-
Gesamte Inhalte
5.163 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Shootist
-
Meine Wenigkeit definitiv. Aber ich würde auch gerne mal wieder Kipphase schiessen anstatt wie die letzten Male immer nur Tontauben. Fr 27.12 und Mo 30.12. gehen bei mir.
-
Handheb + (voraussichtlich) 3
-
Warum nicht mal wieder Kipphase?
-
Handheb!
-
Es gibt doch keine Einbrecher mehr (wäre ja diskriminierend, tststss-hundepfui), sondern nur noch Fachkräfte für Eigentumsübertragung.
-
Es war sehr lustig und hat Riesenspass gemacht ! @Kaputt: Du hast eine PN !!!
-
juergen, schade... Ich selbst erweitere meine Anmeldung auf meine Wenigkeit plus zwei weitere Jungschuetzen.
-
Sehr schön ! Danke für`s Arrangement. Bin dabei, und vielleicht noch mit einem Frischling dazu. Werde aber nicht unbedingt nur meine Bockflinte nehmen, sondern wahrscheinlich auch eine meiner Querflöten (bin eher Querflötenfan). Und ja, auch die sind erfahrungsgemäß erlaubt, nur Pu....ähhh, Vorderschaftrepetierflinten will man dort nicht (bevor jemand fragt).
-
danke fuer die blumen - rotwerd'undschaem' ich habe da allerdings auch so meine zweifel (kommt mir vor wie: "ichwillabberdassdasgehtunddeswegenmussichnurlangegenugfragenbisesmireinererklaert")
-
weil eine schreckschusspistole schlichtweg etwas anderes ist als eine scharfe pistole, deshalb !!! dann nochmal im detail (erst etwas zur technischen seite): - ein gaser (setzen wir ihn einfach mal mit dem begriff schreckschusswaffe gleich; ist weniger tipparbeit) hat 'nur' einen sogenannten "gaslauf", durch denn die explosionsgase und/oder reizstoffgase abpusten - dieser "gaslauf" ist mit verschiedenartigen sperren/"behinderungen" versehen, damit nur 'gasfoermige' stoffe durchkommen, und keine 'festen' geschosse - dieser "gaslauf" ist i.d.r. nur aus 'schwachem' bezw. duennwandigem metall, da er 'nur' den gasschwall aushalten muss - die genannte(n) sperre(n) sind i.d.r. so in die waffe eingebracht/einkonstruiert, dass sie quasi zum festen und essentiellen bestandteil der gesamten waffe werden, und i.d.r. nur durch ZERSTOERUNG der waffe (!) aus dem gaslauf entfernt werden koennen (ganz abgesehen davon, dass es verboten ist) - somit sind dem ach-so-oft-beschworenen "aufbohren" gewisse mechanische grenzen gesetzt - die knarre wird sich dann komplett verabschieden - aus alledem (im detail in der fachliteratur und WaffG nachzulesen) folgt: DAS GEHT NEDD' !!! und noch noch eine klitzekleine kleinigkeit zur rechtlichen situation (sachverhalte habe ich mir erlaubt in der darstellung etwas zu verkuerzen, da es sonst zu aufwendig wird; selber nachlesen hilft): - ein gaser ist eine FEUERWAFFE (stichwort: heisse gase...) - eine LEP-waffe ist eine SCHUSSWAFFE (stichwort: projektil durch einen lauf getrieben...) - rechtlich sind das zwei paar schuhe ganz einfach: beim einen kommt vorne ein festes geschoss raus, beim anderen nicht ! eine (ehemals) scharfe waffe ist ebenfalls eine SCHUSSWAFFE (projektil-lauf, festes geschoss usw.). die ist fuer weeeeeeeesentlich staerkere mechanische belastungen gebaut worden als fuer solche LEP-patronen, und wird diese immer auch aushalten. (ein LEP-umbau einer scharfen waffe ist sowas wie ein 'downgrade') hoffentlich isses nun klarer - ansonsten lies dir halt die entsprechenden quellen selbst durch, bis es vielleicht (endlich...) mal verstanden ist...
