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cyber40014

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  1. Spaß beiseite, ist ja auch das gute Recht jedes Landes. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  2. Ist bei uns zumindest nicht gefordert, arbeite aber auch schon ein paar Jährchen in der Firma. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  3. Lag vielleicht in D etwas vor? Oder hat die Firma das gefordert? Also die US-Anwaltskanzlei die für mich das L1B macht, sagt ich muss nur nochmal ins Konsulat und dort ein Interview machen, das wars. Allerdings leg ich jedem nahe eine Zeit rüber zu gehen um alle Angelegenheiten zu klären. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  4. du musst schon weiterlesen Im 2. Link II. Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Zur Vermeidung von Belastungen deutscher Arbeitnehmer auf dem Gebiet des Steuerrechts, hat die Bundesrepublik Deutschland mit den wichtigsten Wirtschaftspartnern bilaterale Verträge abgeschlossen. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA besteht ein “Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern” vom 29.08.1989 („DBA“).“ D.h du zahlst nur dort wo du dich 183 Tage im Jahr aufhältst. Aber ja grundsätzlich kann ich jedem eine Steuerrechtliche Beratung nahelegen. Übrigens Rente ist auch relativ simpel solang man nicht mehr als 90% der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens außerhalb der deutschen Rentenkasse ist. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  5. Dank Doppelsteuerabkommen zwischen USA und Deutschland nicht. (Gott sei dank) So wie es mir erklärt wurde muss ich meine US Steuererklärung machen und dann ist gut, da lt Doppelsteuerabkommen nur in einem Land versteuert werden muss. :-) Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  6. Danke für die Zusammenfassungen an Alle! Warte noch auf Rückmeldung meiner SB. Das Work Visa L1B ist ein non-resident visa. Das BVA... nunja als der MA dort sagte "Also ich interpretiere das so..." habe ich aufgehört zuzuhören und als er sagte "ich denke die Passage ist so gedacht..." habe ich mich verabschieden. Glücklicherweise habe ich mit dem Einwohnermeldeamt geredet und ich kann meinen Wohnsitz die gesamte Zeit behalten. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  7. Das mit dem Hinweis auf das Nichteinwanderungsvisum ist gut. Das werde ich mal vorbringen. Werde nichtsdestotrotz morgen mal mit dem Bundesverwaltungsamt reden. Mal sehen vielleicht kann ich mit deren Stellungnahme nochmal an meine SB ran. Lg Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  8. Danke für die Informationen. Ja das IL nicht so freizügig damit umgeht hatte ich schon mitbekommen. Ich dachte bisher aber eigentlich ich könnte einen Jagdschein über die DNR machen und dann eine FOID bekommen. Das DNR lässt aber mit einer Antwort länger auf sich warten als die State Police -.-. Nunja Vereinsmitglied könnte ich bleiben, ok. Aber so wie es meine SB darstellt, würd ich einer Bedürfnisprüfung nicht wirklich standhalten und damit meine WBK verlieren. Ich werd morgen mal mein Glück beim BVA versuchen. Hoffentlich sagen die "Einlagern/dauerhaft überlassen und in USA 12-18x schießen und gut ist" So wie ich die erste Bedürfnisprüfung verstanden habe, muss der Verband über den Verein das Fortbestehen des Bedürfnisses auf Basis des regelmäßigen Trainings bescheinigen. Hier hört man öfters das das Training zumindest zum Teil beim Verein stattfinden muss. Hätte eine Range in der Nähe des Wohnorts (Wheaton, IL) wo ich für 50$ pro Stunde zzgl. 12$ pro Waffe zzgl. Munition"private Lessons" bekommen könnte die mir es auch als non resident ermöglichen würden zu trainieren. Lg Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  9. Erst wollte ich nur das hier posten: §17 BMG Abs. 2: "Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. [...]" Aber du hast recht... wie definiert sich ein Auszug??? Ich nehme ja nur ein paar leere Koffer und Klamotten mit. Mein Hausstand verbleibt in D...... Guter Punkt Dank Doppelsteuerabkommen ists irrelevant und Steuererklärung muss ich wegen Vermietung eines Zimmers an meine Freundin in D eh machen. Allerdings bin ich bzgl. Vermietung im Steuerfreibetrag. Einkommen wird in den USA besteuert, was ich gern in Anspruch nehme. ~25% vs. 42% Einkommenssteuer ~7,6% vs. 21% Sozialabgaben. Aber danke für den Hinweis. Hast schon recht, der Aufwand muss sich rechnen. