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Mich überrascht es eigentlich nicht, das jetzt mal irgendwann so ein Urteil gesprochen wurde . Das Wörtchen "Anhäufung" ist schon gelegentlich gefallen, wenn auch leise. Es ist auch sehr geschickt dass man diesen bedauerlichen wenn auch absehbaren Entscheid eines "Regionalgerichts" so laut rausschreit, dass auch in Hinteroberkraxeldorf der geneigte Mitarbeiter des Bürgermeisteramts das mitkriegt. Spätestens jetzt ists doch mal an der Zeit die "Gelben" zu betrachten und zu überlegen obs nicht besser wäre sich um ein kleines rotes DIN A5 Heftchen zu kümmern... (Sammler WBK) . Gerade ein schon vorhandener Bestand ist eine gute Grundlage um sein Sammlerinteresse zu belegen. Und jetzt bitte keine Diskussion lostreten ob man mit Sammlerwaffen schiießen darf / soll - hatte mr scho!
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Stimmt die Schulung, und Qualifizierungsrichtlinien sind den LVs zugeschickt worden. Wenn einzelne LVs die Schulung trotz Bedarf nicht anbieten - schad drum. Nicht vergessen sollte man auch die möglichen "Ersatzqualifikationen" siehe 27.4.2 WaffVwV ... Ansonsten reichen die Arten von Ausbildungen aus, die einen Bezug zur Jugendarbeit herstellen können (z. B. Jugendleiter, Lehrer, Geeignetheit zur beruflichen Ausbildung von Jugendlichen, spezielle sportliche Ausbildung im Jugend- bereich). Anmerkung: in Verbindung mit einer "normalen" Standaufsichtenqualifikation. Wenn dann im LV keine Schulung angeboten wird, dann bitte wenn eine pädagogische Qualifikation vorliegt darum bitten das eine entsprechende Bestätigung zum Standaufsichtenausweis ergänzt wird.
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Tja das war leider einmal, inzwischen sind da so gewisse Mindestanforderungen hinsichtlich Anzahl der Schulungsstunden zu erfüllen, und da kommst mit einem 1/2 Samstag Vormittag nicht hin. Ich hab meine WSK vor 16Jahren sogar noch ohne Prüfung bekommen, ich musste nur in stammtischlerischen Rahmen in einer LG Halle einen Samstag lang dem Herrn Kreisoberschützenmeister und seinem Kumpel zu hören. Das hat damals gereicht.
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Der Präsi war hervorragend, die NTV Leute schlecht vorbereitet. Und muss ich jetzt meinen Putzstock mit Herr Doktor anreden? Oder kommt der Dewey gleich in den Kachelofen wenn er so unqualifizierte Meinungen von sich gibt???
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Das eigentliche Problem sind eventuell auch mangelnde Kompetenzen der zuständigen Stellen. Grundsätzlich gibt es ja stets die Möglichkeit einer vergleichbaren Aufbewahrung. Kurzum aus Stuttgart kam auf Nachfrage vom AföO die folgende Stellungnahme: Mit Stufe A oder B vergleichbare Behältnisse können von uns (Amt) durch einfache Augscheinnahme festgestellt werden. Primitiv gesprochen A Schrank ist einwandig, B Schrank ist doppelwandig. Erst wenn eine Einstufung über B gewünscht ist brauchts in Stuttgart ein Fachgutachten. Weil es da eben auch auf die Eigenschaften des Stahls und "innere Werte" zwischen den Wänden ankommt.
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Also ich war auch dort, und ich wusste vorher von der Filsaktion am Ausgang. Auch ein weißes Zettelchen bekam ich noch vor der Eintrittskarte mit entsprechendem Hinweis. Da es mich nicht juckt wenn ich aus irgendeinem Laden raus durch ein Klingeling laufen muss - da wird mir vielleicht unterstellt das ich ein Dieb bin, genauso habe ich mir auch noch nie einen Gedanken gemacht als ich vor dem Einstieg in einen Flieger "durchsucht" wurde - an vielen Flughäfen auch von privaten Diensten. Da die Jungs am Ausgang von Kassel nett und freundlich waren hatte ich für mich kein Problem. Vom Angebot her war es gemischt vom Preis her muss jeder für sich entscheiden ob man kauft oder nicht. Ich habe ein ganz bemerkenswertes Stückle entdeckt und zu einem sehr günstigen Preis erworben. Man sieht alles ganz individuell... Ich muss aber zugeben das wenn ich nicht "zufällig" sowieso in Kassel gewesen wäre ich nicht hingegangen wäre, und auch zukünftig wohl die knapp über 400Km nicht fahren werde. Ist aber reine Bequemlichkeit.