-
falls das bisher noch nicht ruebergekommen ist: gaser/schreckschusser KOENNEN UND DUERFEN NICHT IN LEP UMGEBAUT werden. wenn LEP, dann - eine LEP, die von vornherein als solche gebaut wurde (gibt's oefters auf egun, i.d.r. von ME), - oder eine umgebaute ehemals scharfe, beispw. von cds-ehrenreich, dewexco etc. (einfach mal googeln) diese teile belaufen sich i.d.r. ca. ab 200,-/250,- aufwaerts, je nach modell/zustand/seltenheit/etc. klar jetzt ???
-
SC nix mehr mod ? wieso'n'das ? habbichgarneddmitbekommen...
-
tom, ja bist du denn narrisch ????
-
ich sehe es eigentlich genau wie fyodor; allerdings kann ich auch eine gewisse allgemeine sensibilitaet oder 'duennhaeutigkeit' gegenueber dem unwort 'waffenn*rr' durchaus nachvollziehen, da es schon viel zu oft negativ belegt wurde.
-
ich dachte, das haetten wir vor laengerer zeit schon mal ausfuehrlich hier beknaddelt: - ausleihe fuer bis zu 4 wochen (das war die frist, glaube ich...) von haendler an berechtigten (wbk'ler) innerhalb des vom beduerfnis umfassten zweckes (sportschiessen, jagd, etc.) und das gaze OHNE amliche eintragung/registrierung, sondern auf relativ 'formlosen' zettel (ich meine so etwas wie das formblatt, von dem mouche sprach). wenn leiher dann kauft (erwerbserlaubnis vorausgesetzt), dann eintragung, und ausgang beim haendler, ansonsten 'back 2 the roots'. washab'ichmirschonfuerknarrenbeimhaendlerausgeliehen, meingottaberauch ! waeren die alle eingetragen worden, haette ich inzwischen ganze sammlungen voll-eingetragener und wieder ausgetragener wbks daheim, und haette dem ganzen ordnungsamt schon den jahresurlaub finanzierten muessen an den gebuehren...
-
kurze berichtigung: ich bin ja gar lat kws nicht berechtigt, "...gas- und schreckschusswaffeN zu fuehren.", sondern bin sogar berechtigt, "...gas- und schreckschusswaffeN zu fAEhren."
-
tinnitus, noch mal zu dem kleinen inhaltlichen abstecher: muss promillo recht geben: wo steht, dass nur EINE schreckschuss-/gaserknarre ??? (bei mir selbst steht "...ist berechtigt, gas- und schreckschusswaffeN zu führen." (mehrzahl)
-
das waren eindeutig KETTNERIANISCHE BOKSES !!! und zwar ein erwachsenes mit einem haufen jungtiere !!! ...aber wir haben ihnen kene chance zur infiltration gelassen !!!
-
fuer alle terminalternativen bis jetzt: HANDHEB ! ps: pum.... repetierflinten sind latuernich erlaubt !!!
