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Joseg

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  1. Ich habe Dir nichts unterstellt, mir ist klar dass Du mit deinem Vorschlag nicht an derartige Tätigkeiten gedacht hast, nur wären das halt auch Aufgaben die zu deinem ursprünglich genannten Angebot passen. Du hast nur vorgeschlagen dass Du Dir vermutlich nur für andere einen bewaffneten Dienst für die Gemeinschaft vorstellen könntest, das wären dann Aufgaben die üblicherweise im Inland der Polizei zufallen.
  2. Das war Dein Angebot. Und diese Forderung würde zu Deinem Angebot passen, auch wenn Du an eine andere Tätigkeit gedacht hast.
  3. Das war mir schon klar dass Du dir unter dem bewaffneten Dienst eine angenehmere weniger konfliktträchtige Tätigkeit vorgestellt hast.
  4. Richtig erkannt, die sind für die Dienstwaffen nicht einschlägig. Aber die Polizei ist auch für die Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen diese Verstöße zuständig.
  5. Macht das jemand außer manchem im nicht verstehen wollen geübter Forenuser?
  6. Abgesehen davon dass es nicht um eine Verstärkung der KSK oder des SEK geht sind die Waffenbesitzer sicher nicht die Leute die für ein derartiges Engagement gesucht würden.
  7. Nur sowas zu erkennen ist Aufgabe der Polizei, auch der Dienstkräfte die nicht privat Waffenbesitzer und oder Inhaber einer Ersatzbescheinigung sind. Die müssen dann halt mal ins Gesetz schauen, das lesen und verstehen von Gesetzestexten ist übrigens auch Gegenstand der allgemeinen Ausbildung. Meinst Du nicht dass der Polizist der sich privat eine Waffe beschaffen will hat kein Interesse an Waffen und dem Umgang damit?
  8. Immer noch besser wie der Wiederlader mit Prüfung und ziviler Sachkunde der seinen 98er mit Pulver aus Platzpatronen läd.
  9. Das wäre doch schon mal ein Schritt in die von @Schwarzwälder gewünschte Richtung sogar im eigenen Bundesland. https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/corona-hilfssheriffs-erstes-bundesland-erwaegt-freiwillige-polizei-gegen-corona-73602712,view=conversionToLogin.bild.html Text leider gebührenpflichtig und daher nicht gelesen.
  10. Mag sein wir wissen halt nicht auf welcher Basis über welche Bundesländer geschrieben wird. Mag sein, ich bin mir aber sicher dass ich die Zahl wenn ich an einen beliebigen Sportschützenstand gehe bei den dort anwesenden Schützen leicht toppen könnte.
  11. Könnten wie es ohne abwertende Wertung mit: Früher war manches anders beschreiben? Schreibst Du jetzt über Berlin oder überträgst Du die Berliner Entwicklung auf andere Bundesländer?
  12. https://www.stmi.bayern.de/ Nachdem es hier um die Bayern geht natürlich das Pfälzer IM.
  13. (2) Die staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition erfolgt durch die zuständige Behörde Das dürfte dann das Innenministerium sein oder gibt es da auch noch Zweifel.
  14. Dann gab es den natürlich nicht Das ist auch richtig und hat aber auch den Zivilisten unter den Waffenbesitzer betroffen. Sportschützen vor 1972 bekamen ihre WBK nach Anmeldung und weitere Einträge meist auch ohne Problem weil sie als WBK Besitzer ja als sachkundig galten. Soll heute noch genauso sein.
  15. Wenn es zumutbar ist ja, aber das willst Du sowieso nicht verstehen.
  16. Was willst Du damit sagen? Über Jahre durften Leute mit dem bei BW, Post, Polizei usw. erworbenen Dienstführerschein auch außerhalb der Dienstzeit fahren und niemanden hat es gestört.
  17. Dass Gewerkschaftler bestimmen wann und wie einzuschreiten ist war mir neu. Bestimmt er dann für seine Mitglieder oder auch die Mitglieder anderer Gewerkschaften? Wenn der Dienstherr dem Beamten Waffe und Ausweis nimmt gehe ich mal davon aus dass er nicht will dass der Beamte außerhalb der Dienstzeit einschreitet.
  18. Was die Polizisten lernen fragst Du am besten bei den zuständigen Bundesländern ab. In Bayern ist es z.B. seit ca. 10 Jahren so dass die Ausbildung ausreicht um den Sachkundenachweis zu erhalten. Das Hauptfach taktischer Erwerb wird allerdings da tatsächlich nicht berücksichtigt.
  19. Ein anderer schrieb aber oben so als wäre der dienstlichen Handlung eben noch das in Dienstversetzen als vorherige Weihehandlung zwingend erforderlich und bei Urlaub oder Krankheit nicht möglich.
  20. Daher die Frage wie das in Dienst versetzen im einzelnen Abläuft?
  21. Wie funktioniert das sich selbst in Dienst versetzen? Warum soll das dann ausgerechnet bei Urlaub und Krankheit nicht möglich sein?
  22. Nur sollten es die die sich angesprochen fühlen auch selbst machen und nicht anderen mit teilweise abweichenden Interessen erklären was sie zu machen haben. Waffenbesitzer sollte gelegentlich mal an sich selbst denken und danach handeln statt sich um ein nicht vorhandenes großes Ganzes zu sorgen.
  23. Und was will der Forumsjurist uns damit sagen?
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