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Tipfehler, lass "kleinen" ganz einfach weg. Sorry!
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Schulung beim WSV (nix Winterschlußverkauf) gemacht, und darf jetzt bei Vereinen die diesem Verband angehören Schulungen machen. (Helf auch beim BDS gelegentlich aus). Waffensachkunde nach §7. siehe auch AWaffV §3 Abs.5 - Schießsportliche Vereine, die einem nach §15 Abs.3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. Absatz 2, zweiter Absatz (Nachweis gilt im gesamten Geltungsbereich des WaffG) usw. gelte entsprechend. Zur Durchführung der Prüfung bilden die schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse. Sodele und genau so gehts ohne irgendwelche Horrorgebühren von irgendwelchen Geschäftemachern. Die nötigen Schulungsunterlagen (ausführlich und verständlich) gibts beim würrt. Schützenverband für 21,50 inkl. Fragenkatalog. Dann kommt noch Kosten für Munition und Stand dazu, und vielleicht ein kleiner Beitrag für die Jugendkasse. Und man beachte insbesondere den zitierten Absatz 2, solch eine Schulung gilt überall in D und wurscht zu welchem Verband man auch noch gehört, oder vielleicht mal wechselt. Aber nur für Sportschützen! Sprich auch die Waffensachkunde für den kleinen Waffenschein, kann so nicht erworben werden (wenn eben nicht gleichzeitig Vereinsmitglied).
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http://www.egun.de/market/item.php?id=558987 Bin ich blöd das ich das noch nicht erkannt habe! Also bei mir gibts die gleiche Leistung ab sofort für nur noch € 198,- ! B)
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Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Bobbel antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Ich denke es geht hier überhaupt nicht darum ob man BDMP Mitglied ist, um hier eine Meinung äußern zu können (oder zu dürfen? Maulkorb?) Schließlich sind die auch in der Fachpresse entsprechend kommentierten "Anregungen" auf eine entsprechende Wertung gestossen. Ich empfinde es als äußerst seltsam wenn ein Verband sich mit Vorschlägen für eine Verordnung, die schließlich alle legalen Waffenbesitzer betrifft, sich dann auf den Standpunkt zurückzieht das es sich ja nur um eine Hetzkampagne oder gar Sabotage handeln kann, gestützt von "feindlichen" Verbänden, wenn dann manche Personen auf den Irrweg hinweisen. Wenn der BDMP Präsi nur "persönlich" Befürwortungen ausstellen möchte, und nur unmündige Untertanen haben will, bitte sehr dafür gibts doch eine Satzung und zwar verbandsintern. Wenn er sich aber zu Verordnungen äußert, die alle Schützen und privaten Waffenbesitzer betreffen, sollte er und seine Freunde Worte und Ideen besser abwägen , oder man muß eben die berechtigte Kritik und Diskussionen ertragen. Aber sich in den Schmollwinkel zu verziehen, und sich in Polemik zu ergehen ist in der Regel wenig hilfreich, weil sowohl für intern betroffene, als auch ausenstehende Personen nicht nachvollziehbar. -
Sachkundeprüfung - Auszug aus unserem Fragebogen
Bobbel antwortete auf Mark Pfennig's Thema in Waffenrecht