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  10. Ok also ich könnte als Eigentümer die Waffen - dauerhaft - einer berechtigten Person überlassen. Wie komme ich nach X Jahren wieder dran? Ich komme wieder, hole sie ab und gut ist? Ist hier die WBK nicht in Gefahr? Es gibt evtl Ausnahmeregelungen für Jäger in IL, grundsätzlich hab ich auch kein Problem damit, dass non-residents keine FOID gewährt wird. Ich habe das nur geschrieben um die pauschalen "Dat kostet dort doch nur ein Appel und ein Ei, kauf doch einfach dort wieder." Antworten vorzubeugen. Ansonsten danke für die schnelle Antwort. Leider tut sich meine SB mit Lesen und Schreiben manchmal etwas schwer. Da bekommt man nur die Hälfte der Fragen beantwortet, oder Rückfragen führen zu einer völlig anderen Antwort, weil nochmals nachgeprüft wird, was Sache ist. Allerdings gehe ich ihr mit ständigen Rückfragen gerne mal auf den Keks und da mein Gefühl mir sagt, dass bei der Geschichte eine Wohlwollende SB nicht übel ist, versuche ich "zu viel nerven" zu vermeiden. Lg Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  11. Halli Hallo, Folgende Situation: Ich habe ein Jobangebot aus den USA Das ganze würde mittels Intercompany Transfer stattfinden. D.h. L1B Visum und ich würde erstmal für bis zu 5 Jahre als non-resident in den USA verweilen. (Illinois) Ich bin Sportschütze und habe aktuell (noch?) eine grüne sowie gelbe WBK. Da ich eine durch meine Freundin (keine WBK) bewohnte Eigentumswohnung besitze würde ich zumindest solang wie möglich meinen Wohnsitz in Deutschland behalten. Nun war meine erste Idee: Waffen befinden sich in einem dauerhaft bewohnten Ort in einen Tresor dessen Zahlenkombination nur ich habe. Also kein Problem, solang ich in den USA regelmäßig schießen gehe. (Die 3 jährige Bedürfnisprüfung ist noch nicht gemacht) So einfach geht es natürlich nicht. Leider ist es für non-residents schwierig bis unmöglich eine Lizenz zum Waffenbesitz zu erhalten. Mitnehmen, kaufen oder nur Führen ist also schwierig bis unmöglich. Meine SB konnte mir da leider auch nicht wirklich weiterhelfen. Sie sagte mir: 1) BVA in Köln ist für WBK Inhaber ohne Wohnsitz in D zuständig 2) Sobald mein Wohnsitz in D wegfällt muss sie meine gesamte Akte an das BVA übersenden 3) Bei Verkauf der Waffen muss bei Rückkehr alles wieder neu gemacht werden. (WBK Anträge, 12 Monate Verbandszugehörigkeit, Trainingseinheiten, 2/6 Regelung etc.) Nun, vielleicht hat sich jemand ja schon mit dem Thema befassen müssen, dasselbe durchgemacht oder hat eine gute Idee, wie die Waffen ggf. nicht verkauft werden müssen. Lg Chris Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  12. Also wenn ich es nicht besser wüsste würde ich drauf tippen, dass Herr von Stosch an einer mono- oder bipolaren Störung leidet. Ich habe das schon miterleben dürfen und die Parallelen sind gravierend. Das Problem ist, dass man eine Manie ohne Zutun der Angehörigen eigentlich nicht diagnostizieren kann. Ich bin vor geraumer Zeit mal über den ganzen Sachverhalt gestolpert, aber hab jetzt erst mitbekommen, dass es sich um Herr von Stosch handelt. Ganz ehrlich, ich bin schockiert, dass sich das so lang gezogen hat. Lg Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  13. Wie gesagt für Spon ziemlich(!) sachlich. Normal wäre hier für den Spon eine Bildzeitungsüberschrift Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  14. Wie ich finde für SPON erstaunlich sachlich http://www.spiegel.de/panorama/justiz/pinneberg-polizei-findet-114-waffen-und-1-5-tonnen-munition-a-1135180.html Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  15. Ja, da gebe ich dir recht, zumal es ja genügt hat eine schriftl. Stellungnahme anzufordern. Bei der Überlassung hab ich auch mit meiner SB geredet. Die stellt sich aber auf stur, hat bisher aber auch (bewusst?) nicht auf meine Anfrage reagiert, mir das Ganze schriftlich zu geben. Ein Schelm wer böses denkt. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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