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callahan44er

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  1. Ja nu, das nen ich vorbereitet! Irgendwann werden sie kommen......die Zombies oder die Salafisten, die Russen, Chinanesen oder wer auch immer!
  2. Das mit dem Richter war nicht auf den Fall deiner Bedrohung gemeint.
  3. Es ist eine gute Frage wie so etwas rechtlich betrachtet wird. Da es ziemlich schwierig ist IMMER auf den Schlüssel aufzupassen, ist es sicher immer noch besser diesen in einem kleinen B oder 0 Schrank aufzubewahren, als in einer Geldkasette, oder einem Versteck. Hat man allerdings mehrere Schränke, sagen wir mal fünf Stück, muss man sich sicherlich die Frage gefallen lassen warum man die Schlüssel alle in einen Tresor mit Zahlenschloss packt. Anderseits kann man noch so vorsichtig sein, was machst du wenn man dir oder einem Familienmitglied eine Waffe vorhält? Dann sind die Schränke auch auf. Fakt ist, es kommt im Fall der Fälle immer auf den Richter an.
  4. Habs gelesen. Wenns denn so ist um so besser :-)
  5. Das hätte ich gerne mal irgendwo Rechtsverbindlich gesehen. Ich sags nochmal ich behaupte nicht das du unrecht hast, würds halt gerne......siehe oben.
  6. Also darf ich ihn auch ne Stunde später erschließen? Wenn er flüchtet muss man nicht die verhältnissmässigkeit beachten und kann ihn erschießen?P.S. Gibst du mir das schriftlich :-)
  7. Ich schrieb ja, es muss nicht richtig sein. Wobei meine eigene Meinung auch eher die ist, haut der Einbrecher mit Beute erheblicher Natur ab und ich schließ den Safe auf lade die Waffe, renn raus und baller ihn dann ab, muss ich mich nicht wundern wenn ich verknackt werde. Wie gesagt das ist meine Meinung wie es wohl ausgehen wird. Persönlich sehe ich es auch so warum soll ich den Arsch mit nem 10000.- Euro Teil abhauen lassen. Von daher wäre es ja gut wenn es noch als Notwehr zählen würde. Man sieht ja das die Meinungen oder inteprepationen darüber was ein ANDAUERNDER Angriff ist, schon auseinander gehen. Der Herr dern ich erwähnte ist wirklich sehr sehr Sachkundig glaub mal.
  8. Es ist ja auch nun ein Unterschied ob ich jemand hinterherschieße der schon 20- 30m weit weg ist, also definitiv flüchtet, oder ob der jenige sich gerade umdreht weil er die Waffe sieht und in diesem Moment der Schuß bricht. In diesem Moment kann ich ja auch nicht wissen, ob der Angreifer nur Deckung sucht um seine eigene Waffe zu ziehen oder wirklich die Flucht ergreift.
  9. Naja, ich bin kein Jurist, deshalb frage ich ja. Der Diebstahl ist vllt. nicht vorbei, aber doch der Rechtswidrige Angriff. Ansonsten könnte ich den Täter doch eine Woche später erschießen wenn er das Zeug am Bahnhof verkaufen will.Ich häng mal was an aus meinem Buch der Waffensachkunde. Der bzw. die Unterrichter gelten wirklich als Instanz. Er ist mittlerweile Pensionär, war Polizist und wird heute noch als Sachverständiger gesehen. Trotzdem behaupte ich nicht das es zwingend richtig ist. Aber halt das was ich gelernt habe. Steht unter Beispiele.
  10. Sicher? Hab ich anders gelernt und zwar das du dem flüchtenden Täter der deine teure Briefmarkensammlung unterm Arm hat NICHT hinterher schießen darfst, da das Leben (auch von Dreckssäcken) immer höher zu bewerten ist als der Sachwert. Flüchtet der Täter also, Rechtswidriger Angriff vorbei. Nicht richtig?
  11. Mal was anderes. Ist darüber in den deutschen Nachrichten berichtet worden?
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