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MaddinPSG

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Alle Inhalte von MaddinPSG

  1. Ich müsste mich doch sehr täuschen, wenn der Anscheinsparagraph von der Einstufung des Gegenstands als Waffe abhängt. Der ganze § 42a ist systemwidrig, da viele der Gegenstände garnicht unter das WaffG fallen und der 42a damit eigentlich auch keine Anwendung finden kann. Tut er aber trotzdem... Beispiel: Faschings-Knifte. Und eine Flüssigkeit ist natürlich kein Geschoss! Insofern unterliegt der Jet Protector dem Anscheinsparagraphen. Ich persönlich würde ihn im Zweifelsfall als solche einstufen bzw. vor dem Führen schriftlich bei der Waffenbehörde anfragen. Den BKA Bescheid kenne ich nicht. Sollte der aber ein Führen einer Version gestatten, sehe ich keinen Grund, warum es in einer anderen Version (ohne erhebliche optische Änderungen) nicht so sein sollte.
  2. Für dich dann sicher weniger witzig. Für solche Witzbolde gibts dann doch ein paar Ahnungsmöglichkeiten + Kostenrechnung.
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