokumenten mitgeführt werden, beides konnte die Frau nicht vorlegen"
  13. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121236/4143278 vom Spiegel verlinkt.
  14. Nein, Glück ist das nicht. Ich hatte vorher recherchiert und das haben schon sehr viele Leute gemacht und davon berichtet, insbesondere den ITAR-Aspekt. Wenn es wirklich eine Rechtsnorm gäbe, gegen die alle unwissentlich verstossen hätten und ich wäre der erste, der erwischt wird, so ist das möglich, aber sehr unwahrscheinlich. Insofern kein Glück, sondern kontrolliertes Risiko. Selbst wenn Du die ECCN Geschichte abklärst, könnte es eine Dir unbekannte Norm geben, gegen die Du verstößt. Insofern bleibt immer ein (m.E. vernachlässigbares) Restrisiko. (Es sei denn vielleicht, die zuständige Behörde würde deinen konkreten Fall explizit genehmigen, aber die Reaktion hast du ja beschrieben.)
  15. ich habe mir selbst die RCBS rock chucker mitgebracht und vorher nur geprüft, ob es unter ITAR-Beschränkungen fällt Hat problemlos geklappt, TSA hat das Paket erwartungsgemäß geöffnet. Christian
  16. Neue wesentliche Teile sobald EU Richtlinie 2017/853 in nationales Recht umgesetzt wird. Allerdings, wenn ich das lese, ergibt sich daraus nicht zwingend, dass sich an der Einstufung des Verschlussträgers als nicht-wesentliches Teil etwas ändern muss.
  17. Ein bisschen Haare spalten: Also die Webseite gebraucht das Wort "Gegenteil" nicht völlig korrekt, sondern umgangssprachlich. das Gegenteil von "warm" ist "nicht warm"; das Entgegengesetzte von "warm" ist "kalt". bei zweiwertigen Wertebereichen fällt das zusammen, aber wenn man beispielhaft Temperatur als {warm,lauwarm, normal,kühl, kalt} definiert, ist das Gegenteil von warm eben {lauwarm, normal, kühl, kalt}
  18. Also so einfach ist das nun nicht. Bitte lies mal die Ausführungen hierzu von Fischer (der StGB Kommentar Fischer, bis vor kurzem vorsitzender Richter am BGH): https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht oder zur Vertiefung: https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2008/strafrecht-at/karteikarten/§ 12 - Die Notwehr (Teil 2) KK 181-199.pdf Du hast natürlich Recht, daß die Notwehr keine Verhältnismäßigkeit im eigentliche Sinne zwischen den Rechtsgütern kennt. Über die Gebotenheit und Erforderlichkeit dann aber für die Extremfälle im uneigentliche Sinne schon: Beleidigungen sind natürlich notwehrfähig, allerdings wohl kaum mit einer Waffe (sozialethische Einschränkungen durch die Gebotenheit), zurückbeleidigen ist m.E. aber gedeckt. Fällt das Greifen an die Brust unter diese Einschränkungen? Muß ein Gericht klären. Wollte die Frau ihn mit der Abwehrhandlung verletzen/verjagen und dabei ist er aus Versehen gestorben oder hatte sie bei ihrer Handlung Tötungsabsichten (möglicher Widerspruch zur Erforderlichkeit.) Wird also im Einzelfall sehr schwierig. Apropos: der Thread mit dem Nachbar-haut-aufs-Auto-Polizei-kommt-nicht, der ja leider gesperrt ist: wenn man sich in die oben verlinkten Ausführungen vertieft, war das völlig vom Notwehrrecht gedeckt mit der Schreckschusswaffe in die Luft zu schiessen.
  19. Kauft ihr die Sachen dort im Laden oder bestellt ihr sie bei Midway o.ä.?
  20. Ich habe dank der Mitreisenden auch genügend Freigrenzen, aber sooo viel wollte ich auch nicht kaufen :-)
  21. Okay, ich glaube ich bin jetzt überzeugt, daß sich das nicht lohnt. @Kai: ich bin zwar noch kein Wiederlader, will das aber irgendwann werden. Hast du zufällig eine Einkaufsliste für die erwähnte Grundausrüstung? Das würde sich natürlich wirklich lohnen. Viele Grüße Christian
  22. Gerade gefunden unter: http://lawcenter.giffords.org/gun-laws/policy-areas/hardware-ammunition/ammunition-regulation/ Also Kalifornien, New York, New Jersey, Connecticut, Illinois und Massachusetts haben wohl extra Gesetze diesbezüglich.
  23. in den USA werden Gesetze m.E. sehr wörtlich genommen und vermutlich war Visa-Waiver kein geplantes Konzept beim Erstellen der Gesetze, deshalb ja auch die Klarstellung in der FAQ der ATF, und wir Deutschen sind ja meist im Visa-Waiver Programm (also ohne Visum) dort unterwegs.
  24. Also aus ATF-Sicht scheint das grundsätzlich okay zu sein: https://www.atf.gov/firearms/qa/does-prohibition-receipt-and-possession-firearms-and-ammunition-aliens-nonimmigrant-visa Für Firearms gilt natürlich noch zusätzlich die "State of residence requirement", siehe auch hier: https://www.justice.gov/file/18321/download Ich denke aber, diese gilt nicht für Munition, müßte ich noch prüfen und natürlich auch die Gesetze des Bundeslandes. Ich vermute aber, daß eine Import-Erlaubnis auch nicht kostenlos sein wird, also wird sich das für 1000 Schuß voraussichtlich gar nicht lohnen ...
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