-
da die LEP-laeufe oft 'nur' aus alu sind (sie haben ja auch so viel druck auszuhalten...), ist schweissen hier manchmal ein bisschen tricky. prinzipiell ok sind auch solche modelle, bei denen der originallauf auf- bezw. ausgebohrt ist, und dann ein LEP-futterlauf eingeklebt ist; selbst wenn man die verklebung loest, kann man mit dem 'rest' des originallaufes nix mehr boeses anfangen. die muendung des LEP-laufes ist dann meist im originallauf um 1-2cm zurueckversetzt (so dass an der muendung 1-2cm originallauf 'verbleiben'. aber insgesamt hat man hier schon sehenswerte teile zu gesicht bekommen... B)
-
[ironie AN] ergebnis der studie: der typische legalwaffen-besitzer-und-missbraucher - ist zwischen 18 und 80 jahren alt, - ist zwischen 155cm und 199cm gross, - verfuegt bis auf wenige ausnahmen ueber 2 augen, 2 arme, 2 beine, und eine nase, - ist maennlich, wobei auch weibliche exemplare vorkommen koennen, - ist in seinem leben bereits mehr als 3mal bus gefahren, - hat bereits mindestens 1mal eine wespe totgeschlagen, - traegt im winter mitunter gefuetterte schuhe, - und war schon mindestens einmal im leben beim arzt tja, kinners, schlechte karten... [/ironie AUS]
-
So kann man seinen Müll über eGun loswerden....
Shootist antwortete auf steinertdd's Thema in Allgemein
hihihihi... sowas habe ich vor laengerer zeit auch mal (aber in eBAY) verkauft - es war eigentlich lediglich ein 'testballon', um mal zu sehen, was fuer einen schmonzes man alles verticken kann. ergebnis: [outing-modus AN] fuer ein 'konvolut' aus 9 abgeschossenen huelsen (4mmR, 6mm flob., .22, .38, .357, 9p, 8*57, 16er, 12er; jeweils eine) kamen (damals) immerhin 15,50 E (zzgl. 4,60 porto/verpackung) in die tasche. (insgesamt waren mehr als 15 gebote drauf, gestartet ab 1,-) ...und jemanden anders habe ich auch noch gluecklich gemacht. [/outing-modus AUS] also los, kinners, - sammelt alte huelsen, - zerballert alte festplatten auf dem schiessstand, - sammelt zerdepperte geschosse aus dem kugelfang, - etc. etc. das geld liegt auf der strasse !!! -
"Dachbodenfund" in erworbener Immobilie: Eigentum?
Shootist antwortete auf Wolli's Thema in Waffenrecht
bin selbst kein sammler, daher passiert mir sowas wahrscheinlich wohl (zum glueck ?) nie. aufgrund der diskussion kam bei mir diese fragestellung hoch, und ich persoenlich sehe es im zweifelsfalle ebenso wie dynamite-harry es beschreibt (ueber die sinnhaftigkeit muss man nicht diskutieren...). -
"Dachbodenfund" in erworbener Immobilie: Eigentum?
Shootist antwortete auf Wolli's Thema in Waffenrecht
mal eine bloede frage in diesem zusammenhang: eigentum ist ja die eine sache dabei, besitz die andere. ueblicherweise ist ja, wenn sich kein besitzer meldet innerhalb einer bestimmten frist, der finder derjenige, der das EIGENTUM an der sache/waffe bekommt. BESITZen darf er aber nur, wenn er berechtigt dazu ist. AAAAAAABER, was mich jetzt verwirrt, ist folgende situation: - jemand findet eine herrenlose waffe - dieser jemand ist (z.b. weil sammler mit entsprechendem sammelgebiet) prinzipiell auch erwerbs- und besitzberechtigt fuer diese waffe - die waffe kommt zum fundbuero, und die vorgesehene frist laueft ab, ohne dass jemand ansprueche anmeldet - ausserdem wird festgestellt, dass besagte waffe kriminalistisch nicht in erscheinung getreten ist, also 'sauber' ist nun kommt's: - theoretisch bekaeme dann der finder (sammler) das EIGENTUM an dem stueck, UND er duerfte sie auch erwerben und BESITZen, weil er ja berechtigt ist - AAAAABER: da fuer diese waffe keine 'history' vorliegt, sprich, sie nirgendwo bisher registriert war, und damit auch nachweislich bisher nicht sich in legalem besitz befand, darf sie doch eigentlich nicht erworben werden (oder habe ich da aus dem gesetz etwas falsch in erinnerung) ??? bitte um erleuchtung !!! -
merci vielmals !!!