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cvk

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  1. Also aus ATF-Sicht scheint das grundsätzlich okay zu sein: https://www.atf.gov/firearms/qa/does-prohibition-receipt-and-possession-firearms-and-ammunition-aliens-nonimmigrant-visa Für Firearms gilt natürlich noch zusätzlich die "State of residence requirement", siehe auch hier: https://www.justice.gov/file/18321/download Ich denke aber, diese gilt nicht für Munition, müßte ich noch prüfen und natürlich auch die Gesetze des Bundeslandes. Ich vermute aber, daß eine Import-Erlaubnis auch nicht kostenlos sein wird, also wird sich das für 1000 Schuß voraussichtlich gar nicht lohnen ...
  2. Hallo, hat sich von euch schon mal jemand von einer Urlaubsreise aus den USA Munition mitgebracht? Das man das bei der TSA anmelden muß ist mir klar, auch, daß die Fluggesellschaft grundsätzlich sowas erlauben muß. (Und man natürlich im entsprechenden Bundesland Munition kaufen und besitzen darf.) Braucht man eine spezielle Importerlaubnis? (WBK mit Erwerbserlaubnis kann bei der Einreise natürlich vorgezeigt werden) Anscheinend brauchen US Bürger bis 1000 Schuß keine Exporterlaubnis (siehe https://www.law.cornell.edu/cfr/text/22/123.17). Wie wird das bei Ausländern gehandhabt? Viele Grüße Christian
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