Tja Habakuk, die kalten waffen heißen deshalb so, weil die einen Sportschützen eben kalt erwischen können. Deshalb lohnt es sich in Sachkundelehrgängen darauf einzugehen. Stellen wir uns mal vor, ein Sportschütze kommt aus Italien zurück mit einem Borgia Dolch... Verstoß gegen das Gesetz evtl mit fatalen Folgen. -andere "Spielzeuge" Oder es kommt ein anderer Schütze aus Asien zurück bringt seinem Neffen (über 12! mit Erlaubnis der Eltern) eine CO2 Pistole mit. Kein F Zeichen drauf...wie bei vielen ausländischen Herstellern..wir wissen was kommt. Oder so ein verteufelter Vorderlader Bausatz, ohne historisches Vorbild vor 1871... Ich spreche deshalb solche Fallstricke bewusst an, weil eben Unwissenheit in dem Bereich für den Betroffenen absolut üble Folgen haben kann. Wenn man sich mit der Problematik mal befasst hat und Erfahrungen hat, kein Problem, aber gerade am Anfang der Karriere als gutgläubiger und normaldenkender Mensch kommt man aus dem Staunen nicht raus! -
Sachkundeprüfung - Auszug aus unserem Fragebogen
Bobbel antwortete auf Mark Pfennig's Thema in Waffenrecht
Also .... ich hab mal die Sache überflogen, und mir stellt sich nur die eine Frage - warum machen wir uns immer wieder selbst das Leben zur Hölle? Die Auflagen sind hart genug um überhaupt ein "Sportgerät" zu bekommen, und da ersinnt man noch weitere Steine, die man Anfänger in den Weg legen kann? Ich hab nix gegen eine fundierte Prüfung, die einem Waffenbesitzer in spe das nötige know how an die Hand gibt, aber überflüssige technische Fragen sind echt fehl am Platz! Zündhütchen gibts z.B. in small und large pistol und rifle, dann noch in Berdan und für Perkussion gut damit, und das interessiert den Wiederlader - extra Prüfung! Wieso muß jemand die Paragraphennummer kennen von der Notwehr? Man muß wissen was Notwehr bedeutet und da genügt die Paragraphenzahl absolut nicht! Wen interessierts wirklich wieviel Kügelchen in einer Schrotpatrone hocken? (gut der das versehentlich in den A... gekriegt hat) Die Kaliberangabe aus dem Land der überkomplizierten Briten (Anzahl der Kugeln mit Laufdurchmesser die aus einem britischen lb (454gr) Blei hergestellt werden können) ist schon wirr genug - wenn da jemand weiß - kleine Zahl, großes Kaliber dann is das doch gut! Und warum macht man sich eigentlich auf Vereinsebene Gedanken über Prüfungsfragen? Die Sachkundeprüfung an sich liegt bei den Verbänden, und kann dann über die "Multiplikatoren" Regel weitergegeben werden. Deshalb gibts auch bei den Verbänden die entsprechenden Prüfungsfragen. Beim württ. Schützenverband sind z.B. sehr gute Unterlagen erstellt worden - käuflich erwerbbar www.wsv1850.de , die sind auch für "NORMALE" verständlich. Also nix für ungut aber zum Einen darf ich selbst solche Sachkundeprüfungen abhalten, und zum Anderen kenne ich mich mit Prüfungen als Prüfungsausschußmitglied der HK auch mit Prüfungen allgemein aus, und wie sie aufgebaut sein sollten. Ich denke wenn Eure Prüfung entsprechend der vorgestellten Fragen aussieht, schießt sie über das eigentliche Ziel weit hinaus! Sorry. -
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Bobbel antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Auf welcher Seite steht der Junge eigentlich??? Oder anders rum hat er sich überhaupt überlegt was ein Arbeitsaufwand das ist wenn alle Anträge zentral bearbeitet werden? Man könnte fast meinen, da soll eine ABM Stelle eingerichtet werden...1 Euro Job? Jedoch bei allem Respekt, hat sich der große Vorsitzende auch bei der Anerkennung anderer Verbände oder seiner Äusserung (Empfehlung ) zur neuen WBK hinreichend genug geleistet mit seinem streberhaften Verhalten , das er m.E. absolut falsch am Platze ist. Bin mal gespannt wie das seine Mitglieder sehen. Aber wenn der so weiter macht schießt man beim "drittgrößten" Verband bald nur noch 0.177 Magnum (sprich Luftdruckwaffen ).