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omegal38

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Alle Inhalte von omegal38

  1. Genau das muss auch in den Vereinen publiziert gemacht werden. Denn selbst wenn in Vereinen keine Halbautomaten geschossen werden, würde eine solche Regelung auch den 70-jährigen KK-Schützen betreffen!
  2. Abschnitt III der Anlage I zum WaffG Dieser regelt die Einordnung von Waffen in die Kategorien. Und in der Tat werden die meisten HA in 2.4 oder 2.5 eingeordnet. Bei der Cugir wird auf die beiden Bestimmungen Bezug genommen. 2.4 halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann, 2.5 halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann und deren Magazin auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können, 2.6 lange Repetier-Schusswaffen und halbautomatische Schusswaffen mit glattem Lauf, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist, 2.7 zivile halbautomatische Schusswaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
  3. Wieder was gelernt, ich danke dir
  4. Das Problem mit dem LKA betrifft wohl mehrere Bundesländer. Bei meinem Bruder sowie einem Schützenkollegen dauert der Antrag knapp vier Monate, bei mir selbst waren es drei. Von daher würde ich noch abwarten. Zum Thema Untätigkeitsklage: Die Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage setzt voraus, dass kein zureichender Grund dafür vorliegt, dass über den Antrag noch nicht entschieden wurde. Die Behörde wird argumentieren, dass über den Antrag aufgrund der fehlenden Stellungnahme des LKA noch nicht entschieden werden konnte. Dies wird wahrscheinlich, so zumindest meine Auffassung, durch das Verwaltungsgericht als zureichender Grund anerkannt werden. Wann genau ein zureichender Grund vorliegt, ist von Einzelfall abhängig. An eine Beschleunigung des Verfahrens durch eine solche Klage glaube ich daher nicht wirklich. Direkt beim LKA vorzusprechen wird dir wohl auch nicht viel bringen. Man wird dir sagen, dass noch weitere Anfragen zu bearbeiten sind und diese chronologisch bearbeitet werden...etc. Interessant ist allerdings auf welcher rechtlichen Grundlage die Stellungnahme des LKA durch die Behörden angefordert wird. § 5 Abs. 5 Nr. 3 WaffG kennt nämlich nur die örtliche Polizeibehörde, jedoch nicht das Landeskriminalamt.
  5. omegal38

    WBK Dauer

    Da hattest du aber echt Glück. Meine Behörde ist wirklich sehr fix, Voreinträge gibt es bei gültiger Zuverlässigkeitsprüfung und Bedürfnis innerhalb weniger Minuten. Aber wehe die Zuverlässigkeitsprüfung muss erneuert werde... Bei meinem Bruder sowie einem Schützenkollegen dauert sie geschlagene vier Monate. Bei mir waren es "nur" drei. Grund seien, so meine Sachbearbeiterin, die Stellungnahmen des BKA. Ein Vierteljahr sei da die Regel.
  6. omegal38

    Die Tresorfrage

    Der Einbrecher will sich sicher selbst davon überzeugen, war denn in dem Schrank drin ist. Könnte ja auch Schmuck, Uhren oder Wertpapiere drin sein.
  7. omegal38

    Die Tresorfrage

    Das stimmt allerdings. Der unsicherste Teil eines Tresors ist meistens der Besitzer. Wer einen Tresor am schnellsten öffnen will, der "bittet höflichst" den Besitzer darum.
  8. Meine Erfahrung mit Overnite: Waffe bei einem Händler bestellt. 8:00 Overnite-Zusteller klingelt und drückt mir das Paket ohne Kontrolle in die Hand. 8:05 Zusteller klingelt nochmals. "Ich müsste noch Ihren Ausweis kontrollieren" Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
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