Jetzt lassen wir aber mal die Kirche im Dorf....
Die unmittelbare Aufbewahrung der Waffe im qualifizierten Schrank ist klar. Alles andere ist an § 36 WaffG auszurichten.
Das Thema Schlüssel am Mann bei Schlaf usw. - geschenkt.
Wenn ich aber tatsächlich den Aufwand für den Erstschlüssel oder Revisionsschlüssel mit einem Bankschließfach betreibe oder in einem anderen Tresor in einem anderen Gebäude (Bekannte, Büro usw), der nicht die waffenrechtliche Qualifikation aufweist, dann ist alles Erforderliche dafür getan, dass unberechtigte keinen Zugriff darauf haben. Selbst wenn Dritte auf den Tresor zugreifen können, aber keinen Schlüssel zu meinem Haus haben.
Alles andere ist herbeifabulierter Schwachsinn mit "Restrisiko"....